1948 (0076)

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Description

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Periodical
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Description

Persistent identifier:
86316854X_0076
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-454108
Title:
1948
Volume count:
0076
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
249

Description

Title:
Gemischte Beiträge
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
222

Description

Title:
Löhne im Saarbergbau
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
5

Table of contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 1948 (0076)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Start page
  • Cover

Full text

23 
Löhne im Saarbergbau 
Arbeitergruppen in Kategorien zusammenge 
faßt wurden. 
Die Löhne der Arbeiter im festen Monats 
lohn — es sind dies in der Mehrzahl Arbeiter, 
in deren Schichtzeit Arbeitsbereitschaft fällt 
— wurden um 15 v. H. erhöht. Die Regelmäßig 
keitsprämie wird dieser Arbeitergruppe nicht 
gewährt. 
Sonderbeihilfen für Lehrlinge, die 
außer dem Lohn oder der Erziehungsbeihilfe 
gezahlt werden. 
Mit Wirkung vom 1. 12. 1946 ist im Saar 
bergbau eine neue Lohnordnung und gleich 
zeitig eine Erhöhung der Gedinge- und Schicht 
löhne in Kraft getreten. Bis zu diesem Tage 
wurden — mit wenigen Ausnahmen — für die 
Gedinge- und Schichtlöhner die gleichen 
iLöhne je Stunde gezahlt, wie dies ab 1. März 
L931 der Fall war. Das gleiche gilt für die 
Jrauenzulage und das Kindergeld. 
Das erreichte Mehreinkommen der Saar 
bergleute in der Zeit vom 1. März 1935 bis 
Anfang 1945 wurde durch Mehrarbeit und 
Prämien, die mit dem Gedinge gekoppelt Die Berglehrlinge von Untertage erhalten 
waren, erzielt. außer der Beihilfe von M. 0,30 je Schicht 
Am 13. 12. 1937 wurde d ; ’chtzeit der (<ji e m jt dem Lohn ausgezahlt wird), eine 
TJntertage-Belegschaft - auf 8 Std. Sonderbeihilfe je Schicht von M. 0,20 -f 0,20. 
p Ti p % Th <^r t iw. ^ ° o Die Berglehrlinge von Übertage erhalten 
plr'c- cyO Lfff' außer der Beihilfe von M. 0,20 je Schicht eine 
aui 9 Std. erhöht. Für sa ys* y«. aaits- „ , , . „ , ■ ,, ir _i_ o-i* 
mitglieder bedeuteten dies.. \ 'ge- Sonderbeihilfe je Schicht von M. 0.15 + 0,15. 
rungen eine reine Verlängt V l s- Desgleichen erhalten die gewerblichen Lehr 
zeit. ^ 'q 1 lin S e (Schlosser, Schreiner, Schmiede usw.) 
Ab 30.11.1946 sind die letzte v*, sowie die kaufmännischen Lehrlinge und An- 
hinsichtlich der Leistungs-Präi. ^ ^ lemlinge zu ihrer Erziehungsbeihilfe („Lohn ) 
dinge-Arbeiter gefallen. Ab d. 'Oy 'ine Sonderbeihilfe je Arbeitstag von M. 0,15 
kommen wieder die reinen Leistung . y«. 0,15. 
Geltung. />*-. ^ ’e Sonderbeihilfen der Berg-, ge- 
Ab 1. 12. 1946 wurden die Löhne det ; chen und kaufmännischen Lehrlinge 
tage-Belegschaft wie folgt erhöht: <y lernlinge werden jedoch nicht mit dem 
^ gr der Erziehungsbeihilfe ausgezahlt, 
ei der Kreissparkasse des Kreises 
a) der Leistungslohn der Vollhauer im Geo. 
wurde von M. 8,20 auf M. 9,84 = 20 v. 
erhöht. 
In Wegfall kamen die Prämien von 100 v. H. 
für den Teil des Lohnes, welcher M. 8.20 je 
Schicht überstieg. Gleichzeitig wurde das bis 
dahin gezahlte Einsatzgeld von M. 0,50 je 
Schicht für über 44 Jahre alte Arbeiter, die 
im Gedinge beschäftigt wurden, nicht mehr 
gezahlt. 
b) den unter Tage beschäftigten Schicht- 
löhnem wurde der Lohn um 10 v. H. 
im Durchschnitt erhöht. 
Die unter a) und b) angeführten Arbeiter 
waren schon seit 1. Juli 1946 im Besitz der 
Regelmäßigkeitsprämie, welche 10 v. H. der 
erreichten Gedinge- oder der festgesetzten 
Schichtlöhne beträgt. 
c) Für sämtliche Schicbtlöhner über Tage 
wurden die Löhne im Durchschnitt um 
10 v. H. zuzüglich der Regelmäßigkeits 
prämie, die — wie das auch unter Tage 
der Fall ist — 10 v. H. beträgt, erhöht. 
Die Frauenzulage und das Kindergeld wer 
den zu dem Lohn je Schicht in unveränderter 
Höhe auch weiterhin gezahlt. Das gleiche gilt 
auch für die Urlaubslöhne. Die Frauenzulage 
und das Kindergeld werden darüber hinaus 
auch für diejenigen Tage, für welche der Ar 
beiter infolge Krankheit oder Unfall von der 
Saarknappschaft ein Krankengeld bezieht, 
gewährt. 
Die Lohnordnung wurde in ihrem „Gesicht“ 
übersichtlicher gestaltet, indem gleichwertige 
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verzinslich angelegt. 
’ung der Sonderbeihilfe erfolgt 
y r e mit der Hauptlöhnung, bei 
vA ersten Mal als Hauer bzw. 
9/10 entlohnt werden. 
O 'er Sonderbeihilfe an ge- 
'ännische Lehrlinge er- 
O. > welchem sie das 22. 
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Lehrlinge. 
Scheidet ein Berglei. 
Hauerprüfung oder 
kaufmännischer Lehrling'./ 
22 Lebensjahres aus den X 
sion Franqaise des Mines c 
so erhält dieser nur die Hä:: 
Kreissparkasse angesammelten Betrages ein 
schließlich der auf die Hälfte des Betrages 
entfallenden Zinsen ausgezahlt. Der Rest des 
in einem solchen Falle anfallenden Betrages 
wird der Unterstützungskasse des Betriebes 
zugeführt, in dem der frühere Berg-, ge 
werbliche oder kaufmännische Lehrling die 
letzte Schicht verfahren hat. 
Hierzu ein Wort an die Eltern der Lehrlinge 
und an die Lehrlinge selbst: 
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