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1948 (0076)

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CC BY-NC-SA: Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 1948 (0076)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
ZDB-ID:
ZDB Icon2862115-3
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1873
1962
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0076
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-454108
Title:
1948
Volume count:
0076
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Mining
Year of publication:
1948
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
249

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
222

Chapter

Title:
Querschnitt durch die knappschaftlichen Neuigkeiten des Jahres 1947
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
7

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 1948 (0076)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Löhne im Saarbergbau
  • Aufbau der Grube Duhamel
  • Verbesserungen in der Knappschaftsversicherung
  • Aus der Geschichte des Saarbergbaues
  • Der „Friederiken-Schienenweg“
  • Die Herleitung des Namens Saarbrücken
  • Von den Anfängen der Kohlenverwertung
  • „Wer kä Berschmann iss, zähld net mett“
  • Querschnitt durch die knappschaftlichen Neuigkeiten des Jahres 1947
  • Contents
  • Cover

Full text

230 
Querschnitt 
durch die knappschattlichen Neuigkeiten 
des Jahres 1947 
Das alljährliche Erscheinen des „Saarbrücker 
Bergmannskalenders“ verschafft der Verwal 
tung der Saarknappschaft die ihr im all 
gemeinen leider so selten gebotene, daher aber 
umso willkommenere Gelegenheit, zu ihren 
Versicherten direkt sprechen zu können. Sie 
begrüßt und benutzt auch dieses Jahr gern die 
Möglichkeit, mit den Bergknappen und Pensio 
nären ein Viertelstüridchen über knappschaft- 
liche Dinge zu plaudern. 
Der Bergmann an der Saar ist erfahrungs 
gemäß von jeher besonders daran interessiert 
zu wissen, was bei seiner Knappschaft vor sich 
geht. Wir möchten daher im Rahmen der 
nachstehenden Ausführungen — in zwangsloser 
Folge und ohne auf Vollständigkeit Anspruch 
zu erheben — kurz darstellen, was es seit der 
Ausgabe des letzten Kalenders, also etwa seit 
Jahresfrist, an wichtigeren Neuerungen bei der 
Saarknappschaft gegeben hat. 
Erhöhung des Krankengeldes ab 1. 4. 1946. 
Um mit dem Krankengeld auf den gesetzlich 
vorgeschriebenen Betrag zu kommen, ist vom 
1. April 1946 ab das Krankengeld wieder auf 
50 # /o des Grundlohnes festgesetzt worden. Zu 
schläge für Familienangehörige zum Kranken 
geld können vorerst noch nicht bewilligt 
werden. 
Grundsätze betr. die Gewährung von Wöch 
nerinnenheimpflege. 
In seiner Sitzung vom 11. 3. 1946 hat der vor 
läufige Vorstand der Knappschaft über die Ge 
währung von Wöchnerinnenheimpflege folgen 
den Beschluß gefaßt: 
a) „Die Saarknappschaft gewährt Wöchnerin 
nenheimpflege nach § 196 RVO in Knapp 
schafts- oder Vertragskrankenhäusern nur, 
wenn der Knappschafts- oder Familienarzt 
die Einweisung wegen zu erwartender 
häuslicher Komplikationen oder wegen unzu 
reichender Verhältnisse vornimmt. Auf der 
Krankenhauseinweisung muß dabei der 
Grund deutlich gekennzeichnet sein. 
Sie darf vom Arzt unter Anwendung des 
strengsten Maßstabes nur dann ausgestellt 
werden, wenn er persönlich zur Überzeu 
gung gelangt, daß die Entbindung im 
Wöchnerinnenheim unumgänglich notwendig 
ist. Im allgemeinen sollen als zu erwar 
tende Komplikationen nur die Diagnosen 
enges Becken“ und „Eklampsie“ anerkannt 
werden. 
b) Dauert die Behandlung in einem Wöch 
nerinnenheim oder einem Krankenhaus län 
ger als 15 Tage, so wird die weitere Be 
handlung vom 16. Tage ab als Kranken 
hausfall angesehen. 
c) Wird ein Wöchnerinnenheim oder ein Kran 
kenhaus ohne Einweisung des Arztes auf 
gesucht, so werden Krankenhauskosten nicht 
übernommen. Es werden vielmehr die ge 
samten Barleistungen der Wochenhilfe ein 
schließlich der Gebühr für Hebamme und 
Wochenbettpackung an den Versicherten 
gezahlt oder unmittelbar zur Deckung der 
Krankenhauskosten einbehalten“. 
Es ist dabei zu beachten, daß bei Gewährung 
von Wöchnerinnenheimpflege in Vertragskran 
kenhäusern ebenso die vollen Kosten für 
15 Tage übernommen werden wie in Knapp 
schaftskrankenhäusern. Wochengeld für diese 
15 Tage wird nicht gezahlt. Vom 16. Tage ab 
wird bei Behandlung in Vertragskrankenhäusem 
nur ein Kostenanteil von 70 % übernommen 
Dagegen wird vom 16. Tage ab allgemein wie 
der Wochengeld gezahlt. 
Wird ein Krankenhaus in Anspruch genom 
men, das nicht Vertragskrankenhaus ist, so 
wird in gleicher Weise verfahren, wie wenn 
ein Knappschaftskrankenhaus oder Vertrags- 
krankenhaus ohne Einweisung des Arztes auf- 
gesucht worden wäre; Krankenhauskosten wer 
den dann ebenfalls nicht übernommen. Viel 
mehr werden die gesamten Barleistungen dem 
Versicherten zur Deckung der Krankenhaus- 
kosten oder unmittelbar an das Krankenhaus 
überwiesen, falls die Rechnung bei der Saar 
knappschaft ein^ereicht wird. 
Die Knaposchafts- und Familienärzte sind 
gebeten, bei Krankenhauseinweisungen wegen 
unzureichender häuslicher Verhältnisse von 
den Versicherten eine entsprechende Bescheini 
gung des zuständigen Bürgermeisteramtes an 
zufordern und der Krankenhauseinweisung bei 
zufügen. 
Unsere Versicherten werden aus vorstehenden 
Vorschriften erkennen, daß bei der Gewährung 
von Wöchnerinnenheimpflege ein strenger Maß 
stab angelegt wird. 
Knappschaftliche Augenklinik. 
Die knappschaftliche Augenklinik — früher 
Saarbrücken, St. Johanner Straße, — deren Ge 
bäulichkeiten durch Fliegerangriff total zer 
stört wurden, war nach ihrer Vernichtung vor 
übergehend im Krankenhaus Quierschied und 
seit dessen Inanspruchnahme durch Besatzungs 
truppen im Heilig-Geist-Krankenhaus in Saar 
brücken untergebracht. Am 15. April 1946 ist 
sie im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach wie 
der eröffnet worden, da die bisherige Unter 
bringung sich für unsere Versicherten als un 
praktisch erwiesen hat. Die Unterbringung 
in Sulzbach empfahl sich vor allem mit Rück 
sicht auf die Tatsache, daß Sulzbach bei seiner 
zentralen Lage die besten Verkehrsverbindun 
gen hat. 
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. 
Die Reichsversicherungsanstalt für Ange 
stellte ist z. Zt. noch stillgelegt. 
Übersichten über die zur RfA geleisteten Be 
träge, die zur Durchführung von Rentenver 
fahren benötigt werden, können jedoch von 
unseren Versicherten bei dem 
Treuhänder für die Reichsversicherungsanstalt 
für Angestellte 
in Berlin-Wilmersdorf 
Ruhrstraße 2 
angefordert werden.
	        

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1948. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1948. Print.
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