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70.1942 (0070)

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Bibliographic data

fullscreen: 70.1942 (0070)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Mining
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0070
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-432551
Title:
70.1942
Volume count:
0070
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
263

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
182

Chapter

Title:
Freimachungs - und Kriegsschäden im Landkreis Saarbrücken
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 70.1942 (0070)
  • Cover
  • Title page
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Seit 100 Jahren Bergmannssiedlungen an der Saar
  • Im Helm eines Soldaten der Arbeit
  • Unfälle in der Förderung unter Tage
  • Kalkgruben im Köllertal
  • Die Kohlen im deutschen Volksglauben
  • Saarbrücken - das Schicksal einer deutschen Stadt
  • Freimachungs - und Kriegsschäden im Landkreis Saarbrücken
  • Bergmann und Landwirt
  • Saarbrücken - Metz / Ein Eisenbahnprojekt vom Jahre 1839
  • Homepage
  • Inseratenverzeichnis
  • Inserate
  • Cover

Full text

verbleibenden Arbeitskräfte in der eigentlichen Kampf¬ 
zone es nicht, die bisherige behördliche Jnstandsetzungs- 
aktion über den 1. Juli 1941 hinaus in den nicht zum 
Neuordnungsgebiet gehörigen Gemeinden fortzusetzen. 
Infolgedessen mußten die Geschädigten aus diesen Ge¬ 
meinden für den noch nicht ausgeführten Teil der In¬ 
standsetzungsarbeiten Antrag auf Entschädigung in Geld 
nach der Kriegssachschädenverordnung über die Bürger¬ 
meisterämter stellen. Die Antragsteller erhielten Teil¬ 
bescheide bzw. Vorauszahlungen, die es ihnen gestatteten, 
mit Hilfe der ortsansässigen Handwcrkskräfte oder aber 
auf dem Wege der Selbsthilfe die vordringlichsten Schä¬ 
den zu beseitigen, während die endgültige Bereinigung 
erst bei späterer Lockerung des Arbcitsmarktes erfolgen 
kann. Es soll nicht bestritten werden, daß dieser Stopp 
und Verfahrenswcchscl für die Betroffenen Härten und 
Schwierigkeiten, vor allem gegenüber den bereits ganz 
befriedigten Volksgenossen mit sich brachte. Wir wollen 
aber hierbei berücksichtigen, daß wir in entscheidenden 
Monaten des Krieges standen, in denen die Front und 
die Kriegswirtschaft den Vorrang vor allen anderen 
Bedarfsträgern haben und daher auf Arbeitskräfte 
zurückgreifen mußte, die uns zwangsläufig bei der In¬ 
standsetzung und dem Wiederaufbau fehlten. 
Was die Sachschädensanträge überhaupt, insbeson¬ 
dere für beschädigte, zerstörte oder verlorengegangene, 
bewegliche Sachen anbetrifft, so wurden bzw. werden 
diese von den bei den Stadt- und Landkreisen einge¬ 
richteten Feststellungsbchördcn (bei Anträgen über 
109 000 RM. von der Fcststellungsbehörde des Reichs- 
statthalters) bearbeitet und entschieden, nachdem sie von 
der Ortsgruppe der NSDAP und dem Bürgermeister 
begutachtet sind. Ich sagte bereits eingangs, daß mit 
einer Gesamtzahl von 45 000 Sachschädcnsanträgen in 
unserem Landkreis zu rechnen ist. Bis zum 1. Juni 1941 
lagen bereits 30 101 Einzelanträge vor; hiervon wurden 
durch Vereinbarung oder Fcstsicllungsbeschcid 
5 678 Anträge 
mit einem Gesamtbetrag von 7,1 Millionen RM. er¬ 
ledigt. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind Vorschüsse in 
Höhe von 
5,95 Millionen RM. 
gewährt worden; an diesen Vorauszahlungen ist die 
Landwirtschaft besonders stark beteiligt, da sie zur Wieder¬ 
aufnahme der Betriebe stärkere Mittel für die Be¬ 
schaffung von Saatgut, Dünger- und Futtermitteln, 
Maschinen und Viehersatz benötigte. Im übrigen ist aus 
diesen Zahlen zu ersehen, daß beim besten Willen und 
hingehendstem Einsatz der Bediensteten der Feststellungs- 
behörden die Schadensregulicrung 2 bis 3 Jahre er¬ 
fordern wird. Bei besonders schwierigen sozialen oder 
wirtschaftlichen Verhältnissen läßt sich die bevorzugte 
Behandlung des einen oder anderen Antrages recht¬ 
fertigen; im allgemeinen aber muffen die Anträge in der 
Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. 2m 
übrigen wird durch die weitgehend beanspruchte Vor- 
schußgewährung sichergestellt, daß die zur Beseitigung der 
Schäden erforderlichen Leistungen und Lieferungen im 
Rahmen des volkswirtschaftlich Notwendigen und des 
bei der heutigen Produktionslage überhaupt Möglichen 
alsbald finanziert werden. 
Der Förderturm 
Über dem Abgrund der Nacht 
steht der stählerne Turm. 
Er läßt die Knappen hinab 
in den steinernen Sturm. 
Er hockt im Gerüst so starr 
im Morgen- und Abendrot; 
er seilt die Schätze empor 
aus schwarzen Gefahren und Tod. 
Und auf ihm ruht das Symbol 
der Kameradschaft im Stein; 
erzählt mit singendem Surrn 
vom ringenden Bergmannssein. 
Paul Habraschka. 
101
	        

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