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69.1941 (0069)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 69.1941 (0069)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
ZDB-ID:
ZDB Icon2862115-3
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1873
1962
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0069
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-428993
Title:
69.1941
Volume count:
0069
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Mining
Year of publication:
1941
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
355

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
261

Chapter

Title:
Die Geschichte der deutschen Sozialversicherung
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 69.1941 (0069)
  • Cover
  • Title page
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Der Aufbau der Grube Viktoria
  • Der Freiherr vom und zum Stein und der Bergbau
  • Kohle und Eisen, unser Schicksal an der Saar
  • Über bergmännische Grußformeln
  • Der Bergbau ein Gestalter Deutschlands
  • Die Bedeutung der Steinkohle für die deutsche Volkswirtschaft
  • Die Saargruben A.G. und die Werksfürsorge in den Bergungsgebieten
  • Die ersten Spuren der Industrie und des Bergbaues an der Saar
  • Die Geschichte der deutschen Sozialversicherung
  • Die deutsche Sozialversicherung seit dem Weltkriege
  • Das Knappschaftskrankenhaus Quierschied
  • Contents
  • Inseratenverzeichnis
  • Inserate

Full text

Die Geschichte der deutschen Sozialversicherung 
Von Dr. M e n g e l b i e r 
Im Mittelalter und bis in das 18. Jahrhundert hin- 
ein war die vorherrschende Form des Gewerbebetriebes 
der Mittel- und Kleinbetrieb. Großbetriebe im heutigen 
Sinne gab es nicht. Abgesehen vom Bergbau und von 
der Schisfahrt war auch die Unfallgefahr nicht besonders 
groß. Die handbetriebenen maschinellen Hilfsmittel trugen 
keine großen Unfallgefahren in sich, zumal bei länger 
währender Arbeitszeit das Arbeitstempo gemächlich war. 
Hierin trat ein grundsätzlicher Umschwung in der 
zweite» Hälfte des 18. Jahrhunderts ein, als die Erfin- 
düng der ersten Eigenkraftmaschine — der Dampf- 
Maschine (1764) — das Maschinenzeitalter einleitete. 
Mit der Dampfmaschine war die Voraussetzung für die 
Bildung von Großbetrieben gegeben, die wiederum die 
Schaffung von Industrien ermöglichte. 
Die von Engländern gemachte Erfindung der Spinn- 
Maschine (1767), des mechanischen Webstuhls (1787) 
und der Baumwollentkernmafchine (1793) schloß mit der 
ersten industriellen Anwendung der Dampfmaschine 
(1790) die Mechanisierung der Baumwollindustrie ab. 
Sie ist der erste Industriezweig gewesen, der ein ge¬ 
schloffenes System von Arbeitsmaschinen besaß. Dampf¬ 
schiffahrt (1807), Straßengasbeleuchtung (1814) und 
Eisenbahn (1823 in England; 1835 in Deutschland 
zwischen Nürnberg und Fürth) zeigen die schnelle Aus¬ 
nutzung der gemachten Erfindungen. 
Als notwendige Folge der Industrialisierung ent¬ 
wickelte sich der Typ des seine Arbeitskraft im Dienste 
eines Unternehmers verwertenden wirtschaftlich unselb- 
ständigen Lohnarbeiters. Im Gegensatz zu dem Gesellen 
des zunftgebundenen Handwerkermeisters des Mittel¬ 
alters bestanden zwischen dem Unternehmer und dem Ar- 
beiter keine oder doch nur geringe persönliche Bindungen. 
Je größer der Betrieb wurde, umso weniger zählte der 
Arbeiter in den Berechnungen deö Unternehmers mit. 
Seine Fürsorge für ihn war gering, Lohndruck und 
schärfste Ausnutzung der Arbeitskraft selbstverständliche 
Folge. Die schnelle Erkenntnis der durch die Maschinen 
verursachten Erleichterung der Arbeits- und Produktions¬ 
möglichkeiten, daß zum Beispiel jedes Kind mit Leichtig¬ 
keit zwei Webstühle bedienen und dabei das Dreifache des 
früheren Arbeitsergebniffes leisten konnte, führte bald 
zur rücksichtslosen Ausnutzung der Arbeitskraft von 
Frauen und Kindern in England durch die dünne pluto- 
kratische Oberschicht. Schon im Jahre 1787 waren bei 
einer Gesamtbelegschaftsziffer von 330 000 Menschen 
an den Webstühlen und Spinnmaschinen Englands 
90 000 Frauen und 83 000 Kinder tätig. Sie waren 
die ersehnten billigen Arbeitskräfte. Ihre Arbeitszeit 
dauerte in der Regel 14 bis 16 Stunden; Nachtarbeit, 
Lohndruck und ungesunde Arbeitsräume waren an der 
Tagesordnung; zudem boten die sich entwickelnden In¬ 
dustriegebiete für die Städte und Dörfer im Süden 
Englands eine gute Gelegenheit, die von ihnen gesetzlich 
zu unterhaltenden Armenkinder in die Fabriken Mittel- 
und Nordenglands abzuschieben. Die Folgen waren bei 
den ungesunden Arbeitsverhältniffen schwere soziale Miß- 
stände und Epidemien. 
Eine Ficberwelle in der Zeit von 1784 bis 1796 
führte zur Aufdeckung der entsetzlichsten Verhältniße in 
den Arbeitergebieten Englands. Aber rund 18 Jahre 
dauert« es, bis die englische Regierung das erste K i n - 
derschuhgesetz und damit das erste neuzeitliche 
Arbeiterschutzgesetz überhaupt erließ. Sein Titel trägt die 
ausgesprochen englische Bezeichnung: „Das Moral-(!) 
und Gesundheitsgesetz". Eö betraf vornehmlich die WolU 
und Baumwollindustrie. Nach ihm sollten die Wände 
und Decken in den Fabrikräumen wenigstens zweimal im 
Jahre mit ungelöschtem Kalk und Waffer gewaschen 
werden. Fenster und Öffnungen mußten in ausreichender 
Zahl vorhanden fein. Die Arbeitszeit der Lehrlinge 
wurde bei Verbot der Nachtarbeit auf 12 Stunden 
festgesetzt. Der Schulunterricht und der Gottesdienst- 
besuch sollten geregelt werden. Das bezeichnendste Licht 
aber auf die unglaublichen sittlichen Verhältnisie ist das 
Gebot des Artikels VIII, das die Trennung der Schlaf- 
räume der Jugendlichen nach Geschlechtern anordnet und 
darüber hinaus bestimmt, daß nicht mehr als zwei Lehr¬ 
linge in einen, und demselben Bett schlafen dürfen. Die 
Durchführung dieser uns selbstverständlich dünkenden 
Bestimmungen scheint aber in England auf ernstesten 
Widerstand gestoßen zu sein. Wenige Jahre später muß 
sich bereits eine zweite Unterhauskommission mit der 
Kinderarbeit beschäftigen. Nach langen erbitterten Par¬ 
lamentskämpfen wird schließlich 1819 ein zweites Kinder¬ 
schutzgesetz erlaffen. Nach ihm dürfen Kinder unter 
neun Jahren nicht mehr in Baumwollspinnereien 
mit über 20 Beschäftigten tätig sein. Die Arbeitszeit 
für Neun- bis Sechzehnjährige wurde 
auf 12 Stunden festgesetzt und Pausen für 
Mahlzeiten eingeführt, die Nachtarbeit verboten. Um 
seine Durchführung wenigstens zu ermöglichen, mußte 
der Wortlaut des Gesetzes in den Betrieben ausgehängt 
werden. Verfehlt aber wäre die Annahme, daß nunmehr 
Abhilfe geschaffen war. Zum Beweis hierfür mag der 
Auszug aus einem amtlichen Parlamentsbericht aus dem 
Jahre 1843 dienen (Children's Employment Report II 
1843): 
I. Es kommen Fälle vor, daß Kinder schon im Alter 
von drei und vier Jahren zu arbeiten beginnen und nicht 
selten im Alter von fünf bis sechs Jahren, während im 
allgemeinen die regelmäßige Anstellung mit sieben oder 
acht Jahren beginnt... 
... 20. Beinah überall arbeiten die Kinder ebenso¬ 
lange wie die Erwachsenen, manchmal 46, selbst 18 
Stunden ohne Unterbrechung. 
_23. Bei einigen Zweigen der Manufaktur, wie 
beim Aufwinden der Maschinen zum Spitzenklöppeln, 
haben -die Kinder keine regelmäßige und bestimmte Zeit 
zum Schlafen und zur Erholung, da sie zu jeder Zeit 
während sechzehn und zwanzig und zweiundzwanzig 
Stunden von den vierundzwanzigen zusammenberufen 
werden können. Auch muffen sie in jeder Jahreszeit und 
zu jeder Stunde der Nacht oft beträchtliche Wege von 
einer Werkstatt zur andern zurücklegen. 
... 29. Obgleich in einigen wenigen Gewerben und 
Manufakturen gefährliche Maschinenwerke gebraucht 
werden und gelegentlich sehr ernste Unfälle vorkommen, 
sind doch im allgemeinen die Kinder einer solchen Ur¬ 
sachen entspringenden Gefahr wenig ausgesetzt; zwar sind 
Unfälle, wie zerquetschte Hände, abgeschnittene oder 
zwischen Zahnräder oder unter Walzen geklemmte 
Finger und von Riemen gepackte Arme in einigen Ge¬ 
schäften keineswegs ungewöhnlich. Manchmal sind es der 
Riemen, Räderwerke «sw. so viele und befinden sie sich 
an so exponierten Stellen, daß die Arbeiter sich furcht¬ 
bar in acht nehmen müßen, um Unglück zu vermeiden; 
auch könnten Unglücksfälle in den meisten Fällen ver¬ 
12 
179
	        

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69.1941. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1941. Print.
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