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63.1935 (0063)

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Bibliographic data

fullscreen: 63.1935 (0063)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Mining
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0063
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-408938
Title:
63.1935
Volume count:
0063
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
206

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
190

Chapter

Title:
Arbeitszeit und Rentabilität
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
1

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 63.1935 (0063)
  • Cover
  • Title page
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Entstehung und Entwicklung der Grube Frankenholz
  • Arbeitszeit und Rentabilität
  • Ein Wagen Saarkohle fährt nach Mailand
  • Die Heimat des Saarbrücker Herrscherhauses
  • Wappen und Flagge des Saargebietes
  • Elektrizitätsversorgung des Saargebiets
  • Statistik über den Saarbergbau
  • Inseratenverzeichnis
  • Homepage
  • Cover

Full text

21 
Aröeitszeit und WentaviMät. 
Krrr Mergteich zwischen Kcrcrr:- und Wrrh^bevgkcru. 
55 
=illliMM||3mi||[iMsiiniiiiiit||iiiii]|iiiiir||iimit|iitiii||imil]|l<tiii||iiiiii|)iiMii|}|iiiii||MNti||iimi|tii>Mi|{|iiiii|||Mii||||iiiii||iiiiim|}Hi||||iiii|||iiiii|||iimiiiiiiiii||imiit|iiiiiit|iMiiit|imti||iiiif!||iiiiii||tiiiii|frH 
Weit krasser noch sind die Unterschiede 
Bekanntlich hat die französische Verwaltung 
der Saargruben im Einvernehmen mit den Ar¬ 
beiterorganisationen die früher im Saarberg¬ 
bau geltende Arbeitszeit wesentlich herabgesetzt. 
Die neuen Bestimmungen traten am 3. Sep¬ 
tember 1921 in Kraft und sind seitdem nicht 
mehr geändert worden. 
Darnach beträgt für Arbeiter unter 
Tage die Arbeitszeit 7% Stunden, und 
zwar vom Beginn der Einfahrt bis zum Be¬ 
ginn der Ausfahrt gerechnet. 
Will man die wirkliche Arbeitszeit unter 
Tage feststellen, so mutz man von vorgenannter 
Zahl zunächst die für die Einfahrt selbst und 
für den Weg unter Tage zur und von der 
eigentlichen Arbeitsstelle verbrauchte Zeit und 
desgleichen die Pausen in Abzug bringen. Es 
ergibt sich dann für die Saarbergleute unter 
Tage eine durchschnittliche tatsächliche Ar¬ 
beitszeit von 6 Stunden 25 Minuten. 
Im R u h r g e b i e t ist im Gegensatz zum 
Saargebiet die Arbeitszeit bekanntlich für Ar¬ 
beiter unter Tage seit langem auf acht Stun¬ 
den festgesetzt bei im übrigen gleicher Berech¬ 
nung. Mit anderen Worten: der Ruhrberg¬ 
mann mutz eine volle halbe Stunde länger 
arbeiten, wie sein Kollege an der Saar. Es ist 
leicht zu berechnen, was das bedeutet. Wäre 
die Arbeitsregelung im Saarbergbau die gleiche 
wie an der Ruhr, müßte der Saarbergmann 
also entsprechend mehr arbeiten, so würde dies 
Mehr nicht weniger wie 7,8, also fast 8 % aus¬ 
machen. 
Es leuchtet ohne Weiteres ein, daß ein 
solcher Unterschied in der Schichtdauer auf die 
Zahl der Beschäftigten (Arbeiter sowohl wie 
Aufsichtspersonal) großen Einfluß haben mutz. 
In der Tat kann man berechnen, daß unter 
Voraussetzung von gleichbleibender Produktion 
und Stundenleistung man im Saargebiet die 
Arbeiterzahl unter Tage wesentlich hätte ein¬ 
schränken können, wenn man auch hier die 
gleiche Arbeitszeit wie an der Ruhr hätte, 
nämlich auch wieder um 7,8%. 
bei den Arbeitern über Tage. 
Im Saargebiet besteht über Tage 
die A ch t st u n d e n s ch i ch t (wobei jedoch be¬ 
kanntlich die bei der Förderung beschäf¬ 
tigten Arbeiter nur die gleiche Ar¬ 
beitszeit haben, wie ihre Kollegen unter Tag, 
also auch nur 7 % Stunden). 
Die wirkliche Arbeitszeit (also nach Abzug 
der Pausen) ist demgemäß 7 % Stunden. 
Im Ruhrgebiet ist die Arbeitszeit über 
Tage ebenfalls höher. Nach den amt¬ 
lichen Statistiken, die das Reichsarbeits¬ 
ministerium in der „Zeitschrift für Berg-, 
Hütten- und Salinenwesen" veröffentlicht hat, 
betrug die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 
im Ruhrbergbau für die Übertage - Arbeiter 
(mit Ausnahme natürlich von Frauen und 
Kindern) bis 1926 9 i/2 Stunde n. Seitdem 
ist sie zwar herabgesetzt. worden (1927 auf 9, 
und seitdem auf 8 % Stunden), ist aber immer 
noch wesentlich höher wie hierzulande. 
W ä r e die Verwaltung der Saargruben dem 
Beispiel des Ruhrbergbaues gefolgt, so hätte 
sie die Arbeitszeit also wesentlich erhöhen 
müssen. Dadurch hätte sie andererseits wieder 
eine erhebliche Eins.chränkungsmög- 
l i ch k e i t bei der Zahl der Beschäftigten ge¬ 
habt: nämlich bis 1926 nicht weniger als 
18,4 %, im Jahre 1927: 13,9% und seitdem 
und bis heute immer noch 11,4%. 
Daß die jetzige Verwaltung der Saargruben 
dem Beispiel des Ruhrbergbaues nicht gefolgt 
ist, obwohl sie dadurch die Rentabilität 
ihres Betriebes hätte wesentlich erhöhen können, 
bedeutet mithin, daß eine große Zahl unserer 
Saarknappen weiterhin Arbeit und Brot 
behielten, während sie, wäre man dem Bei¬ 
spiel der Ruhr gefolgt, das Heer der Arbeits¬ 
losen vergrößert hätten, ein Umstand, den man 
bei einer Beurteilung des Saarbergbaues nicht 
hoch genug einschätzen kann.
	        

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