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38.1910 (0038)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 38.1910 (0038)

Periodical

Persistent identifier:
86316854X
Title:
Saarbrücker Bergmannskalender
ZDB-ID:
ZDB Icon2862115-3
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Mining
Erscheinungsverlauf:
1873 - 1962
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
86316854X_0038
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-350040
Title:
38.1910
Volume count:
0038
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Mining
Year of publication:
1910
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
216

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
104

Contents

Table of contents

  • Saarbrücker Bergmannskalender
  • 38.1910 (0038)
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Inserate
  • Cover

Full text

— 119 — 
Post- und Telegraphen-Taxe. 
Gcrvif fà gewöhntiche nnb eingeschriebene Wrieffendungen. 
Gegenstand 
Inlaut 
Gewtchtsstufe 
Porto 
fr. ¡ufv. 
ch H 
Deutsche Schutzgebiete 
Porto 
Gewtchtsstufe UJ^' 
Oesterreich-Nngarn mit 
Bosnien, Herzegowina, 
Liechtenstein Porto 
Gewichtsstufe ^ 
Nach dem Anstatt d') 
Porto 
Gewtchtsstufe ; fr. usr. 
1. Briefe 
ê 
bts 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
bts 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
für die erfüll 20 g 
für jede weitern 20 g 
fohllclNeistgcwlcht) 
20 
10 
ä“T 
2. Postkarten 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
— 
einfache 
mit Antwort 
10 
20 
3. Druck¬ 
sachen 
ZK 
bts 60 g 
üb. 50—100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
„ 500g—1kg 
3 
5 
10 
20 
30 
CÛ 
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is 
§ 
bis 50 g 
üb. 50-100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
,, 500g—1kg 
„ 1-2 kg 
3 
5 
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20 
30 
60 
2 
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§ 
bis 60 g 
üb. 50—100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
„ 500g—1 kg 
3 
5 
10 
20 
30 
£ 
■5 
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3 
3 
für je 50 g 
bts zum 
Meistgewtcht 
von 2 kg 
5 
£ 
2 
'S 
3 
3 
1. Waren¬ 
proben 
bis 250 g 
Üb. 250-360 g 
10 
20 
U 
3 
3 
bis 250 g 
üb. 250—350 g 
10 
20 
« 
u 
bis 250 g 
üb. 250—350 g 
10 
20 
’S 
3 
3 
für je 50 g bts 
z. Meistgewtcht 
von 350 g 
5 
mind 
10 
3> 
§ 
* 
5. Geschäfts¬ 
papiere 
bts 250 g 
üb. 250—500 g 
„ 500g—1 kg 
10 
20 
30 
*3 
§ 
2 
bis 250 g 
üb. 250—500 g 
„ 500g—1kg 
,, 1—2 kg 
10 
20 
30 
60 
3 
9 
3 
unzulässig 
für je 60 g 
bts zum 
Melstgewicht 
von 2 kg 
B 
min¬ 
dest. 
10 
w 
3 
3 
3 
Eilbestellung ist im 
inneren deutschen Ver¬ 
kehr auch bei Postan¬ 
weisungen,Wertbriefen 
und Paketen mit und 
ohne Wertangabe zu¬ 
lässig. Die Eilbestell- 
gebühr beträgt bet Vor¬ 
ausbezahlung durch 
den Absender: 1. bet 
Postanweisungen, 
Briefen mit Wertan¬ 
gabe (im Ort selbst bis 
8000, nach außerhalb 
8WMk.), Ablieferungs- 
scheinen und Postpaket- 
adressen in und nach 
Ortsbestellbezirken 
25 Ps.. nach Orten im 
Landbestellbezirk 60 Pf. 
für jeden Gegenstand, 
2. bet Paketen (die nur 
bis 5 kg selbst be¬ 
stellt werden, andern¬ 
falls nur die Adresse) 
mund nach Ortsbestell¬ 
bezirken 40 Pf., nach 
Orten im Landbestell¬ 
bezirke 90 Ps. 
') Briefe nach den Vereinigten Staaten von Ainerika, die auf dem direkten Wege, ohne Vermittelung fremder Länder, befördert werden 
sollen, unterliegen einem ermäßigten Porto von 10 Pfg. für jede 20 g. Derartige Briefe müssen den Vermerk „d i r e k t" tragen. 
Briese an MUitärpers. vom Feldw. oder Wachtm. ab¬ 
wärts bis zum Gew. von 60 Gr. und mit dem Vermerk „Sol¬ 
datmbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers" sind portofrei. 
Briefe, welche schriftl. Meld. an den Bezirksscldw. oder an das 
Melde-Amt des Kgl. Bez.-Kdo. enthalten, werden, wenn dies, mit 
„Militaria" oder „Heeressache" bezeichn, n. mit d. Siegel der Orts- 
bchörde oerschl. sind, portofrei befördert; ausgen. hiervon sind jedoch 
die Briefsend. innerhalb desOrts. Diese müssen frankiert werden. 
NachKiautschoubisliOGr. 10Pf. Briefe in Rollenform sind unzul. 
Postkarten nur zulässig in Größe 14X9 cm. 
Drucksachen, Warenproben u.Gefchäftspapieren 
darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die 
dicEigenschaft cigcntl. und persönl Korresp. haben. Verpack, muß 
so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. 
Drucks, und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Aus¬ 
dehnung von mehr als 45 cm haben, oder nicht mindestens teil¬ 
weise frankiert sind, werden nicht befördert. Trucks, in Rolleuforni, 
deren Durchmesser 10 cm und Länge 75 cm nicht übersteigt, und 
solche in Kartenform bis zur Größe von 11,1X18,8 cm sind zulässig. 
Einschreibsendungen. Briefscnd. aller Art(Bricse,Postk., 
Trucks., Warenpr., Gcschäftspap.) u. Pakete mir o. ohne Wert¬ 
ung. können unter Einschr. abges. werden. Bei allen Einschreibs. 
kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den 
Empfänger — Rückschein — verlangen. Einschrcibsend. gegen 
Rückschein müssen stets frankiert sein. Einschreibgebühr 
20 Pf., und Rückscheingebühr 20 Pf. 
Nachnahmesendungen. Der Betrag der Nachnahme 
ist auf der Adreßseite der Sendung in der Währung des Be¬ 
stimmungslandes in Ziffern und in Buchstaben anzugeben. 
Unmittelbar darunter müssen Name und Adresse des Absenders 
m lat. Schrift (b. Send. n. d. Ausl.) deutlich niedergeschrieben 
sein. Der eingez. Betrag wird nach Abzug der tarifm. Postanw.- 
Gebühr dem Absender durch Postanw. übermittelt. Meist- 
betrag in Deutschland 800 JL Als Porto ist zu entrichten: das 
gewöhnt. Porto für die betr. Sendung u. 10 Ps. Vorzeigegeb. 
Postaufträge. Im Wege des Postaustrages können Gelder 
bis zum Betrage von 800 JL eingebogen werden. Dem Formu- 
lar ist quittierte Rechnung resp. Wechsel usw. beizufügen. 
Geldsendungen, a) Postanweisungen auf alle Ent¬ 
fernungen innerhalb des Deutschen Reiches: 
bis5 ^ = 10 Pf. ' über 200 bis 400 = 40 Pf. 
Wer 6 „ ioo „ = 20 „ „ 400 „ 600 „ = 50 „ 
n 100 „ 200 „ =30 „ | „ 600 „ 800 „ =60 „ . 
Postanw. an Soldaten bis z. Feldwebel u. Wachtm aufm. u. 
l- Betrage von 15 JL kosten, wenn dieselben m. d. Vermerk 
„Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers" versehen 
sind, 10 Pf. Zu Postanw. n. dem Ausl, kommt ein des. Formular 
zur Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern u. mit 
lat. Schriftz. ohne Durchstrcichung oder Abänderungen. — Für 
telegr. Postanw. ist zu entrichten: a) die gewöhn!. Postanw.- 
Gebühr, b) die Gebühr für das Telegramm, c) das Eilbestell 
geld für die Besorgung am Bestimmungsorte. 
d) Geldbricfe bis 600 JL\ 1. auf Entfernungen 
bis 75 km (10 Meilen, Zone 1) frank. 30 Pf., unfrank 40 Pf.; 
2. auf alle weiteren Entf. franfiert 50 Pf., unfrank. 60 Pf. 
Jede weiteren 300 JL kosten auf alle Entf 5 Pf. mehr. 
Telegramme. Äußerste Länge eines Taxwortes 15 Buchstaben oder 
5 Zahlen; einzelne Schriftzerchen und Unterstreichungszeichen zählen als 
ein Wort. Mindestbetrag für das gewöhnliche Telegramm : im Verkehr 
mit Großbritannien und Irland 8N Pf., km übrigen Verkehr 50.Pf. (für 
Stadttelegramme 30 Pf.) — Für ein dringendes Telegramm (11) das 
Dreifache der Gebühr für daS gewöhnliche Telegramm: für bezahlte Ant¬ 
wort (RP) Gebühr für 1» Wörter; für bezahlte dringende Antwort 
(RPD) das Dreifache der Gebühr für 10 Wörter. 
Im europäischen Verkehr sind zu erheben: 1 Taxwort nach An¬ 
stalten in Deutschland 5 Pf. (Stadl-Telegramm 3Ps.); Luxemburg, 
Österreich-Ungarn 5 Pf.; Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweiz 
10 Pf.; Frankreich 12 Pf.; Großbritannien, Irland, Italien, Nor¬ 
wegen, Rumänien, Schweden 16 Pf. 
Pakete. Diese Sendungen sind tunlichst zu frankieren. 
Das Paketporto beträgt für Pakete: 1. bis zum Gewicht von 
5 kg a) bis 10 geog. Ml. (1. Zone) 25 Pf., b) auf alle weiteren 
Entfernungen 50 Pf.; 2. beim Gew. über 5kg a) für die 
ersten 5 kg die Sätze unter 1; b) für jedes weitere kg oder den 
überschießenden Teil eines kg auf Entfernungen innerhalb der 
1. Zone (10 geogr. Ml.) 6 Pf., 2. Zone (10—20 geogr. Ml.) 
10 Pf., 3. Zone (20—50 geogr. Ml.) 20 Pf.. 4. Zone (50—100 
geogr. Ml.) 30 Pf., 5. Zone (100—150 geogr. Ml. 40 Pf., 
6. Zoite (über 150 geogr. Ml.) 50 Pf. Für unfrank. Pakete bis 
5 kg einschl. wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. 
Portopflichtige Dienstsachen unterliegen diesem Zuschlag nicht. 
Bei Wertpaketen, welche ordentlich verpackt, verschnürt und 
versiegelt sein müssen, tritt zu dem Paketporto noch eine Ber- 
sichcrungsgebühr von 5 Pf. für je 300 JL, mindestens 10 Pf. 
— Dringende Pakete müssen frankiert sein; besondere Gebühr 
außer Porto und etwaigem Eilbestellgeld 1^ — Pakete ohne 
Wertangabe bis zu 3 kg an Soldaten bis zum Feldwebel 
oder Wachtmeister aufwärts kosten, wenn sie den Vermerk „Sol- 
datenbricf, eigene Angelegenheit des Empfängers" tragen, 20 Pf. 
Anlwortscheine. Um im Verkehr mit anderen Ländern die 
Voransfrankierung von Antwortbriefen zu ermöglichen, werden 
an den Postichaltern Antworlschcine ausgegeben, deren Verkaufs¬ 
preis in Deutschland 25 Pf. beträgt. Die Antworlschcine 
werden Adressaten im Briefe übersandt und im Ausland 
gegen entsprechende, dort gültige Postwertzeichen umgetauscht.
	        

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