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8.1954 (0009)

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Bibliographic data

fullscreen: 8.1954 (0009)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0009
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-449366
Title:
8.1954
Volume count:
0009
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
270

Part

Title:
Nummer 4: April 1954
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
28

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 8.1954 (0009)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1954
  • Nummer 2: Februar 1954
  • Nummer 3: März 1954
  • Nummer 4: April 1954
  • Nummer 5: Mai 1954
  • Nummer 6: Juni 1954
  • Nummer 7: Juli 1954
  • Nummer 8: August 1954
  • Nummer 9: September 1954
  • Nummer 10: Oktober 1954
  • Nummer 11: November 1954
  • Nummer 12: Dezember 1954
  • Cover

Full text

12 
Der Weg zum Eigenheim 
fäauen und Wohnen 
Neben der Gemeinnützigen Genossenschaft dev 
Eigenwohuer, über die wir in unserer letzten 
Ausgabe ausführlich berichteten, besteht im 
Saarland noch eine ähnliche Institution, die 
„Gemeinnützige Baugenossenschaft Saarland* 4 , 
mit dem Sitz in Saarbrücken, Dudweilerslr. 6. 
Auf genossenschaftlicher Basis kann man mit 
dieser 1 titution ein „Wohnhaus mit Kauf- 
auwartschaft“ finanzieren und erwerben. Hier 
werden für das Saarland ganz neue Wege be- 
schritten und die Bedingungen erscheinen uns 
äußerst günstig. Mit unseren heutigen Ausfüh- 
fülirungen wollen wie unsere Leser mit den 
rechtli hen Wescnsmerkmalen, mit der tech 
nischen Seite, mit der Finanzierung und Be 
last iiug usw. vertraut machen. 
Die Rechtsgrundlage für den Erwerb eines 
Wohnhauses mit Kaufanwartschaft bildet der 
zwischen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft 
Saarland c. G. m, b. H. und dem Kaufanwärter 
ahzuschlicßcnden Kau f an wartschafts vertrag. 
Dieser Vertrag wiederum findet seine gesetz 
liche Stütze in dem Wohnnngsgeineinnützig- 
keitsgesetz. 
Im wesentlichen sieht der Kaufanwartschafts 
vertrag folgendes vor: 
1. Die Genossenschaft als vorläufige Eigen 
tümerin räumt dem Kaufanwärter unter 
besonders festgelegten Bedingungen die 
Das Kaufanwartschaftshaus wird aus Gründen 
der Wirtschaftlichkeit ausschließlich in ge 
schlossenen Baugruppen gebaut. Die Festlegung 
der Baugruppen in den einzelnen Städten und 
Gemeinden hängt in erster Linie davon ab, ob 
geeignetes Baugelände unter angemessenen Be 
dingungen — im letzteren Falle kommt vor 
allem ein angemessener Grundstückspreis in 
Frage — berei(gestellt werden kann. 
Der Grundriß des Kaufanwartschaftshauses ist 
folgender: 
2 Vollgochossc mit zwei selbständigen 
WOhnungen mit folgender Raumeinteilung: 
•Je 1 Küche, 
1 Wohnzimmer, 
1 Eltern-Schlafzimmer, 
l Kinder-Schlafzimmcr, 
Bad und Toilette 
mit insgesamt etwa 645 cbm umbauten 
Baum und ! 10— 130 qm Wohnnutzfiäehe. 
Die Bauweise richtet sich jeweils nach den 
städtebaulichen Gegebenheiten und Erfordernis 
sen: das heißt, ob Doppel- oder Reihenhäuser 
gebaut werden 
Das Kat lauwartschaftshaus wird im Rahmen des 
jeweils verfügbaren Eigen- und Fremdkapitals 
von der Genossenschaft als ausschließlich ver- 
Kaufanwartsohaft für das von ihr gebaute 
und finanzierte Wohnhaus ein. Sie legt in 
diesem Vertrag den Kaufpreis fest, wie er 
sich aus den Kosten für das Grundstück 
und der endgültigen Bauabrecluumg ergibt. 
2. Das Kaufanwartschaftshaus wird an den 
Kaufanwärter nach einer fünfjährigen Min 
destwartezeit — gerechnet vom Tage des 
Vertragsabschlusses an — im Grundbuch 
aufgelassen, wenn der Kaufanwärter 50o'o 
des Kaufpreises gezahlt hat. 
3. Bis zur Auflassung und vom Tage der Nut 
zung an zahlt der Kaufanwärter Nutzungs 
gebühren. 
4. Die Genossenschaft behält sieh im Kauf- 
anwartsehaftsvertrage für den Fall der 
Veräußerung des Hauses ein Wiederkaufs 
recht vor, voraussichtlich für die Dauer 
von 20 Jahren, gerechnet vom Tage des 
Abschlusses des Kaufvertrages. 
5. Der Kaufanwärter ist verpflichtet, die vom 
Kreditausschuß der Regierung festgelegle 
Mietauflage zu erfüllen. Für die zu ver 
mietenden Räume ist ein angemessener 
Mietpreis festzusetzen. Die Genossenschaft 
ist zu einer dahingehenden Leberprüfung 
verpflichtet. Jm Zweifelsfalle bat die Ge 
nossenschaft das Recht, den Mietpreis von 
sich aus festzusetzen. 
antwortlicher Bauherr schlüsselfertig erstellt. 
Soweit allerdings diese Mittel im Eiuzclfall« 
nicht voll ausreichen, wird dem Kaufanwärter 
in erster Linie eine etwaige Ergänzung der für 
diesen Fall bescheideneren Innenausstattung — 
gemäß besonders zu treffender Vereinbarung — 
im Wege nachträglicher Eigenleistungen Vor 
behalten. Auf diese Weise wird zugleich ein 
gewisser Ausgleich hinsichtlich der von vorn- 
hcre'n einzubringenden relativ niedrigen Eigen- 
kapitalsquo« e gcschaffen. 
Bis zur Auflassung wird das Kaufan wartschafts 
haus von der Genossenschaft als vorläufigen 
Eigentümer unterhalten. Der Kaufanwärter 
zahlt dafür mit der Nutzungsgebühr eine fest 
stehende Unterhalt nngsquotc. 
Sondcrvviänsehc der Kaufanwärter sind mit der 
Wirtschaftlichkeit dieser Baumaßnahmen un 
vereinbar. Der Kaufanwärter hat vielmehr Ge 
legenheit, im Laufe der späteren Nutzung von 
sich aus Wünsche dieser oder jener Art zu 
verwirklichen, 
Eigenleistungen (gemeint sind eigene Arbeits 
leistungen) im Zuge der Bauausführung sind nur 
dann möglich und vertretbar, wenn hierdurch 
den Gesamtinteressen gedient und die Gesamt- 
baumaßnahme nicht behindert oder aufgehal 
ten wird. 
Ueber Finanzierung und Belastung muß man 
folgendes wissen: 
Die Höhe der Kosten, einschließlich Grund 
stücks- und ßaunebeukosten, ergibt sich jeweils 
aus den Voranschlägen für die betreffende Bau 
gruppe. Di« tatsächlichen Kosten können erst 
nach endgültiger Abrechnung im Einzclfalla 
festgestellt werden. Die Gesamtkosten für ein 
Kaufanwartschaftshaus im Rahmen des Baupro- 
grammes für 1953 liegen zwischen 3,7 und 3,9 
Millionen ffrs. Im übrigen bemessen sich di« 
Kosten zwangsläufig nach den derzeitigen Wirt 
schaft] i eben Verhältnissen. 
Für den Erwerb eines Kaufauwartschaftshausea 
und damit für den Abschluß eines Kaufanwart- 
schaftsVertrages ist die Einzahlung einer be 
stimmten Eigenkapitalsquote durch den Kauf 
anwärter Grundvoraussetzung, Das Eigenkapital 
beträgt in seiner Mindesthöhe 10o/o der ver 
anschlagten Gesamtkosten. Die Bezahlung er 
folgt jeweils zu Beginn der Bauausführung. 
(i.l.) 
(Schluß folgt) 
Die JAeatecgemeinde teilt mit: 
Weiferes Programm für die Spielzeit 1953/54 
Miele I (sonntags) 
2. 5. 1954 Madame Butterfly {Giacomo 
Puccini) 
30. 5. 1954 Saison in Salzburg (Fred 
Raymond) 
13. 6. 1954 Kabale und Liebe (letzte Vor 
stellung) 
Miete 11 (montags) 
3. 5. 1954 Seit Adam und Eva (John ßoy- 
ton Priestley) 
31. 5. 1954 Madame ßutterfly (letzte Vor 
stellung) 
Als Sondervorstellung bringen wir im Juni 
(genauer Termin ist noch nicht bekannt) die 
Operette ,,Saison in Salzburg". 
Preis für die Sondervorstellung: 
2. Rang ffrs. 200.-, alle übrigen Plätze 
ffrs. 300,-. 
Die Gutscheine für die Vorstellung sind ab 
20. April 1954 bei den nachstehenden Stellen 
erhältlich: 
Einheitsgewerkschaft — Hauptkasse — Saar 
brücken, Brauerstr. 6-8, Zimmer 10 
Geschäftsstelle Völklingen 
Geschäftsstelle Neunkirchen 
Geschäftsstelle St. Ingbert 
Herrn Körner, Spiesen 
Frl. Habermann, Limbach 
Herrn Fritze Elversberg. 
Die technische Seite des Kaufanwartschaftshauses 
Herausgeber: Verband Öffentliche Betriebe und Verwaltungen der Einheitsgewerkschaft, Saarbrücken, Brauerstr. 6—8. Telefon 9033 - 35. 
Verantwortlich für den Inhalt: Stephan Wallacher. Druck: Malstatt-Burbaeher Handelsdruckerei, GmbH., Saarbr. 5, Parallel«tr. 38, Tel. 1911-1912
	        

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