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1954 (0009)

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Bibliographic data

fullscreen: 1954 (0009)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
ZDB-ID:
ZDB Icon2819805-0
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Economy
Erscheinungsverlauf:
1946 - 1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
824454855_0009
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-449366
Title:
1954
Volume count:
0009
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
270

Part

Title:
Nummer 11: November 1954
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
24

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 1954 (0009)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1954
  • Nummer 2: Februar 1954
  • Nummer 3: März 1954
  • Nummer 4: April 1954
  • Nummer 5: Mai 1954
  • Nummer 6: Juni 1954
  • Nummer 7: Juli 1954
  • Nummer 8: August 1954
  • Nummer 9: September 1954
  • Nummer 10: Oktober 1954
  • Nummer 11: November 1954
  • Nummer 12: Dezember 1954
  • Cover

Full text

DRGHH DEH EIKHEITSGEUIERHSIHUFT DER HHBEITEH PNGESTELLTEN UND BEBH1TEN 
c Jahrgang Saarbrücken / November 1954 Nummer I I 
Schlüsselindustrie in die Hände des Saarvolkes 
Gewerkschaltsausschuss zum Verkauf des Völklinger Eisenwerkes — Sicherung des Arbeitsplatzes vordringlich 
Die bedrückende Ungewißheit der Beleg 
schaft des Völklinger Werkes und. darüber 
hinaus der gesamten Arbeitnehmerschaft an 
l^der Saar über das Schicksal eines ihrer wich 
tigsten Arbeitsplätze, ist bisher noch keiner 
Klarheit gewichen. 
Wir wissen lediglich aus dem Briefwechsel 
zwischen Bundeskanzler Adenauer und dem 
französischen Ministerpräsidenten Mendes- 
France, daß die Sequesterverwaltungen an 
der Saar aufgehoben werden sollen. So er 
freulich an sich die Liquidierung eines Kriegs 
zustandes sein könnte, bringt dieser Brief 
wechsel keinerlei Aufklärung darüber, was 
dann mit den sequestrierten Betrieben an der 
Saar geschehen soll, und gibt damit auch 
keinerlei Gewähr, ob vordringlich auch an die 
Interessen der Saarbevölkerung gedacht ist. 
Diese Frage rangiert nun bei uns an aller 
erster Stelle, 
Wenn wir gegen die Veräußerung der An 
teile der Familie Röchling an die Gruppe 
Schneider-Creuzot schwerste Bedenken haben, 
so sprechen hieraus nicht etwa nationalistische 
Ressentiments, sondern lediglich die Sorge 
um das künftige Schicksal eines Werkes, das 
für den gesamten saarländischen Arbeits 
markt von ganz hervorragender Bedeutung 
ist. Handelt es sich doch nicht nur um die 
13 000 Beschäftigte des Völklinger Werkes, 
deren Geschick alleine schon garnicht ernst 
genug genommen werden kann, sondern um 
die Zukunft fast eines Viertels der im Saar 
land Beschäftigten, die mittelbar mit dem 
Völklinger Unternehmen in Verbindung stehen. 
Nun v wissen wir noch keineswegs, inwie 
weit Garantien gegeben sind, daß auch nach 
einem Verkauf des Werkes an einen privaten 
Konzern des Auslandes Garantien für eine 
günstige Weiterentwicklung gegeben sind. Die 
beste Garantie für den Arbeitnehmer an der 
Saar wäre natürlich die Überführung dieses 
Großbetriebes in saarländisches Gemeineigen 
tum. Diese Forderung erheben wir in aller 
Öffentlichkeit und brauchen dabei weder un 
seren schon von jeher geäußerten Standpunkt 
zu revidieren, noch befinden wir uns in Wi 
derspruch zu der saarländischen Verfassung. 
Das gilt natürlich nicht nur für die Frage 
des Eigentums an den Röchling’schen Eisen- 
und Stahlwerken. 
Nun soll man uns nicht sagen, der saar 
ländische Staat wäre nicht in der Lage, über 
haupt die Mittel für den Erwerb und den 
Betrieb des Werkes aufzubringen. Wir erin 
nern uns noch sehr gut, daß vor gut 2 Jah 
ren, als die Frage der Marshallgelder für die 
Schwereisenindustrie zur Debatte stand, aus 
berufenem Munde geäußert wurde, daß die 
Modernisierung des Hüttenwerkes ohne wei 
teres auf dem Wege der Selbstfinanzierung 
vorgenommen werden könne, man also auf 
Fremdmittel nicht angewiesen sei. Sollten 
nun dem saarländischen Staate nach einer 
Klärung der staatsrechtlichen Verhältnisse 
nicht Kredite für die Übernahme eines der 
artigen Objektes zur Verfügung stehen? Diese 
Frage zu stellen, heißt sie bejahen. 
Wenn man jedoch die Notiz vom 5. 11. 54 
in der SVZ „Zum Röchling-Verkauf" liest, 
deren genaue Quelle wir leider nicht kennen, 
deren Zuverlässigkeitsgrad wir deshalb auch 
nicht beurteilen können, dann scheint der 
Verkauf an Schneider-Creuzot schon fast 
eine beschlossene Tatsache. 
Wie die Situation auch sein mag, es wäre 
endlich angebracht, daß die saarländische Re- 
fp* EnfschSs 
I * In seiner Sitzung vom 18. 10. 1954 befaßte sich der Gewerkschafts- 
' ausschuß der Einheitsgewerkschaft der Arbeiter, Angestellten und 
Beamten des Saarlandes mit den durch den bevorstehenden Eigen 
tumsübergang der Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke in Völk 
lingen auf das französische Unternehmen Schneider-Creuzot aufge 
worfenen Problemen. 
Der Gewerkschaftsausschuß stellt fest: 
1. der bevorstehende Eigentumswechsel bei dem noch unter Se 
quester stehenden Völklinger Unternehmen hat unter der Saarbevöl 
kerung und besonders unter der Belegschaft des Werkes große Be 
unruhigung ausgelöst; 
2. diese Beunruhigung ist umso gerechtfertigter, als bislang noch 
nicht bekannt ist, ob nach der Aufhebung der Sequesterverwaltung 
und nach Übergang des Eigentums an einen Konzern, der seinen Sitz 
außerhalb des Saarlandcs hat, noch die Gewähr gegeben ist, daß das 
Völklinger Werk mit seiner überragenden Bedeutung für die saar 
ländische Wirtschaft und insbesondere den saarländischen Arbeits 
markt im Interesse des Gemeinwohles geführt werden wird, wie es 
die Artikel 51 und 52 der Verfassung des Saarlandcs vorschreiben; 
3. die Öffentlichkeit fordert mit Recht Aufklärung über die Frage, 
ob und inwieweit von der saarländischen Regierung Schritte unter 
nommen worden sind, in der Angelegenheit der Röchling’schen Eisen- 
und Stahlwerke die Interessen des Saarlandes und insbesondere der 
Belegschaft des Völklinger Werkes zu wahren. 
Der Fall der Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke in Völklingen 
gibt dem Geweikschaftsausschuö der Einheitsgewerkschaft erneut 
essung 
Veranlassung, mit aller Deutlichkeit die alte Forderung der Arbeit 
nehmerschaft an der Saar zu erheben, die Schlüsselindustrien in das 
Gemeinschaftseigentum des Saarlandes zu überführen, eine Forderung, 
die in der Verfassung des Saarlandes untermauert wird. Der Ge 
werkschaftsausschuß fordert in dieser Frage ganz energische Inter 
ventionen der saarländischen Regierung bei der Regierung Frank 
reichs, als der Trägerin der Sequesterverwaltungen an der Saar zur 
Wahrung der Interessen der saarländischen Bevölkerung. 
Gleichzeitig beauftragt der Gewerkschaftsausschuß die Mitglieder der 
Einheitsgewerkschaft, die Abgeordnete des saarländischen Landtages 
sind, dort im gleichen Sinne zu intervenieren. 
Weiterhin stellt der Gewerkschaftsausschuß fest, daß gerade wegen 
der besonderen Situation des Saallandes die Eigentumsverhältnisse 
bei den saarländischen Großbetrieben der saarländischen Öffentlich 
keit nicht gleichgültig sein können. Sie hat auch einen Anspruch dar 
auf, über die wirtschaftliche Lage dieser Großbetriebe eingehend 
orientiert zu werden. 
Das Aktiengesetz mit seinen ohnehin mangelhaften Publizitäts 
vorschriften bietet hierfür keine Gewähr. 
Der Gewerkschaftsausschuß fordert deshalb nachdrücklich die Er 
weiterung der Publizitätsvorschriften des Aktiengesetzes und deren 
Ausdehnung auf sämtliche Großunternehmen an der Saar, gleich 
gültig unter welcher Rechtsform sie geführt werden und in welchem 
Land die Unternehmensführung ihren Sitz hat. An die Mitglieder der 
Einheitsgewerkschaft, die Abgeordnete des Landtages sind, ergeht die 
Aufforderung, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu betreiben. 
Saarbrücken, den 18.10. 1954.
	        

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1954. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1954. Print.
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