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8.1954 (0009)

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Bibliographic data

fullscreen: 8.1954 (0009)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0009
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-449366
Title:
8.1954
Volume count:
0009
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
270

Part

Title:
Nummer 10: Oktober 1954
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
32

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 8.1954 (0009)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1954
  • Nummer 2: Februar 1954
  • Nummer 3: März 1954
  • Nummer 4: April 1954
  • Nummer 5: Mai 1954
  • Nummer 6: Juni 1954
  • Nummer 7: Juli 1954
  • Nummer 8: August 1954
  • Nummer 9: September 1954
  • Nummer 10: Oktober 1954
  • Nummer 11: November 1954
  • Nummer 12: Dezember 1954
  • Cover

Full text

7 
JlitqliedeK sprechen: 
Nur Einigkeit und Kampfentschlossenheit führt zum Ziel 
Ein Arbeiter zum Betriebsverfassungsgesetz 
Das Betriebsverfassungsgesetz ist seit seiner 
Verabschiedung schon so viel in Gewerk 
schaftszeitungen diskutiert, zerpflückt und be 
sprochen worden, und zwar von maßgeblichen 
Persönlichkeiten der Gewerkschaften und Par 
teien, daß mein Beitrag wohl kaum etwas 
Neues bringen kann. Trotzdem möchte ich als 
Arbeiter versuchen meine Ansicht und Ge 
danken über dieses Gesetz meinen Kollegen 
darzulegen. 
Nachdem ich mich etwas mit dem Gesetzes 
text befaßt hatte, mußte ich leider einsehen, 
wie wenig uns Arbeitnehmern mit diesem 
Gesetz gegeben wurde- Diese Ansicht wurde 
in mir gestärkt während eines Lehrganges 
der Arbeitskammer über Betriebsräterecht, den 
ich im Europahaus in Otzenhausen, besuchen 
durfte. Ich kann wahrhaftig nicht die Ansicht 
der Männer teilen, die in diesem BVG einen 
„wesentlichen Fortschritt in der Verwirkli 
chung der Betriebsgemeinschaft sehen, in der 
Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach ihren 
Aufgaben Beeilte und Pflichten miteinander 
teilen.“ Es sei denn, daß man es so versteht, 
daß die eine Seite für sich die Rechte in An 
spruch nimmt und der anderen, in diesem 
Falle uns, die Pflichten überläßt. Ich bin 
wahrhaftig kein Pessimist, aber betrachten 
wir uns doch einmal die Kampfgeschichtc der 
Arbeiterbewegung. Hat die Unternehmerschaft 
nur einmal einen Beweis für ihre soziale 
Haltung ihren Arbeitern gegenüber geliefert? 
Nein! Stück für Stück unserer heutigen Stel 
lung mußte in opfervollem Kampf den Ver 
tretern des Kapitals abgerungen werden. 
Diese Haltung der Arbeitgeberseite ist allem 
Anschein nach auch von den heutigen Ge 
setzgebern erkannt worden. Nicht umsonst 
stellte der Herr Ministerpräsident Hoffmann 
in seiner Regierungserklärung vor dem saarl 
Landtag am 17. Juli u. a. fest: 
„Die Regierung wird unverzüglich an die 
Durchführung des Gesetzes Herangehen, um 
die Wirkung zu erzielen, auf die die Arlieiler- 
schaft lange gewartet hat und die mit dem 
Gesetz erreicht werde'h kann, wenn Arbeit 
nehmer und Arbeitgeber zusammen, im Ge 
gensatz zur bisherigen Praxis, von den Mög 
lichkeiten des Gesetzes entsprechenden Ge 
brauch machen und über die gesetzlichen Be 
stimmungen hinaus ihre sittliche Verpflichtung 
zur Betriebsgemeinsidiaft ernst nehmen.“ 
Man hat also eindeutig festgestellt, daß 
eine gesetzliche Regelung des Verhältnisse» 
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer her- 
beigeführt werden muß, eine Regelung, die 
die Rechte und Pflichten beider Parteien 
streng abzugrenzen hat. 
Diese Ansicht vertrat auch die Einheitsge 
werkschaft in iliren Vorschlägen zum BVG. 
Die EG, strebte ein Gesetz an, das unsere 
nur allzu berechtigten Forderungen nach Mit 
bestimmung in sozialen, personellen und wirt 
schaftlichen Angelegenheiten fest unter 
mauern sollte. 
Was aber hat man uns gegeben? 
Ein Gesetz mit vielen „kamt. soll, wenn 
usw.“, ein Gesetz, in dem die Erfüllung der 
einzelnen Bestimmungen einzig und allein 
von dem guten Willen beider Parteien ab 
hängig gemacht wird. Da wir aber, auf 
Grund unserer unterdrückten Lage immer die 
Fordernden sein werden, bleibt es also nur 
dem „guten Willen“ der Arbeitgeber über 
lassen auf unsere Forderungen einzugehen. 
Dies geht auch aus der oben zitierten Er 
klärung des Ministerpräsidenten hervor, in 
der er die Partner ermahnt „über die gesetz 
lichen Bestimmungen hinaus ihre sittliche 
Verpflichtung zur Betriebsgemeinschaft wahr 
zu nehmen.“ 
Ob dieser Appell von allen gehört evird? 
Ich als Arbeiter und Familienvater be 
trachte es als meine sittliche Verpflichtung 
meiner Familie, Frau und Kindern gegenüber 
für einen auskömmlichen Lebensunterhalt zu 
sorgen und ferner betrachte ich es als die 
Verpflichtung der Gegenseite uns unseren be 
rechtigten Anteil an dem, auf unseren Lei 
stungen begründeten Gewinn zuzusprechen. 
And» der jetzige Herr Arbeitsminister Johann 
Klein, der für dieses sog. Gesetz mifrerant- 
wortlich zeichnete fühlte sich bewogen auf 
der Landesfunktionärkonferenz am 18. Juli 
folgende Erklärung abzugeben: „Unsere heu 
tige Zusammenkunft hat den Zweck, mit un 
seren Freunden, ein Gesetz zu würdigen, weil 
es einen wichtigen Markstein in der Wirt 
schaftsgeschichte bedeutet und eine funda- 
de? 
SAAR-MARGARINE 
mentale Umwandlung im Verhältnis Arbeit 
geber und Arbeitnehmer mit sich bringen 
kann, sofern der beiderseitige gute Wille zur 
Betriebsgemeinschaft vorhanden ist.“ Also 
auch hier wird der Erfolg den dieses Gesetz 
bringen soll einzig und allein von dem 
guten Willen abhängig gemacht. Man hat 
uns Arbeitern nichts konkretes in die Hand 
gegeben, wir können uns auf keine wirkliche 
gesetzliche Bestimmung berufen und haben 
somit auch keine gesetzliche lUntermauerung 
unserer berechtigten Forderungen. 
Was wir dagegen von dem guten Willen 
der Arbeitgeberseite zu erwarten haben, lehr 
ten um die vergangenen 100 Jahre und er 
leben wir auch heute noch täglich in den Be 
trieben. Man hat den Arbeiter ausgebeutet 
und ausgesogen, daß sogar der Staat sich be 
reits vor Jahrzehnten veranlaßt sali, durch 
greifende Arbeitsstilutzgesetze zu erlassen. 
* Das Betriebsverfassungsgesetz sollte nun, 
wenn ich so sagen darf, eine Krönung unseres 
Kampfes um Mitbestimmung auf unseren 
Arbeitsplätzen sein. N 
Was ist es geworden? 
Wir sind bei der alten Betriebsräteverord 
nung stehen geblieben. Jahre des Kampfes 
waren umsonst weil wir von Leuten verraten 
worden sind, die ihre Aufgabe als Volksver 
treter vergessen haben und statt dessen Diener 
des Kapitals geworden sind. Diese Tatsache 
ist desto schmachvoller, weil diese Leute 
selbst zu ToVo aus Arbeiterkreisen stammen. 
Verrat wurde in einem besonderen Maße an 
unseren jugendlichen Kollegen geübt, indem 
man sie ganz außerhalb dieses „Gesetzes” 
gestellt hat. Man hat dies zwar mit der fa 
denscheinigen Begründung getan, „man dürfe 
ihnen die schwere Bürde der Mitverantwor 
tung noch nicht auf ilu - e Schultern laden,“ 
oder „unsere Söhne die erst dem Elternhaus 
entwachsen sind müssen sich zuerst in der 
neuen Umwelt zurechtfinden.“ 
Dem möchte ich entgcgenhallen: „Wer hat 
die letzten 40 Jahre auf die Jugend Rück 
sicht genommen? In beiden Weltkriegen 
starben Jugendliche von 15, 16 Jahren auf 
den Schlachtfeldern Europas und wer gibt 
der heutigen Jugend die Garantie, daß nicht 
auch sie auf diese schändliche Weise geopfert 
wird? Ist es nicht besser man läßt die Jugend 
an der Gestaltung ihrer Zukunft mitbestim- 
men! In diesem Zusammenhang möchte ich 
auf die sog. „Europäischen Verteidigungsbe 
strebungen“ und die wahnsinnige Aufrüstung 
in der ganzen Welt aufmerksam machen, und 
bin davon überzeugt, daß bei den General- 
stäben schon die Pläne hinterlegt sind wo 
sieh unsere Jugend verbluten darf für die 
Interessen und Gewinnsucht der gleichen 
Leute, die ihr heute noch das Recht der Mit 
bestimmung und Mitverantwortung in ihren 
Betrieben vorenthalten wollen. Es wäre tat 
sächlich an der Zeit gewesen von staall. Seite 
aus eine Regelung zu schaffen, die die Auf 
gaben, Mitbestimmung und Leistungen bei 
der Parteien innerhalb des Betriebes festlegen 
und zwar in Form von .,Muß-Bestimmungen" 
nicht wie geschehen mit vielen soll, kann 
usf. Auf diesem unsicheren Boden von „Ver 
trauen. gutem Willen und sittlicher Verant 
wortung' alles Begriffe die zu sehr der per-
	        

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