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1954 (0009)

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Bibliographic data

fullscreen: 1954 (0009)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
ZDB-ID:
ZDB Icon2819805-0
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Economy
Year of publication:
1946
1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
824454855_0009
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-449366
Title:
1954
Volume count:
0009
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
270

Part

Title:
Nummer 10: Oktober 1954
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
32

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 1954 (0009)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1954
  • Nummer 2: Februar 1954
  • Nummer 3: März 1954
  • Nummer 4: April 1954
  • Nummer 5: Mai 1954
  • Nummer 6: Juni 1954
  • Nummer 7: Juli 1954
  • Nummer 8: August 1954
  • Nummer 9: September 1954
  • Nummer 10: Oktober 1954
  • Nummer 11: November 1954
  • Nummer 12: Dezember 1954
  • Cover

Full text

I 
Saarbrücken / Oktober 1954 
8. Jahrgang 
m 
IM 
yj 
Nummei 10 
Nur keine Mitbestimmung? 
Straßenbahn außer BVG? 
Wir haben es oft genug betont, daß das 
Betriebsverfassungsgesetz alles andere als be 
friedigend für die Arbeitnehmer an der Saar 
ist (siehe auch unter „Mitglieder sprechen“). 
Nicht zuletzt zeigt die Einengung seines Gel 
tungsbereiches nur zu deutlich, daß es einem 
mit der vielgepriesenen Mitbestimmung der 
Arbeitnehmerschaft nicht allzu ernst ist, ja, 
daß man einen. an sich doch positiven Ge 
danken, nämlich den der Mitbestimmung da 
zu auszunutzen versucht, die Arbeitnehmer 
in Gruppen verschiedenen Rechts aufzuspal 
ten. Nachdem man nun den öffentlichen 
Dienst glücklich aus dem Geltungsbereich des 
Betriebsverfassungsgesetzes hinausmanövriert 
hatte, sollen jetzt auch die Straßenbahner mit 
der gleichen Eleganz, wenn möglich natürlich 
geräuschlos, abserviert werden. Bedauerlich, 
daß audi Mitglieder der Regierung sich an 
diesem Spiel beteiligen, das, obwohl der Ge 
setzgeber selbst ausdrücklich seinen Willen 
kundgetan hat, daß die Straßenbahner unter 
das Betriebsverfassungsgesetz fallen sollen. 
Nun, die Straßenbahner scheinen nicht ge 
willt zu sein, auf ihr Recht zu* verzichten, 
im Gegenteil, sie haben mit unmißverständ 
licher Deutlichkeit erklärt, daß sie auch vor 
dem letzten Mittel nicht zurückschrecken wer- 
den. 
Parallelen in der Bundesrepublik 
Wir werden auf diese Dinge noch zu sprechen 
kommen, vorerst sei uns eine kleine Abschwei 
fung gestattet, die interessante und für uns 
lehrreiche Parallelen in der Bundesrepublik 
aufzeigt. 
Das weitgehende Mitbestimmungsrecht in 
der Montanindustrie der Bundesrepublik liegt 
reaktionären Arbeitgeberkreisen allzu schwer 
auf dem Magen. Besonders die Einrichtung 
des Arbeitsdirektors, die sich zweifellos, ab 
gesehen von relativ belanglosen Reibungen, 
die schließlich jeder Fortsdiritt im Anfangs 
stadium mit sich bringen kann, aufs beste 
bewährt hat, wird in der Arbeitgeberpresse 
als völlig verfehlte Maßnahme hingestellt. 
Seit einiger Zeit versudit man nun drüben — 
wir haben wiederholt von diesen Bestrebun 
gen berichtet — über die Holdingsgesell 
schaften (Obergesellschaften) dem Mitbestim- 
mungsrecht der Arbeitnehmer auszuweichen. 
Nachdem die Gewerkschaften in einer Klage 
auf Ausdehnung des Mitbestimmungsrechts 
auch auf die Holdingsgesellschaften nicht zum 
Ziele kamen, hat man ihnen, als Beruhigungs 
pille ein Gesetz über das Mitbestimmungs 
recht in den Obergesellschaften bei Kohle und 
Stahl, versprochen. Dieses Gesetz wurde nun 
in aller Stille vom Bundeskabinett in seiner 
Sitzung vom 23. 9. 1954 verabsdiiedet, ohne 
vorher die Gewerkschaften überhaupt zu 
hören. Derartige Methoden kennt man nun 
überall, wen wundert es also, wenn die Ar 
beitnehmer immer mißtrauischer gegenüber 
Arbeitgebertum und Obrigkeit werden. 
Ja, wir zweifeln wirklich, wir zweifeln audi 
an einem Personalvertretungsgeselz, das dem 
öffentlichen Dienst als lindes Pflaster auf die 
ihm durch die Ausklammerung aus dem Be 
triebsverfassungsgesetz gerissene Wunde ge 
legt werden soll. Auch hier eine interessante 
Parallele. In der Bundesrepublik wartet man 
nun schon zwei Jahre vergeblich auf das Per 
sonalvertretungsgesetz, und noch ehe es über 
haupt im Bundestag über die Bühne geht, 
schreit schon wieder die regierungsfreundliche 
Presse, weil man eben das Wort Mitbestim 
mung am liebsten überhaupt aus dem Schatz 
der deutschen Sprache tilgen möchte,, man 
dürfe den Räten (gemeint sind natürlich die 
Betriebsräte) nicht zuviel Rechte geben. Wenn 
man darüberhinaus bedenkt, daß man an der 
Saar bereits vier Jahre das Tarifvertragsge- 
setz für den Öffentlichen Dienst verspricht, 
dann kann man sich ungefähr ein Bild 
machen, wann mit dem Personalvertretungs 
gesetz zu rechnen sein wird. 
Straßenbahner kämpfen um ihr Redit 
Wir sagten es sdion, daß die Straßenbah 
ner nicht daran denken, sich mit leeren Ver 
sprechungen veitrösten zu lassen, daran ändert 
auch die Tatsache nichts, daß sie ihrer Em 
pörung vorerst noch Zügel anlegten, um der 
Entscheidung des Verwaltungsgerichts nidit 
vorzugreifen. 
Unseres Erachtens muß das Betriebsverfas 
sungsgesetz auf die Straßenbahnen Anwen 
dung finden. Nach § 88 Abs. 1/b findet das 
BVG nur dann auf Betriebe öffentlicher Ver 
waltungen keine Anwendung, wenn die Be 
friedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse, 
der sie dienen, ganz oder überwiegend der 
öffentlichen Hand Vorbehalten ist. Nun liegt 
der Nahverkehr in ganz erheblidiem Umfange 
audi in privater Hand, weshalb für eine An 
wendung des § 88 auf die Straßenbahnen 
kein Raum ist. 
Diese Auffassung wird audi geteilt in dem 
Kommentar von Dratwa (Aibeitsministerium) 
— Bernhard (Industrie- und Handelskammer) 
— Junker (Arbeitgeberverband der Bauwirt- 
sdiaft) — Weber (Arbeitsgemeinschaft der 
Arbeitgeberverbände), wo es heißt: „In An 
wendung dieses Grundsatzes fallen Eisenbahn 
Hnd Post nicht unter das Gesetz, wohl aber 
die Straßenbahnen. Die Beförderung von Per 
sonen im Nahverkehr wird audi in erheb 
lichem Maße durch private Unternehmen be 
trieben.“ 
Und der Wille des Gesetzgebers? 
Man sieht, wir stehen mit unserer Ansicht 
durchaus nicht isoliert, ganz abgesehen von 
der Tatsache, daß der sozialpolitische Aus 
schuß bei Beratung des Gesetzes am 16. 6. 54 
folgendes zu Protokoll gab: 
„Der Ausschuß vertritt die Auffassung, daß 
Straßenbahnen und Nahverkehrsbetriebe, gleich 
welcher Art, unter die Bestimmungen des 
BVG fallen. 
Der Berichterstatter soll dies in einer Be 
richterstattung in der Plenarsitzung zum Aus 
druck bringen.“ 
Dies ist durch den Abgeordneten German 
in der Penarsitzung vom 30. 6. 54 geschehen, 
ohne daß ein einziger Abgeordneter, auch kein 
Mitglied der Regierung, widersprochen hätte. 
Wir dürfen also doch wohl mit Recht anneh 
men, daß der Gesetzgeber die Einbeziehung 
der Straßenbahnen in das BVG gewollt hat. 
Das scheint jedoch selbst Mitglieder unserer 
Regierung nidit zu berühren, die jetzt mit 
juristischer Spitzfindigkeit das Recht der 
Straßenbahner verdrehen wollen. Ob ihnen 
bewußt ist, daß sie damit den saarländischen 
Landtag desavouieren, oder spielt das keine 
Rolle, wenn man nur für eine weitere Ein 
engung der Mitbestimmung sorgen kann? 
Merkwürdige Rolle der CGS 
Nun, alle diese Dinge könnten uns auf 
Grund unserer Erfahrungen in der Vergan 
genheit nicht einmal sonderlich überraschen, 
Fortsetzung Seite 3. 
AUS DEM INHALT: Seite 
Und nochmals die Preise 2 
Die Streiks in der Bundesrepublik 4 
Staatsoberhaupt für Einheitsgewerkschaft und 
Streikrecht 5 
Sind Betriebsratsmitglieder unkündbar? . . . S 
Ein Arbeiter zum Betriebsverfassungsgesetz . 7 
Wird die Lohnfrage geregelt werden? .... 8 
40-Stundenwoche 8 
Europa und die Probleme der Produktivität . 9 
Neue Tarifverträge 10-11 
Unfaire Werbemebhöden .13 
Montanunion iin Uberganssstadium ..... 14
	        

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1954. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1954. Print.
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