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1954 (0009)

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Bibliographic data

fullscreen: 1954 (0009)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
ZDB-ID:
ZDB Icon2819805-0
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Economy
Year of publication:
1946
1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
824454855_0009
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-449366
Title:
1954
Volume count:
0009
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1954
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
270

Part

Title:
Nummer 9: September 1954
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
12

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 1954 (0009)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1954
  • Nummer 2: Februar 1954
  • Nummer 3: März 1954
  • Nummer 4: April 1954
  • Nummer 5: Mai 1954
  • Nummer 6: Juni 1954
  • Nummer 7: Juli 1954
  • Nummer 8: August 1954
  • Nummer 9: September 1954
  • Nummer 10: Oktober 1954
  • Nummer 11: November 1954
  • Nummer 12: Dezember 1954
  • Cover

Full text

8. Jahrgang 
Saarbrücken September 1954 
Nummer 9 
i 
# 
ml 
ss 
ORGAN DER EINAEITSGEUIERHSCHAFT DER ARBEITER. ANGESTELLTEN UND DEUTEN 
Keine Mitbestimmung — aber Mitverantwortung? 
Tanz um den Mindeststundenlohn — Rosinenpolitik der Arbeitgeber 
Die Einheitsgewerkschaft hat seit Ver 
abschiedung des Betriebsverfassungsge 
setzes in Konferenzen, Kundgebungen 
^und Versammlungen laufend darauf 
hingewiesen, daß das Gesetz nicht den 
Erwartungen der Arbeitnehmer ent 
spricht und daß es ihnen insbesondere 
nicht die Mitbestimmung bringt, auf die 
sie infolge ihrer verantwortungbewuß 
ten Mitarbeit in den Betrieben ein vol 
les Anrecht haben. Es soll in diesem Zu 
sammenhang nicht auf einzelne Veran 
staltungen der Kampagne eingegangen 
werden, sind sie doch alle von dem glei 
chen Tenor getragen: Kampf um ein 
besseres Betriebsverfassungsgesetz. 
Daß das Unternehmertum an einer 
wirklichen Mitbestimmung der Arbeit 
nehmer nicht interessiert ist und sie 
trotz der Sirenentöne vom guten Be 
triebsklima und der echten Partnerschaft 
grundsätzlich ablehnt, braucht uns nach 
unseren Erfahrungen in der Vergangen 
heit nicht sonderlich zu verwundern, 
was uns aber trotz harter Gewöhnung 
immer wieder in Erstaunen versetzt, ist 
,Adie Dreistigkeit mit der man in prekä- 
^Fren oder scheinbar prekären Situationen 
der saarländischen Wirtschaft an das 
Verantwortungsbewußtsein der Arbeit 
nehmer appelliert. 
Nur ein Beispiel: Mit jeder Einfüh 
rung eines neuen staatlich garantierten 
Mindeststundenlohnes erleben wir das 
Wehegeschrei großer Kreise des Arbeit- 
gebertums, die sich-außer Stande erklä 
ren, diesen Mindestlohn zu zahlen und 
die schwärzesten Prognosen für die Be 
triebe an den Himmel malen. Wir waren 
also auch keineswegs überrascht, als bei 
Erlaß der Verordnung vom 9. März 54 
zur Neufestsetzung des Mindeststunden 
lohnes, oder besser gesagt schon vor 
dem Erlaß dieser Verordnung, der Un 
ternehmertanz um den Mindeststunden 
lohn von neuem begann. Am Rande sei 
vermerkt, daß die Tatsache den Anblick 
dieses Tanzes nicht angenehmer gestal 
tet, daß er von dem gleichen Unterneh 
mertum aufgeführt wird, das die Vater 
schaft für den Art. 4 der Wirtschafts 
konvention mit Frankreich keineswegs 
verleugnen kann, dieses Artikels, der 
das Lohnniveau in Frankreich und an 
der Saar reichlich schematisch ausbalan 
cieren soll. Nun, nichts weiter über den 
Art. 4, aber konsequent wäre doch nun 
wohl die Haltung der Unternehmer, im 
Saarland grundsätzlich den gleichen 
Mindeststundenlohn zu zahlen wie in 
Frankreich. Daß dort der Existenzlohn 
bezahlt wird, kann wohl kaum bestrit 
ten werden, nur hierzulande verlangt 
man in altbewährter Rosinenpolitik von 
den Arbeitnehmervertretungen die Zu 
stimmung zu mehr als großzügigen To 
leranzen. 
Als man in der Verordnung vom 28. 
März 1951 zur Änderung der Verord 
nung zur Festsetzung des Mindeststun 
denlohnes erstmalig Unterschreitungen 
des Mindeststundenlohnes, das Vorlie 
gen eines entsprechenden Tarifvertrages 
vorausgesetzt, zuließ, versuchte man 
den Gewerkschaften diese Regelung des 
§ 3 mit dem Argument schmackhaft zu 
machen, daß man — natürlich in eng 
stem Rahmen — saarländischen Betrie 
ben eine Anlaufzeit zur Gewöhnung an 
das rauhe Klima der freien Konkurrenz 
im franco-saarländischen Wirtschafts 
raum geben müsse, eine Regelung, die 
umso notwendiger wäre, wegen der dif 
ferierenden Lohnzonenabschläge für Be 
triebe in Frankreich und an der Saar. 
Wir müssen den Arbeitgebern leider be 
scheinigen, daß sie es durch ihre steiner 
weichenden Klagelieder verstanden, in 
der Folgezeit den § 3 der Verordnung 
weidlich zu ihren Gunsten auszunutzen. 
Die Verordnung vom 9. März 1954 
(siehe Arbeit 1954/3 S. 3) versuchte nun 
auf Betreiben der Gewerkschaften mit 
einer für den Arbeitnehmer untragba 
ren Entwicklung Schluß zu machen und 
Mindestlohnunterschreitungen auf einen 
relativ engen Bereich wirklich notlei 
dender Industriezweige zu beschränken. 
Die Ergänzungsverordnung vom 21. Au 
gust 1954 (Text siehe an anderer Stelle 
dieser Nummer) bringt nun wieder eine 
Durchlöcherung des gesunden Prinzips, 
im Saarland kein Lohndumping zu be 
treiben. Da die verlängerten Schonfri 
sten für Betriebe, die bisher unter dem 
staatlich garantierten Mindestlohn be 
zahlt haben, am 15. September ablaufen, 
versuchen nun eine ganze Reihe von 
Arbeitgeberverbänden die Gewerk 
schaften zu Tarifverträgen zu veranlas 
sen, die, als Voraussetzung für die Ge 
nehmigung durch das Arbeitsministe 
rium, Unterschreitungen des Mindest 
stundenlohnes vorsehen. 
Wir wissen, daß es den Arbeitgebern 
an Behauptungen nie gefehlt hat, wenn 
es galt, Arbeitnehmer um den ihnen zu- 
stehenden Lohn zu prellen. Auch dieses 
Mal versucht man die Gewerkschaften 
unter Druck zu setzen, indem man dar 
auf hinweist, daß eine große Anzahl von 
Betrieben unweigerlich zum Erliegen 
kommen muß, wenn sie zur Zahlung 
der Mindeststundenlöhne gezwungen 
werden, und man schiebt den Gewerk 
schaften die Verantwortung für etwa 
eintretende Erschütterungen des Ar 
beitsmarktes zu. Ganz abgesehen von 
der Tatsache, daß diese schwarzmalen 
den Behauptungen durch keine schlüs 
sigen Beweise belegt werden, dazu 
müßte man sich zu einer Offenlegung 
der Karten bequemen, an die man an 
scheinend garnicht denkt, ist es doch 
geradezu unmoralisch den Arbeitneh 
mern, denen man eine wirksame Mit 
bestimmung in den Betrieben nicht ein 
räumen will, die Verantwortung für 
eine angeblich sich auf zeigende Wirt 
schaftssituation aufzuerlegen, an der sie 
doch wohl weder von der gesamten 
Aus dem JnfiaCt: 
Der Kampfeswille trägt Früchte Seite 2 
Änderungsverordnung zur Neufest 
setzung des Mindestlohnes „ 2 
Adolf Kummernuß zum Hamburger 
Streik „ 3 
Mitglieder sprechen: 
Mehr Selbstbewußtsein für Frei 
heit und Redit „ 4 
Motor oder Schubkarren „ 3 
Um den Ausbau der sozialen Sicher 
heit „ 3 
Unfallversicherung * 7 
Kündigungsschutzgesetz „ 9 
Reditsprechung zum BVG » 10
	        

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1954. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1954. Print.
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