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8.1953 (0008)

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Bibliographic data

fullscreen: 8.1953 (0008)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0008
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-448699
Title:
8.1953
Volume count:
0008
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
66

Part

Title:
Nummer 13: November 1953
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 8.1953 (0008)
  • Cover
  • Nummer 2/ 3: Januar/ Februar 1953
  • Nummer 4/ 5: Februar/ März 1953
  • Nummer 5/ 6: April/ Mai 1953
  • Nummer 7: Mai 1953
  • Nummer 8: Juni 1953
  • Nummer 9: Juli 1953
  • Nummer 10: August 1953
  • Nummer 11: September 1953
  • Nummer 12: Oktober 1953
  • Nummer 13: November 1953
  • Nummer 14: Dezember 1953
  • Cover

Full text

Saarbrücken 
8. fahrgang 
Nov 1953 
Nummer 13 
ORGAN m EI«SCMHS(Hm DER ARBEITER (INGESTELLTEN UND BEflfTlTEN 
Existenzminimum - 
Mindestlohn 
Der Mindestlohn ist längst überholt 
Die von den Gewerkschaften im vorigen 
Jalire erhobenen Lohn- lind Gehaltsforde- 
rungen wußte man auf der ganzen Linie 
mit dem Hinweis auf die Aktion Pinay,' 
die nicht gestört werden sollte, abzudros- 
soln. Wir standen diesem Experiment von 
Anfang an skeptisch gegenüber, ebenso wie 
unsere Brudergewerkschaften in Frank 
reich: 
Seit Februar 1952, zum Teil auch seit 
Herbst 1951 stagnieren nun die Einkom 
mensverhältnisse der Arbeitnehmer im 
Saarland und haben im Jahre 1953 gar 
zu einer rückläufigen Bewegung ange- 
setzt: Ueber diese Tatsache können weder 
die hier und da getätigten Lohn- und 
Gehaltsabschlüsse mit gewissen Verbesse 
rungen (siehe Brauereiindustrie, Bauge 
werbe an anderer Stelle dieser Ausgabe) 
hieht hinwegtäuschen noch die Veröffent 
lichungen der Effektivlöhne durch das 
Statistische Amt des Saarlandes; denn es 
ist bei der Betrachtung des Neveaus auf 
die Ueberstunden und Schichten an Sonn- 
und Feiertagen zu verweisen und nicht 
zuletzt resultieren eine ganze Reihe von 
Berechnungen aus Akkordleistungen mit 
überaus großer Beanspruchung der 
menschlichen Arbeitskraft. 
Was wir, soll der Schwer er kämpfte 
Achtstundentag nicht zur Farce werden, 
anstreben, sind ausreichende Löhne und 
Gehälter bei normaler Arbeitszeit und bei 
ArteJtshediftguugciL die 
'ffthrdunp der Gesundheit des Arbeitneh 
mers darstellen. Von diesem Zustand sind 
wir noch weit entfernt, und es hat bei 
der heute abklingenden Hochkonjunktur 
ganz den Anschein, als solle der Lebens 
standard eine weitere Einengung erfahren. 
Noch ist nicht abzusehen, welchen Aus 
gang die noch schwebenden Lohnvcrhand- 
lungen im einzelnen nehmen w erden, doch 
sollte man sich hier vor einem unange 
brachten Optimismus hüten, umso mehr 
als das Unternehmertum versucht, die 
zweifellos rückläufige Bewegung des Ge 
schäftsganges in der Eisen- und Metall 
industrie über Gebühr aufzubauschen und 
damit Lohn- und Gehaltsforderungen wie 
der einmal mehr im Keime zu ersticken. 
Wir werden in einer späteren Nummer 
der Arbeit auf diese Probleme und im 
Zusammenhang mit ihnen auf eine gene 
relle Betrachtung der Löhne und Gehäl 
ter zurückkommen, heute wollen wir uns 
auf die Untersuchung der Frage beschrän 
ken, wie hoch der Lebensbedarf des ar 
beitenden Menschen zu bemessen ist und 
insbesondere auf eine Kritik des sogenann 
ten Existenzminimums. Wenn wir diesen 
Begriff richtig verstehen — und wir 
können uns nicht vorstellen, daß man 
ilm anders verstehen darf —- soll doch 
der Mindestlohn oder besser gesagt, der 
gesetzliche Mindeststundenlohn, das Ein 
kommen garantieren, das der Arbeitneh 
mer zum Fristen seines Lebens unbedingt 
braucht und unter dem er nicht bezahlt 
werden soll. 
Es geht uns also weniger um eine 
Indexbetrachtung, die’, das streiten wir 
nicht ab, zu dem Schlüsse führen wird, 
daß sich die; Nominal- aber auch dig 
Reallöhne gegenüber einem gewissen Zeit-; 
punkt aufwärts entwickelt naben, als um 
die Prüfung der Frage, ob der zur Zeit 
noch gültige Mindcststundenlohn den; tat-) 
sächlichen Lebensverhältnissen noch ent*; 
spricht.' Nehmen wir das Ergebnis vor,-' 
weg, die Formel Mindestlohn = Existenz- 
minimum ist noch nie; zutreffend ge 
wesen'.' 
Seit Herbst 1951 stellt der gesetzliche 
Mindeststundenlohn auf 96,25 Fr.', das 
entspricht einem monatlichen Einkom 
men von 20 854.— Fr. 1 brutto ohne Be 
rücksichtigung natürlich etwaiger Fami 
lienzulagen. 
Der Warenkorb aus dem Jahre 1938, 
der den Berechnungen des statistischen 
Amtes für die monatlichen Ausweisungen 
der Lebenshaltungskosten heute noch 
mangels besserer Bezugsmengen zugrunde 
liegt und dessen Entnazifizierung viel 
leicht dringender gewesen wäre als manche 
andere, gibt im Oktober 1953 den Auf 
wand für die gesamte Lebenshaltung der 
fünfköpfigen Arbeiterfamilie in 4 Wo 
chen mit Fr. 35099.—; an. (Index 165,5 
Januar 1948 — 100).' 
Ganz abgesehen von der Tatsache, daß 
bei der Bevölkerungsstruktur des Saar- 
iandes die fünfköpfige Familie (Ehepaar 
a nüL^Juiidernj durchaus nicht mehr als 
repräsentativ anzusprechen ist — die 
drei- bis vierköpfige Familie dürfte er 
heblich stärker vertreten sein —, gibt 
dieser Betrag durchaus nicht die Ko 
sten für einen angemessenen Lebensunter 
halt wieder. Doch davon später. Was 
uns im Augenblick interessiert, ist die 
Feststellung der Tatsache, daß das mo 
natliche (monatlich und nicht vierwö- 
chentlich) Einkommen der Familie des 
Arbeitnehmers, der den gesetzlichen 
Mindestlohn bezieht dieser Fall 
dürfte durchaus Rieht vereinzelt da- 
stehen — netto einschließlich Fami 
lienzulage für Frau und 3 KinderR 
29 073.— Fr. beträgt, d. h: also nur 82,8 
Prozent des zum allermindesten gegebe 
nen Lebensbedarfes: Der Facharbeiter 1? 
Stufe der eisenschaffenden Industrie er 
reicht mit seinem Tariflohn bei norma 
ler Arbeitszeit diesen Betrag mit mo 
natlich 35 010.— Fr. netto noch nicht 
einmal ganz, während alle unteren Kate 
gorien nur durch Ueberstunden und Lei 
stungszuschläge an diesen Plafond hcran- 
kommen können. Zu einem späteren Zeit 
punkt werden wir die Streuung der Ar 
beitnehmereinkommen untersuchen. 1 
Heute noch kurz eine Gegenüberstel 
lung, die die Relation monatliches Ein 
kommen bei Bezug des gesetzlichen Min- 
deststundenlohncs und Kosten des Waren 
korbes zu verschiedenen Zeitpunkten auf 
zeigen soll. 
Zeitpunkt 
Existenzminimum 
(Kosten des 
Warenkorbes) 
Mindestlohn 
(monatlich 
Mindestlohn 
zu Existenzminimum 
Januar 1948 
21 108.— Fr: 
14 407.— 
67,9 o/o 
Jahresdurchschnitt 1952 
35 311.— Fr. 
29 073.— 
82,3 o/o 
Durchschnitt Jan.-Okt: ■ 
»3 
35 629.— Fr: 
29 073.— 
81,6 o/o 
Diese Zahlen verstehen sieh natürlich 
für die fünfköpfige Arbeiterfamilie un 
ter Berücksichtigung der Abzüge sowie 
der Familienzulagen und Lohnzulage. Ein 
weiterer Kommentar dürfte sich erüb 
rigen, da die Zahlen für sich selbst 
sprechen. 
Wir dürfen auf jeden Fall feststellen, 
daß die Forderung der französischen Ge 
werkschaften nach Erhöhung des Mindest- 
lohnes auf 23000 frs. bei 200 Stunden 
Arbeitszeit im Monat mehr als bescheiden 
ist: (Siehe hierzu den Artikel: Die Ver 
teidigung der Lohnkauf kraft) 1 
Ein weiterer Artikel folgt: R. E. 
AUS IDEM IHN EI A ET: 
Aenderung der Steigerungsbe träge in der Rentenversicherung — Neuer 
Lohnabschluß in der Brauereiindustrie — Mitteilungen der Verbände — 1 
Wann Icommt das Betriebsrätegesetz? — Tribüne frei! — Zur Familienzu 
lage, H Das Problem der wirtschaftlichen Fürsorge — Besondere Aktivität 
einer Jugendgruppe — Wir bauen auf! — Gewerkschaftliches aus aller Welt 
Rentenerhöhung angekündigt 
Arbeitsmfnister Kim über wichtige Sozialfragen auf dem 
Verbandstag des I. V. Eisenbahn 
Auf dem Verbandstag des I. V. Eisenbahn 
in Dudweiler (an anderer Stelle dieser Aus 
gabe wird über den Verlauf der Tagung im 
einzelnen berichtet) machte Arbeitsminister 
Kirn wichtige Ausführungen zu SoziaHragen; 
Im Januar, so versicherte der Minister, werde 
eine wesentliche Erhöhung der Renten und 
Pensionen erfolgen; 
Weiter betonte der Minister, daß alle, die 
nach der von ihm erlassenen Verordnung an 
Weihnachten nicht in den Genuß der dop 
pelten Familienzulage kommen, eine einmalige 
Zuwendung erhalten. Nach den Ausführungen 
des Ministers beträgt diese Zuwendung für 
alle Alleinstehenden 1.200, für die Witwen 
und Witwer 1800 und für die Waisen 2400 
Franken. Dieser Betrag werde zusammen mit 
der Rente für den Monat Dezember zuge- 
stellt werden. 
Die für den Monat Dezember 1953 gewährte 
doppelte Familienzulage gelangt auch für die 
Schwerkriegsbeschädigten zur Auszahlung. 
Im Verlauf seiner Rede setzte sich der Ar 
beitsminister energisch für die Verabschie 
dung des BetriebsveiiawungsgegeUes ci , das 
bedauerlicherweise immer noch in der Schub 
lade des Vorsitzenden des Sozialpolitischen 
Ausschusses im Saarländischen Landtag Hege. 
(Siehe in dieser Ausgabe auch den Artikel: 
Wann kommt das Betriebsrätegesetz?) Der 
Minister hezeichnete das Gesetz als eine drin 
gende Notwendigkeit. Eine politische Demo 
kratie sei nur eine halbe Demokratie, wenn 
sie nicht durch die Wirtschaftsdemokratie er 
gänzt werde. 
Sehr wichtig für die Arbeitnehmerschaft 
sei auch eine baldige Verabschiedung des Kiin- 
digungsschutzgesetzes.' 
Sodann behandelte Minister Kirn die 
französisch-saarländischen Konventionen. Er 
vertrat die Auffassung, daß diese Verträge 
ab 1; Januar 1954 in Kraft treten werden. 
In diesem Zusammenhang sprach er sich nach 
drücklich für die Gewährung des Tarifver 
tragsrechtes an die Eisenbahner aus, denn 
durch die Konventionen werde die Regie des 
Mines in eine Gesellschaft des öffentlichen 
Rechtes verwandtet; dadurch aber werde eine 
alte Frage der Eisenbahner, nämlich die des 
Tarifvertragsrechtes wieder akut. Da den 
Bergarbeitern das Tarifvertragsrecht in die 
ser Gesellschaft des öffentlichen Rechtes aus 
drücklich zugestanden ist, glaubte der Mini 
ster, daß man auch den Eisenbahnern die 
ses Recht nicht mehr länger widerrechtlich 
vorenthalten könne. In diesem Zusammen 
hang erinnerte der Minister auch daran, daß 
sich die saarländische Regierung mit dieser 
widerrechtlichen Vorenthaltung der Tarifver 
tragsfreiheit für die Eisenbahner in Wider 
spruch mit der Konvention des Internatio 
nalen Arbeitsamtes in Genf befindet, das sei 
ner Auffassung nach einer offiziellen Auf 
nahme des Saarlandes aus diesem Grunde 
niemals zustimmen könne. 
Die Verteidigung der Lohnkaufkraft 
Ein neuer Vorstoß um den Mindestlohn in Frankreich 
Der monatlich garantierte Mindestlohn ist, 
trotz allen äußeren Zeichen, welche den Ein 
druck erwecken sollen, als sei der garantierte 
Mindestlohn ab 1. Oktober um rund 3000 Frs. 
erhöht, noch immer, wie vor dem Auguststreik, 
20000 Frs., basiert auf 200 Arbeitsstunden. Die 
im Monat September erfolgte Erhöhung der nie 
drigsten Löhne und Gehälter bei den Arbeitern 
und Angestellten der staatlichen und öffentli 
chen Betriebe auf 23 000 Frs. im Monat, hat 
an dieser Tatsache nichts geändert; und die 
„Empfehlung“ der „Hohen Kommission für 
Kollektivverträge“, den Mindestlohn auf 23 000 
Frs. zu steigern, ist eben eine „Empfehlung“ an 
die Regierung geblieben und nichts weiter! Des 
gleichen die famose „Empfehlung“ von Herrn 
Georges Villiers, den Präsidenten der Ar 
beitgeberverbände, in welcher den Unterneh 
mern nahcgelegt wurde, die niedrigsten Löhne 
der privaten Industrie auf 23 000 Frs. ab 1. 
Oktober zu erhöhen. Die Unternehmer konnten 
diese Empfehlung ihres eigenen Präsidenten in 
den Wind schlagen, da sie durch keinerlei ge 
setzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Grund- 
löhne verpflichtet wurden. Der gesetzlich ga 
rantierte Mindestlohn von 20000 Frs. ist nicht 
geändert worden. Und das muß betont werden! 
So lange auch die zwei Unterkommissionen der 
„Hohen Kommission für Kollektiv vertrage“ 
ihre für zwei Monate berechneten „Studien“ 
über ein neues „Muster-Familicnbudgcst“ nient 
abgeschlossen haben, dürfte es auch kaum zu 
einer legalen Erhöhung des garantierten Min 
destlohnes kommen. 
Die Unternchmervertretcr in diesen Kommis 
sionen versuchen mit allen Mitteln, ein ent 
sprechendes positives Ergebnis dieser Unterkom 
missionen zu verhindern. Dem dienen die stun 
denlangen, einfach lächerlichen, doch die Ar 
beiterschaft auf das tiefste mißachtenden und 
beleidigenden Diskussionen über die „Lebensbe 
dürfnisse eines unverheirateten Hilfsarbeiters in 
Paris. Hoch „wissenschaftliche“ Diskussionen z. 
B., ob der Hilfsarbeiter zwei oder vier Teller 
braucht; er täglich 2800 Kalorien, oder wie die 
Gewerkschaften sagen, 3200 Kalorien benötigt. 
Ob das Bett eines unverheirateten Hilfsarbeiters 
0.80 oder 0.90 m breit sein muß und ähn 
liche dumme Scherze mehr! 
Die SFIO hat diesem Spuk, wenn auch noch 
kein Ende, so doch eine gewisse Begrenzung ge 
setzt, In der Kommission für Arbeitsfragen in 
der Nationalversammlung gelang es am letzten 
Freitag den Sozialisten, den Bericht Robert 
G o u t a n t zur Annahme zu bringen. Interes 
sant ist, daß auch nicht ein einziger Abgeordne 
ter der Regierungsmajorität den Mut hatte, of 
fen gegen den Bericht R. Courant zu stimmen. 
Die MRP-Vertreter und andere Vertreter der 
Rechten enthielten sich der Stimme und die 
Radikalsozialisten zogen vor, an dieser Sitzung 
der Kommission überhaupt nicht teilzunehmen. 
Und was besagt der Bericht Coutant? 
1, Der garantierte Mindestlohn wird zu einem 
^nationalen Mindestlohn“. Das heißt, die 
bisher gültigen Zonenabschläge in der Pro 
vinz kommen in Wegfall. 
2, Der garantierte nationale Mindestlohn ist 
23 009 Frs., auf 173 Arbeitsstunden be 
rechnet. Der Mindeststundenlohn stellt sich 
danach auf 133 Frs. ’ 
3, Die Richtlinien über den garantierten Min 
destlohn werden in das Gesetz zur „glei 
tenden Lohnskala" eingebaut, und damit es 
in Zukunft keinerlei unfruchtbare Diskus 
sionen gibt, wird der als Referenz gedachte 
Index, der 213 Artikel um einen Punkt er 
höht, und zwar von 142 auf 143. Bisher 
sollte die gleitende Lohnskala in Kraft tre 
ten, wenn sich dieser Index um mehr als 
5 Prozent erhöht hatte. Nach dem Bericht 
Coutant tritt die gleitende Lohnskala auto- 
maiiseh in Kraft, wenn der Index sich um 
5 Prozent erhöht hat. 
Gelingt es nun den Sozialisten, nachdem die 
Kommission für Arbeitsfragen sich für den Be 
richt Coutant entschieden hat, in der National 
versammlung eine ähnliche Abstimmung zu er 
zielen, dann ist ein wirklicher Erfolg der Ar 
beitnehmer erreicht und dein nur zu durchsich 
tigen Spiel der Regierung und der Unternehmer 
mit dem Worte „Empfehlung“, wie deren ten 
denziösen und pseudowissenschaftliche . Argu 
mentation über den Bedarf der ,,unverheirateten 
Hilfsarbeiter“, in der Unterkommission der 
..Hohen Kommission für Kollektiv vertrüge ein 
Ende gemacht. W.
	        

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