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5.1950 (0005)

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Bibliographic data

fullscreen: 5.1950 (0005)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0005
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-445537
Title:
5.1950
Volume count:
0005
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
143

Part

Title:
Nummer 15: August 1950
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
6

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 5.1950 (0005)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1950
  • Nummer 2: Januar 1950
  • Nummer 3: Februar 1950
  • Nummer 4: Februar 1950
  • Nummer 5: März 1950
  • Nummer 6: März 1950
  • Nummer 7: April 1950
  • Nummer 8: April 1950
  • Nummer 9: Mai 1950
  • Nummer 10: Mai 1950
  • Nummer 11: Juni 1950
  • Nummer 12: Juni 1950
  • Nummer 13: Juli 1950
  • Nummer 14: Juli 1950
  • Nummer 15: August 1950
  • Nummer 16: August 1950
  • Nummer 17: September 1950
  • Nummer 18: September 1950
  • Nummer 19: Oktober 1950
  • Nummer 20: Oktober 1950
  • Nummer 21: November 1950
  • Nummer 22/ 23: November/ Dezember 1950
  • Nummer 24: Dezember 1950
  • Cover

Full text

Seite 2 
„pik ARBirr« 
August 1950 
|.V. öffentlich« Betriebe 
zu Tagesfragen 
(Fortsetzung von Seite 1) 
der Wunsch nach einer fühlbaren Preis 
senkung lauter wurde, als der nach mehr 
oder weniger illusorischen Lohnerhöhun 
gen „Ich möchte heute keine Hausfrau 
fein“, betonte ein Sprecher, indem er recht 
drastisch die Lage einer Hausfrau in ei 
nem Arbeiterhaushalt schilderte. 
Sehr eifrig diskutierte man das Problem 
der gleitenden Lohnskala. Es 
zeigte sich, daß der schaffende Mensch 
recht praktisch, aufgeschlossen und damit 
realistisch zu diesem Thema eingestellt 
ist. Man will erst einmmal ein bestimmte« 
Lohnniveau erreicht sehen, von wo aus 
das Gleiten dann beginnen kann, und man 
weiß auch, daß die Errechnung eines 
Teuerun.gsin.dex’ einer besondere Methode 
und Prüfung bedarf, um in etwa mit der 
Wirklichkeit und der Gesamtheit des Kom 
plexes über^inzusinnmen. Man weiß auch, 
daß bei Preissteigerungen die Qualität zu 
beachten ist und vor allem auch der Um 
stand, ob und in welchem Umfang dann 
die Waren überhaupt angelieflert und aus- 
geliefert werden. 
Die Verzögerung der Auszahlung der 
vereinbarten 20prozentigen Lohn 
erhöhung führte zur scharfen Kritik 
an Regierung und Landtag, die sich dahin 
auswirkte, daß man sich für die Bildung 
eines Arbeitgeberverbandes der öffentli 
chen Betriebe und Verwaltungen aus 
sprach, um ohne gesetzgebende Körper 
schaften gleichberechtigt zu freien Lohn- 
und Taniabschlüssen zu kommen, 
Der Versammlungsleiter Sch aa 1 be 
faßte sich mit dem letzten Verbandstag 
des I. V. öffentliche Betriebe und Verwal 
tungen am 17, und 18. 6.1950 in St. Ingbert, 
Er kritisierte die Burgfriedenspolitik, be 
tonte die Notwendigkeit der unbedingten 
parteipolitischen und religiösen Neutrali 
tät, forderte Aufklärung über Ausweisun 
gen und unterstrich den unbedingten Ein 
satz für den Frieden. 
Kollege Sämann setzte sich ebenfalls 
mit Eifer für Maßnahmen zur Wahrung 
des Friedens ein und betonte in diesem 
Zusammenhang die Notwendigkeit einer 
starken gewerkschaftlichen Organisation 
und den Einsatz entschlossener Gewerk 
schaftler, Er bemängelte ferner die Hal 
tung der Unorganisierten. 
Ein Diskussionsredner kam auf den Mi- 
nisterialbeschluß zu sprechen, wonach, 
wie er sagte, kommunistische Funktionäre 
aus dem öffentlichen Dienst entlassen 
werden sollen. 
Dej: Verbandsvorsitzende Kollege Josef 
D e 1 h «l d ergriff darauf das Wort. Er gab 
zunächst seiner Freude über jede positive 
Kritik Ausdruck, die allerdings von Kolle 
gen kommen müsse, die auch praktisch 
mitarbeiten, denn es sei sehr bequem, in 
Versammlungen dutzende Forderungen zu 
stellen und dann selbstgefällig nach Hau 
se zu geben. Es sei erfreulich, daß der 
letzte Verbandstag in St. Ingbert heute 
noch seine Wellen schlage. Man müsse 
zugestehec, es sei eine Niederlage, daß 
die öffentlichen Betriebe nicht in das Ta 
rifvertrags gesetz einbezogen wurden. Das 
dafür versprochene Sonderstatut Werde 
der Verband prüfen, allerdings sei schon 
jetzt festzusteüen, daß dann der Staat auf 
der einen Seite Partei und auf der ande 
ren Seite selbst Richter ist. Man müsse 
sich wirklich fragen, ob es nicht besser 
sei — und er selbst sei sehr dafür — mit 
einem Arbeitgeberverband der Gemein 
den zu tun zu haben, um so bei Lohnbe 
wegungen von politischen Tagesströmun 
gen unabhängig zu werden. 
Was die Verfügung der Regierung be 
züglich der Kommunisten anbetrifft, so sei 
hierzu folgendes festzusteiten: 
„Der Vorstand des I. V. Oeffentliche 
Betrieb« und Verwaltungen hat sich mit 
der Angelegenheit befaßt. Ueber diese 
Verfügung werden wir zu Verhandlungen 
kommen. 
1, weil iah mir nicht vor steile n kann, daß 
die Regierung selber die Verfassung 
nicht anerkennen will, 
1. kann ich mir nicht vors teilen, daß die 
Regierung selber die beamtennechfli 
ehen Bestimmungen nicht anerkennen 
wiü, 
B. kann ich mir nicht vorstellen, daß di? 
Regierung sich über all« arbeite»cht- 
lioiien. Bestimmungen hir.wegsatzen 
kann ich mir nicht vorstellen, daß di« 
Regierung sich über alte Bestimmun- 
SÜS wT™ Kn89sopl6r hin - 
I. kann ich mir nicht vorstallen, daß di« 
Regierung einfach die besonderen Be 
stimmungen für di« Opfer der VVN 
nicht achten wifl. 
Man wird hierbei den gesamten 
sonenkrejs zu beachten haben, dei 
die Verfassung vereidigt ist und 
nichts illegales nachgewiesen we 
kann. 
Ich glaube, daß in einer Aussor 
mit der Regierung die Frage m irgend 
Form bereinigt werden wird’“ 
Dar Redner appellierte zum Schlu 
d«i Gewerkschaftler, gewillt zu sein, 
mehrund mehr einzusetzen. Viele Ai 
ben lägen noch vor uns. Wir müßten 
susanamenstehen, um aus dem Diie 
herauszukommen. In Eintracht w 
aag sei «ine fed senfe st« Uefoe; 
jung zu weiteren Erfolgen kommen, 
A ^ S Ü5l !4ngSn de ® **&****«, dam die 
iammfung mit großer Aufmerksamkei 
*oigt war, fanden lebhaften Beifall, 
Soziale Betreuung im Saarland 
Der Standpunkt der Vereinigung der Körperbehinderten 
Von Heinrich Zimmer 
Die Vereinigung der Körperbehinderten, 
Unfallbeschädigten und Rentner hat in ei 
ner Großkundgebung am 21. Mai 1950 ein 
14-Punkte-Forderungsprogramm auige- 
stellt. Bei Betrachtung der einzelnen Pro 
grammpunkte ist festzustellen, daß sie 
erst nach Erledigung schwierigster Vorar 
beiten zum direkten Verhandlungsgegen 
stand werden können. Es soll zuvor ein 
mal klar zum Ausdruck kommen, daß 
diese Programmpunkte nicht nur der For 
derungsgegenstand der in dieser Einheits- 
Organisation erfaßten Berufsunrallbeschä- 
digten, Körperbehinderten und der durch 
frühzeitigen Kräfteverfall zum Rentner ge 
wordenen Personengruppen sind, sondern 
im Rahmen der sozialen Betreuung auch 
all denen zugute kommen müssen, die 
noch nicht die Notwendigkeit der organi 
satorischen Erfassung erkannt haben. Er 
faßt unsere Organisation einmal alle Per 
sonengruppen, die man als Körperbeschä 
digte an sprechen kann, so sei an dieser 
Stelle auch erwähnt, daß man von anderer 
Seite auch sich bemüht, eine Spezialorga 
nisation für Betriebsunfallbeschädigte zu 
fördern, 
Welches sind eigentlich die Beweg 
gründe, die zu dieser Einstellung verbie 
gen? Es erhebt sich zugleich die Frage: 
warum es in dem kleinen Bereich des 
Saarlandes geduldet wird, daß mit der 
gleichen Grundlage aus gerichtet, Paral- 
lelverbände genehmigt werden. Ich ver 
stehe einerseits, daß man der alten Tradi 
tion gehorchend, früher bestandene Ver 
bände ernennt gründet, ich verstehe ande- 
dererseits aber nicht, daß man in diesen 
Verbänden nur einer Berufssparta Unter 
stützung zusagt, um sogleich zu beweisen, 
daß man kein« soziale Grundlage hat. 
Dies ergibt sich aus der offenen Ableh 
nung der Betreuung von Zivilunfallbeschä 
digten und Körperbeschädigten infolge 
anderer Einwirkungen. Unsere Vereini 
gung vertritt den Standpunkt, und es dürf 
te dtes auch der Standpunkt fast aller 
Mitglieder des Spezial- Unfallbeschädig- 
ten-Verbändes sein, daß bei Angleichung 
der Meinungen ein Gesamtverband Kör 
perbeschädigter des Saarlandes nützlich 
ist. Wir werden durch unseren Einsatz, 
den wir verstärkt zu führen gedenken, den 
Versuch unternehmen, von den etwa 10 000 
Unfallbeschädxgten die Mehrzahl unserer 
Vereinigung zuzuführen. Es ist Angele 
genheit der öffentlichen Meinung, sich mit 
der Grundlage vertraut zu machen, und 
man soll aus unserem Wollem erkennen, 
daß wir verständnisvoll alle an uns heran- 
getragenen Fragen, Beschwerden und 
Wünsche behandeln. So schwer es uns 
zur Zeit erscheint, den gesamten Arbeits 
anfall der Vereinigung reibungslos abzu- 
wickeim, so sehr sind wir darauf bedacht, 
die finanziellen Mitteln durch besondere 
Aktionen zu erhalten. 
Einheitlicher Schwerbeschädigtenausweis 
Das Forderungsprogramm im einzelnen 
sieht vor, daß für alie Kriegs-, Geburts-, 
Zivil- und Unfallbeschädigten ein einhai-t 
Höher Schwerbeschädigtenausweis einge 
führt wird, in dem alle Vergünstigungen, 
die man zu gewähren bebsichtigt, einge 
tragen werden sollen. Es müssen ersicht- 
Ucht sein, die bevorzugte Abfertigung Wen 
allen Dienststellen, Behörden und sonst 
wie im privaten und öffentlichen Leben, 
desgleichen Ausschaltung der Doppelaus- 
weise, die F-ahrpreisermäßigungen beider 
Eisen- und Straßenbahn. Ueber die Wie 
dergewährung der Vergünstigungen beim 
Besuch von kulturellen Veranstaltungen u. 
Lichtspieltheatern soll gleichfalls entschie 
den werden. Dies bedeutet im Falle der 
Genehmigung lediglich eine Angleichung 
an Errungenschaften anderer Länder. 
Der Anspiuchsunterschied auf der Dis 
kussionsgrundlage über den Vorrang der 
Schadensursache ist zu beseitigen, Kriegs 
beschädigte, Unfalilbeschädigte, sowie Zi- 
vilbeschädigte bedürfen der gleichen Be 
urteilung. Es steht aller Körperbeschä 
digten das gleiche Recht zu, und es wurde 
an niemanden die Frage gerichtet, ob es 
der Wunsch ist, im Berufsleben, im 
Kriegsdienst oder im Straßenverkehr be 
schädigt zu werden. Auf der Grundlage 
der sozialen Ordnungsmacht des Staates 
basierend, bedarf es einmal des Ausspru 
ches, daß allen das Recht des Lebens 
ohne Vorurteil zu gewähren ist. 
Das alte deutsche Schwerbeschädigten 
gesetz müssen wir als nichi den Bedürf 
nissen entsprechend in seiner heutigen 
Fassung ablehnen. Es bedarf einer plan 
vollen Erwägung, um den Anforderungen 
unseres eigenen Landes Rechnung zu tra 
gen. Der Persoriienkreis dar Schwer- und 
Minderbeschädigten' muß klar definiert 
werden, wobei zu beachten ist, daß de® 
§ 1 m der Neufassung bereits den Rechts 
anspruch für alie Beschädigten, gleich 
welcher Schadensursache, zum Ausdruck 
bringt. Wenn heute der Schwerbeschä 
digte im Rahmen des Gesetzes dennoch 
erhebliche Vergünstigungen beanspru 
chen kann, so ist aber zu beachten, daß 
nicht in alten Fällen dieser Schutz auto 
matisch besteht, sondern zumeist auf An 
trag, weicher über die Organisation ein 
gereicht werden kann, widerruflich aner 
kannt wird. So sehr wir die Beschädigung 
ab 50 Prozent Erwerbsminderung auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt für nchtig fin 
den, so muß in der Neufassung besonders 
Rücksicht darauf genommen werden, daß 
bei Arm- oder Beinbehindärung bzw. Am 
putation eine 40prozentige Erwerbsminde 
rung zut Gleichstellung bzw. Anerken 
nung als Schwerbeschädigter ausreichen 
muß. 
Einführung des Zusatzurlaubes 
Unseren Forderungspunkt über die ein 
heitliche Einführung des Zusatzurlaubes 
für Schwer- und Mmderbeschädigte in al 
len Betrieben finden wir bereits erfüllt. 
Durch Gesetz hat der saarländische Land 
tag beschlossen, daß im Staffelungsver 
hältnis der Beschädigung drei, vier bezw. 
sechs Tage Zusatzurlaub gewährt werden. 
Es machen sich Bestrebungen bemerkbar, 
diesen Zusatzurlaub zu be-seränken, und 
im Falle der saarländischen Eisenbahnen 
wird uns unterbreitet, daß man dort den 
gesetzlichen Rechtsanspruch nicht aner 
kennt. Ohne die Sachlage überprüft zu 
haben, wollen wir hier nicht urteilen, aber 
es dürfte sich lediglich um die Beseiti 
gung von Mißverständnissen handein. Be 
sonders die Frage der Gleichstellung wird 
auch in diesem Zusammenhang wiedeir in 
Erscheinung treten, und es ist allen Kör 
perbeschädigten anzuempfehlen, bei den 
staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den 
vertrauensärztlichen Dienststellen eine Be 
scheinigung über den Grad ihrer Erwerbs 
minderung einzuholen, denn diese ist die 
Grundlage der Nachweisung im Betrieb 
bezw. Antragsunterlage für die Durchfüh 
rung der Gleichstellung. Es wird Fälle ge 
ben, in denen der Zusatzurlaub durch so 
zial eingestellte Arbeitgeber noch erwei 
tert werden kann, es w-ardan aber auch 
Fälle auftreten, bei denen ein« finanzielle 
Belastung der Betriebsinhaber nachgswie- 
sen wird, wenn sie das Soll der zu be 
schäftigenden Schwerbeschädigten über 
schritten haben. Besonders ist aber bei 
dieser Sollziffer — sie besagt, daß auf 10 
Arbeitnehmer ein anerkannter Schwerbe 
schädigter zu beschäftigen ist — zu be 
rücksichtigen, daß sie in absehbarerZe.it 
auf sieben festgeset wird. 
Wenn wir die Einrichtung einer staatlich 
gelenkten Orthopc d e - Versorgungssfetie 
fordern, so ist die Begründung darin zu 
suchen, daß man nur durch Spezialkräfte 
die Betreuung durchführen darf und bei 
dieser Betreuung die Bedarfsnotwendig 
keit besonderls als behandelnden Gegen 
stand betrachten muß. Eine wesentliche 
Belastung ist durch die Versorgungsstelle 
nicht zu erwarten, da Kriegs- und Berufs- 
unfallbeschädigte dort b ereits betr eut wer 
den Und lediglich Zivil-Unfalibsschädigte 
und Behinderte anderer Art zusätzlich zu 
erfassen wären. Für die staatlichen Ge 
sundheitsämter und Leiter größerer Kran 
kenanstalten wird es eine Entlastung sein, 
Seit 
1907 
Bes fahrende Fachgeschäft für Herren- und Knabenbekieidtmg 
SAARBRÜCKEN G. m. b. H. Rathausstraße 3-5 
und es ist nach Lage der Dinge lediglich 
die Erfüllung eines Rechtsanspruceh, 
wenn man diesem Programmpunkt seinei 
Zustimmung nicht versagt. 
Die Einführung eines gesetzlichen 
Rechtsanspruches bei der Krankenversi 
cherung wird für nicht berufstätige Kör 
perbeschädigte verlangt, und es ist nach 
weisbar, daß das Fehlen geldlicher Mit 
tel Gesundheitsschädigungen in erhebli 
chem Ausmaß verursacht hat. Es ist nicht 
Gegenstand der Erwägung, daß es nicht 
jedem Körperbeschädigten dieser Katego 
rie gegeben ist, bei den Fürsorgeämtern 
derartige Unterstützung zu beantragen. Es 
entzieh»- sich meiner Kenntnis, ob auch für 
dies« Fälle eine Regreßpflicht besteht, 
aber ich betrachte es als eine Notwen 
digkeit, daß eine Gesetzesverordnung 
Vollzugskraft erhält, nach welcher von 
staatlicher Seite aus ein Beitragssoll an 
die Versicherungsanstalten abgeführt 
wird, das di« Möglichkeit bietet, ohne 
Hemmungen einen Rechtsanspruch auf 
ärztliche Betreuung zu haben. 
Kostenübemahme tür ortnopädische 
Behelfsmittel 
Eine unserer bedeutendsten Forderun 
gen ist die Kostenübernahme für alle or 
thopädischen Behelfsmittel durch den Lan- 
desfürsorgeverband. Man hat des öfteren 
■erklärt, daß sie im Grunde genommen als 
Selbstverständlichkeit angesehen werden 
müßte, und in Anlehnung an die Versor 
gung der Kriegsopfer nur die Ausschal 
tung eines Härfcezustandes bedeutet hätte. 
Wenn wir in diesem Zusammenhang und 
auch bei anderen Erfordernissen Kriegs 
versehrte erwähnen, so sollen sie nur als 
Beispiel gelten. Wir begrüßen es allge 
mein, daß aus der Schwere ihres 7 ustan- 
des keine finanzielle Mehrbelastung be 
steht, aber wir bemängeln, daß auch in 
diesem Punkt eine einheitliche Regelung 
aussteht. Die Kostenübernahme durch 
den Landesfürsorgsverband sehen wir als 
Reallösung an, und die Abdeckung der 
Anteile des Versicherungsträgers wäre 
dann ihre eigene Angelegenheit. Diese 
Dienststellen liegen beide unter der direk 
ten Beeinflussung eines Ministeriums, und 
es könnte aus diesem Grunde eine Ge 
fährdung des Arbeitsganges nicht erwo 
gen werden. 
Wir müssen auch bemängeln, daß die 
Niederschlagung der Produktionssfeuer 
für orthopädiemechanische Betriebe nicht 
erwogen wurde. Es ist • anzuregen, daß 
eine Regelung gefunden wird, nach wel 
cher für orthopädiemechanische Betrieb® 
die Produktionssteuer erlassen werden 
kann. 
Verbesserung der Familienzulage 
Das Ministerium für Arbeit und Wohl- 
Leon Jouhaux zum «Appell von Stockholm" 
Anläßlich der diesjährigen Jaures-Ge- 
denkfeier hielt Leon Jouhaux, der Vor 
sitzende der französischen Gewerk 
schaft so rgarsisation „Force Ouvriere“ eine 
Ansprache, ln der er in scharfen Worten 
die betrügerischen Machenschaften mit 
dem „Appell von Stockholm“ geißelt«. 
„Kriege können nicht dadurch verhindert 
werden, daß man den Gebrauch einar 
bestimmten Kategorie von Waffen verur 
teilt. Das Verbrechen liegt nicht darin, sich 
der einen oder dar anderen Waffe zu be:- 
dtenen, sondern darin, daß man. den Anp 
griffsgeist schürt. Im Dienste des An- 
reifers werden tausende von Tanks und 
charen von Flugzeugen zu ebenso ge 
fährlichen und verbrecherischen Waffen,, 
wie die Atombombe“, rief Jouhaux aus, 
und weiter sagte er: „Wir walten alle den 
Frieden. Aber wir wollen einen Frieden, 
in dem di« Existenz der breiten Massen 
gesichert ist,,. Aus diesem Grunde ist 
es notwendig, den Lebens Standard der 
Arbeiterschaft in adten Ländern zu heben. 
Eine gerechte Verteilung des Nationalein 
kommens muß zur Grundlage das Frie 
dens werden. Sozial« Sicherheit und na 
tional« Sicherheit sind eng miteinander 
verknüpft. Abschaffung der Ungerechtig 
keit, Beseitigung des Elends, Verhinde 
rung der Arbeitslosigkeit — das sind Be 
dingungen, die wir heute mehr denn je 
stellen müssen. Nur wenn wir für die 
Besserstellung der arbeitenden Massen 
sorgen, können wir ^ Zustand schaf 
fen, in d«m Woh’stand und Fre heit garan 
tiert sind. Wir müssen auch dafür sor 
gen, daß der Zustand der Angst beseitigt 
wird, den die Kriegstreiber u n d Diktatoren 
zu ihren Zwecken ausnützen. Wir müssen 
den Geist des Angriffs bekämpfen, wenn 
wir den arbeitenden Massen wieder das 
Vertrauen an ihre eigene Stärke zurück 
geben Und ihren Willen zur Wahrneh 
mung ihrer Rechte stählen wollen. Jeder 
Kampf um materiell« und moralische Ge 
rechtigkeit muß zum Mißlingen verurteilt 
sein, solang« die Gefahr des Krieges 
droht. Aber gerade deshalb ist es not 
wendig, die Kontrolle über di« Herstel 
lung alter Kriegswaffen in allen Ländern 
ohne Ausnahme zu fordern.“ 
fahrt teilt mit: 
Mit Zustimmung des Ausschußes für 
Sozialpolitik des Landtages hat der Mi 
nister für Arbeit und Wohlfahrt angeord 
net, daß an Stelle des in § 29 Abs. 2 der 
Verordnung über Familienzulagen vorge 
sehenen Ausschlußsatzes von 3500.— Fre, 
mit Wirkung vom 1. Juli 1950 ein Aus 
schlußsatz von 5000.— Frs. anzuwenden, 
d. h. auch für Kinder mit eigenen Ein 
künften von 3501.— Frs. bis 5000.— Frs, 
Kindergeld zu zahlen ist. Jedoch wird für 
Kinder mit eigenen Einkünften von 4001.— 
bis 5000.— Frs., nur die Hälfte des in 
Frage kommenden Satzes gewährt. Als 
eigene Einkünfte gelten die Bruttobezügs, 
Hierzu zählen auch Renten usw., die für 
das Kind gezahlt werden, 
Di« Regelung bezüglich des Kindergel 
des für Stief-, Enkel- und Pflegekinder so 
wie für Geschwister des Berechtigten wird 
von der vorgenannten Anordnung nicht 
berührt, 
Di« Arbeitgeber sind gehalten, auf An 
trag des Arbeitnehmers festzustellen, füt 
welche Kinder ab Juli 1950 Kindergeld 
neu zu zahlen ist und die Zahlung m en& 
sprechender Höhe vorzunehmen.
	        

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