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5.1950 (0005)

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Bibliographic data

fullscreen: 5.1950 (0005)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0005
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-445537
Title:
5.1950
Volume count:
0005
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1950
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
143

Part

Title:
Nummer 14: Juli 1950
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
6

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 5.1950 (0005)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1950
  • Nummer 2: Januar 1950
  • Nummer 3: Februar 1950
  • Nummer 4: Februar 1950
  • Nummer 5: März 1950
  • Nummer 6: März 1950
  • Nummer 7: April 1950
  • Nummer 8: April 1950
  • Nummer 9: Mai 1950
  • Nummer 10: Mai 1950
  • Nummer 11: Juni 1950
  • Nummer 12: Juni 1950
  • Nummer 13: Juli 1950
  • Nummer 14: Juli 1950
  • Nummer 15: August 1950
  • Nummer 16: August 1950
  • Nummer 17: September 1950
  • Nummer 18: September 1950
  • Nummer 19: Oktober 1950
  • Nummer 20: Oktober 1950
  • Nummer 21: November 1950
  • Nummer 22/ 23: November/ Dezember 1950
  • Nummer 24: Dezember 1950
  • Cover

Full text

I 
Seite 2 
DIE ARBEIT“ 
Juli 1950 
u 
Protestresolutionen, ihre Entstehung und Wert 
mmtung aller Kräfte! 
(Fortsetzung von Seit© 1) 
sollte sich dort bemühen, die Entwicklung 
7U erkennen. Es war noch immer so, daß 
die Früchte fielen, wenn sie reif waren. 
Gegen solches Naturgesetz; Änzugehen. 
müßte schlimme Folgen haben. 
Nachdem im Landtag das Tarifvartrags 
gesetz kürzlich angenommen wurde, kann 
es nicht anders sein, als daß düe Ge 
werkschaft jede Möglichkeit ausnutzt, um 
ietzt endlich solche Tarife zu bekommen, 
auf die die Arbeitnehmerschaft einen kla 
ren Anspruch hat. 
Soviel Verantwortungsbewußtsein haben 
die Arbeitnehmer schon, daß sie keine 
Forderungen stellen, die die Wirtschaft 
und damit ihre Arbeitsstätte ruinieren 
könnten. Gerade weil sie Verantwor 
tungsbewußtsein Traben, fordern sie das 
Betriebsrätegesetz mit vollem Mitbestim 
mungsrecht. Wir müssen uns gegen jede 
weitere Verzögerung einer Beschlußfas- 
sugn über dieses Gesetz mit aller Energie 
wenden. In der deutschen Bundesrepublik 
ist man mit dem Mitbestimmungsrecht be 
reits weiter als hier an der Saar. Wenn 
wir als organisierte Arbeitnehmer unsere 
äußerste Pflicht erfüllen}, dann werden 
auch wir dieses Ziel erreichen. Die 
Menschheit ist aus Sklaverei und Leib 
eigenschaft überall dort, wo sie entschlos 
sen für ihre Rechte gekämpft hat, befreit 
worden. Eines Tages wird unsere Gene 
ration auch den großen Fortschritt, den 
weiteren großen Schritt zur Freiheit, der 
durch das Mitbestimmungsrecht gewähr 
leistet wird, tun.. (Aus den Ausführungen 
des Kollegen Richard Rauch auf einer De- 
legiertentaauTCT in St. Wendel.; 
Delegiextentag in St. Wendel 
Am Sonntag, dem 16. hielt der Ortsausschuß 
St. Wendel der Einheitsgewerkschaft eine sehr 
crut besuchte Deiegiertentagung ab. Kollege C. Ä, 
Wagner gab einen ausführlichen Geschäftsbe 
bericht. Da heißt e3 u. a.t 
Die Teilnahme an Versammlungen seitens der 
Belegschaften kann mit 98o/o bezeichnet werden. 
Die meisten Versammlungen wurden während 
der Arbeitszeit durchgeführf, was vorherig« 
Rücksprache mit Arbeitgeber und Betriebsrat 
erforderlich machte. In den letzten Monaten und 
Wochen müssen wir aber die Feststellung 
machen, daß sich einige Arbeitgeber weigern, 
diese vierteljährlichen Versammlungen während 
der Arbeitszeit zu gewähren. Sie stehen auf deia 
Standpunkt, daß keine gesetzlich« Grundlagen 
vorhanden seien. Es ist höchste Zeit, daß da« 
BRG in seineT neuen Fassung verabschiedet 
wird, wo uns das Recht eingeräumt ist, diese 
Versammln ngen während der Arbeitszeit durch- 
tuführen. 
Zum Eetriebsrätegesetz erklärte er, daß seine 
Verabschiedung nach dem Entwurf der E. G. 
schnellstmöglichst erfolgen muß. Unsere Parole 
bei diesen Neuwahlen muß sein: Kein Betrieb 
und keine Verwaltung ohne Betriebsrat, kein 
Betriebsrat der nicht Mitglied der E. G. ist 
und kein BR ohne Frauen-Vertretung. 
In seinen weiteren Ausführungen klärte 
Wagner die Anwesenden über Leistungen der 
Ortsverwaltung in Bezug auf Eingaben und 
Schriftwechsel mit Behördenslellen, Hauptverwal 
tung der E. G. insbesondere der Rechtsschutz- 
obteilung auf. Auch die Kultusarbeit habe zum 
Wohl« der Mitglieder des Kreises St Wendel 
eine Förderung erfahren. 
Sodann hielt Kollege Rauch einen Vortrag 
Über die Aufgaben der Gewerkschaft. Diese 
grundsätzlichen Ausführungen vermitteln jedem 
Gewerkschaftler einen klaren Ueberblick über 
manche Seiten der Entwicklung, ferner über die 
gegenwärtige Lage und über die zukünftige Ge- 
werkschaftsarbet (Siehe die Ausführungen S. 1) 
Die Wahl des Vorstandes war folgende: 
1. Vors. Kaiwesch, Otto, St. Wendel, 2. Vors. 
Schaal, Ernst, St Wendel. 1. Schriftt Ritzet 
Willi, St Wendel, 2. Schriftt Imig, losef. Ober« 
thal, 1. Beis. Schmidt Nik., Bliesen, 2. Beis, 
Leidinger, Arn., St. Wendel, 3. Beis. Fickinger, 
Fr., St. Wendel, 4. Beis. Wagner. Anna, St, 
Wendel. 
Forderungen 
der Fachgruppe Versicherungen 
Die Angestellten der Versicherungs-General 
agenten, die im Saarland tätig sind, beriefen 
durch die Einheitsgewerkschaft, Fachgrupp« 
Versicherungen, eine außerordentliche Versamm 
lung im Saal des Lokals ,.Treffpunkt" Saarbrük- 
ken 3, ein, in der nachstehende Resolution 
einstimmig angenommen wurde: 
Die in der außerordentlichen Versammlung am 
I. 7. 1950 im Saale des Lokals ,,Treffpunkt“ an 
wesenden Angestellten der Versicherungs-Gene 
ralagenten im Saargebiet erheben folgende For 
derungen : 
1. die vollständige Gleichschaltung in Gehäl 
tern und Zulagen wie die Angestellten der 
Versicherungsgesellschaften oder Gruppen 
von Gesellschaften. 
2. Sie verlangen die Aufhebung der Kannbe 
stimmung des § 11 des Tarifvertrages vofl 
5. 9. 49 (13. Monatsgehalt), 
3. die 5prozentige Gehaltserhöhung ab 1. 4. 50 
wie bei den Gesellschaften und Gruppen 
von Gesellschaften, die bereits ausgezahlt 
haben, 
4) die Zahlung der Urlaubsbeihilfe für 1950 in 
derselben Höhe, wie sie bereits bei den 
Gruppen und Gesellschaften für das Jahr 
1950 bezahlt wurde, 
I. Bereitstellung der 2 Prozent zur Bildung eines 
Fonds für di« zu gründende Pensionskasse, 
wie sie die Gesellschaften mit Wirkung vom 
1, 4 1950 eingeführt haben. 
In den letzten Wochen bemühen sich die 
sogenannten „fortschrittlichen“ Funktionä 
re, bestehend aus KP-Angehörigen, eine 
Unzufriedenheit der gesamten Mitglied 
schaft des Industrieverbandes Metall mit 
der Verbandsleitung und seinem Vorsit 
zenden vorzutäuschen, die prak 
tisch aber nicht vorhanden ist. Nur we 
nige dieser „fortschrittlichen“ Funktionä 
re — die Zahl ist so klein, daß man sie 
noch an den Fingern abzählen kann — 
sind unzufrieden, und zwar darüber, daß 
fünf ihrer gleichgesinnten Genossen we 
gen verbandsschädigenden Verhaltens als 
Mitglied aus dem Industrieverband Me 
tall ausgeschlossen wurden. Diese Aus 
schlüsse” haben sie sehr schwer getroffen, 
insbesondere der Ausschluß Pinks, weil 
er ihr Spitzenfunktionär (und Mitglied des 
Landesausschusses der KP) war. — Er 
war ihre größte Hoffnung, von dem sie 
erhofften und wünschten, nachdem er in 
der Verbandsleitung als 2. Vorsitzender 
saß und außerdem noch Verbandsange 
stellter war, daß • sie mit seiner Hilfe die 
Verbandsleitung über kurz oder lang an 
sich reißen könnten. Die Sache war von 
langer Hand sorgfältig vorbereitet, und 
man war auch schon ganz sicher, daß sie 
so klappen würde. Mit seinem Ausschluß 
ist für sie ein schöner Traum zu Ende ge 
gangen. Ihre direkte Verbindung zur Ver 
bandsleitung hat damit aufgehört und ihre 
wertvolle Organisationsquelle ist dadurch 
auch erstarrt. 
Wir begreifen ihren großen Schmerz und 
Kummer und haben auch für ihre Wut 
ausbrüche darüber Verständnis. Wen 
würde solch großes Pech und auch der 
Schreck nicht verärgern? Wir nehmen es 
ihnen deshalb auch nicht übel, wenn sie 
nun ganz verzweifelt Versuche machen, 
um noch zu retten, was zu retten ist. Wenn 
sie anständig und ehrlich dabei vorgin 
gen, würden wir uns ja mit ihnen auch 
darüber auseinandersetzen.. Nachdem 
aber eine objektive Behandlung von ihnen 
abgelehnt wird und sie ständig nur het 
zen, lügen, beleidigen, verleumden und al 
les entstellen, müssen wir das selbstver 
ständlich im Aufträge der ca. 98 Prozent 
der gesamten Mitgliedschaft, die ge 
schlossen hinter der jetzigen Verbands 
leitung und seinem Vorsitzenden stehen, 
und diesen ihr volles Vertrauen nach wie 
vor schenken, ablehnen. Die Mehrheit der 
Mitglieder hat nur den einen Wunsch, daß 
dieses künstlich erzeugte Theater der 
.fortschrittlichen* Funktionäre bald aufhört, 
und um dieses zu erreichen, verlangen sie 
von ihrem Vorstand auch weiterhin die 
Durchführung energischer Maßnahmen. 
Viele Stimmen, aus den Mitgliederkrei 
sen bringen zum Ausdruck, daß man sich 
sehr darüber freut, daß deT uns bisher 
zu Unrecht gemachte Vorwurf, wir seien 
eine kommunistische Gewerkschaft, mit 
den Ausschlüssen wohl endgültig wider 
legt wurde, so daß wohl kaum noch je 
mand ernsthaft daran glauben kann. 
Es ist nun für uns alle sehr interessant 
einmal zu erfahren, wie nun die Protest- 
Dazu folgendes Beispiel: 
Durchschnittliches Monatseinkommen 12 
Monate vor dem Unfall 
Hiervon Vollrente zwei Drittel 
Grad der Erwerbsbeschränkung 50 o/» 
Durchschnittliches Monatseinkommen 12 
Monate vor drfm Unfall 
Hiervon Vollrente zwei Drittel 
Grad der Erwerbsbeschränkung 
Umrechnungsfaktor 1 Mark — 69 Frs. =* 
Beide Unfälle sind von gleicher Berufs 
gruppe und gleichem Betrieb, die Verletz 
ten waren vollwertige Facharbeiter. 
Der Altunfallrentner aus dem Jahre 1935 
hat somit fast die Hälfte weniger Rente, 
als der im Jahre 1950 Verunglückte. 
Nachdem die Aufhebung des Lohnstop* 
erfolgt ist und die Einkommen weiterhin 
gestiegen sind, der Unfallverletzte seine 
Rente jedoch nach dem jeweiligen Ver 
dienst vor dem Unfall erhält, verliert seine 
Rente slttndig <m Wert 
Versammlungen und Resolutionen, die in 
der „Neue Zeit“ regelmäßig erscheinen u. 
für die die „Neue Zeit“ das „Aleindruck- 
recht“ hu> 
gen den Abdruck ablehnen, wahrschein 
lich deshalb, weil sie ein solches Spiel 
durchschaut haben, entstehen.. Man kennt 
die Arbeitsmittel zur Genüge und man 
weiß auch, was man davon zu halten hat. 
Es ist nicht leicht, für eine ganz klein© 
Minderheit, wenn sie die gesamte Mit 
gliedschaft vortäuschen will.. Dazu 
braucht man besondere Methoden. Diese 
hat man selbstverständlich auf Vorrat zur 
Hand. Man spricht grundsätzlich immer 
nur im Namen aller Mitglieder und spe 
kuliert dabei auf die Dummheit der Men 
schen, die das glauben. Bei unseren Mit 
gliedern hat man allerdings damit kein 
Glück mehr. Sie kennen diese Kampfesart 
und außerdem wissen sie ja auch, daß 
das nicht wahr ist, und sie können das in 
nerhalb ihrer Betriebe ja selber am aller 
besten beurteilen.. Dann treten sie als 
Redner und Diskussionsredner möglichst 
gleich nacheinander auf. Jeder hat nach 
der vorher ausgegebenen Parole die glei 
che Platte, die er ablaufen läßt. Dabei 
verwenden sie natürlich die größte Laut 
stärke und markieren „ehrliche“ Entrü 
stung über das Geschehene. Sie tun 
scheinheilig und heuchlerisch, als hätte 
man ihnen ein bitteres Unrecht zugefügt 
und bilden sich ein, daß alle anderen nicht 
schon im Laufe des letzten haben Jahres’ 
sie in ihrem Tun und Treiben beobachtet 
und auch richtig erkannt haben. 
Es ist klar, daß man erst sorgfältig den 
Kampfort und Kampfplatz aussuchen muß, 
um einen Erfolg zu sichern. Dabei ist 
auch zur Sicherung der Mehrheit in einer 
Versammlung eine vorsichtige Voraus 
schätzung der Besucherzahl notwendig. 
Die Auswahl des Versammlungsortes rich 
tet sich nach der Zahl der vorhandenen 
KP-Angehörigen. Hat man an einem aus 
gewählten Orte bei Zugrundelegung der 
vorgeschätzten Besucherzahl dann noch 
nicht genug Gleichgesinnte zusamemn, 
dann ladet man alle übrigen Industriever 
bände zu einer solchen Veranstaltung 
ebenfalls ein, denn auch dort hat man 
„fortschrittliche" Funktionäre. Sollte auch 
dann die Zahl nicht ausreichen, dann holt 
man noch solche aus den umliegenden 
Ortschaften hinzu. Um nun aber ganz si 
cher zu sein, läßt man noch eine Gruppe 
FDJ. aufmarschieren. Die Mehrheit ist nun 
gesichert. Nun kommt noch schnell die 
Aufstellung einer möglichst harmlosen 
Tagesordnung. Meistens heißt es da: 
Lohnfrage und Verschiedenes oder auch 
Organisationsfragen. Ohne vorher anzu 
fragen und die Zustimmung dazu ein'zu- 
holen, setzt man den Verbandsleiter als 
Redner ein und schreibt ihm vor, über was 
er sprechen soll.. Ein solches unhöfliches 
Verfahren war bisher im Gewerkschafts 
leben nicht üblich. 
So, nun sind alle Vorbereitungen getrof 
fen, der Mehrheitsbesuch gesichert und 
die Veranstaltung gut getarnt. Jetzt kann 
Betriebsunfall 1950 
24 000 Frs. 
16 000 Frs. 
8 000 Frs. 
Betriebsunfall 1935 
180 Mark 
120 Mark 
60 Mark 
4140 Frs. 
Wir stellen die Frage an die Regierung: 
1. Wann erfolgt die Anpassung der Jah- 
resarbeftsverdienste an die heutigen 
Verhältnisse? 
2. Wir fordern Erhöhung der Versiehe- 
rangsgrenz» auf MO 000 Frs. 
3. Wir schlagen vor. einen gleitenden 
Jahre arbeitsvorci nst besw. eine glei 
tende Rente. 
die Versammlung steigen. Die Veranstal 
tung wird eröffnet, einleitend spricht man 
von der Einhaltung der Neutralität und der 
Satzung, und selbstverständlich muß der 
Verbandsleiter gegen die nicht satzungs 
gemäße Zusammensetzung der Versamm 
lung protestieren. Er weist darauf hin, daß 
es sich laut Einladung um eine außeror 
dentliche Mitglieder Versammlung 
vom Industrieverband Metall handelt, an 
der satzungsgemäß nur Mitglieder 
des Industrieverbandes Metall teilnehmen 
dürfen, daß alle anderen Besucher aus 
den anderen Industrieverbänden, aus an 
deren Ortsgruppen der Umgebung sowie 
Nichtmitglieder nicht teilnahme- und ab 
stimmungsbeiechtigt sind.. Natürlich spre 
chen die sorgfäitig ausgesuchten Ver 
sammlungsbesucher dagegen. Es kommt 
dann der Antrag aut Abstimmung. Wie 
nicht anders zu erwarten war, werden die 
Einwände von der Mehrheit der Versamm 
lung abgelehnt. Weitere Proteste werden 
mit Sorechchören riedergeschrien, Der 
oe'e die Gegee e \e e.i belei ijtmit 
Ausdrücken wie: Arbeiterverräter! und an 
deres mehr. Wir wollen nicht alle diese 
schönen Ausdrücke, die aus dem kommu 
nistischen Wörterbuch stammen, wieder 
holen. Kein anständiger Mensch läßt sich 
natürlich beleiden und verläßt dann so 
fort die ungastliche Stätte.. Man hat jetzt 
erreicht, was man wollte, man ist endlich 
allein. Jetzt kommen die „Märtyrer", die 
Ausgeschlossenen, die man, was natürlich 
keinen überraschen dürfte, selbstverständ 
lich auch „eingeladen“ hat, zu Wort. Sie 
legen nun los, indem sie schimpfen, hetzen 
und den Verband uns seiner Vorsitzenden 
beleidigen. Gegenredner sind ja nicht da, 
die Wahrheit kommt ja nicht heraus. Die 
Stimmung ist nun gemacht. Die Versamm 
lungsteilnehmer sind jetzt resolutionsreif. 
Die Resolution ist, wie alles andere, auch 
nun sauber „vorbereitet“. Sie wird ver 
lesen, Widerspruch kommt selbstverständ 
lich aus den Reihen der Gleichgesinnten 
nicht-. So, das wäre gemacht. Die „Neue 
Zeit“ mit ihrer Liliputauflage von ca. 10- 
bis 12 000 Abonnenten bekommt nun das 
„wertvolle“ Material zur Ausbeute. Hier 
erhält die Sache noch den gewohnten 
Schliff. 
Die Methode bei Betriebsversammlun 
gen unterscheidet sich nur noch dadurch, 
daß man alle Betriebsangehörigen dazu 
einladet, also auch Unorganisierte, An 
dersorganisierte, die man selbstverständ 
lich mit abstimmen läßt. Nach der BRVO 
gehören in Betriebe nur sozialpolitische 
und rein betriebliche Angelegenheiten, un 
ter keinen Umständen aber Verbandsan 
gelegenheiten. Verbandsangelegenheiien. 
gehören grundsätzlich nur in das Gre 
mium von Mitgliedern und von Ortsgrup 
pen des Verbandes, 
Verstöße gegen die Satzungen 
Welcher Wert ist nun diesen Protestver 
sammlungen und Resolutionen beizumes 
sen? Keiner, weil alle Maßnahmen ge 
gen die Satzung verstoßen. Nach der 
Satzung haben nur Mitglieder ein Stimm 
recht innerhalb des Verbandes. Nach de 
mokratischen Grundsätzen entscheidet 
stets die Mehrheit. Die Minderheit hat 
sich den Beschlüssen der Mehrheit unter 
zuordnen und die Mehrheit (98 Prozent al 
ler Verbandsmitglieder) verlangt die gründ 
liehe Säuberung und die unbedingte Wah 
rung der Neutralität. 
Nun wollen wir die Wertlosigkeit der 
Protestmaßnahmen noch an einigen Zah 
len beweisen: 
In Brebach waren ca, 60 Teilnehmer, da 
von waren über die Hälfte aus anderen 
Industrieverbänden und anderen Ortsgrup 
pen, so daß gut gerechnet noch 30 Teil 
nehmer verbleiben. Hiervon waren nun 
aber noch ca. 15 Besucher von der FDJ. 
St. Amual abgestellt. Rechnet man diese 
noch davon ab, so verbleiben 15 Besucher, 
vorausgesetzt, daß sie Mitglieder waren 
ihre Beiträge laufend bezahlt haben, noch 
übrig. Das macht kaum 1,5 Prozent des 
Gesamtmitgliederbestandes der Ortsgrup 
pe aus. 
In Dillingen waren 45 Besucher, davon 
gehen 6 Besucher ab, die nichtteilnahme 
berechtigt waren, so daß 39 verbleiben. 
Das sind, gemessen an der Gesamtmit 
gliederzahl, noch nicht einmal 2 Prozent. 
Diese Beispiele könnten wir beliebig 
noch fortsetzen, glauben aber, daß diese 
zwei angeführten bereits genügen, um je 
den denkenden Menschen davon zu über 
zeugen, daß die Zahl der Quertreiber nur 
eine verschwindend kleine Minderheit dar 
stellt 
Industrieverband Metall. 
Geleitschutz für unsem Kameraden Hänn’s 
ara Lohntage, 
■w . 
In der Arbeitspause | 
Gross-Malzbier ( 
s 
Traubenzuckerhaltig - alkoholarm 
^^//llltlfttftll1liütlltttfHftlötHHIHItiltfttllttfHflttWllHHItllllttttitHtlttHtttllätttWHWliilHHfllllJllt!llilltl1lll!Uniint!lillWlllHlHllltilllilUlUßll[ll{ltillillUlUHtlJIIU^ s ^ > 
Die unterschiedliche Höhe der Unfallrente 
Vom Verband der Unfallbeschädigten 
des Saarlandes erhalten wir folgende Zu 
schrift: 
Die Rente des Betriebsunfallverletzten 
muß auf einer gesunden Basis gesetzlich 
festgelegt werden. 
Der Betriebsunfallverletzte, versichert 
durch das Betriebsunfallgesetz, hat seine 
Rentenansprüche bei der Berufs gen ossen- 
schaft geltend zu machen, bei welcher 
sein Betrieb versichert ist. 
Als Grundlage für die Höhe des Jahres 
arbeitsverdienstes ist der dreihundertf®- 
che Betrag (neuerdings die tatsächlich 
verfahrenen Schichten) des täglichen Ver 
dienstes vor Eintritt des Unfalles maßge 
bend. Das vom Betrieb versicherte höch 
ste Einkommen liegt jährlich bei 300 000 
Frs. bezw. monatlich rund 25 000 Frs., der 
Verdienst über 25 000 Frs. monatlich schei 
det also bei der Festsetzung des Jahres 
arbeitsverdienstes aus. 
Der Unfallverletzte erhält von diesem 
Jahresarbeitsverdienst nur zwei Drittel als 
VoUrenfe, das weitere Drittel kommt nicht 
zur Anrechnung. 
Besonders der Unfallrentner ist infolge 
der jetzigen Regelung stark benachteiligt.
	        

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