5.1950 (0005)

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Description

Persistent identifier:
824454855
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Structure type:
Periodical
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Description

Persistent identifier:
824454855_0005
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-445537
Title:
5.1950
Volume count:
0005
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
143

Description

Title:
Nummer 10: Mai 1950
Structure type:
Part
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
8

Table of contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 5.1950 (0005)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1950
  • Nummer 2: Januar 1950
  • Nummer 3: Februar 1950
  • Nummer 4: Februar 1950
  • Nummer 5: März 1950
  • Nummer 6: März 1950
  • Nummer 7: April 1950
  • Nummer 8: April 1950
  • Nummer 9: Mai 1950
  • Nummer 10: Mai 1950
  • Nummer 11: Juni 1950
  • Nummer 12: Juni 1950
  • Nummer 13: Juli 1950
  • Nummer 14: Juli 1950
  • Nummer 15: August 1950
  • Nummer 16: August 1950
  • Nummer 17: September 1950
  • Nummer 18: September 1950
  • Nummer 19: Oktober 1950
  • Nummer 20: Oktober 1950
  • Nummer 21: November 1950
  • Nummer 22/ 23: November/ Dezember 1950
  • Nummer 24: Dezember 1950
  • Cover

Full text

Mai 1950 
u 
DIE ARBEIT“ 
Seite 7 
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer 
Die Grundlage des Betriebsrätegesetzes 
Wie wichtig die Tätigkeit von. Gewerkschaftlern in den Parlamenten für die 
Belange der Arbeitnehmer sein kann, ist nicht hinreichend bekannt und anerkannt. 
Es gibt jedoch Beispiele genug für die unerläßliche und fruchtbare Arbeit, die von 
Parlamentarieren, die die Interessen der Schaffenden in den Vordergrund stellen, 
in den" Parlamenten geleistet wird. Es kommt dabei aber nicht nur darauf an, 
sich irgendwie“ für die Arbeitnehmer einzusetzen, sondern wesentlich ist, daß 
dabei” bei den politischen Debatten eine klare Stellungnahme erfolgt, unterbaut 
von positiver Kritik, von praktischen Vorschlägen, die der Arbeitnehmerschaft 
dienen Nachstehend sind die Ausführungen veröffentlicht, die Kollege Wacker in 
der Landtagssitzung vom 20. 4 1950 gehalten hat. Die Lektüre dieser Darlegun 
gen vermittelt jedem Arbeitnehmer einen klaren Blick in wichtige aktuelle Fragen 
und stellt Forderungen auf, deren Verwirklichung für die Arbeitnehmer einen wei 
teren großen Fortschritt bedeuten wird. Daß es sich hier nicht nur um Pläne han 
delt daß die Sprecher der Gewerkschaft keine Illusionspolitik treiben, das hat die 
Entwicklung der letzten Jahre bewiesen. Ueber weitere Aktionen auf dem parla 
mentarischen Sektor, die die Interessen der Arbeitnehmer betreffen, werden wir 
demnächst berichten. 
Nach dem Zusammenbruch 1945 stan 
den wir alle vor der Tatsache, daß uns 
nichts übrig geblieben war als die Ar 
beitskraft der schaffenden Menschen, die 
allein die Möglichkeit gab, aus dem uns 
umgebenden Chaos wieder herauszukom 
men. Dieser Tatsache konnten sich auch 
die Siegermächfce nicht verschließen; des 
halb gaben sie schon Ende des Jahres 
1945 der Arbeitnehmerschaft die Möglich- 
kiet, ihre gewerkschaftlichen Organisatio 
nen aufzubauen. Im festen Glauben an 
die guten Kräfte unseres Volkes hat die 
Arbeitnehmerschaft im Interesse der Ge 
meinschaft alles getan, um das Ganze zu 
retten. 
Die Arbeitnehmerschaft war sich aber 
auch bewußt, daß beim Neuaufbau der 
Wirtschaft der Einfluß der Arbeitnehmer 
wesentlich größer sein muß, als dies bei 
dem hinter uns liegenden privatkapitälisti 
schen Wirtschaftssystem mit seinem Mo 
nopolcharakter der Fall war. Es kann und 
dort nicht wieder zu wirtschaftlichen Zu 
sammenballungen kommen, die in politi 
sche Macht umgesetzt, ein demokratisches 
Staatsgefüge zerstören, so wie es einmal 
in der deutschen Republik der Fall war 
und es darf nicht sein, daß aus den Er 
trägnissen der Großkonzerne d/eir Wirt 
schaft wieder politische Kräfte gezüchtet 
und gefördert werden, die nachher dazu 
gebracht werden die politische Demokra 
tie zu zerschlagen. 
Diese Erkenntnis war auch wohl maß- 
S ebend bei den Alliierten beim Erlaß des 
hrundgesetzes Nr. 22, das die Voraus 
setzung dazu schuf, in den auf ge teilten 
Zonen des ehemaligen Deutschen Reiches 
Betriebsrätegesetze zu erlassen, die dlejr 
Arbeitnehmerschaft die Sicherung ihrer 
sozialen und wirtschaftlichen Belange in 
den Betrieben ermöglichten, aber auch 
die Mitwirkung im Betrieb zusicherten. 
Auf Grund dieses Gesetzes bat auch 
die zurückliegende Regierung des Saar- 
kmdes die Betriebsräteverordnung vom 1. 
8. 1947 erlassen. Diese Betriebsräteverord 
nung bat die Gewerkschaften nie befrie 
digt, weil sie ln keinem Fäll die Voraus 
setzungen einer Volksdemokratie gab, 
aber unter dem damaligen Zustand der 
Militärregierung war es den an den Bera 
tungen teilnehmenden Funktionären der 
Gewerkschaft nicht möglich, die notwen 
dige Mitbestimmung der Arbeitnehmer 
schaft, die zum Aufbau einer wirklich de 
mokratischen Wirtschaft notwendig ist, zu 
verankern. > 
Die politische Entwicklung des Saarktn- 
des zum autonomen Staat mit eigener 
Verfassung, gibt der Regierung die Mög 
lichkeit, den berechtigten Interessen der 
Arbeitnehmerschaft Rechnung zu tragen. 
Im Abschnitt 5, Artikel 43—49, sind die 
Grundlagen der Wirtschafts- und Sozial 
ordnung der saarländischen Wirtschaft 
verankert. 
Der Artikel 43 lautet: „Die Wirtschaft 
hat die Aufgabe, dem Wohls des Volkes 
und der Befriedigung seines Bedarfes zu 
dienen. Durch Gesetze sind die erforder 
lichen Maßnahmen zu treffen, um die Er 
zeugung, Herstellung und Verteilung der 
Wirtschaft sinnvoll zu beeinflussen, um 
jedem Menschen einen gerechten Anteil 
am Wirtschaftsertrag zu sichern und ihn 
vor Ausbeutung zu sichern.“ 
Der Artikel 58 sagt weiter: „Zur Ver 
tretung im Betrieb und zum Zweck der 
Wahrung ihrer wirtschaftlichen und so 
zialen Interessen wählen die Arbeitneh 
mer einen Betriebsrat, das Nähere regelt 
das Betriebsrätegesetz.“ 
Aut Grund dieser in der Verfassung 
festgelegten Grundsätze fordern dte Ar 
beitnehmer seit Bestehen unseres jungen 
Staates das Betrtebsrätegiesetz an Stelle 
der bestehenden BetrLebsräteVerordnung. 
Alte unsere Bemühungen blieben bla heute 
ohne Erfolg, und deshalb hat es die So 
zialdemokratische Fraktion als eine ihrer 
dringlichsten und wichtigsten Aufgaben 
erachtet, den Entwurf eines Betriebsräte 
gesetzes dem Landtag einzureidhen ln der 
festen Ueberzeugung, daß die gewählten 
Vertreter des saarländischen Volkes ent 
sprechend den in der Verfassung der Ar 
beitnehmerschaft gemachten Zusagen, die 
Notwendigkeit der Schaffung eines Be 
triebsrätegesetzes an Stelle der alten Be 
triebsräteverordnung anerkennen und der 
Landtag selbst das Betrlebsrätaaesetz so 
rasch wie möglich verabschiedet. 
den Herr-im-Hause-Standpunkt eingenom 
men hat und glaubt, ohne dte Mitwir 
kung der Arbeitnehmer wieder wirtschaf 
ten zu können. Verantwortungsbewußte 
Vertreter der Belegschaften haben unter 
den schwierigsten Verhältnissen im In 
teresse der ihnen anvertrauten Beleg 
schaftsmitglieder immer und immer wie 
der versucht, deren Rechte wahrzuneh 
men und mußten dabei wiederholt dte 
traurige Erfahrung machen, ihre Stellung 
zu verlieren. In dutzencten und aberdut- 
zenden Fällen mußten zur Erreichung ctr- 
beitsrechtlicher und lohnpolitischer, ge 
setzlich verankerter Rechte dte Arbeitsge 
richte und die Vermittlung der Regierung 
in Anspruch genommen werden, weil ein 
Großteil der Arbeitgeber die in der Be 
triebsräteverordnung verankerten mangel 
haften Bestimmungen völlig außer acht 
gelassen haben. 
Wenn wir dte Forderung auf eine De 
mokratisierung der Wirtschaft und auf 
Mitbestimmung im wirtschaftlichen Ge 
schehen erheben, so betrachten wir als 
Ausgangspunkt hierzu dte Betriebsdemo 
kratie. Die Gewerkschaften nehmen diese 
Demokratie nicht nur als Recht für sich in 
Anspruch, sondern betrachten es auch als 
ihre Pflicht aus rein ethischen Gründen. 
Die Arbeitnehmerschaft ist der Meinung, 
daß der schaffende Mensch auch dann, 
wenn er nichts anderes als seine Arbeits 
kraft in das Unternehmen einbringt, als 
völlig gleichberechtigt und gleichver 
pflichtet neben dem Unternehmer zu ste 
hen hat. Es ist ein Trugschluß, dte Be 
hauptung aufzustelien, daß bei solcher 
MitteiLhaberschaft das Risiko des Betrie 
bes infolge der Besitzlosigkeit der mei 
sten Arbeitnehmer einseitig den Unterneh 
mer belaste. Auch die Arbertnehmerscaft 
trägt an diesem Risiko einen großen Teil 
durch Arbeitszeit und Lohnverluste und 
durch Arbeitslosigkeit. Das bedeutet 
zweifellos einen außerordentlich großen 
Anteil am gemeinsamen Risiko, das vom 
Arbeitnehmer weniger verschuldet als 
vom Arbeitgeber, der in vielen Fällen 
durch Festhalten an einer überlebten Wirt 
schaftsordnung und Be trieb sge staltung 
mir zu den Krisenerscheinungen in den 
Betrieben beiträgt. 
Der Mensch steht im Mittelpunkt 
In unserem Bestreben um die Mitbestim 
mung haben wir immerhin Verbündete, 
von denen Sie wohl alle sagen dürfen, 
daß diese bloß das Wohl der Menschen 
im Auge haben. Ich erinnere Sie dabei an 
den Beschluß des Katholikentages in Bo 
chum, der in einer Entschließung sagt: 
$ „Der Mensch steht im Mittelpunkt jeder 
wirtschaftlichen und betriebswirtschaftli 
chen Betätigung. Das bisherige Wirt 
schaftsrecht muß durch ein Betriebs recht 
ersetzt werden, das den Menschen in sei 
nen Rechten und Pflichten in den Vorder 
grund rückt. Das Mitbestimmungsrecht 
aller Arbeitenden bei sozialen, personel 
len und wirtschaftlichen Fragen ist ein 
natürliches Recht in gottgewollter Ord 
nung, dem die Mitverantwortung aller ent 
spricht.“ 
Ich darf weiter an die Enzyklika Qua- 
dragesimo Anno Papst Pius XI. erinnern, 
der sagt: „So wenig das Kapital ohne die 
Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne Ka 
pital bestehen. Es widerstreitet daher den 
Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital 
oder der Arbeit, die Älleinursächlichkeit 
an dem Ertrag des Zusammenwirkens zu 
zuschreiben. Vollends widerspricht es der 
Gerechtigkeit, wenn der eine oder andere 
Teil auf diese angebliche Alleinursäch- 
lichkeit pochend, das ganze Ergebnis für 
sich beansprucht. Lange genug konnte in 
der Tat das Kapital ein Uebermaß für 
sich vorwegnehmen. Das gesamte Erträg 
nis, dte gesamten Ueberschüsse nahm 
das Kapital vorweg für sich in Anspruch, 
dem Arbeiter kaum die Notdurft für die 
Erhaltung der Arbeitskraft und ihre Re 
produktion überlassend.“ 
Wenn ich die Entschließung des Bochu- 
mer Katholikentages sowie die Aeußenan- 
Der Entwurf zum Betriebsrätegesetz 
Bei der Schaffung des vorliegenden 
Entwurfes gingen wir von der Tatsache 
aus, daß es vornehmste Aufgabe dies 
demokratischen Staates sein muß, zum Er 
halt der politischen Demokratie auch die 
-Wirtschaftsdemokratie zur Tat werden zu 
lassen. Wir wissen, daß alle Forderun 
gen der schaffenden Menschen, sofern sie 
an Grundsätzlichem rühren, stärksten Wi 
derstand in den kapitalistisch interessier 
ten Kreisen hervorrufen, andererseits aber 
stehen wir auf dem Standpunkt, daß wir 
weder etwas Unbilliges, noch dem Ge 
meinwohl Abträgliches oder rechtlich 
nicht Begründetes durch das Betrieb aräte- 
gesetz verlangen. Sie edle aber dürfen 
auch davon überzeugt sein, daß eine Wie- 
clerhe xStellung des hinter uns liegenden 
Wirtschaftssystems, unter völliger Außer 
achtlassung der in der Wirtschaft tätigen 
Arbeitnehmerschaft nicht dazu angetan 
sein kann, die immer stärker m die Er 
scheinung tretenden sozialen Spannungen 
zu beseitigen und den Frieden zu sichern. 
Die Arbeitskraft, geschwächt durch den 
Krieg, hat in der zurückliegenden Zeit ei 
nen enormen Wiederaufbau geleistet und 
noch zu leisten. Sie ist weiter vorbela 
stet mit der Wiedergutmachung, der Ver 
sorgung der Kriegsopfer und Kriegshin 
terbliebenen, der Beschaffung von Wohn- 
raum, Beschaffung von den notwendigsten 
Bedarfsartikeln, und es wäre unmoralisch 
>r Du lachst ja nicht, wenn der Chef einen 
Witz erzählt...?“ 
„Hab* ich nicht nötig, wo mir doch zum 
Ersten gekündigt wurde ., 
und unverantwortlich, 
wollte man der Arbeitnehmerschaft er 
neut wieder zumuten, neben diesen zu tra 
genden Lasten ein Wirtschaftssystem auf 
zubauen, das im Vordergrund die Sicher 
stellung der Gewinnquoten als seine Auf 
gabe betrachtet und dabei der ArbeiLieh- 
schaft selbst jedes Mitbestimmungsrecht 
verweigert. 
Der Gedanke der Mitbestimmung ist 
nicht bloß eine Forderung der Arbeitneh 
merschaft des Saarlandes, sondern eine 
Forderung der Arbeitnehmerschaft aller 
Industriestaaten. 
Der Ihnen vorliegende Entwurf ist in 
engster Anlehnung an diie zum Teil in der 
Bundesrepublik geltenden Be trieb srätege- 
setzs ausgearbeitet, nicht zuletzt an das 
in Hessen und Württemberg gültige Be- 
triebsrätegetz. 
Im Saarland selbst hat der Gedanke 
des Betriebsrätegesetzes in den zurück 
liegenden Monaten zu einer ziemlich aus 
gedehnten Pressepotemik geführt, insbe 
sondere da, wo es sich um die Mitbestim 
mung der Arbeitnehmerschaft an Stelle 
der sogenannten Mitwirkung handelt. 
Ich darf wohl auch hier nochmals zum 
Ausdruck bringen, daß dte Arbeitnehmer 
schaft des Saar Landes gegenüber dem 
Staat, der Wirtschaft und der Geseß- 
schaft von 1945 bis heute, ihre Pflicht voll 
und ganz erfüllt hat. Die Gewerkschaften 
als Vertreter der Arbeitnehmer • sind sich 
genau so wie die Regierung absolut be 
wußt, auch in Zukunft ihre Arbeitskraft. 
dem Wohle des Volkes zur Verfügung zu 
stellen und die Gesetze des Staates zu 
achten. 
Aber als notwendig erachten wir dabei 
die wirtschaftliche und gesellschaftliche 
Gleichstellung, d. h. der schaffende 
Mensch nimmt für sich die Rechte und 
Freiheiten ln Anspruch, die «ln demokra 
tisches Staatswesen seinen Bürgern ge 
währleistet Die schaffenden Menschen 
wollen nicht nur als politische Staats 
bürger ihre Pflicht erfüllen, sondern sie 
wollen auch mit raten und mit verant 
worten in allen wichtigen Dingen des Le 
bens der Gesamtheit, vor altem aber in 
den Angelegenheiten der Wirtschaft. 
Die zurückliegenden fünf Jahre hab*n 
uns den Beweis erbracht, daß trotz Be 
trieb sräteverord nung ein großer Teil des 
Arbeitgebertums <m der Saar bis heute 
gen des Papstes hier anführe, so deshalb, 
weil auch in dar Pressepotemik insofern 
Bedenken zum Ausdruck kamen, daß dos 
von den Gewerkschaften geforderte M.t- 
bestimmungsrecht gegen die Grundsätza 
des Christentums verstößt. Wir persön 
lich stehen auf dem gegenseitigen Stand 
punkt, dies um so mehr, als immer und. 
immer wieder von führenden Männern der 
Regierung die Tatsache festgestellt wurde, 
daß der schaffende Mensch im Mittel 
punkt des wirtschaftlichen Gesche 
hens steht. 
Dies trifft insofern zu, als er die Pflicht zur 
Arbeit auferlegt bekam, ohne jedoch auf 
die Erträgnisse dieser Arbeit und auf die 
Produktionsgestaltung, von der seine und 
seiner Familie Existenz abhängt, irgend 
welchen Einfluß zu haben. 
Ich halte es deshalb für notwendig, in 
meinen Ausführungen gerade auf dte in 
dem Entwurf enthaltenen Bestimmung:!! 
einzugehen, die an Stelle der Mitwirkung 
und Mitberatung dte Mitbestimmung vor 
sehen. 
In der Betriebsräteverordnung vom 1. 8. 
1947 sind im § 7 die Aufgaben der Be 
triebsräte festgetegi, in weichen sie bera 
tend und mitwirkend tätig sein sollen. Es 
sind dies: 
1. politische Aufgaben zu dem Zweck, 
jede Kriegsproduktion zu verhindern, 
2. soziale Aufgaben, in denen den Be 
triebsräten das Recht der Mitwirkung bei 
der Wahrnehmung der unmittelbaren Ar 
beiterinteressen im Betrieb zugesichert ist 
und 
3. wirtschaftliche Aufgaben hih'pidWt ich 
des Mitwirkungsrechtes bei der Währung 
mittelbarer Arbeitermteressen. 
(Fortsetzung folgt) 
Achtung! Achtung I 
Hausfrauen 
und Schneiderinnen! 
Kommen auch Sie zu unseren 
Tageskurse und Abendkurse 
Nächster Beginn 4. Juni 
Anmeldung: 
Foimosa-Zuschnside-Institut 
Hanna Schneider 
Saarbrücken 3, Schumannstraße 27 
(Aufgang Kirchentreppe St. Michael) 
Eg bedarf keiner großen Erklärungen, daß die Hausfrauen in heutiger Zeit darauf ange 
wiesen sind, in ihrer Haushaltsführung so wirtschaftlich wie möglich zu verfahren. Dabei 
ist es eben der Vorzug .der einen vor der anderen, wenn sie mit den gleichen Mitteln 
das Doppelte herauszu wirf schäften versteht. 
Ganz besonders fallen jene Ersparnisse ins Auge, die die Frau für ihre eigene Person 
machen kann, d. h. für ihre eigene Garderobe oder iür die ihrer Lieben. Wie viele duf 
tige und nette Kleidchen kann sie sich mehr leisten, wenn sie selbst schneiem kann! 
Das bekannte und führende Zuschneide-Institut ..Formosa“, das von Frau Hanna Schnei 
der geleitet wird, hat sich gerade auf diesem Gebiete große Verdienste erworben. In geson 
derten Lehrgängen für Hausfrauen und Seime iderinnen werden von ersten Fachkräften nach 
bewährter Lehrmethode Kurse im Zu schneiden und Höhen durchgeführt In den Nähkursen 
arbeiten die Teilnehmerinnen ihre eigene Garderobe vom ersten bis zum letzten Stich unter 
fachkundiger Anleitung. Sie werden dort in die Lage versetzt ihre m der Heimschneiderei 
anfallenden Kleidungsstücke geschmackvoll, gutsitzend und in einwandfreier Verarbeitung 
selbst herzustellen. 
In besonderen Fachkursen wird der Fachnachwuchs herangebildet 
Das Formosa-Institut hat sich zum Ziel gemacht die Ausbildung sowohl der Hausfrauen 
und auch der Schneiderinnen zu zeitgemäßen Preisen so zu gestalten, daß Jede Teilnehme 
rin das Unterrichtsziel voll erreicht.
	        

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