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5.1950 (0005)

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Bibliographic data

fullscreen: 5.1950 (0005)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0005
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-445537
Title:
5.1950
Volume count:
0005
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
143

Part

Title:
Nummer 22/ 23: November/ Dezember 1950
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
6

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 5.1950 (0005)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1950
  • Nummer 2: Januar 1950
  • Nummer 3: Februar 1950
  • Nummer 4: Februar 1950
  • Nummer 5: März 1950
  • Nummer 6: März 1950
  • Nummer 7: April 1950
  • Nummer 8: April 1950
  • Nummer 9: Mai 1950
  • Nummer 10: Mai 1950
  • Nummer 11: Juni 1950
  • Nummer 12: Juni 1950
  • Nummer 13: Juli 1950
  • Nummer 14: Juli 1950
  • Nummer 15: August 1950
  • Nummer 16: August 1950
  • Nummer 17: September 1950
  • Nummer 18: September 1950
  • Nummer 19: Oktober 1950
  • Nummer 20: Oktober 1950
  • Nummer 21: November 1950
  • Nummer 22/ 23: November/ Dezember 1950
  • Nummer 24: Dezember 1950
  • Cover

Full text

5. |ahrgan£ 
Saarbrücken, Nor./Dezember 1950 
Nr. 22/23 
Zwischenbilanz im Lohnkonflikt 
Neue Ergebnisse der Verhandlungen - Starke Initiative 
für weitere Abkommen vor Weihnachten 
Die Auseinandersetzungen um die Sicherung der Existenz der Schaffen 
den haben aut einigen weiteren Gebieten zu Lösungen bzw. Teillösungen 
geführt. Bei den großen Industriegruppen jedoch, wie Bergbau. Metall und Ei 
senbahn sowie beim öffentlichen Dienst sind die Endentscheidungen immer 
noch nicht gefallen. In wichtigein Fällen haben aber die ununterbrochenen 
Anstrengungen der Gewerkschaftsführer wertvolle neue Ausgangspositio 
nen schaifen können, die endgültige Regelungen alsbald erwarten lassen. 
Mit aller Entschiedenheit wird die äußerste Initiative entfaltet, um noch vor 
Weihnachten aut der Generallinie weitere positive Resultate zu erzielen. 
Jetzt kommt es daraur an, toi Einigkeit und Geschlossenheit unter Teil 
nahme aller schaffenden Kräfte mit höchstem Einsatz aut dem plan zu treten. 
Aus dem Jjihalt .* 
I. V. Bergbau: 
Die von sämtuchen Belegschaftsmitglie 
dern sehnsüchtig erwartete Lohnerhöhung 
und Lohnangleichung ist noch nicht zum 
Abschluß gekommen. Die Verhandlungen 
nind zur Zeit toi vollem Gange. Die Lohn 
erhöhung wird voraussichtlich im Saar 
bergbau in gleichem Maße wie in Frank 
reich eingeführt. Dazu Ist als vorläufiges 
Ergebnis zu erwähnen, daß bei den 
Schichtlöhnern eine allgemeine Lohnerhö 
hung crut den Lohn von 1948 (wie in Loth 
ringen) um 1 3 5 0/0 erfolgt. Die Gedinge- 
löhne werden auch analog der in Lothrin 
gen erfolgten Erhöhung um 8.1 o/o auf den 
verdienten Gedingelohn erhöht. 
Die Einheitszulage erhöht sich: 
unter Tage von 70,11 Frs, auf 
79.76 Frs., 
über Tage von 59,85 Frs. auf 
67.92 Frs. 
Diese Erhöhung wird von den Vertreten! 
der Gewerkschaften nicht anerkannt — 
wie in Frankreich — weil sie der erfolg 
ten Teuerung nicht Rechnung tragt 
n» erfolgte Lohnerhöhung wird ledig 
lich zur Kenntnis genommen und die AUS- 
gongsbasis fitr die Lohnangleichung zu 
grunde gelegt. Die Lohnangleichung wird 
im Rahmen der von der Bergbaukommis- 
taon fest ge stellten Höhe von monatlich ca. 
80 Millionen Franken erfolgen. Dazu kann 
als vorläufiges Ergebnis erwähnt werden, 
daß der Gedingelohn mit 8,1 o/o (siehe 
oben) -j- 5,4 o/o erhöht werden wird. 
Bezüglich der Erhöhung der Schichf- 
löhne unter und über Tage sind die Ge 
werkschaften bemüht getreu den Forde 
rungen der Funktionäre, die unteren Kate 
gorien den oberen Kategorien etwas nä 
her zu bringen, das heißt, die durch die 
normale oder schematische prozentuale 
Erhöhung immer größer gewordene Span 
ne in der Lohnsumme, soll durch eine 
prozentuale höhere Betreuung der unteren 
Kategorien etwas näher an die Löhne der 
oberen Kategorien gebracht werden. 
Die durch die gering« Vorschußzahlung 
und die Streichung der Regelmäßigkeits- 
prämie und der Ausgleichsentschädig ung 
un Anschluß an die Streikschicht mit Recht 
unter der Beleaschaft emporgeruferne Em 
pörung, wird durch das Enderge! nis, wenn 
dieses dem Vorschlag der Gewerkschaf 
ten nur in etwa entspricht wiederum ab- 
klingen. Es ist deswegen allen Beleg 
schaftsmitgliedern anzuraten, nicht miß 
mutig und unzufrieden gegenüber ihrer 
Gewerkschaft zu werden, sondern m Ruhe 
das Ergebnis der Verhandlungen abzu 
warten Wir sind bestrebt die Verhand 
lungen zu einem raschen Ende zu führen, 
damit m der Dezember-Hauptlohnung die. 
Erhöhung der Löhne aus der allgemeinen 
Lohnerhöhung und aus der Lohnanglei 
chung ausgezahlt werden kann. 
In der am 29. 11. stattgefundenen Ver 
handlung wurde auch gemäß dem Antrag 
deT Kokereiarbeiter, die Einstufung an der 
Saar vorzunehmen, wie sie in Lothringen 
laut dem derzeitigen Tarif besteht von 
der Regie des Mines zugesagt. 
Darüber hinaus kann heute schon mlt- 
gefeilt werden, daß die Barbara-Schicht, 
die in Lothringen im Zeichen des dort be 
sonders gefeierten Barbara-Tages bezahlt 
wird, auch an der Saar für den Fall, daß 
das Belegschaftsmitglied am 4. Dezember, 
worauf die Barbara-Schicht fällt eine 
Schicht verfährt dieselbe mit 100 o/ 0 ver 
gütet wird. Die Auszahlung dieser Schicht 
soll ebenfalls vor Weihnachten erfolgen. 
Weiterhin Ist mit der Auszahlung der halb 
jährigen Ergebnisprämle auch noch vor 
Weihnachten zu rechnen. 
L V. Metall: 
Die Lohnverhamdlungen in der Metallin 
dustrie, die vorübergehend durch das hart 
näckige Verhalten des Arbeitgeberver 
bandes zum Stillstand gekommen waren, 
werden nun fortgesetzt Ebenso wie hier 
um der Saar Ist auch im Iothrtngiseben 
Industriegebiet efn Abschluß, soweit die 
Verhandlungen «ich auf die eisenerzeu- gezahlt wird. 
ide Industrie beziehen, noch nicht ge- 
roffen. 
Der Arbeitgeberverband für di« Metall 
industrie des Saarlandes hat uns mit Da 
tum vom 18. 11. 1950 erneut «inen Vor 
schlag unterbreitet der sich anlehnt an 
das Angebot der französischen Arbeit 
geber im Wirtschaftsgebiet Mosel. Da 
nach sollen d'e Mindestlöhne der einzelnen 
Kategorien wie folgt festgelegt werden. 
Zur besseren Uebersicht führen wir die 
Kategorie löhne an, wie dieselben bestan- 
den: 
am 31. 8. 50 
ab 1.9.5Q 
jetziger 
Vorschlag 
ab 1.11.50 
A 1 
58.30 
65.— 
68.— 
A 2 
59.90 
68.50 
73.— 
5> 1 
65.10 
74.45 
81.— 
S 2 
67.50 
77.50 
86.60 
F 1 
72.65 
84.50 
92.80 
F 2 
78.65 
93.— 
102.10 
F 5 
84.65 
101.— 
111.40 
Weiter wurde der Vorschlag gemacht, 
die ab 1. September 1950 eingeführte Zu 
lage von 4 Frs. auf den Effektivlohn eben 
falls ab 1. November 1950 auf 6 Frs. zu er 
höhen. 
Es ist selbstverständlich, daß die Löhne 
für die beiden ersten Stufen m jedem 
Falle an 7410 Frs. heremgeführt werden. 
Ferner soll die Nachtzulage von 64.15 
Frs. aut 102 Frs. erhöht werden; das ent 
spricht dem anderthalbfachen d«s Mtn- 
destlohnes der Kategorie 1. 
Ohne sich festzulegen, hat die' Ge- 
schäftsleitung des Verbandes diesen Vor 
schlag zur Kenntnis genommen, und mit 
dem Erscheinen der vorliegendenZeitungs- 
nummer werden sich die Betriebsräte der 
eisenerzeugenden Industrie mit dem Vor 
schlag beschäftigen und ihre Stellungnah 
me dazu begründet haben. 
Es steht zu erwarten, daß toi spätestens 
acht Taaen etii Abschluß ln der eiserner- 
zeuaenden Industrie erreicht werden kann. 
'Unmittelbar nach dem Ausgang dieser 
gruad 1 egen den Verhandlung werden so 
fort die Gehälter für die Angestellten in 
der eisenschaffenden Industrie ihre Rege 
lung finden, ebenso auch die Lohn- und 
Gehaitefesteetzwng für die eisenverarbei 
tende Industrie. 
(Die Ergebnisse über die Verhandlungen 
bei den Betrieben der Energieversorgung 
u. in der Montageindustrie siehe Seite» 2.) 
Die europäische Gewerkschaftsbewegung 
und der Schumanplan 
Demokratisches Beamtentum 
Die Weihnachtsgratifikation 
Walzendreher verlangen ge echten Lohn 
10 ty* Erhöhung ln der Montageindustrie 
Vorläufiges Ergebnis bet Energie 
Angestellte geißeln Arbeitgeberpolitik 
Behördembautem — ja oder nein? 
V. 
Delegierten tagung L V. Eisenbahn 
Betriebsversammlung bei V. & B. 
I* V. Verkehr und Transport 
Jahreshauptversammlung des L 
Nahrung und Genuß 
Verkaufsfreie Sonntage zu 
Weihnachten 
Sprechstunden in Homburg 
Briefkasten 
Gewerkschaft und Schumanplan 
Beschluß des erweiterten Geweikschaftsausscnusses 
Schumanpiau-Laud weiden 
Saarland muß siebtes 
|n einer erweiterten Gewerkschaftsaus 
schußsitzung der Einheitsgewerkschaft 
wurde eingehend zum Schumanplan Stel 
lung genommen. Nachdem bereits in einer 
Sitzung des Gewerkschaftsausschusses 
vom 16. 10. 1950 eine positive einstimmige 
Entscheidung für den Schumanplan im In 
teresse der Arbeitnehmerschaft getroffen 
Worden war, kam es jetzt toi der erwei 
terten Sitzung ebenfalls zur Annahme und 
zur Bestätigung dieses Standpunktes, und 
zwar mit der Betonung, daß die Einheits 
gewerkschaft sich voll und ganz ln den 
Schumanplan einschaltet und erforder 
liche Maßnahmen unterstützt. 
Somit können und werden die Bestre 
bungen der Gewerkschaft die bisher 
schon u. a. in Aussprachen und Einga 
ben an das Hochkommissariat und an die 
Regierung des Saar lande s nachhaltigen 
Ausdruck fanden, gefestigt weiter geben, 
um den dringend notwendigen Beitritt des 
Saarkmdes zum Schumanplan - Komitee 
ohne Zögern zu erreichen. 
In Ausführungen des Präsidenten 
Wacker wurde die Vorgeschichte des 
Schumanplanes. der Aufbau, die vielfäl 
tigen bisherigen Bemühungen und aber 
auch die Bedenken und Reform Vorschläge 
der im Internationalen Bund freier Ge 
werkschaften organisierten Arbeitnehmer 
schaft geschildert. Durch Annahme der 
Reformvorschläge ist jetzt die entspre 
chende Vertretung und der Einfluß der Ge 
werkschaften garantiert. 
Es geht hierbei utp das Schicksal der 
gesamten saarländischen Bevölkerung 
vor allem der Schaffenden in Kohle und 
Eisen. Auf alle Schumanplan-Länder aus 
gedehnt geht es um das Schicksal von 20 
Millionen Arbeitnehmern. Das Land, das 
bei der Neuorientierung mit der Moderni 
sierung der Werke im Rückstand bleibt — 
und das wäre bei einem Abseitsstehen 
der Fall — wäre unweigerlich dem Ban 
kerott verfallen. 
Von besonderer Wichtigkeit waren die 
Feststellungen über die Auswirkungen des 
Schumanplans. mit dessen Unterzeich 
nung um die Jahreswende trotz noch vor- 
Vorläufiges Abkommen beim Offentl. Dienst 
Die wochenlangen Auseinandersetzun 
gen um die Teuerungszulage im Oeffent- 
lichen Dienst haben jetzt zu einem vor 
läufigen Ergebnis geführt. Um den An 
spruch der von den Gewerkschaften mit 
allem Nachdruck verfochten wurde, noch 
besonders zu unterstützen, hat der Ge- 
werkschaftsausschuß .am 21. 11. 50 «m- 
stimmig folgenden Beschluß gefaßt: 
Der Gewerkschaftsausschuß hat toi 
B«iner Sitzung vom 21. 11. 1950 durch 
Vertreter der Industrieverbäinde, Oef- 
fentliche Betriebe und Verwaltungen^ 
Post und Fernmelde wesen sowie Ver 
kehr und Transport Kenntnis erhalten 
von den Verhandlungen bezüglich 
Gewährung einer Teuerungszulage an 
Beamte und Angestellte des Oe ff ent 
liehen Dienstes und von dem auch 
seiner Meinung nach ungenügenden 
Ergebnis dieser Verhandlungen. 
Er stellt sich geschlossen hinter 
die Forderungen, wie sie in dem der 
Regierung unt» breiteten Komproiriß- 
vorschlag niedergielegt sind, undwifel 
sie mit allen ihnen zur Verfügung ste 
henden Mitteln unterstützen." 
Das vorläufige Abkommen, das nun 
•rzielt wurde, sieht folgendermaßen aus: 
Die Teuerungszulage für Beamte und 
Angestellte wird entgegen der Forderung 
des Verbandes vorläufig nur in folgender 
Höhe ausgezahlt: 
Grundgehalt 
bis 25 000.— ffrs. 
Ledige 
4 000 — 
v«rh. o. 
Kinder 
6 000 — 
verh. m. 
1 — 2 Ki, 
8 000 — 
verh. m. 3 u, 
mehr Ki. 
10 000 —ffrs. 
Für di« 2. Gruppe von 25 000.— bis 
SO 000— Grundgehalt bezw. Grundvefr- 
gütung werden prozentuale Abzüge vor- 
Ledige 
2000 — 
genommen, sodaß bed 30 000— ffrs. 
Grundgehalt bezw. Grund Vergütung noch 
•in Beitrag für 
verh. o. verh. m. verh. m.3u, 
Kinder 1 — 2 Ki. mehr Ki. 
4 000.— 6 000 — 8 000 — ffrs. 
(Fortsetzung auf Seit» 2) 
handener Unebenheiten zu rechnen ist, auf 
die Saar. 
Ausgehend von Kohle und Eisen werden 
auch andere Industriezweigs zu einer Ko 
ordinierung durch den Schumanplan kom 
men. Daß unter solchen Gesichtspunkten 
das Saarland als siebtes Land (die sechs 
andern sind: Frankreich, Deutschland, Ita 
lien und die drei Beneluxländer) eine ei 
gene Vertretung im Schumanplankomitee 
haben muß. um die Interessen selbst 
wahrzunehmen, steht außer Frage. 
Die Saar braucht auch eine eigene In 
teressenvertretung, weil dazu die volle 
Kenntnis und das Vertrautsein mit den 
•aarländischen Belangen gehört. Dann 
aber kann es auch nicht zugemutet wer 
den. daß eine französische Vertretung siah 
Unserer Belang« an nehmen soll; denn 
dann würden die Interessen in den Hän 
den von ausgesprochenen Konkurrenten 
der saarländischen Kohlenwirtschaft und 
Schwerindustrie liegen. 
Es gilt, sowohl in der Zeit der Hochkon 
junktur, in der weitreichende internatio 
nale Wirtschaftsabkommen getroffen wert 
eten, wie bei einer Wirtschaftskrise mit 
ihren unausweichlichen Verlagerungen 
und sozialen Auswirkungen großen Aus 
maßes das Inte ress« der Saar zu sichern. 
Aus solcher Betrachtung der Situation 
haben die verantwortlichen Gewerk 
schaftsfunktionäre die logischen Schluß 
folgerungen gezogen und der Beteiligung 
am Schumanplan zugestimmt. 
(In der nächsten Ausgabe folgt ein aus- 
ftlhrhcher Bericht über die gesamte Ma 
terie betreffend Schumanplan und di» 
Saar.) 
gaarknappschaft 
Nachzahlung ittckständiger Renten aus dar 
Zelt vom 1. 9. 45 bis 31.12. 45 
An sämtliche Rentenberechtigte, die ge 
genüber der Saarknappschaft einen An 
spruch auf Knaposcbaftsrente, Knapp« 
schafisv oilrente, Witwenrente, Witwen* 
vollrente aus der kraappschcrftllchen Ren 
tenversicherung haben, werden im De 
zember dieses Jahres die noch rückstän 
digen Renten für dl« Monate September, 
Oktober, November und Dezember 1945 
ausgezahlt. 
Nach einer Durchsage von Radio Saar 
brücken sollen 3 Monate nachbezahlt! 
werden. Entgegen dieser Meldung weisen 
wir besonders darauf hin, daß für 4 Mo 
nate nachgezahlt wird. 
Grundsätzlich kommt die Nachzahlung 
an die Berechtigten, die zur Zeit ein« 
laufende Rente beziehen, ohne Antrag 
ab 18. Dezember 1950 zur Auszahlung, 
D:« Berechtigten, die für die Nachzahlung 
der Monate Juni, Juli und August aus 
1945 bereits einen Antrag gestellt, haben, 
brauchen jetzt keinen Antrag mehr zu 
stellen. Sind aber dieselben nach dem 
21. 10. 1949 gestorben, dann muß jeweils 
von den anspruchsberechtigten Hinter 
bliebenen ein Antrag gestellt werden. 
Bezugsberechtigt sind nach dem Geseta 
§ 1291 RVO nacheinander der Ehegatte, 
di« Kinder, der Vater, die Mutter, di» 
Geschwister, wenn sie mit den Berechtig 
ten zur Zeit seines Todes in häusliche! 
Gemeinschaft gelebt haben. Daß häus 
liche Gemeinschaft bestand, muß durch 
•ine behördliche Bescheinigung nachge 
wiesen werden. 
Ebenso müssen die Berechtigten, denen 
hach dem 21. 10. 49 die Rsrnie entzogen 
wurde, einen Antrag auf Auszahlung 
•teilen. 
Die Anträge werden beim zuständigen 
Knapp schaf tsäitesten entgegen genom 
men.
	        

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