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2.1947 (0002)

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Bibliographic data

fullscreen: 2.1947 (0002)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0002
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83409
Title:
2.1947
Volume count:
0002
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
112

Part

Title:
Nummer 9: September 1947
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 2.1947 (0002)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1947
  • Nummer 2: Februar 1947
  • Nummer 3: März 1947
  • Nummer 4: April 1947
  • Nummer 5: Mai 1947
  • Nummer 6: Juni 1947
  • Nummer 7: Juli 1947
  • Nummer 8: August 1947
  • Nummer 9: September 1947
  • Nummer 10: Oktober 1947
  • Nummer 11: November 1947
  • Nummer 12: Dezember 1947
  • Cover

Full text

öcfycui dea dea AdUibec, A^eiteMtetotoBeawitm 
ftHfrflac t№d H«da4ctiott4 Saarbrücken, Brauer* 
utraÖe 6—8, Femxui №. 26220. «Bankhontot 
Cr elssparkass« Saarbrücken Konto-Nummer 6700. 
Erscheint zunächst einmal monatlich'. Für Gewerkschaftler 
frei. Verkaufspreis für Nicht-Gewerkschaftler 0.23 Mark. 
— — Postabonnement 0,7B Mark, vierteljährlich. — — 
2. Jahrgang 
September 1947 
Nummer 9 
Betriebsräte im Saarland 
Von Richard Kirn, Direktor für Arbeit und Wohlfahrt 
3 
Dem Vorwort, das der Mitgestalter der Betriebsräte-Verordnung zuständigen Gewerkschaft gebunden! 
(BRV), unser College und Kamerad Dir. Richard Kirn, dem in Gemäß diesen Grundsätzen hat 
Kürze in der Schriftenreihe unseres Verlages erscheinenden Er- der Betriebsrat seine Arbeit einzu- 
läuterungen zur BRV voranstellt, entnehmen wir folgenden auf- richten und hat als ein Organ der 
schlußreiche Hinweise die derEinführung in den Gesetzestext die- Arbeiter, Angestellten und einer be- 
nen sollen, ‘ , , stimmten Gruppe von Beamten zu 
Mit Rücksicht auf den Sonderdruck haben wir von einer Ver- Wahrnehmung der gemeinsamen be- 
öffentlichung1 der Verordnung in unserer Gewerkschaftszeitung rufliehen, wirtschaftlichen und so- 
Abstand genommen und bringen heute zur Einweisung in die Zialen Interessen zu gewährleisten 
Vorbereitungen der Betriebsrätewahlen eine erläuternde Uber- uncj. zur Unterstützung des Arbeit¬ 
sicht der grundsätzlichen Bestimmungen. gebers in der Erfüllung der Be¬ 
triebszwecke tätig zu sein. 
Die Verordnung über die Betriebs¬ 
räte- im Saarland legt die Entwick- 
Die Verordnung über die Betriebs- zialdstischen Katastrophenpolitik die 
rate dm Saarland ist Wirklichkeit Beseitigung der mittelalterlichen 
geworden. Ihre Inkraftsetzung er- Verhältnisse von Herr und Knecht. 
folgte im Amtsblatt Nr, 39, Jahr- Ein völlig anderer Geist tritt in lung des neuen Betriebsrechts in 
gang 1947, der Verwaltungskommis- ¿ler yerordnqng über ‘die Betriebs- entscheidendem Maße in die Hände 
sion des Saarlandes. Damit erfüllte im Saarland in Erscheinung, der Betriebsräte und der Beleg- 
Sich ein langersehnter Wunsch der pie Verordnung setzt bewußt das schäften selbst. Sie macht die Ent¬ 
saarländischen Gewerkschaft. Es ist . Mitbestimmungsrecht der Beleg- faltung dieser Rechte von dem de- 
zweifelfrei das Verdienst- der Ein- schäften voraus, d. h. jede Initiative mokratischen Bewußtsein, von der 
lieitsgewerkschaft der Arbeiter, An- ist die Hände der durch die Hohn- wirtschaftspolitischen Reife und dem 
gestellten und Beamten der Saar, un<d Gehaltsempfänger, gewählten - demokratischen Handeln der Be- 
daß die Verordnung über die Be- Betriebsräte und Gewerkschaften triebsräte abhängig, 
trieböräte - im Saarland den Lohn gelegt. Jeder Betriebsrat ist in sei- 
und Geleitsempfängem als ein In- ner Tätigkeit seinen ^ Wählern zur 
strument demokratischer Mitbestim- Berichterstattung verpflichtet und 
mung in Betrieb und Wirtschaft - ail ¿ue Zusammenarbeit mit seiner 
gegeben wurde. 
Im Jahre 1920 schuf die Republik 
von Weimar für das Reichsgebiet 
das l; Betriebsrätegesetz, das . je¬ 
doch nie an der Saar Rechtskraft 
erlangt hatte. Die damaligen saar¬ 
ländischen Arbeitgeber waren Geg¬ 
ner des demokratischen Mitbestim¬ 
mungsrechts der Lohn- und Ge¬ 
haltsempfänger in den Betrieben: 
Und als dann die Machthaber des 
Dritten Reiches die Macht und 
Staatsgewalt an sich rissen, ist das 
Betriebsräte-Gesetz von . Weimar 
durch das Gesetz zur Ordnung der 
nationalen Arbeit vom 20. 1. 1934 
beseitigt und auch der saarländi¬ 
schen - Arbeiterschaft 1935 . aufge¬ 
zwungen worden. Die Reaktion hatte 
über die Idee der Freiheit und der 
angebauten Betriebsdemokratie ge¬ 
siegt! ; . 
§ 1 des Hitlergesetzes bestimmte: 
Im Betrieb arbeiten die Unter¬ 
nehmer als Führer des Be¬ 
triebes, die Angestellten . und 
Arbeiter als Gefolgschaft zur 
Förderung des Betriebszwecks und 
zum Gemeinsamen Nutzen von Volk 
und Staat. " j" - 
§ 2 bestimmte: . f ■ 
Der Führer des Betriebes entschei¬ 
det der Gefolgschaft gegenüber ln 
allen betrieblichen Angelegenhei¬ 
ten . .“ 
Schon durch diese zwei Paragra¬ 
phen allein hatte die Naziregierung 
die .völlige Entrechtung der; Arbei¬ 
terschaft diktiert. Erst der Sturz der 
Gewalthaber deä. Dritten Reiches 
biachtö mit dem völligen Zusarrf- 
inenbruch der Wirtschaft und den 
unbeschreiblichen * Begleiterschei¬ 
nungen und Folgen der nationalso- 
Denn in § 7 ist festgelegt: 
Der Betriebsrat bestimmt im Rah¬ 
men dieser Verordnung selbst seine 
Aufgaben und ihre Durchführung. 
Er arbeitet hierbei mit den Berufs¬ 
verbänden der Arbeiter, Angestell¬ 
ten und Beamten zusammen. 
Es kommt also in erster Linie auf 
die Betriebsräte und die Belegschaf¬ 
ten selbst an, der Betriebsrätever- 
ordnung ein wirkliches Leben zu 
verleiben, und die demokratische 
Initiative im Betrieb zu bestimmen.- 
Die Verordnung will zur Aktivität 
im wirklichen demokratischen Sinne 
verstanden sein. Nur durch die- Ent¬ 
faltung des demokratischen Bewußt¬ 
seins der Belegschaften können die 
Rechte der Betriebsräte wirklich, 
gewahrt und ausgebaut werden. 
Schließlich darf ich meine Freude 
darüber zum Ausdruck bringen, daß 
es mir als ehemaliger Bergmann 
und vieljährigem Gewerkschaftler 
vergönnt gewesen ist, einem lang¬ 
ersehnten berechtigten Wunsch der 
Arbeiterschaft des Saarlandes zur 
Verwirklichung zu verhelfen. 
Weitere Erläuterungen siehe Seite 2. 
Zur Landtagswahl am 5. Oktober 
Am 5. Oktober werden die Frauen nicht das Werkzeug irgend einer 
und Männer des Saarlandes zum politischen Partei, Frei von jedem 
1. Male an die Wahlurne treten, um politischen Einfluß, nur der eigenen 
einen Landtag zu wählen, die in den Einsicht gehorchend, wird sie wie 
kommenden 5 Jahren über den Auf- bisher, auch in Zukunft nach den 
bau eines demokratischen, Saarlan- Regeln ihrer demokratischen Ver¬ 
des und damit über die künftige Le- fassung ihre wirtschaftspolitischen 
benshaltung aller schaffenden Men- Forderungen erheben, 
sehen entscheiden soll. In diesem Sinne ist die Einheits- 
D aß-die Einheitsgewerkschaft beim Gewerkschaft unabhängig _ und par- 
Neuaufbau und in der Entwicklung teipölitisch neutral. Sie ist es vor 
des wirtschaftlichen und politischen gegenüber ihren eigenen Mit- 
Lebens unbeteiligter Zuschauer sein Sieidem, indem sie in ihren Reihen 
sollte, ist unmöglich, umsomehr, als weder Parteipolitüc duldet, noch ir- 
der kommende. Landtag, über die «*nen parteipolitischen Gewis- 
wichtigste Frage} die künftige Ver- senszwang ausübt. 
fassung des Saargebietes zu aller- Diese ParteiPokUsphe ^nd auch 
erst zu entscheiden hat. Denn sie religiöse Neutralität ist für sie nicht 
ist die Grundlage des gesamten. Wie- bloß Lippenbekenntnis, sondern in- 
deraufbaues unserer saarländischen, nerste Verpflichtung. 
Wirtschaft. Inhalt und Geist der" Dessen ungeachtet haben aoer un¬ 
zukünftigen Gesetzgebung hängt;- sere Mitglieder das Recht und die 
deshalb von der Zusammensetzung Pflicht, sich -am politischen Leben 
des zu wählenden Landtags ab. ^es Saarlandes 2U beteiligen Jeder 
einzelne soll selbst prüfen und ent- - 
Die politischen Parteien bzw. die scheiden, welche Partei er zu wah- 
gewählten -- Abgeordneten sind die Jen hat, welche Kandidaten die For- 
Träger der politischen Meinungs- derungen der Gewerkschaften ver- 
Strömungen und Organe der politi- treten. Jeder einzelne soll sich da- 
schen Willensbildung , im demokra- Von überzeugen, daß die nun kom- 
tisch geordneten, parlamentarisch menden Wahlreden nicht bloß LIp- 
regierten Staatswesen, sind also ein penbekenntnis sind, um Stimmen- 
Stück der. lebendigen Verfassung fang zu treiben,, sondern 'daß die- 
selbst. Vertreter der politischen Parteien, 
, Wohl steht die Einheitsgewerk- denen sie ihre Stimme geben, auch 
schalt allen politischen Parteien ab- in den kommenden schweren Tagen- 
solut ' frei'■ und unvoreingenommen des Wiederaufbaues die schaffenden- 
gegenüber; im Gegensatz -■ zu den Menschen in ihrer-Not und: in ih-.' 
christlichen Gewerkschaften ist sie rem Fortkommen unterstützen, 
Denkt bei der Wahl daran, daß 
wir Tausende.und Abertausende von 
Waisen und' Witwen, Kriegs- und 
Arbeitsinvaliden haben, deren Sor¬ 
gen auch unsere Sorgen sind. 
Denkt daran, daß der Neuaufbau 
einer demokratischen Wirtschaft und 
eines demokratischen Staates uns 
die Möglichkeit geben muß, unsere 
Lebenshaltung zu verbessern, unsere 
Ruinen jwieder aufzubauen - 
Denkt daran,- daß die Grundlage 
des Aufbaues einer wirklich demo¬ 
kratischen Wirtschaft in erster Li¬ 
nie die Nationalisierung des Berg¬ 
baues und der Schlüsselindustrie ist. 
• Denkt daran, daß die Jugend, die 
zu Tausenden innerhalb der Ein¬ 
heitsgewerkschaft organisiert ist. auf 
Euch, Mütter und Frauen, schaut 
daß Ihr mit Eurem Stimmzettel eine 
bessere Zukunft gestaltet. - 
Männer und Frauen, die ihr in 
den Fabriken, Werkstätten, auf den 
Eiüros, auf den Hütten und. Gruben 
tätig seid, denkt • daran, daß der 
kommende Landtag der Gesetzgeber 
ist für das neu zu schaffende soziale 
Recht und das Arbeilsrecht, das 
Euch die Gleichberechtigung und die 
Mitbestimmung in '.der Wirtschaft 
sichern muß. 
Denkt daran, daß Ihr. wählen 
müßt, daß Ihr mit Eurem Stimm¬ 
zettel die Gestalter Eurer eigenen 
Zukunft seid. -> 
■ ■■- • V- ’Einheitsgewerkschaft. * 
Hauptverwaltung
	        

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