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2.1947 (0002)

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Bibliographic data

fullscreen: 2.1947 (0002)

Periodical

Persistent identifier:
824454855
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83393
Title:
Die Arbeit
Sub title:
Organ der Einheitsgewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[s.n.]
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
824454855_0002
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-83409
Title:
2.1947
Volume count:
0002
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Saarlandica
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
112

Part

Title:
Nummer 6: Juni 1947
Document type:
Periodical
Structure type:
Part
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Die Arbeit
  • 2.1947 (0002)
  • Cover
  • Nummer 1: Januar 1947
  • Nummer 2: Februar 1947
  • Nummer 3: März 1947
  • Nummer 4: April 1947
  • Nummer 5: Mai 1947
  • Nummer 6: Juni 1947
  • Nummer 7: Juli 1947
  • Nummer 8: August 1947
  • Nummer 9: September 1947
  • Nummer 10: Oktober 1947
  • Nummer 11: November 1947
  • Nummer 12: Dezember 1947
  • Cover

Full text

Seite a 
»Die Arbeit' 
Nr. 6 
keit insoweit besitzt, als es nicht im 
Widerspruch zu dem Kontrollrats- 
Gcsetz Nr. 21 und der eingangs er¬ 
wähnten Rechtsanordnung über die 
Errichtung der Arbeitsgerichte und 
das Verfahren in Arbeitsstreitig¬ 
keiten steht. Der Gedanke, daß ar¬ 
beitsrechtliche Streitigkeiten vor 
Sondergerichten unter Mitwirkung 
von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer¬ 
beisitzern ausgetragen werden sollen, 
ist nun nicht erst im 20. Jahrhundert 
aufgetaucht, sondern hat seinen Ur¬ 
sprung in den Jahren der großen 
französischen Revolution. 
Damals wurden die ersten Schieds- 
- gerichte, genannt Tribunaux Com- 
muns, in der Lyoner Seidenindustrie 
zur Beilegung von Streitigkeiten 
zwischen Fabrikanten «, und ihren 
Arbeitern gebildet. Während darin 
Richter nur die Fabrikanten waren, 
änderte sich dieser Ztistand unter 
Napoleon I. im Jahre 1806. 
Durch das damals erlassene Ge¬ 
setz über die Conseils de 
Prud’hommes wurden Gerichte, 
bestehend aus 5 Arbeitgebern und 
4 Arbeitnehmern gebildet, die gering¬ 
fügige Streitigkeiten im Vergleichs¬ 
wege regeln konnten. Während der 
französischen Besetzung der Rhein¬ 
lande vor 1815 faßten dieses Conseils 
de Prud’hommes auch dort Fuß und 
wurden nach 1815, da sie sich vor¬ 
züglich bewährt hattem unter 
preußischer Herrschaft mfcht nur 
beibehalten, sondern auch in den 
übrigen preußischen Provinzen ein- 
geführt und später in die Gesetz¬ 
gebung des Norddeutschen Bundes 
aufgenommen Im Jahre 1869 konn¬ 
ten in allen dem' Norddeutschen 
Bund unterstellten Gebieten Schieds¬ 
gerichte mit et eichmäßiger Besetzung 
von Arbeiteebern und Arbeitnehmern 
gebildet werden. Obligatorisch wur¬ 
den diese Einrichtungen allerdings 
erst im Jahre 1800 und auch da nur 
für die Städte mit mehr als 20 000 
Einwohnern. 
Neben den Gewerbegerich¬ 
ten — so hießen diese Einrich¬ 
tungen, die sich mit der Regelung 
von Streitigkeiten zwischen gewerb¬ 
lichen Arbeitern und ihren Arbeit¬ 
nehmern befaßten — wurden im 
Jahre 19Ö4 Kaufmannsgerichte für 
die kaufmännischen Angestellten 
und ihre Arbeitgeber errichtet. Beide 
Gerichte sind im Laufe der folgen¬ 
den Jahre deshalb sehr bedeutungs¬ 
voll geworden, weil sie in richtiger 
Würdigung der Besonderheit arbeits¬ 
rechtlicher Streitigkeiten durch ihre 
Rechtsprechung den Boden für die 
spätere Arbeitsrechtswissenschaft 
schufen. Außerdem erhoben und 
wiederholten sie auf ihren Verbands¬ 
tagungen immer deutlicher die For¬ 
derung nach der Schaffung eines 
einheitlichen Arbeitsrechts, dem die 
Errichtung einer einheitlichen 
Arbeitsgerichtsbarkeit nachfoleen 
mußte, sollte der immer größer 
werdenden Rechtszersplitterung ein 
Ende bereitet werden. Denn zu den 
Gewerbe- Jund den Kaufmanns¬ 
gerichten waren inzwischen Innungs¬ 
schiedsgerichte und noch andere 
Sondergerichte für die Regelung 
arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ge¬ 
treten, während daneben weite 
Kreise von Arbeitnehmern, wie 
Hausangestellte und Landarbeiter 
und Angestellte von Körperschaften 
des öffentlichen Rechts ihre Streit¬ 
fälle vor die ordentlichen Gerichte 
bringen mußten, soweit überhaupt 
der Rechtsweg offen stand. 
Es sollte indessen erst der Zeit. 
nach dem Weltkriege 1914/18 Vorbe¬ 
halten bleiben, durch Schaffung des 
Arbeitsgerichtsgesetzes von 1926 die 
Forderung nach einer einheitlichen 
Arbeitsgerichtsbarkeit zu verwirk¬ 
lichen. 
Produktionsprämien in Frankreich 
Der französische Arbeitsminister hinsichtlich der Gewährung der Prä 
Daniel Mayer hielt eine Rundfunk- miei^Einigkeit nicht erzielt werden 
ansprache, in der er u. a. erklärte: ‘ 
„Die Regierung hatte versprochen, 
ihren Entschluß in der Frage der 
Produktionsprämien heute zu tref¬ 
fen und sie hält Wort. Der durch 
Verordnung vom 31. Mai eingesetzte 
Ausschuß hat seine Arbeiten beendet 
mnd mir deren Ergebnis übermittelt. 
Ich konnte mich von der Verschie¬ 
denheit der Lage in den einzelnen 
Betriebszweigen, ja sogar in einzel¬ 
nen Unternehmen überzeugen und 
feststellen, daß eine einheitliche 
Prämienregelung für die gesamte 
Wirtschaft einzuführen eine gewisse 
Gefahr in sich birgt. Solche Prämien 
müssen im Rahmen des einzelnen 
Unternehmens oder eines Betriebs¬ 
zweiges bewilligt werden, und zwar 
nach Vereinbarung zwischen Arbeit¬ 
gebern und Arbeitnehmern. 
Die Prämien müssen allerdings 
Produktionssteigerung 
sollte, wird der Fall einem Schieds¬ 
verfahren unterworfen, über das zu 
einem späteren Zeitpunkt nähere 
Bestimmungen noch gegeben wer¬ 
den. Auf die Prämien, die im Prinzip 
als angenommen gelten, können 
Vorschüsse ausgezahlt werden, und 
zwar ab 1. Juni 1947. 
Künftighin ist für Arbeitgeber und 
Lohnempfänger eine Vertrags¬ 
ordnung geltend, die, obgleich 
auf die Produktionsprämien be¬ 
schränkt, es /ihnen erlaubt, sofort 
entsprechende Verhandlungen. auf¬ 
zunehmen, um den Arbeitern einen 
gerechten Anteil an ihrer eigenen 
Leistung zur Produktionssteigerung 
einzuräumen.“ 
Die Regierung rechnet dabei mit 
der Gewissenhaftigkeit der Arbeiter¬ 
und Arbeitgeberorganisationen, diese 
Verhandlungen in den von der Re¬ 
chne Zulage) nicht um mehr als 
drei Pfennige übersteigen. 
Die Verwirklichung des 
Artikels 44 der hessischen 
Verfassung der die Ver¬ 
staatlichung der Schlüsselindustrie 
vorsieht, forderte die Landes¬ 
gewerkschaft Bergbau in einem 
an die Regierung und sämtliche 
Fraktionen des Landtages gerich¬ 
teten Schreiben. Die Belegschaften 
der. Bergbaubetriebe warten seit 
mehr als fünf Monaten auf die Ver¬ 
abschiedung des Gesetzes und wollen 
die bisher geübte Verschleppungs¬ 
taktik unter keinen Umständen 
länger dulden. ' ' 
USA 
Ein freies Amerika kann nicht 
ohne freie Arbeiterbewegung leben. 
Diese Feststellung ist einer längeren 
Presseveröffentlichung entnommen, 
die amerikanische Gewerkschaften 
auf einer ganzen Inseratenseite von 
110 amerikanischen Tageszeitungen 
zur Veröffentlichung bringen. Es 
handelt sich hier um einen Teil der 
gierung festgesetzten Grenzen zu ___ 
oder halten, die allein geeignet sind, .eine Gesamtkampagne, die die amerika¬ 
nische Gewerkschaftsbewegung gegen 
eine 
aber eine Gesamterhöhung Erhöhung der Kaufkraft der Ar- 
der Leistungsfähigkeit zu? beiterschaft, herbeizuführen, ohne 
Voraussetzung haben. Im Falle, daß dadurch die Währung zu gefährden.” 
Gewerkschaftsdironik 
Französische Zone 
Nachdem im Land Baden in über 
700 Betrieben annähernd 3000 Be¬ 
triebsratsmitglieder gewählt wurden, 
sind nach den Bestimmungen des 
Kontrollratsgesetzes vom 10. April 
1946 jetzt die meisten Paragraphen 
des alten Betriebsrätegesetzes vom 
4. Febr. 1920 wieder in Kraft gesetzt. 
Damit ist der Zustand auf dem Ge¬ 
biete des Betriebsrätewesens wieder 
hergestellt, wie er bis zur Macht¬ 
ergreifung Hitlers bestand. Der 
Bundesvorstand des Badischen Ge¬ 
werkschaftsbundes läßt - zurzeit 
durch eine Kommission ein Betriebs¬ 
rätegesetz ausarbeiten, das den ge¬ 
werkschaftlichen Forderungen der 
heutigen Zeit in weitestgehendem 
Maße Rechnung tragen soll. Dem 
neuen Landtag, der am 18. Mai ge¬ 
wählt wurde, wird der neue Ent¬ 
wurf zugehen. In ihm wird das volle 
Mitbestimmungsrecht der Betriebs¬ 
räte gefordert. Außerdem bereitet 
der ' Badische Gewerkscbftsbund 
einen Entwurf über die mit den 
Unternehmern abzuschließenden Be¬ 
triebsvereinbarungen vor. Eine 
Reihe von Unternehmungen in Ba¬ 
den hat bereits derartige Verein¬ 
barungen abgeschlossen. 
ohne Unterschrift des Betriebsrates 
werden nicht anerkannt. Durch diese 
Maßnahme soll die Belieferung des 
Schwarzen Marktes aus der Neu¬ 
produktion weitgehend unterbunden 
werden. Der Wirtschaftsminister 
Nordrhein-Westfalen wurde mit der 
Ausarbeitung weiterer Maßnahmen 
für eine wirksame Erfassung der 
industriellen Produktion beauftragt. 
Amerikanische Zone 
Eine Erhöhung der Putz¬ 
frauenlöhne in Württemberg- 
Baden erreichten die Gewerkscaften 
durch Verhandlungen mit dem Ar¬ 
beitsministerium. Mit Wirkung vom 
1. Dezember 1946 wurden die Löhne 
der im öffentlichen Dienst beschäf¬ 
tigten Putzfrauen auf den Lohn des 
männlichen ungelernten Arbeiters 
der Lohngruppe C der TO. B. erhöht. 
Der Stundenlohn einschließlich 
Dienstzeitzulage darf jedoch den 
Lohn eines 21jährigen -Arbeiters 
die gewerkschaftsfeindliche Gesetz¬ 
gebung führt. Die Gewerkschaften 
der Schauspieler, Artisten und Mu¬ 
siker forderten ihre Mitglieder auf, 
in öffentlichen Darbietungen gegen 
die reaktionären Angriffe auf die 
Rechte der Gewerkschaften aufzu¬ 
treten. 
Griechenland 
Dem britischen Gewerkschafts¬ 
führer Tewson, der sich als Dele¬ 
gierter des Weltgewerkschaftsbundes 
nach Griechenland begab, über¬ 
reichten die griechischen Petroleum¬ 
arbeiter einen Protest, der sich 
gegen die Verhaftung des Pärsiden- 
ten ihrer Gewerkschaft richtet. Der 
Sekretär der sozialistischen Partei 
Griechenlands, Passalidis wurde 
ebenfalls verhaftet. Ungeachtet 
dieser polizeilichen Maßnahmen folg¬ 
ten die griechischen Arbeiter der 
Aufforderung ihrer Gewerkschaften 
und stellten am 1. Mal die Arbeit 
ein. Am 1. Mai erschienen in Athen 
keine Zeitungen, die Straßenbahnen 
stellten in den Hauptstunden den 
Verkehr ein und die Arbeiter der 
meisten öffentlichen Dienste arbei¬ 
teten nicht. 
Fünftagewoche in England 
Um ein Scheitern der Bauvorhaben 
wegen Mangel an Arbeitskräften zu 
verhindern, geht 'das Arbeitsamt 
Mainz nach einer Meldung des „Ba¬ 
dener Tagblatts“ jetzt dazu über, 
auch die Unternehmer und 
ständigen Gewerbetreibenden als 
Bauhilfsarbeiter heranzuziehen, so¬ 
fern sie nicht unbedingt.lebensnot¬ 
wendige Aufgaben zu erfüllen haben. 
Mit der Überprüfung der Unter¬ 
nehmer wurde bereits begonnen. 
* 
Die Gründung des Allge¬ 
meinen ' Gewerkschafts- 
bundes für Rheinland-Pfalz 
Ah 5. Mai ist im britischen Berg¬ 
bau die 5-Tage-Woche eingeführt 
worden. Mit t^r Erfüllung dieser 
alten Forderung der britischen Berg¬ 
arbeiter wird eine Arbeitssteigerung 
und ein Rückgang der Fehlschichten 
erwartet. Der Präsident der Berg- 
arbeitergewerkschait im Gebiet von 
Süd-Wales erklärte hierzu: Die 
selb- Tatsache, daß ein Bergarbeiter, der 
in fünf Schichten einfährt, volle 
sechs Schichten wöchentlich ausge¬ 
zahlt bekommt, während ein Berg¬ 
arbeiter, der nur vier Schichten 
wöchentlich arbeitete, eben nur für 
vier Bezahlung erhält, werde einen 
Starken Anreiz unzulässigen Fern¬ 
bleibens von der Arbeit darstellen. 
Ein Leitartikel des „Daily Work er" 
weist darauf hin, daß sowohl die 
Kampagne zur Gewinnung neuer 
Arbeitskräfte für den Kohlenberg¬ 
bau. Falls die Regierung und die 
Gewerkschaften durch ungenügende 
Beachtung der Kohlenlage England 
im nächsten Jahr in einen erneuten 
Zusammenbruch hineinführen soll¬ 
ten, würde man es ihnen niemals 
verzeihen. 
Weltgewerkschaftsbund 
Der Generalrat des Welt-Gewerk¬ 
schaftsbundes hat nach 14tägiger 
Beratung in Prag seine Arbeiten 
ahgescblossen. An den Beratungen 
nahmen fünf Vertreter der deut¬ 
schen Gewerkschaften teil. Es be¬ 
steht die Aussicht, daß die Auf¬ 
nahme der deutschen Gewerksdhaf- 
und 3. Mai in Mainz Gewerkschaftsbewegung als auch die ten in den WGB in kürzester Zeit 
Im-Verlag Hämish Hamilton in 
London (Abteilung „Deutsche Bü¬ 
cher“) erschien Arthur Koestlers 
Roman „Sonnenfinsternis“. Der eng¬ 
lische Titel des vielgelesenen Ro¬ 
mans lautet: „Darkness at noon“. 
fand am 2 
statt. Nach dem Bericht über die 
bisherige Tätigkeit der Beauftragten 
folgten Referate über den gegen¬ 
wärtigen Stand des Arbeitsrechts 
und der Sozialversicherung, über 
Wirtschaftsdemokratie und Verfas¬ 
sung sowie das neue Bundes-Statut. 
Die Tagung wurde mit der Wahl des 
Bundesvorstandes und des Beirates 
abgeschlossen. 
Britische Zone, 
Nach einem Beschluß des Kabi¬ 
netts Nordrhein - Westfalen vom 
22. April 1947 müssen die monat¬ 
lichen Meldungen der Betriebe über 
ihre Produktionsmengen künftig 
durch die Betriebsräte gekennzeich¬ 
net werden. Produktionsmeldungen 
Regierung sich hinsichtlich der 
Kohlenförderung ' das Ziel gesetzt 
haben, die jährliche Kohlenförde¬ 
rung Großbritanniens von 200 Milli¬ 
onen Tonnen auf 220 Millionen Ton¬ 
nen zu heben. Aber nicht genügend 
werde getan — so fährt die Lon¬ 
doner Zeitung fort —, einen Anreiz 
für die Erhöhung der Zahl der Ar¬ 
beitskräfte im Kohlenbergbau zu 
schaffen. Nur durch neue Arbeiter 
im Kohlenbergbau könne das ge¬ 
setzte Ziel erreicht werden. Die 
neue Einführung der 5-Tage-Woche 
sei dazu angetan,, um die Arbeit im 
Bergbau anziehender zu gestalten. 
Diese Maßnahme verlange jedoch 
Ergänzung durch eine allgemeine 
erfolgen wird. 
' Der amerikanische Senator BarucK 
verlangte in einer Rede die Einfüh¬ 
rung der 44-Stunden-Woche und 
Streik- und Aussperrungsverbot bis 
1949. 
In Rheinland Hessen-Nassau sind 
zehn Arbeitsgerichte und ein Lan¬ 
desarbeitsgericht eingerichtet wor¬ 
den. Das letztere befindet sich in 
Koblenz, die übrigen in Koblenz, 
Trier, Neuwied, Montabaur, Alten¬ 
kirchen, Andernach, Zell, Wittiich 
und Idar-Oberstein.
	        

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