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1925 (0002)

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Copyright

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Bibliographic data

fullscreen: 1925 (0002)

Periodical

Persistent identifier:
1905222033
Title:
Jahresbericht der Abteilungen Volkswohlfahrt, Landwirtschaft und Forsten, Arbeitsamt und Versicherungswesen der Regierungskommission des Saargebietes
ZDB-ID:
ZDB Icon3198370-4
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Document type:
Periodical
Collection:
Administration
Erscheinungsverlauf:
1924 - 1933
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
1905222033_1925
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-694507
Title:
1925
Volume count:
0002
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Administration
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
144

Chapter

Title:
II. Abteilung Landwirtschaft und Veterinärwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
9

Chapter

Title:
B. Veterinärwesen
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
5

Contents

Table of contents

  • Jahresbericht der Abteilungen Volkswohlfahrt, Landwirtschaft und Forsten, Arbeitsamt und Versicherungswesen der Regierungskommission des Saargebietes
  • 1925 (0002)
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • Behördengliederung und Arbeitsbereiche.
  • I. Abteilung Volkswohlfahrt.
  • II. Abteilung Landwirtschaft und Veterinärwesen.
  • A. Landwirtschaft
  • B. Veterinärwesen
  • III. Abteilung Forsten
  • IV. Abteilung Arbeitsamt
  • V. Abteilung für Sozialversicherung
  • VI. Allgemeine Verwaltung

Full text

Ausser den genannten Seuchen sind in wenigen Fällen Rlöschenausschlag des Rindviebs und sehr vereinzelt Milz 
braud beohachtet worden. Die letztere Seuche kommt im Saargebiet als Peodenkrankheit nicht vor; in den hin und wieder 
wftretenden Fällen wird der Ansteckuug-keim vermutlich mit Futtermitteln usw. von auswärts eingeschleppt. 
Zur Verhütung der Einsechleppung der Vieh-euchen in das Saargebiet sind nach der Eingliederung des Saargebiets 
in das franz. Zollsystem zum Teil nenne Vorschriften erlassen worden (Verordnung hetr. Ein-und Durchfuhr von KEinhufern. 
Rindern, Schafen. Ziegen und Schweinen über die Zollggrenze des Saargel jetes vem 7. 10, 1925). 
Veterinärsanitätspolizei, 
Die allgemeine Sechlachtvieh- und Fleischbeschau wurde im Saargebiet entsprechend den Vorschriften des Reichsge- 
wetzes vom 3. 6. 1990 in 126 Flieischbeschaubezirken einschliesslich der öffentlichen Schlachthäuser ausgeübt. Mit der Aus. 
ührung der Beschau waren 27 Tierärzte und 93 nichttierärztliche Fleischbeschauer beauftragt. In einem Teile des Saargebietes 
— den Kreisen Saarbrücken uud Ottweiler, sowie in fast sämtl. Sehlachthofgemeinden der übrigen Kreise und Bezirke — 
anterliegen ausser den gewerblichen Schlachtungen auch die Hausschlachtungen dem Feischbeschauzwange. Kine Untersuchung 
auf Trichinen findet im bayrischen Teile des Saargebietes entsprechend den dort noch geltenden Vorschriften nicht statt; im 
areussischen Teile ist sie. abgesehen von den öffentlichen Sehlachthäusern, auf die gewerblichen Schlachtungen beschränkt. 
In den Schlachthänsern wird die Uutersachung auf Triehinen fast allgemein von besanderen Trichinenschauern ausgeführt 
Über die Zahl der Schlachttiere, die (der Beschau unterlagen, ergibt sich näheres aus der angefürten Übersicht: zum Vergleich 
aind die Gesamtzahlen des Jahres 1924 mit angeführt, 
Durch die Verordnung vom 30, 6. 1925 wurde der Untersuchumngszwang für das in das Saargebiet eingeführte 
Fleisch ( einschliesslich der Fette) vorszeschrieben, Die Verordnung ist am 1. November 1925 in Kraft getreten. Ihre zwingende 
Notwendigkeit ergab sich aus der »tacken Einfuhr von Fleischwaren aller Art in das Saargebiet, von denen bis dahin nur das 
ringeführte Gefrierfeisch, und zwar in den öffentlichen Schlachthiusern des Sazrgehietes, der Untersuchung unterworten war, 
sowie aus der Gefahr, dass das Sauryebiet zu einem Absatzgebiet für solche Fleischwaren zu werden drohte, die in den an 
zrenzenden Ländern mit yeregelter Fleischbeschau an der Zollgrenze nicht einfuhrfähig waren. Mit der Ausführung der Unter: 
suchungen ist in der Hauptsache die in Saarbrücken neu errichtete AusfandsMeischbeschaustelle beauftragt worden; daneben 
nd an den Untersuchungen zum: Teil die öffentlichen Schlachthäuser des Svargehbintes beteiligt worden. denen hestimmte Einfuhr 
jezirke zugeteilt werden sollen. 
In organischer Verbindung mit der Anslandsfleischbeschaustelle ( unter gleicher Leitung) ist eine zentrale Über- 
wachungsstelle für den Nahrungsmittelverkehr des Saargebietes eingerichtet worden, die eine besonders mit Rücksicht auf die 
verkehrsverhältnisse des Saargehietes notwendige Ergänzung der Inlands - und Auslandsfleischbeschau bildet, Ihr obliegt die 
Organisation und Leitung der zesamten Nahrungsmittelkontrolle im Saargebiet, an deren Durchführung sie auch mit den 
ihr und der Auslandsfleischbeschaustelle zur Verfücug steheaden staatlich angestellten Tierärzten beteiligt ist. Die verord- 
nuggsmmüssige Grundlage für die Überwachung des Nahrungsmittelverkehrs bildet, abgesehen von dem Reichsgesetz, betref- 
end den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegeuständen vom 14. 5. 1879, die für das Saargebiet 
eorlassene Polizeiverordnung über den Verkehr mit Nahrungs - und Genussmitteln vom 20. 4. 1923, über deren Ausführung, 
inshesondere auch die Beteiligung der Tierärzte, das Mitglied der Regierungskommision für die Angelegenheiten der Land. 
wirtschaft nähere Anweisungen gegeben hat, 
Ueber die bisherigen Arbeitsergehnisse der Auslandefseischbeschaustelle geben die folgenden Zahlen Aufschluss: 
Die Auslandsfleischbeschaustelle Saarbrücken ist im Filgutschuppen in der Nähe des Hauptbalinhofes Saarbrücken 
untergebracht und bat ihre praktische Arbeit am 2. November 1925 anfgenommen, 
Vom 2, November 1925 bis 31. März 1926 sind von ihr untersucht worden: 
4, Neischbeschaulich 
I. frisches Kleisch der verschiedenen Tiergattungen einschliesslich Gefrierfleisch 
>, zubereitetes Fleisch (Wurat. Speck und sonstiges Fleisch) 
3. Därme 
„auf Trichinen: 
Schweinefleisch 
Schweine 520 Stück 
Wildschweine 21 Stück 
oder (ein Rind zu 250 kg. ein Schwein zu 70 kg. ein Kalb 50 kg. umgerechnet) 3860 Rinder. 35 Kälher, 5495 Schwei 
ne. 8 Hämmel, 1 Ziege, und ein Pferd 
Der Herkunft noch stammte das Untersnchungsmaterial aus: 
Argentinien 
Australien 
Afrika 
Brasilien 
Januda 
PS. A. 
Jraguar 
’hina 
Jeantschland 
354 331 kg. 
63 702 
22999 , 
240 243 
18 399 
147 789 
60 430 
4 429 
18 qQ01 
DZ
	        

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1925. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
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