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Der Saar-Freund (7.1926)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saar-Freund (7.1926)

Newspaper

Persistent identifier:
1902516699
Title:
Der Saar-Freund
Sub title:
Nachrichten aus dem abgetrennten Saar- und Pfalzgebiet : Mitteilungsblatt des Bundes der Saar-Vereine
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
History
Periodicals
Erscheinungsverlauf:
- 1935
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
1902516699_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-693812
Title:
Der Saar-Freund
Volume count:
7.1926
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
History
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
414

Issue

Title:
Ausgabe vom Montag, 1. März 1926
Volume count:
5
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-03-01
Digitised pages:
16

Contents

Table of contents

  • Der Saar-Freund
  • Der Saar-Freund (7.1926)
  • Ausgabe vom Dienstag, 5. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Freitag, 15. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Montag, 1. Februar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Montag, 1. März 1926 (5)
  • Ausgabe vom Montag, 15. März 1926 (6)
  • Ausgabe vom Donnerstag, 1. April 1926 (7)
  • Ausgabe vom Freitag, 2. April 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, 1. Mai 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, 15. Mai 1926 (10)
  • Ausgabe vom Dienstag, 1. Juni 1926 (11)
  • Ausgabe vom Dienstag, 15. Juni 1926 (12)
  • Ausgabe vom Donnerstag, 1. Juli 1926 (13)
  • Ausgabe vom Sonntag, 1. August 1926 (15)
  • Ausgabe vom Sonntag, 15. August 1926 (16)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 1. September 1926 (17)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 15. September 1926 (18)
  • Ausgabe vom Freitag, 1. Oktober 1926 (19)
  • Ausgabe vom Freitag, 15. Oktober 1926 (20)
  • Ausgabe vom Montag, 1. November 1926 (21)
  • Ausgabe vom Montag, 15. November 1926 (22)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 1. Dezember 1926 (23)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 15. Dezember 1926 (24)

Full text

rechhterhaltung der Ordnung nur die Bildung einer ört— 
lichen Gendarmerie vorschreibt, hat die Regierungs— 
kominission all die6 Jahre hindurch die ver— 
schiedensten Ausflüchte gemacht, um die Bil— 
dung eines örtlichen Gendarmeriekorps für 
das Saargebiet zu verzögern. Hinter dieser 
Tortik verbarg sich nichts anderes als der Versuch, auf diesem 
Wege die französische Saarbesatzung auf die Dauer aufrecht 
zu erhalten. 
Als dann schließlich vor Jahresfrist der Völkerbundsrat 
ernstlich auf den Ausbau der Gendarmerie drängte, arbeitete 
die Regierungskommission einen Plan über die Bildung der 
örtlichen Gendarmerie aus. Dieser beschäftigte den Völker⸗ 
bundsrat zuletzt am 13. März v. J. Darin wird ein Gen— 
darmeriekorpsinder Stärke von 3000 Mann 
für notwendig erachtet, um die Aufrechterhaltung 
der Ordnung zu gewährleisten. Chamberlain hielt 
demgegenüber in der betreffenden Sißzung eine Stärke 
von 1000 Mann für die Gendarmerie für aus⸗ 
reichend, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit im 
Saargebiet sicherzustellen und damit die Boraussetzung 
F die restlose Zurückziehung der französi— 
chen Saarbesatzung zu schäffen. Präsident Rault 
wurde dann auch beaufträgt, zu prüfen, ob diese Zahl von 
1000 Mann nicht ausreichen würde, damit spätestens am 
1. April 1926 das französische Militär von der Saar zurück⸗ 
gezogen werden könnte. 
In seinem Bericht, der in diesen Tagen dem Völkerbund 
zugegangen ist, kommt Herr Rault auf diese Anregung des 
Völterbundsrats zurück und erklärt, daß die örtliche 
Gendarmerie am 1. April 1926 1005 Mann 
umfassen werde, daß aber damit alle Möglichteiten 
eines Ausbaues der Gendarmerie sowohl aus Gründen der 
Landesfinanzen wie auch aus Gründen des Mannschafts- 
ersatzes erschöpft seien. Er hält auch weiterhin eine Gen⸗ 
darmerietruppe von 3900 Mann beim „Eintreten außerge— 
wöhnlicher Fälle“ für notwendig. Da diese im Saargebiet 
nicht aufzubringen seien, mühßte die Regierungs⸗ 
tommission sich das Recht vorbehalten, die 
außerhalb des Saargebietes stationierten 
Trüppen nötigenfalls unverzüglich und 
unter ihrer eigenen Verantwortung ins 
Land zu rufen. Dabei beruft sich Herr Rault auf „das 
Recht der Kommission“, die Bestimmungen des 
Saarstatuts selbit auszulegen. 
Nachdem Herr Rault sich außerdem in seinem Bericht 
über die Zurückziehung der französischen Saartruppen über⸗ 
— 
folgende Lage: Der Präsident der Regierungskommission 
hält entgegen der Auffassung Chamberlains und der Saar—⸗ 
gebietsbevölkerung an seiner Auffassung fest, daß 3000 Mann 
Gendarmerie für Aufrechterhaltung der Ordnung im Saar— 
gebiet notwendig seien. Da diese nicht aufzubringen sein 
sollen, läüt er die Frage der frauzösischen Saarbesatzung in 
der Schwebe und nimmt außerdem für sich das Recht in 
Anspruch, jederzeit auherhalb des Saargebiets stationierte 
freinde, d. i. französische Truppen gegebenenfalls zur Polizei⸗ 
dienstleistung ins Saaegebiet zu rufen. 
Gegen eine solche Rechtsanmaßung und ⸗auslegung der 
Bestimmungen durch die Regierungskommission muß auf das 
allerentschiedenste von deutscher Seite Verwahrung einge—⸗ 
legt worden, da es sich hierbei nicht nur um eine völlig 
willtkürliche Auslegung der Saarstatuts- 
bestimmungen, sondern auch um eine beab— 
sichtigte weiteree Vertragsverletzung Jet, 
tens 'der Regierungskommission handelt. 
Dos Saargebiet untersteht lediglich in der Verwaltung dem 
Völkerbund. während es staatsrechtlich und territorial zum 
Deutschen Reiche gehört. Der Völkerbund hat bei Ueber— 
tragung der Verwaltung an die Regierungskom mission nie— 
mals daron gedacht, dieser Kommission das Recht einzu— 
räumen, in diesem neutralen Völkerbundsgebiet französische 
Trurpen mit Polizeiaktionen zu beauftragen; das um so 
weniger, als Fraukreich in der Sgarfrage Par— 
tkeiistund mit der Verwendung französischer Truppen im 
Saargebiet ein Druckmittel auf die freie Willensbestimmung 
und Meinungsäußerung der Saargebietsbevölkorung in der 
Hand hat, das dem neutralen Charakter der ericebunds 
verwaltung widerspreche. Welche Folgen es haben müßte, 
wenn der Völkerbund einer solchen Interpretation der 
Saarstatutsbestimmungen zustimmen würde, ergiot sich 
allein schon durch den Hinweis auf die mit dem Scarstauui 
vorgesehene Voltsabstimmung. Die Rogierungskommission 
bzw. Frankreich werden sich auf den Standpunkt stellen, daß 
die Durchführung dieser Volksabstimmung polizei-politisch 
einen „außergewöhnlichen Fall“ darstellte der nach ihrer 
Auslegung die Notwendigkeit ergibt, nußerhalb des Saar— 
gebietes sationierte freinde Truppen ins Saargebiet zu 
rufen“. Frankreich würde dann ähnlich wie bei der Abstim⸗ 
mung in Nordschleswig, in Oberschlessen und bei der vor— 
übergehenden Besetzung des Memeigedietes die Möglichteit 
haben, unter dem Drud der französischen —A 
durch Einjchüchterung allein infoige der Anwesenheit fran— 
zösischer Truppen im Saargebiet die Volksabstimmung zu 
jseinen Gunjten zu beeinflussen. 
Daßz auf die Beeinflussung der Volksabstimmung in 
französischen Kreisen auch heute noch größter Wert gelegt 
wird, ergibt sich mit aller Deutlichteit aus einer Auslaͤssung 
—— Saarpropagandisten Jean Revire im, Journat 
de l'Est“, die sich mit dem Fall des Ausscheidens Fraukreichs 
aus dem Saarpräsidium besaßt. Seine Ausführungen laufen 
auf die Forderung hinaus, daß, wenn mit dem Au⸗scheiden 
des französischen Saarpräsidenten dessen Einfluß auf die 
französische Propaganda im Saargebiet geschmätert wird, 
an seine Stelle die Generaldürektion det 
Saargrubentreten werde, „die viel wirktsamer 
als ein durch Rücksichten auf den Volkerbund 
gehemmter Saarpräsident als rein fran— 
zäsische Instanz räcksichtslos die französi— 
schen Ansprüche aufdas Saargebietverteidi— 
gen könne“. Jean Revire unterstreicht dieses Geständnis 
noch durch folgende Worte: SSolange wir die Saar— 
gruben besitzen und noch einige Jahre vor 
uns haben, um uns ihrer klug zu bedienen, 
wird, die Saarfrage für uns nmicht verloren 
Jein. 
Diese Ausführungen in Verbindung mit dem Bericht 
Herrn Raults über das ‚Recht der Kommission“, die Be— 
stimmungen des Saarstatuts selbst auszulegen, läßt deutlich 
erkennen, nach welcher Richtung hin die französische Pro— 
zaganda ihr Ziel im Saargebiet zu erreichen gedenkt. Man 
hersucht, der Saarregierung in der Frage der Heranziehung 
französischer Truppen zur Unterstützung der örtlichen Gen— 
darmerie das alleinige Bestimmungsrecht zuzuerkennen. Das 
künftige französische Mitglied in der Saarregierung — wie 
aus amtlichen französischen Kreisen verlautet: der jetzige 
Heneralsetretär der Regierungskommission Morize — 
wird in engster Zusammenarbeit mit der Generaldirektion 
der Saargruben stehen, die es in der Hand hat. Zustände 
im Saargebiet zu schaffen, die als „außergewöhnliche Fälle“ 
angesehen werden können, weil die Generaldirektion der 
Saargruben sich auf den Standpunkt stellen wird daß eine 
„Gefähr für die Sicherheit der Saargruben“ besteht. Sie 
wird in solchen Fällen durch das französische Kommissions— 
mitglied den Antrag auf Heranziehung französischer Truppen 
zum Schutze der Saargrüben stellen, und Frankreich wird 
einen solchen Antrag nach jeder Richtung hin unterstützen. 
Für solche Möglichkeiten will man fetzt die Voraussetzungen 
chaffen, so daß, selbst wenn der Vülkerbundorat im März 
die Zurückziehung der französischen Besatzung von der Saar 
heschließen sollte, das Saargebiet ständig von neuen fran— 
öfischen Truppesinvasionen bedroht sein wird. 
Diese Hinweise dürften genügen, darzutun, welche Ge— 
fahr ein Beschluß des Völkerbundrales in sich birgt, wenn 
er sich die Argumentation des Herrn Rault in der Frage der 
Auslegung der Saarstatutsbestimmungen zu eigen meacht, 
Es wird des energischsten Einwands Deutschlands bedürfen, 
um diese Gefahr zu beseitigen und um den Völkerbund vor 
einem neuen Vorwurf der Illoyalität zu bewahren.
	        

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Der Saar-Freund. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
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