SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Saar-Freund (7.1926)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saar-Freund (7.1926)

Newspaper

Persistent identifier:
1902516699
Title:
Der Saar-Freund
Sub title:
Nachrichten aus dem abgetrennten Saar- und Pfalzgebiet : Mitteilungsblatt des Bundes der Saar-Vereine
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
History
Periodicals
Erscheinungsverlauf:
- 1935
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
1902516699_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-693812
Title:
Der Saar-Freund
Volume count:
7.1926
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
History
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
414

Issue

Title:
Ausgabe vom Dienstag, 15. Juni 1926
Volume count:
12
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-06-15
Digitised pages:
16

Contents

Table of contents

  • Der Saar-Freund
  • Der Saar-Freund (7.1926)
  • Ausgabe vom Dienstag, 5. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Freitag, 15. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Montag, 1. Februar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Montag, 1. März 1926 (5)
  • Ausgabe vom Montag, 15. März 1926 (6)
  • Ausgabe vom Donnerstag, 1. April 1926 (7)
  • Ausgabe vom Freitag, 2. April 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, 1. Mai 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, 15. Mai 1926 (10)
  • Ausgabe vom Dienstag, 1. Juni 1926 (11)
  • Ausgabe vom Dienstag, 15. Juni 1926 (12)
  • Ausgabe vom Donnerstag, 1. Juli 1926 (13)
  • Ausgabe vom Sonntag, 1. August 1926 (15)
  • Ausgabe vom Sonntag, 15. August 1926 (16)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 1. September 1926 (17)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 15. September 1926 (18)
  • Ausgabe vom Freitag, 1. Oktober 1926 (19)
  • Ausgabe vom Freitag, 15. Oktober 1926 (20)
  • Ausgabe vom Montag, 1. November 1926 (21)
  • Ausgabe vom Montag, 15. November 1926 (22)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 1. Dezember 1926 (23)
  • Ausgabe vom Mittwoch, 15. Dezember 1926 (24)

Full text

183 — 
* 2* 2 * 
Eine gefährliche Intrige Frankreichs im Saargebiet. 
Unter dieser Ueberschrift schreibt die Saar⸗Zug.“ (Saar⸗ 
louis) folgendes: 
Die Fraktionen des Landesrates des Saargebietes haben in 
Henf dem Völkerbundsrat eine Denkschrift überreicht, in der ge⸗ 
beten wird, keinen Vorschlag der Regierungskommission zum Be⸗ 
schluß zu erheben, der den französischen Truppen ein Vormarsch-— 
recht durch das Saargebiet einräumt und der einen Schutz der 
Eisenbahnen durch französisches Militär vorsieht. 
In zwei weiteren, von der Regierungskommission des Saar⸗ 
gebietes überreichten Denkschriften wird in der ersten, die von 
den französischen, belgischen und ischechischen Miigliedern der 
Saarregierung verfaßt ist, behauptet, daß zum Schutze der Eisen⸗ 
bahnlinie des Saargebietes unbedingt die Anwesenheit zweier 
französischer Bataillone erforderlich sei. In der zweiten Denk— 
ichrift erklärt der Vorsitzende der Saarregierung, Stephens. daß 
eine rechtliche Begründung für das weitere Verbleiben französischer 
Truppen im Saargebiet nicht vorliege. Etwa erfjorderlich 
erachtete Bahnschutztruppen müßten im französischen Grenzgebiet 
untergebracht werden. In der dritten, von dem saarländischen 
Regierungsmitglied Koßmann eingebrachten Denkschrift betont 
dieser, daß die Schutztruppen nur für den Fall eines General⸗ 
streiks gedacht seien, andererseits käme aber ein solcher Schutz 
während eines Streikes, wie die Erfahrungen in Deutschland und 
in England gelehrt hätten, nicht in Frage. 
Wie inzwischen auch die „Daily Telegraph“ aus London be⸗ 
richtet, hat sich der Völkerbundsrat mit dieser schon seit sechs 
Jahren in Gang befindlichen Frage befaßt, die Entscheidung aber 
bis zur nächsten Tagung im September d. J. hinausgeschoben. 
Es liegt Systen in der Sache, undeine Tatsache, 
die bisher in der gesamten Preise unbeachtet 
geblieben ist, muß eze ee werden, weil 
durch sie die Tätigkeit des Völkerbundes ins 
rechte Licht gerückt wird. 
Es dürfte als bekannt vorauszusetzen sein, daß der Rot in 
Genf bisher sich stets auf die Seite der Regie— 
rungskommission gestellt hat, weil a uch er, genau wie 
Frankreich, dem reinen Machtstandpunkt gehuldigt hat und trotß 
des Geistes von Locarno noch huldigt. 
Es braucht z. B. nur an die Noten der Regierungskommission 
vom 11. Mai 1821 und an die des Völkerbundes vom 25. Juni 
1921 erinnert zu werden, wo die Saar-Regierung, nachdem sie die 
Gesichtspunkte der deutschen Note vom 4. Mai 1921 recht lich 
nicht entkräften konnte, auf den absolutistischen-Macht⸗ 
n ht stellte, den ihr der 8 33 Abs. 1 des Saarstatuts in 
ie Hand gibt. Eine derartige Enischeidungsbefug— 
nis ging sogar über die Kompetenzen der deutschen, 
preußissche n und bayrischen Regierung hinaus. Die Re— 
gierungskommisston erfüllt damit eine völkerrechtliche Befugnis, 
die ihr keineswegs zukommt. Der Rat hat in seiner Note vom 
25. Juni 1921 diese Vefugnis voll und gänz gedeckt. 
Nimmt der Rat in Genf heute eine andere Stellung in der 
Truppenfrage des Saargebieis ein? Möglich, daß er den reinen 
Machtstandpunkt in der Verwaltung des Sgar— 
gebiets aufgegeben hat, daß er also absolutistische Ent— 
scheidungen der Saar-Regierung nicht mehr billigen würde. Aber 
ein Standpunkt in der Prinzipienfrage hinsichtlich der Truppen 
ist noch derselIbe, ja er hat in seiner Sitzung vom 18. März 
1926 sogar den Anlaß zu dieser neuesten franzö— 
lischen Intrige gegeben. 
Der Rat in Genf war nämlich der Ansicht, daß, bevor die 
Entfernung der französischen Truppen beendei sein würde, es von 
Wichtigkeit wäre, die Regierungskommission darauf aufmerkjam 
zu machen, daß es ihre Pflicht wäre, unter allen Umständen den 
ungehinderten Transport und Transit auf den Eisenbahntinien 
des Saargebiets zu verbürgen. Tementjprechend forderte der Rat 
die Saar-Regierung auf, ihr bei der nächsten Sitzung dement— 
sprechende Vorschläge zu machen. Der Rat hat durch diese Auf—⸗ 
forderung die frankophil eingestellten Mitglieder der Regie— 
rungskommission selbst auf die Umgehung der Vertragsbestim— 
mungen aufmerksam gemacht. Es ist bedauerlich, festzustellen, daß 
der Rat in Genf sich damit eine Verletzung seiner Aufgabe hat 
zuschulden kommen lassen, und daß er weiterhin die Regierungs⸗ 
ommission darauf aufmerksam gemacht hat, wie sie weiterhin 
das Saarstatut verletzen könnte und wie es möglich wäre, trotz 
der klaren Bestimmungen von Versailles dennoch französische 
Truppen im Saargebiet zu unterhalten. Diese historische 
Schuld des Genfer Ratesmußfestgestelltwerden 
als eine schwere Verletzung der Eigenschast auch als Treuhänder 
des Saargebietes. Die Betonung dieser Schuld ist bisher in der 
agfrländischen und deutschen Presise voll und ganz leider unter⸗ 
lassen worden. 
Erfreulich dagegen ist es, festzustellen, daß der Präsident der 
Regierungskommission, der Angelsachse Stephans, zum erstenmal 
ich gegen die französische Auffalssung aufs schärfste ausgesprochen 
hat. Er erklärte, daß die weitere Anwesenheit dieser Truppen 
rechts-und vertragswidrig sei und daß es zum Schutz 
des Transitverkehts im Saargebiet durchaus keiner franzöfischen 
Truppen bedürfe. Damit hat Stephens endlich das Eis der 
tarren französisch-beigisch-ischechisshen Front durchbrochen, eine 
Tatsache, die als ein historisches Ereignis gewertet zu 
verden verdient. Für die Zukunft werden sich die englische und 
izanzösiscthe bzw. Trabantenthese gegenüberstehen, in welcher 
Form sich die angelsächsische scharfe Gegnerschaft international 
—DDD 
edech, daß Frankreich für diese offenbare Niederlage sich zu 
tächen versuchen wird, und zwar bei den in der Schwebe be⸗ 
tindlichen ägyptischen und marokkanischen Fragen. 
Ein weiteres Problem wird für die Zukunft das sein, ob 
iberhaupt der Transitverkehr französischer Rheintruppen durch das 
Saargebiet nach dem Völkerrecht zulässig ist. Die Beförderung 
der Truppen muß nicht unbedingt durch das Saargebiet erfolgen, 
weil es viele Strecken gibt, die den Ansprüchen der französischen 
Rheinarmee in vollem Umfange genügen und die das Saar— 
gebiet nicht berühren, sondern umgehen. Es kann nicht genug 
betont werden, daß das Saargebief als ein neutrales Gebiet zu 
gelten hat und daß daher der Transitverkehr französischer Truppen 
durch dieses Land als eine Verletzung des Völkerrechts und auch 
der Bestimmungen des Saarstatuts gewertet werden muß. 
Elsaß⸗Lothringen unter oͤer Knute. 
Noch find keine acht Jahre verflossen, seit die französischen 
Truppen als die „Vefreier“ in Elsaß-Lothringen eingezogen sind, 
aber diese acht Jahre dürften genügt haben, um auch der von 
den französischen Lügenparolen anfänglich geiäuschten Welt voll⸗ 
auf zu zeigen, daß die Elsaß-Lothringer statt der von Frankreich 
versprochenen Freiheit“ die französische Knute erhalten haben. 
Wenn es noch eines letzten und schlagenden Beweises bedurfte, 
um das Ausland von dieser Tatsache zu überzeugen, so hat diesen 
Beweis das jüngste Vorgehen des französischen Justizministers 
gegen die elsaß-lothringische Heimatbewegung gebracht. 
Wie man sich erinnern wird, veröffentlichte der elsaß— 
lothringische Heimalbund vor etwa acht Tagen einen von zahl⸗ 
reichen Geistlichen beider Konfessionen, Aerzten, Lehrern, Be— 
amten, Bürgermeistern, Arbeitern, Kaufleuten, Gewerkschafts⸗ 
vertretern unterzeichneten Aufruf, in dem die vollständige Auto— 
nomie Elsaß-Lothringens, allerdings — und das ist zu be— 
achten! — im „Rahmen Frankreichs“ verlangt wurde. Vesonders 
wurde das Recht auf die freie Anwendung der deutschen Mutter⸗ 
prache in Schule, Verwaltung und vor Gericht sowie die Ve⸗ 
setzung der eisahß-lothringischen Verwaltunßsstellen mit Elsaß⸗ 
Lothringern gefordert. Trotzdem also die elsaß—-lothringische 
heimatbewegung nichts weiter verlangte als was an Menschen⸗ 
und Staatsbürgerrechten jeder nationalen Minderheit in jedem 
Staate durch die internationalen Abmachungen und namentlizs 
die Völkerbundsgrundsätze gewährt wird, denkt die französisch 
Regierung nicht nur nicht daran, den Forderungen der Elsaßl 
Lothringer gerecht zu werden, sondern geht mit schärfsten Unter—⸗ 
drückungsmaßnahmen gegen diese völlig legale Bewegung vor. 
Der eee Justizminister Larall hat über eine Anzahl Un⸗ 
terzeichner des Aufrufs Strafen und Strafverfahren verhängt. Die 
Bürgermeister, die unterschrieben haben, ebenso wie die Staats⸗ 
heamten werden von ihren Aemtern suspendiert und vor ein Diß⸗ 
ziplinargericht gestellt. Ebenso ist gegen die Pfarrer, die unter⸗ 
schrieben haben, ein Dißziplinarversahren eingeleitet worden. 
Weitere Maßnahmen gegen die „antinationale“ Bewegung in 
Eisaß Lothringen sollen bevorstehen. Selbstverständlich wird die 
somit von der französischen Regierung eingeleitete rigorose Nie— 
derknüppelung der elsaß-lothringischen Heimatbewegung von der 
franzöfischen Presse fast ausnahmslos gebilligt. So erklärt, um 
aur einige wenige Pressestimmen zu nennen, der „Temps“ die
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Saar-Freund. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.