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43.1938 (0043)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: 43.1938 (0043)

Newspaper

Persistent identifier:
1879988488
Title:
Der Bergmannsfreund
Sub title:
Zeitung zur Unterhaltung und Belehrung für Bergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saardruck
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Erscheinungsverlauf:
- 1919
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
1879988488_1888
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-691050
Title:
Der Bergmannsfreund
Volume count:
18.1888
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1888
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
221

Issue

Title:
Ausgabe vom Freitag, den 05. Oktober 1888
Volume count:
40
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1888-10-05
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Saarpfälzische Wirtschaftszeitung
  • 43.1938 (0043)
  • Contents
  • Januar 1938
  • Februar 1938
  • März 1938
  • April 1938
  • Mai 1938
  • Juni 1938
  • Juli 1938
  • August 1938
  • September 1938
  • Oktober 1938
  • November 1938
  • Dezember 1938
  • Nummer 48: 02. Dezember 1938
  • Nummer 49: 09. Dezember 1938
  • Nummer 50: 16. Dezember 1938
  • Nummer 51: 21. Dezember 1938
  • Nummer 52: 30. Dezember 1938

Full text

910 
sroßen Opfern aufnahmefähig gemacht hat. Außerdem 
wird auf die ständigen Einfuhrüberschüsse des marokka- 
nischen Handels mit anderen Staaten (s. letzte Spalte der 
folgenden Aufstellung) hingewiesen, die die Zahlungs- 
bilanz Gesamtfrankreichs ungünstig beeinflussen. 
Einfuhr nach Ausfuhr aus Einfuhr: Einfuhrüberschuß 
Marokko Marokko überschuß nach Abzug des fran» 
‘in Millionen Franken) zösisch.-marok. Handels 
1931 
1932 
1933 
1934 
1935 
1936 
1937 
9 1. Halb. 
1988 1 MP 1.000 
Für bedrohlicher als die Entwicklung des Gesamthandels 
wird noch diejenige des französischen Anteils an diesem 
zehalten. Nach der französischen Statistik bewegte sich 
jer Handel des Mutterlandes mit dem Schutzstaat in fol- 
zendem wertmäßigem Umfang: 
Zinfuhr aus Französ Anteilan Ausfuhr nach Französ. Anteil 
“rankreich der Gesamteinfuhr Frankreich ander Gesamtaus» 
Mill Fr > Mill. Fr. fuhr‘ * 
63 
>17. 
1931 
1932 
1933 
1934 
1935 
1936 
1937 N ass 
9Q 1. Halb. 
1988! Tr” 330 
Frankreich ist mithin von Jahr zu Jahr auf dem marok- 
xanischen Markt durch andere Länder zurückgedrängt wor- 
den, während es weiter dessen weitaus bedeutendster Ab- 
nehmer geblieben ist. Letzteres hat es durch Einräumung 
zollfreier Kontingente für die wichtigsten Landeserzeug- 
1isse Marokkos wie Getreide, Hülsenfrüchte, Oelfrüchte, 
Orangen, Olivenöl, Gemüse, Hammel, Kork, Erze, Tep- 
piche u. a. m. gefördert; einer entsprechenden Auswei- 
tung seiner Einfuhr im Schutzgebiet steht jedoch der 
Grundsatz der „Offenen Tür‘ aut Grund der Algeciras- 
Akte entgegen. 
Unter denjenigen Staaten, die in den letzten Jahren als 
Einführer in Marokko in den Vordergrund getreten sind, 
st in erster Linie Japan zu nennen, das sich dort haupt- 
sächlich für seine Baumwollwaren ein ausgedehntes Ab- 
zatzgebiet geschaffen hat. Es hat dabei vorwiegend Eng- 
land verdrängt, das in den Jahren 1931 und 1932 nach 
Frankreich die erste Stelle im marokkanischen Einfuhr- 
handel einnahm, als Japan in der dortigen Statistik als 
Zinführer überhaupt noch nicht ausgewiesen wurde bzw. 
1932 die 9. Stelle einnahm. In den folgenden Jahren konnte 
‚lieses aber sprunghaft seinen Anteil erhöhen, so daß es 
1937 mit 8,8 00 die erste Stelle nach Frankreich inne hat, 
während England mit 2,9% sich mit der 7. Stelle be- 
znügen muß. Die Reihenfolge der an der Einfuhr in 
Marokko beteiligten Länder lautet 1937: Frankreich, Japan, 
Belgien, USA., China (Teelieferungen), Rumänien, Nieder- 
"ande, England, Deutschland usw. Von diesen kauften die 
beiden ostasiatischen Mächte fast nichts dort, Rumänien 
und die Niederlande sehr wenig, USA. und Belgien mur 
weniger als 1‘; bzw. die Hälfte des Wertes ihrer Einfuhr, 
während England ein besserer Kunde als Lieferant war. 
Der deutsch-marokkanische Handel zeigt ein verschie- 
denes Bild, je nachdem ob man die amtliche deutsche 
oder die französische Statistik betrachtet. Nach letzterer 
ergibt sich ein geringer Einfuhrüberschuß Deutschlands, 
während nach den deutschen Zahlen sein Mandel mit 
Marokko mit 5,7 Millionen RM. passiv ist, Die Fehler- 
quelle dürfte bei den französischen Ausfuhrzahlen liegen, 
die für erhebliche nach Deutschland ausgeführte Waren- 
mengen Belgien und die Niederlande als Bestimmungs- 
länder angeben, während diese tatsächlich nur Durch- 
“uhrland waren. 
Deutschlands handelspolitische Stellung in der franzö- 
sischen Zone von Marokko ist, nachdem es durch das 
Versailler Diktat auf scine Rechte nach der Algeciras-Akte 
verzichten mußte, durch einen Notenwechsel zu dem 
deutsch-französischen Handels-, Niederlassungs- und Schiff- 
Iahrtsvertrag vom 28. Juli 1034 festgelegt worden. der in 
53,5 
70,5 
37,3 
50.5 
16,4 
58,8 
46,9 
57.0 
Saarpfälzische Wirtschantszeitung NT. 
ias Abkommen über den Warenverkehr vom 10. Juli 1937 
vieder aufgenommen wurde, In ihm wird im CGegenseitig- 
zeitsverhältnis deutschen Waren freie Einfuhr und gleiche 
3Zehandlung wie Waren aus anderen Ländern zugesicher! 
ınd die England zugestandenen Vergünstigungen finder 
jaher auch auf die deutsche Wareneinfuhr Anwendung 
Frankreichs Streben nach Zollautonomie und die Mög 
ichkeit zur Anwendung von Einfuhrkontingentierungen 1 
Marokko wird in Deutschland nicht unbeachtet 2elassen 
werden dürfen. Seine Ausfuhr - dorthin hetrux 1937 1 
Millionen RM., die Einfuhr 19,6 Millionen RM. Für die 
ersten 10. Monate des Jahres 1938 lauten die Werte 24 
bzw. 0,5 Millionen RM. Während die Einfuhr sich fas* 
usschließlich aus Rohstolfen wie Phosphaten, Eisen- un, 
inderen Erzen sowie Roheisen zusammensetzt, bestehr 
lie Ausfuhr vorwiegend aus Eisen- und sonstigen Metall- 
varen, Maschinen aller Art, Kohlen, elcktrotechnischen 
harmazertischen, keramischen und Textilerzeignissen, Le 
lerwaren, Papier und Papierwaren, Zement u. a. m. Au 
irund der ihm zugestandenen Meistbegünstigung und seh 
jer Stellung als weitaus besserer Kunde als Lieferant 
Marokkos kann Deutschlaud bei einer Neuordnung des 
dortigen Zollregimes Wahrung seiner wirtschaftlichen Inter 
essen verlangen. 
Von den Signatarmächten von Algeciras ist England al- 
erste bereit gewesen, den französischen Wünschen ent 
yegenzukommen. Es ist ja ebenfalls durch die Entwick 
Inn des marokkanischen Außenhandels geschädigt wor 
len und daher an einer Aenderung der Verhältnisse inter: 
ssijert. Bereits inı vergangenen Jahr hat es auf der 
/orteil der Kapitulationen in der französischen Zone ver 
ichtet und damals wurde die Aufnahme von Verhand 
ungen mit dem Zweck vereinbart, die wirtschaftlichen Be- 
jehungen zwischen Marokko und Großbritannien auf eine 
ıjeue, den wirtschaftlichen Interessen beider Teile ent 
'prechende Grundlage’ zu stellen, 
in dem neuen Marokkovertrag vom 18. Juli ds. Js 
erzichtet England auf das Recht aus seinem im Jahre 
836 mit dem Sultan abyeschlossenen Vertrag, daß seine 
Varen keinem höheren Zoll als 10% ad valorem unter- 
vorfen werden dürfen. Es 1äßt Frankreich freie Hand ir 
ier Festsetzung der Einfuhrzölle in Marokko 1und erhäl 
jafür Zollbindungen für eine erhebliche Anzahl von Warer 
vie 7, B.: Tee (12,50 «o), Kohlen (2,50 Fr. je dz), Anthra 
it (12,50 00), Koks (3,60 Fr. je dz), Baumnwollgeweht 
ınd -waren (12,50 60, zum Teil auch spezifische Zölk 
‚on 1,50 bis 2,25 Fr. je kg), Wolle, Garne, Gewebe und 
Strümpfe (12,50 va) sowie Kleidungsstücke (1500), foto 
zrafisches Papier und Kunstleder (12,50 0»), Verbrennungs: 
ind Dieselmotoren, Maschinen zum Straßenbau, Dampf 
valzen, Lokomobilen u. a. m. (10%), Eisenwaren wie 
Cabel, Stacheldraht (10 00), Röhren, Röhrenverbindungs 
tücke, Haushaltsgegenstände, Behälter, Möbel u. a. m 
12,50 eu); Motorräder und Fahrräder (12,50 vo), Kauf 
chukwaren (10 und 12,50 90), Linoleum (12,50 ve), Gra 
nophone, Whisky (15 ".) sowie verschiedene FErzengniss 
us den britischen Kolonien. 
Aus diesen in 2 Anlagen zu dem genannten Vertrag 
ıngegebenen Zollsätzen ist zu entnehmen, daß der bisheı 
ıoch nicht veröffentlichte, künftige Einfuhrzolltarif de 
°ranzösischen Zone von Marokko sehr untergeglicdert seit 
vird (es wird bereits die Tarifnrn. 908 genannt). Die Zoll 
‚Ätze dieses Tarifs werden zum überwiegenden Teil au 
ler Wertbasis berechnet, doch erscheinen auch vielfacl 
‚pezifische Zollsätze. Die 2! ,prozentige Sonderahbmahe sal 
laneben weiter erhoben werden. 
Aus dem englisch-französischen Vertrag geht ferner her 
‚or, daß Frankreich sich nicht mit der Zollautonomie und 
inem erhöhtem Zollschutz in Marokko begnügen will, son 
lern außerdem durch Kontingentierung die Einfuhr zu 
ıäichst folgender Waren zu regeln beabsichtigt: Kerzen 
3Zaumwollwaren, wollene Garne, Gewebe, Wirkwaren so 
vie Kleidungsstücke, Kohle (außer Bunkerkohle), Briketts 
<oks, Diesel- und andere Verbrennungsmotoren, Eisen un: 
itahl sowie Kabel, Röhren, Röhrenverbindungsstücke un: 
Jaushaltungsgegenstände aus Eisen oder Stahl, Kautschuk 
varen. Anscheinend sollen französische Waren hiervo' 
icht betroffen werden. 
England erklärt sich mit diesen Maßnahmen gegen Zu 
‚icherung weitgehender Mitbestimmungsrechte bei der 
Kontingentierungen einverstanden. Die Grundzeiträume, di‘ 
üar die Festsetzung der Kantingente maßeeblich sein saller
	        

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