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Der Bergmannsfreund (3.1873)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Bergmannsfreund (3.1873)

Newspaper

Persistent identifier:
1879988488
Title:
Der Bergmannsfreund
Sub title:
Zeitung zur Unterhaltung und Belehrung für Bergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saardruck
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1919
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
1879988488_1873
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-690755
Title:
Der Bergmannsfreund
Volume count:
3.1873
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1873
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
211

Issue

Title:
Ausgabe vom Freitag, den 31. Januar 1873
Volume count:
5
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1873-01-31
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Bergmannsfreund
  • Der Bergmannsfreund (3.1873)
  • Titelblatt vom Freitag, den 03. Januar 1873
  • Inhaltsverzeichnis vom Freitag, den 03. Januar 1873
  • Ausgabe vom Freitag, den 03. Januar 1873 (1)
  • Ausgabe vom Freitag, den 10. Januar 1873 (2)
  • Ausgabe vom Freitag, den 17. Januar 1873 (3)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Januar 1873 (4)
  • Ausgabe vom Freitag, den 31. Januar 1873 (5)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. Februar 1873 (6)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. Februar 1873 (7)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. Februar 1873 (9)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. März 1873 (10)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. März 1873 (11)
  • Ausgabe vom Freitag, den 21. März 1873 (12)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. März 1873 (13)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. April 1873 (14)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. April 1873 (15)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. April 1873 (16)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. April 1873 (17)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. Mai 1873 (18)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. Mai 1873 (19)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. Mai 1873 (20)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. Mai 1873 (21)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. Mai 1873 (22)
  • Ausgabe vom Freitag, den 06. Juni 1873 (23)
  • Ausgabe vom Freitag, den 13. Juni 1873 (24)
  • Ausgabe vom Freitag, den 20. Juni 1873 (25)
  • Ausgabe vom Freitag, den 27. Juni 1873 (26)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. Juli 1873 (27)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. Juli 1873 (28)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. Juli 1873 (29)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. Juli 1873 (30)
  • Ausgabe vom Freitag, den 01. August 1873 (31)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. August 1873 (32)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. August 1873 (33)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. August 1873 (34)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. August 1873 (35)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. September 1873 (36)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. September 1873 (37)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. September 1873 (38)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. September 1873 (39)
  • Ausgabe vom Freitag, den 03. Oktober 1873 (40)
  • Ausgabe vom Freitag, den 10. Oktober 1873 (41)
  • Ausgabe vom Freitag, den 17. Oktober 1873 (42)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Oktober 1873 (43)
  • Ausgabe vom Freitag, den 31. Oktober 1873 (44)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. November 1873 (45)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. November 1873 (46)
  • Ausgabe vom Freitag, den 21. November 1873 (47)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. November 1873 (48)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. Dezember 1873 (49)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. Dezember 1873 (50)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. Dezember 1873 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. Dezember 1873 (52)

Full text

19 
Diese mannigfachen Aufgaben sehen wir hier schon in 
der ersten freien Vereinigung der Bergleute der Saarbrücker 
Gruben vorbereitet, und finden sie in das erste bergamtliche 
Reglement von 1817 nicht allein vollständig aufgenommen, 
sondern auch nach anderen Richtungen hin fortentwickelt. 
Die Industrieschulen zur Unterweisung der Bergmanns— 
töchter in weiblichen Handarbeiten und Heranbildung zu 
tüchtigen Hausfrauen, die Sonntagsschulen zur, Fortbildung 
der jungen Bergleute, endlich die Gewährung freien Schul— 
unterrichts für die Kinder ständiger Genossen sind ebenso 
alt, wie die preußische Herrschaft im Saarbrücker Lande. 
Das Gesetz schreibt die Art der Leistungen vor. Die 
Höhe, das Maaß dieser, abhängig von lokalen Verhältnissen und 
den angenommenen Beitraägen, bleibt der Vereinbarung und 
Festsetzung im Statut vorbehalten. 
Betrachten wir jetzt, welchen Umfang die vorgedachten 
Leistungen der Reihe nach in dem Zeitraume der letzten 
8 Jahre erreicht, ob und welchen Fortschritt sie gemacht 
haben. 
Die Gesundheitspflege erstreckt sich auf die Leistungen 
1 und 2, sie umfaßt die ärztliche Behandlung der, erkrankten 
Vereinsgenossen, einschließlich der Medizinkosten, die Ge— 
währung einer Geld-Unterstützung für die Dauer der Er— 
kraukung, Beschaffung von Krankentransportmitteln, Bruch 
bändern und Bandagen. 
Später treten die Lazarethverpflegungs- und Unter 
haltungskosten hinzu. 
Die ärztliche Behandlung der Vereinsgenossen erfolgt 
zunächst durch die vom Verein für einen bestimmten Bezirk 
— Kursprengel — angestellten und besoldeten Aerzte. 
Es waren angenommen 
1850 für 5000 Vereinsgenossen — 5 Aerzte, 
1860, 12 100 — 10, 
1870, 180009) — 15 
Eine Lazareth-Behandlung erkrankter Vereinsgenossen 
scheint in den ersten Dezennien des Bestehens des Vereins 
nicht stattgefunden zu haben, und wohl erst in den vierziger 
Jahren ist ein Abkommen mit der städtischen Hospital-Ver— 
waltung zu Saarbrücken getroffen, welches die Aufnahme 
beschädigter Arbeiter aus dem ganzeu Bezirke, der sich da— 
mals schon von Saarlouis bis Neunkirchen erstreckte, gegen 
einen vereinbarten Pflegesatz gestattete. 
In dem Jahre 1850 wurde von dem Vereine das am 
östlichen Ausgange des Ortes Neunkirchen gelegene Schlaf⸗ 
haus erworben und als Lazareth eingerichtet, und etwa um 
dieselbe Zeit in St. Johann ein Lokal zur Benutzung als 
Lazareth gemiethet. 
In dem Zeitraume der Jahre 1889-62 gelangte der 
Bau eines Lazareths in Sulzbach, sowie in den Jahren 
18652 68 der des Lazareths in Völklingen zur Ausführung 
Damit war für jedes der 3 Hauptreviere je im Mittel⸗ 
punkte derselben eine von der Grube leicht zugaͤngliche Heil— 
anstalt geschaffen. 
Besondere Geräthe für den Transport erkrankter, na— 
mentlich in der Grubenarbeit beschädigter Genossen sind, 
wenn man von dem ursprünglichen Tragekorbe absieht, erst 
in der neuesten Zeit eingeführt. Die in dem Schleswig-Hol—⸗ 
stein'schen Kriege zuerst benutzten, eigens construirten Kranken⸗ 
wagen und Gefechtsbahren sind als Muster genommen, und 
seit 1805 jede Grube mit einem oder mehreren derartigen 
Wagen und Karren vom Vereine ausgestattet. 
Für die Beurtheilung des Krankengeldes sind die Höhe 
*) Im Anfang des Jahres 1870 — 18.331 und am Schluß 14,828 
Arbeiter. 
und die Dauer der Bewilligung desselben maaßgebend. 
Hinsichtlich beider enthalten die früheren bergamtlichen Reg— 
hͤments und auch noch das vom Knappschafts-Vorstande 
bearbeitete Statut vom 29. Januar 1857 sehr verwickelte 
Bestimmungen, die erst in den späteren Statuten von 1863 
und 1867 eine sachgemäße Vereinfachung erfahren haben. 
Allen gemeinsam und noch heute in Kraft ist die Be— 
stimmung, daß, während sämmtliche Vereinsgenossen (Beamte 
wie Arbeiter) auf freie Kur und Arznei Anspruch haben, 
Krankengeld nur den Arbeitern vom Vereine gewährt wird. 
Die dem letzteren gesetzlich auferlegte Verpflichtung 
zur Zahlung von Krankengelder an alle seine Mitglieder 
wird hinsichtlich der Grubenbeamten hier vom Werkseigenthümer 
in der Weise übernommen, daß er sie bei Erkrankungen im 
Genusse des vollen Gehalts beläßt. 
Nach den vor Uebergang der Verwaltung auf den 
Knappschafts-Vorstand maaßgebenden Reglements von 1839 
und 1853 sollte den ständigen Vereinsgenossen in Er— 
krankungsfällen eine Unterstützung gewährt werden, wie folgt: 
1) für die ersten 8 Wochen der Kraukheitsdauer oder auf 
48 Schichlen die Hälfte des normalmäßigen 8stündigen 
Schichtlohns der betreffenden Arbeiterklasse; 
daueri die Krankheit über 8 Wochen, so wird dem 
kranken ständigen Arbeiter eine fixe wöchentliche Unter— 
stützung und zwar MN eoßꝛ 
a. wenũ er verheirathet istund Kinder hat, von 1 6 
b. n n u ue keine n iunn 1 — 
c. unverheirathet ist... — 24 
verabreicht. 
Unständigen Genossen wird die Unterstützung ad 1 auf 
1Wochen, d. i. 24 Schichten, gezahlt und ausnahmsweise 
nach Ablauf dieser Frist die ad 2 auf unbestimmte, in jedem 
Inanen Falle von dem Bergamte festzusetzende Zeit ge— 
währt. 
Dabei erstreckte sich der Genuß freier Kur und Arznei 
auf die Dauer der Krankengeldsbewilligung. 
Das bei dem Uebergang der Verwaltung auf den 
Knappschafts-Vorstand unter dem 8. Januar 1887 erlassene 
Statut folgt bezüglich der Krankengeldsbewilligung zunächst 
genau den Grundsätzen des früheren Reglements, mit der 
Abweichung, daß auf die ersten 8 Wochen für die Unter— 
stützung statt bisher “2 nur 28 des Schichtlohnes pro 8 
Stunden angesetzt, die nach Ablauf derselben zu gewährende 
fixe Wochen-Unterstützung aber in jeder der vorgenannten 
3 Abtheilungen um je 6 Sgr. pro Woche erhöht wird. 
Ein indeß schon im Jahre 1860 vollzogener Nachtrag 
zum Statut beseitigt die bisherige fixe Wochen-Unterstützung 
hanz und gesteht den Arbeitern allgemein für jeden Krank— 
heitsctag auf die Dauer von 8, ausnahmsweise bis zu 6 
Monaten, 28 des Normal-Schichtlohnes pro Tag zu. 
In gleicher Weise wird von da ab den im Lazareth 
frei verpflegten Vereinsgenossen, weunn sie verheirathet sind, 
das ganze Krankengeld, wenn unverheirathet, das halbe reg— 
lementsmäßig zugestanden. 
Bei der Mannigfaltigkeit der Schichtlohnssätze hatte 
oorgedachte Art der Krankengeldsverrechnung besondere 
Schwierigkeiten und veranlaßte außerdem manchen Irrthum. 
Aus diesem Grunde sind im Statut von 1863 feste 
Krankengeldssätze und zwar pro Tag 
7 Sgr. für den Arbeiter IV. Klasse (Häuer) 
6 n t ur V. tt Lehrh äuer) 
53 J VI. „ESchlepper) 
eingeführt. 
Legen wir nun eine Krankheitsdauer von 100 Tagen
	        

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