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Der Saarbergknappe (4 [1952])

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (4 [1952])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1952
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689980
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
4 [1952]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1952
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
116

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 01. März 1952
Volume count:
3
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1952-03-01
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (4 [1952])
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Januar 1952 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1952 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. März 1952 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. April 1952 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Mai 1952 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Juni 1952 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juli 1952 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. August 1952 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. September 1952 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Oktober 1952 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. November 1952 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Dezember 1952 (12.)

Full text

Seite 2 
Z/orausseizung hat, ist jedermann be- 
zannt. 
Bringt die neue Wirtschaftspolitik 
die Lösung } 
Mii Aufmerksamkeit und Erwartung 
‚erfolgen wir die Bemühungen des 
[ranzösischen Ministerpräsidenten Pi- 
ıay, durch Druck auf die Preise, durch 
ıeue steuerpolitische Wege und einen 
\ppell an die verantwortlich denkenden 
Kreise des französischen Volkes gegen 
lie schleichende Krise, die Währungs- 
verschlechterung, anzugehen und eine 
allgemeine Stabilitäı der französischen 
Wirtschaft zu erreichen, mit der wir 
Saarländer ja eng verbunden sind. So 
schr wir eine schnelle Abwärtisbewe- 
zung der Preise in dem gemeinsamen 
Wirtschaltsraum wünschen, so sehr 
müssen wir aber darauf bestehen, daß 
die Lohnbewegung nun nicht einfach 
stilestehen und den Gang der Dinge 
abwarien darf, Wir sind einsichtig ge- 
nung, der erfreulichen Preispolitik der 
'ranzösischen Regierung keine unnöti- 
gen Schwierigkeiten durch ungerecht- 
‚ertigte und unzeitgemäße Lohnforde- 
;ungen zu bereiten. Aber wir müssen 
5ei alledem doch darauf bedacht sein, 
an ständiges Gleichgewicht der Löhne 
ınd Preise auch in diesar Phase der 
Sntwicklung anzustreben, um dann bei 
erfolgreichem Verlauf des neuen Wirt- 
;chaftskurses einen günstigen Aus- 
zangspunkt für die neue Lohnpolitik zu 
änden, die uns zweifellos vor ernste 
Aufgaben stellen wird. Begünstigt wird 
der Versuch der französischen Regie. 
rung durch die seit einiger Zeit fallende 
Fendenz der Weltmarktpreise. 
Will man Zeit gewinnen ? 
Ob man nun regierungsseitig abwar- 
‚en will, bis die eingeleitete Preisent- 
wicklung unsere Lohnansprüche — 
2inschl. des 5 %igen Lohnanspruchs auf 
‘rund der Leistungssteigerung — ein- 
geholt hat, wird vermutet, zumal die 
;aarländische Regierung eine Verlänge- 
rung der Einspruchsfrist bei den Ge- 
verkschaften zu erreichen suchte. Das 
war aber schon aus taktischen Gründen 
'ür die Gewerkschaften kaum möglich, 
denn sie hätten sich damit unter Um- 
ständen durch den zu erwartenden 
Zeitverlust eines tatsächlichen Rechts 
begeben, eben weil dies durch die Zeit 
und die Entwicklung hätte gegenstands. 
\|086 werden können. Uns will aber schei- 
2en, daß die Regierung des Saarlandes 
durch die zeitliche Differenz, die ent 
anden ist durch die späte Zustellung 
des staatlichen Schiedsspruches an die 
Parteien (Gewerkschaften und Saar- 
zrubenverwaltung), eine gewisse Hand- 
lungsfreiheit gewonnen hat. Denn sie 
and vor dem Entweder — Oder, ge- 
gen den Schiedsspruch des staatlichen 
jaarländischen Schlichters Einspruch zu 
?arheben und damit die saarländischen 
Gewerkschaften und den Saarbergmann 
vor den Kopf zu stoßen, oder aber sich 
gegen die französische Auffassung zu 
stellen, die die Zuständigkeit des saar- 
ländischen Schlichters bestritt und da- 
nıt den Spruch ablehnte. Wir können 
dıe schwierige Stellung der Regierung 
Merin sehr wohl verstehen und wollen 
Se auch soweit als möglich von uns 
aus nicht weiter erschweren 
Die Frist läuft ab 
Am 16. März läuft nun die Frist ab, 
n der der saarländische Arbeitsmini- 
ster, das ist in diesem Falie gleichzei- 
ag der Minisferpräsident, seinen Ein- 
;pruch gegen den Schiedsspruch geltend 
nachen kann, Im Falle des Einspruchs 
ıun, käme es zur arbeitsgerichtlichen 
Klage durch die beiden Gewerkschaf- 
kn, womit eine neue Situation ge- 
schaffen würde, deren Auswirkungen 
leizt noch nicht übersehen werden kön. 
nen. Auf jeden Fall stehen die Ge- 
werkschaften Gewehr bei Fuß und 
werden sich zu der neuen Situation, ob 
30 Oder so, sofort äußern. Sie sind bei 
allem Willen zur leidenschaftslosen 
Aussprache und Verständigung in der 
Sache gesonnen, die Rechte des Saar- 
dergmannes wahrzunehmen. Eine Klä- 
rung muß jetzt gefunden werden. Sie 
durfte aber auch die Voraussetzung 
ur ein späteres, reibungsioses Zusam- 
nenarbeiten zwischen Saargrubenver- 
waltung und Gewerkschaften ergeben. 
Ein wesentlicher Schritt vorwärts 
Und wenn das der Erfolg wäre, dann 
ware schon viel gewonnen. Dann wäre 
2ın weiterer, merklicher Schritt auf 
lem Wege zur innerbetrieblichen Mit- 
»eswmmung im Saarbergbau getan, der 
auch seinen wohituenden Einfluß auf 
he gesamte Saarwirtschaft nicht ver- 
fehlen dürfte 
„Der Saarbergknappe“ 
Nummer 
Schumanplan-Gesetz angenommen 
Der saarländische Landtag hat in 
weiter und dritter Lesung am 6. März 
las sogenannte Schumanplan-Geseiz 
nit großer Stimmenmehrheit ange- 
ıommen, Das Gesetz beansprucht auf 
irund seiner grundsätzlichen Bedeu- 
ang für die Wirischaft und für die 
ozialen Verhältnisse an der Saar 
nsere besondere Beachtung. Das kam 
uch in den Stellungnahmen aller 
aarländischen Parteien zum Aus- 
iruck. Dies geht auch aus den in der 
>räambel und in den einzelnen Ab- 
chnitien des Gesetzes gemachten Vor- 
‚ehalten deutlich hervor. Hierin wird 
ür die Zukunft eine selbständige saar- 
indische Vertretung in den Organen 
ler Montanunion auf der Grundlage 
ier deutsch-französischen Verständi- 
‘ung gefordert. 
Das Gesetz hält weiterhin besondere 
/irtschaftliche und soziale Garantien 
ür die ungestörte Fortentwicklung 
ler saarländischen Wirtschaft und die 
‚estehende Sozialgesetzgebung für not- 
vendig. Neben entsprechender Be- 
ücksichtigung bei der Kreditgewäh- 
ung und Industrieplanung und -ent- 
vicklung werden zusätzliche Verkehrs- 
nöglichkeiten, besonders nach dem seil 
angem für die Saarwirtschaft wich: 
‘gen süddeutschen Markt, verlangt. 
Im übrigen schließt sich das Gesetz 
lem zwischen den Unterzeichnerstaa- 
en des Schumanplans am 18. April 
451 vereinbarten Text an. 
Wir bringen nachstehend den Wort- 
‚ut des saarländischen Schumanplan- 
’esetzes 
Der Landtag des Saarlandes hat, aus- 
ehend von der zwischen der franzö- 
ischen und der saarländischen Re- 
;jierung getroffenen Vereinbarung über 
lie Wahrnehmung der saarländischen 
Zechte und Interessen im Rahmen der 
zemeinschaft für Kohle und Stahl, 
.nter der Voraussetzung, daß dem nur 
m Interesse des alsbaldigen Vertrags- 
bschlusses zurückgestellten Verlangen 
es Saarlandes auf selbständige Ver- 
zeitung in den Organen der Montan- 
'nion baldmöglichst entsprochen wird 
ind in der Erwartung, daß eine 
leutsch-französische Verständigung die 
zrundlage hierfür schaffen wird, fol- 
sendes Gesetz beschlossen, das hier- 
nit verkündet wird 
gemeinsamen Marktes entsprechend 
hrer Kapazität Investitionskredite zuı 
Verfügung gestellt werden, und zwal 
n dem gleichen Verhälinis und fü 
lie gleichen Zwecke wie es in Frank 
’eich geschieht, 
2. bei den Industrieplanungsaufgaben 
ler französischen Regierung bezüglich 
jer Rohstofferschließung, -gewinnung 
‚verteilung und -veredelung das Saar- 
and nach seinen natürlichen und wirt- 
;chaftlichen Möglichkeiten _entspre- 
hende Berücksichtigung findet, 
3. die für die saarländische Wirt- 
chaft notwendigen Verkehrswege nach 
allen Richtungen, insbesondere auch 
ıach dem süddeutschen Wirtschafts- 
:aum, beschleunigt erschlossen, bzw 
‚usgebaut werden 
31 
Der Landtag des Saarlandes stimmı 
lem am 18. April 1951 durch der 
\ußenminister der Französischen Re- 
yublik für das Saarland unterzeich- 
ıelen Vertrag über die Gründung deı 
Ssuropäischen Gemeinschaft für Kohle 
ınd Stahl zu. 
SC 
Die Rechte und Vorteile, die die 
‚elltenden saarländischen Sozialgesetze 
‚ewähren, dürfen in keinem Falle der 
\rbeitnehmern der Saarländischer 
Jnternehmen in der Gemeinschaft vor- 
.nthalten werden. 
30 
Die Regierung wird beauftragt, un- 
‚ev. üglich mit der französischen Re- 
jerung in Verbindung zu treien, um 
icher zu stellen, daß: 
1. den saarländischen Unternehmer 
4js zum Zeitpunkt der Errichtung des 
84 
Der Ministerpräsident wird beauf- 
ragt, den Vertrag und den Brief. 
vechsel über die zwischen der fran- 
öÖsischen und der saarländischen Re- 
nerung getroffenen Vereinbarung im 
\mtsblatt des Saarlandes zu veröffent- 
ichen. 
® ® 
Erste Sitzung der neuen Arbeitskammer 
Ainisterpräsident Hoffmann, der Präsident des Gesamtverbandes der CGS 
MdL) H. Ruffing und Gewerkschaftssekretär Rauch (EG) ergriffen das 
Wort. — Peter Gier, GCS, erster Vizepräsident 
Am 7. März fand im -Festsaal des 
‚athauses der Stadt Saarbrücken die 
;rste konstituierende Sitzung der neı 
jewählten Arbeitskammer des Saar- 
andes statt, Hohe Gäste aus Regie: 
ung und Verwaltung, aus Wirtschaft 
ınd Berufsleben, und nicht zuletzt aus 
jer Sozialbewegung und von deı 
"ranzösischen Diplomatischen Missior 
waren zu dieser Veranstaltung erschie 
\en. 
Der bisherige und zugleich der im 
”erlauf der Sitzung wiedergewählte 
ırste Präsident der Arbeitsk immeı 
Nacker sprach die Begrüßungs- 
vorte und hieß die Erschienenen herz- 
ich willkommen. Sodann ergriff än 
ler Reihe der Gäste als erster der 
Ainisterpräsident J. Hoffmann, das 
Nort. Die Arbeitskammer, so führte 
Tr aus, sei ein jahrzehntealter Wunsch 
ler Arbeitnehmerschaft, der nun in 
Irfüllung gehe. Die anderen Berufs- 
j;ruppen besäßen schon Seit langem 
hre kammermäßigen, d. h. öffentlich- 
‚eechtlichen Vertretungen. Nunmehr 
‚eien die Arbeitnehmer ihnen rechtlich 
‚6llig gleichgestellt. Damit sei eine 
virksame geseizliche Vertreiung deı 
Arbeiter und Angestellten sicherge- 
tellt. Nach einem Hinweis auf 8 59 deı 
7erfassung und $ 1 des Arbeitskam- 
nergesetizes erläuterte er des näheren 
iweck und Aufgaben der neuen Kam- 
ner und grenzie sie deutlich gegen- 
wer dem parteipolitischen und ge- 
wverkschaftlichen Bereich ab. Er gab 
jer Erwartung Ausdruck, daß die neue 
Arbeitskammer die gesamte, wirt- 
ichaftliche und soziale Arbeit des 
Saarlandes befruchte und der Arbei- 
er- und Angestelltenschaft ein gutes 
Scho verschaffe. Nicht zuletzt müsse 
je die Mitverantwortung der Arbei- 
er- und Angestelltenschaft in der Ge- 
Mtwirtschaft des Landes fördern 
Diese neue Form der Mitwirkung im 
virtschaftlichen Leben bedürfe zur 
wirksamen Ergänzung des rechten 
zeistes, um segensreich für die Ar- 
‚eitnehmerschaft und für das ganze 
Folk an der Saar zu sein. 
Dr. H. Braun sprach für den er- 
rankten Bürgermeister der Stadı 
jaarbrücken herzliche Grußworte und 
)jetonte die enge Verhindung zwischen 
jer Arbeiterstadt Saarbrücken und 
ler Arbeitskammer. 
Für den Gesamtverband der Christ- 
ichen Gewerkschaften sprach deren 
Präsident, H. Ruffing (MdL). Er 
würdigte in seiner Glückwunsch- 
ıdresse die besondere Bedeutung der 
jeugeschaffenen Arbeitskammer. Sie 
ı1abe erst die Voraussetzung für eine 
aarländische Gesamtwirtschaftiskam- 
ner geschaffen, die den Schlußstein in 
inserer demokratischen Wirtschafts- 
erfassung an der Saar bilde. Die Ar- 
)jeitskammer sei der erste grundle- 
ljer.de Schritt auf dem Wege zur Mit- 
jestimmung der Arbeitnehmerschaft 
n der Wirtschaft. Sie mache die ‘Be- 
ufsorganisationen keineswegs über- 
Jüssig und nehme ihnen ihr Betätıi- 
ıungsfeld nicht, Vielmehr ergäbe sich 
rotz unterschiedlıcher Aufgaben und 
\rbeitsgebiete eine notwendige und 
ıützliche Zusammenarbeit in wirt- 
chaftlicher und sozialer Hinsicht, die 
lie Lebensfragen der Arbeilinehraer- 
chaft zu lösen habe. 
Für die EG sprach Gewerkschafts- 
‚ekretlär Rauch. Er gab seiner Ge- 
ıugtuung über die Errichtung der Ar- 
»eitskammer Ausdruck. Nach Öster- 
:eich und der Schweiz sei das Saar- 
»nd das dritte Land. das der Arbeit 
LE 
TE MELDUNG! 
Vor Redaktionsschluß erhalten wir 
gende Einspruchsschrift der Re- 
jerung des Saarlandes, Minister für 
\rbeit und Wohlfahrt, vom 14. März 
952: 
zesehene Schieds- ung Schlichtungs: 
erfahren in der vorliegenden Streit- 
ache überhaupt anwendbar ist. Übei 
Hese Meinungsverschiedenheiter 
sann, da es sich um die Auslegung 
les Artikels 1 der Konvention über 
jen Betrieb der Saargruben vom 3 
k 1950 — ABI S. 24 — handelt, nach 
Artikel 14 a. a. O. nur die gemäß Ar: 
ikel 5 der Konvention über dit 
Jurchführung der französisch-saar- 
ändischen Wirtschaftsunion vom 3 
'. 1950 — ABI. S. 22 — gebildete fran. 
‚Öösich-saarländische Wirtschaftskom- 
nission entscheiden. Nachdem diest 
Kommission angerufen worden ist 
st der Minister für Arbeit und 
Wohlfahrt gemäß $& 11 des Tarifver- 
ragsgesetzes genötigt, Einspruch 
egen den Schiedsspruch einzulegen 
Bei dieser Sach- und Rechtslagt 
‚ann daher zunächst dahingestellı 
»eiben, ob der Schiedsspruch des 
MMaatlichen Schlichtungs- u. Schieds- 
‚usschusses, der die Saargrubenver-. 
valtung zu einer Erhöhung der zül: 
igen Löhne und Gehälter der im 
jaarbergbau beschäftigten Arbeiter 
ınd Angestellten um 5's mit Wir- 
(ung vom 1.2.1952 verpflichtet, als 
Verstoß gegen Artikel 3, Abs. 2, lit. b 
ler Konvention über die Durchfüh- 
ung der frangösisch-saarländischen 
Virtschaftsunion vom 3. 3. 1950 — 
+BI. 8. 22 — anzuschen ist. Hierzu 
«önnie erst dann Stellung genom: 
nen werden, wenn über den Streif 
uinsichtlich der Zuständigkeit des 
5taatl. Schlichtungs- und Schieds: 
‚usschusses von der Wirtschafts: 
‚ommission eine Entscheidung ge 
roffen ist. gez. Hoffmann. 
Unsere Stellungnahme hierzu be: 
alten wir uns vor 
Saarbrücken, den 14. 3. 1952 
Regierung des Saarlandes 
Der Minister für 
Arbeit und Wohlfahrt 
Nr. 673/52 
An 
len Herrn Vorsitzenden des Staatl. 
Schlichtungs- und Schiedsaus- 
ichusses, . 
die Einheitsgewerkschaft 
Industrieverband Bergbau — 
lie Gewerkschaft Christlicher 
Saarbergleute, 
den Verband der kaufmännischen 
1Nd technischen Angestellten. 
Saarbrücken. 
Zetr.: Schiedsspruch in dem Lohn- 
streit im Saarbergbau v. 6.3. 1952. 
Ich lege hiermit gemäß $ 11, Abs. 1 
ıes Gesetzes über Tarifverträge und 
\‘chlichtungswesen vom 22.6. 1950 — 
\Bl. S. 597 gegen den mir durch den 
lerrn Landesschlichter bekanntgege- 
»‚enen Schiedsspruch vom 6. 3. 1952, 
ıen Parteien zugestellt am 10. 3. 1952, 
Zinspruch ein. 
Nach $ 11, Abs.1 des Tarifver- 
ragsgesetzes muß der Minister für 
Arbeit und Wohlfahrt gegen lohn- 
egelnde Tarifvertragsbestimmungen 
Jinspruch einlegen, falls diese gegen 
Yerpflichtungen verstoßen, die die 
Regierung des Saarlandes mit ande- 
en Staaten eingegangen ist. 
Es sind nunmehr Meinungsver- 
chiedenheiten aufgetreien darüber, 
.b das im Tarifvertragsgesetz vor- 
1)
	        

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