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Der Saarbergknappe (4 [1952])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (4 [1952])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1952
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689980
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
4 [1952]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1952
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
116

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (4 [1952])
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Januar 1952 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1952 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. März 1952 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. April 1952 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Mai 1952 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Juni 1952 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juli 1952 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. August 1952 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. September 1952 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Oktober 1952 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. November 1952 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Dezember 1952 (12.)

Full text

65 ET SU 
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SEWEI 
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‚Der Saarbergknappe“, Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergieute, ersch&int monatlich — Postbezugspreis "Vierteljährlch 80.— Frs. einschl. Postzustellgebühr 
Einzelpreis im Zeitschri?tertangder 15,— Fre, 
H— _ 
‘ SAARBRÜCKEN, IM . 
Nummer ! 2 
Jahrgang « 
Saarländische „Lothri R "In N 
aarlänNGIsche „LOthringen-Rentner” In Kot 
Großkundgebungen in Bisten und Differten - Reform des saarländisch-französischen Sozialabkommens 
dringend notwendig - Das Wohnsitzprinzip als gerechte und zweckmäßige Lösung - Über 7000 
saarländische „Lothringen-Rentner“ betroffen - Befriedigende Sotort!ösung gefordert 
Ein echter Notstand 
Der 13. Januar 1952 war ein be- 
jeutsamer Tag für die Warndt- und 
Saudörfer, stand er doch im Zeichen 
zweier gewerkschaftlicher Groß- 
kundgekungen, die nicht mehr und 
nicht weniger als das so heiß um- 
kämpfte saarländisch - französische 
Sozialabkommen zum Gegenstand 
hatten. Junge und aktive Berzmän- 
1er, Bergpensionäre in schloh weißem 
Haar und harten Gesichiszügen, die 
lie jahrzehntelange beschwerliche 
Arbeit unter Tage eindrucksvoll ge- 
zeichnet hat, und leidgeprüfte Berg- 
nannswitwen, die der schwere wirt- 
schaftliche Daseinskampf, der früh- 
zeitige Verlust des Gatten und Er- 
ıährers der Familie vor drückender 
Notlage fast resignieren ließ, sie alle 
Kamen an diesem ungewöhnlich son- 
nigen Januarsonntag nach Bisten, 
jem traditionellen Versammlungsort. 
Do gespannte Erwartung oder harte 
Not sie trieb, sie waren zur Stelle, 
als ihre Gewerkschaft sie rief, und 
wieder einmal legten sie ein echtes 
Zeugnis bergmännischen Wollens 
ınd bergmännischer Disziplin ab 
ınd bekannten sich zu ihrer christ- 
ichen Bergarbeitergewerkschaft in 
dieser bedeutungsvollen Stunde 
Das im Jahre 1949 abgeschlossene 
ınd im darauffolgenden Jahre in 
Kraft getretene Sozialabkommen, 
jas die beiderseitigen Fragen der 
Sozialversicherungen regelt, hat sich 
in der Folge als nicht nur unzu- 
länglich, sondern als sozialer Zünd- 
stoff erwiesen, eben weil es zuviele 
Blemente sozialer Unklarheit und 
;echtlicher Unsicherheit enthält, die 
zu einer echten wirtschaftlichen 
Notlage führten. Es ist in unserer 
50 sehr bewegten und wirtschaftlich 
wenig stabilen Zeit deshalb wohl 
sehr begreiflich, daß dieses Abkom- 
men Gegenstand heftiger und lang- 
wieriger Auseinandersetzungen ge- 
worden ist, die nur dann.ihren posi- 
tiven Abschluß finden können, wenn 
Frankreich einsichtsvoll ung groß- 
zügig genug ist, eine schnelle und 
gründliche Überholung dieses Ver- 
‚ragswerkes herbeizuführen. Ohne 
diese Garantieerklärung wird die 
5etrofene Bevölkerung nicht zur 
Ruhe kommen und sich auch nicht 
;ufrieden geben; denn sie hat klare 
zechtsansprüche und befindet sich 
n einer großen Notlage, das ist un- 
ezweifelbar. Es war eine spannungs- 
-olle Atmosphäre, eine zielsichere 
ıntschlossenheit, die sich in den 
‘berfüllten Sälen ausbreitete und 
o einen eindrucksvollen Rahmen 
ür die Kundgebungen in Bis$en und 
Jifferten schuf 
Aetz, und nicht zuletzt die so zahl- 
eich dem Ruf der Christlichen Ge- 
verkschaften gefolgten Bergleute, 
tentner und Bergmannswitwen will- 
s<ommen. Sie seien eine treue und 
ınerschütterliche Gefolgschaft, die 
‚u ihrem Berufsverband stehe, deı 
;ich aber auch seinerseits seiner so- 
‚jalEn Verpflichtung ihnen gegenüber 
Mimer bewußt sei und sein Letztes 
hergebe, um ihr aller Recht und In- 
‚eressen sicherzustellen. Er skizzierte 
zurz den Stand der KRentenfrage 
ınserer saarländischen Lothringen- 
ientner und betonte, daß nunmehr 
jer Zeitpunkt gekommen sei, einer 
\chlußstrich unter diese so unbe- 
riedigende und dringliche Angele- 
enheit zu ziehen. Dem akuten Not- 
tand der vielen tausend betroffenen 
tentner und Rentnerwitwen müsse 
*zt ein Ende gesetzt werden. 
Sodann nahm als Hauptredner de: 
vages der Sozialreferent der GCS 
1. Kratz _zu grundsätzlichen und 
;jehr aktuellen Ausführungen das 
Nart 
Der Knappschaftsa:: re on- 
ne, Überherrn, kief in rzlich 
gehaltenen Be... Eswallen die 
‚äste, ne den Redner des 
‘ages, Her Kn3 ‚psgflaftsdirektor 
‚D. Hans Aiatz von der Hauptver- 
raltuge def Gewerkschaft Christ- 
cher | Saaybergleufe, die vollzählig 
rschi n Orjgebürgermeister der 
remeinden, Verwaltungsvor- 
teherin des tes Bisten, Frl. Mül- 
er, den Bezjfksleiter der GCS. Bett- 
cheider, de Vertreter der Presse. 
en Kollegen Becker von der CAN 
Unzulängliche Re 
. Umstrittenes Sozialabkemmen 
An den Ausgangspunkt seiner 
achkundigen und von einem tiefen 
ozialen Mitgefühl und Verantwor- 
ungsbewußtsein getragenen Ausfüh- 
ungen stellte er die Präambel des 
saarländisch-französischen Sozialab- 
‚ommens, die folgenden Wortlaut 
at: „Gleichzeitig von dem Wunesche 
eseelt, den Personen, die der im 
jaarland oder in Frankreich gelten- 
len Gesetzgebung über die soziale 
jicherheit unterlagen oder unter- 
jegen, die Vorteile dieser Gesetz- 
‚ebung zu garantieren, sind über- 
ingekommen, darüber ein Abkom- 
nen abzuschließen 
0 u.a., daß’beim Wechsel von Land zı 
‚and keine Benachteiligung für der 
zkentner hinsichtlich der Wartezei‘ 
ınd der Anwartschaft entstehe, wei: 
erhin die Zusammenrechnung deı 
’ersicherungszeiten. Nach einer kur- 
en Kennzeichnung der französischer 
ıllocationspeciale, die er un: 
erem saarländischen Knappschafts- 
Old gleichseizte, hob er als fester 
z3rundsatz für die Leistungsberech- 
ung in der Rentenversicherung da: 
>rinzip ..pro rata temporis“, (d. h 
ıach Maßgabe der Zeiten) hervor 
\uf dem Gebiet der Krankenver- 
icherung gebe es erfreulicherweise 
ast keinerlei Klagen, Vorteilhaft se: 
lie neue Regelung, derzufolge auch 
lie saarländischen Ärzte künftig für 
aistungsberechtigte Grenzgänger u. 
jrenzgängerangehörige im saarlän- 
ıisch-französischen Grenzgebiet zu- 
'ändig seien. 
Ähnlich Zufriedenstellendes lasse 
ich auch über die Rentnerkranken- 
‚ersicherung sowie die Sachleistun- 
"en und das Sterbegeld sagen. Wei” 
Mit zwingender Notwendigkeit 
»lge hieraus, so fuhr der Redner 
ort, die volle Gegenseitigkeit und 
;leichwertigkeit des Wohnortes und 
er Arbeitsstätte, die jede Ver- 
chlechterung für Versicherte und 
‚eistungsberechtigte aus dem Gegen- 
eitigkeitsabkommen von vorneher- 
in ausschließe. In freimütiger Weise 
\ob er auch die einzelnen Vorteile 
"gg genannten Abkommens hervor. 
za 
tere Verbesserungen stünden über- 
dies bevor. 
Völlig unbefriedigende Alters- und 
Hinterbliebenenversorgung 
In einem kurzen Rückblick zeigte 
ar die Entstehungsgeschichte des 
;aarländisch-französischen Sozialab- 
zommens auf und stellte die offen- 
zundige Unzulänglichkeit des Ge- 
;etzwerkes fest. ebenso aber auch die 
ınmißverständlichen Warnungen, die 
ar seinerzeit als Sozialreferent der 
CS. gegenüber den damalizen Ver- 
iıntwortlichen des Arbeitsministe- 
'jums ausgesprochen habe. So sei es 
»ntgegen einigen unbezweifelbaren 
Vorteilen zu sehr erheblichen Nach- 
eilen gekommen, die geradezu 
<rasse Notstände unter der betroffe- 
ıen saarländischen Grenzbevölke- 
‚ung hervorgerufen hätten und ein 
ichnelles und gründliches ÜUberholen 
tes Sozialabkommens notwendig 
nachten. In diesem Zusammenhang 
ügte er besonders die ungünstigen 
„‚eistungsvoraussetzungen. wie die 
5jährige Wartezeit, das Erfordernis 
‚on 500 verfahrenen Schichten in 
len beiden letzten Beschäftigungs- 
ahren vor dem Versicherungsfail 
‘nd die Anrechnung der Unfall- und 
‚Lilitärdienstzeit u.a.m. im frazösi- 
ichen Sozialversicherungsrecht, was 
ınsere saarländischen Leistunzsemp- 
änger so sehr benachteilige. Die 
suswirkungen hätten zum Wegfall 
on 2200 Renten oder Rententeilen 
‚eführt. Bereits in der Grenzzänger- 
‚undgebung vom 10,9.51 in Bisten 
‘abe er energisch auf diese Mißver- 
ıältnisse hingewiesen und als einst- 
veiligen Erfolg die Übernahme be- 
‘timmter Rentenverpflichtungen er- 
'atzweise durch die ergänzende saar- 
andische Fürsorge verbuchen kön- 
ıen. Als weitere Auswirkung sei die 
ıllmähliche Übernahme von weite- 
‚en über 5000 Renten in langsamer 
Tolge durch die saarländischen Stel- 
en zu verzeichnen gewesen. Noch 
mmer aber verblieben schwerwie- 
‚ende Lücken und Rechtsnachteile. 
Unseren unentwegten Bemühungen 
‚ei es gelungen, auch weiterhin die 
Ersatzleistungen der saarländischen 
Stellen einschließlich der Renten- 
srhöhungen. sicherzustellen Aller 
rl 
Wählt bei den Arbeitskammerwahlen 
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die Kandidaten der Christlichen Gewerkschaften! 
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