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Der Saarbergknappe (2 [1950])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (2 [1950])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1950
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689969
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
2 [1950]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1950
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
76

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 04. März 1950
Volume count:
3
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1950-03-04
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (2 [1950])
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Januar 1950 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Februar 1950 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. März 1950 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. April 1950 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Mai 1950 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Juni 1950 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juli 1950 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. August 1950 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. September 1950 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Oktober 1950 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. November 1950 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Dezember 1950 (12)

Full text

© ze 
. ATTENTAT 
SAARBRÜCKEN, IM MÄRZ 1950 Jahrgang ? 
Nummer 3 
Zur Saargruben-honvention 
Die öffentliche Diskussion 
Die kürzlichen Pariser Saar- 
«bkommen, insbesondere die Saar- 
zruben-Konvention, um die es 
;öigentlich geht, sind Gegenstand 
aeftiger Diskussionen hüben und 
jrüben, sowohl*wie im eigenen 
Land geworden, Begreiflich! Denn 
°5s gibt in der Tat in dieser Frage 
‚wei scharfe gegensätzliche Ge- 
sichtspunkte, die in ebenso schar- 
en Auffassungen ihren Nieder- 
schlag gefunden haben. Wir selbst 
verden als Saarländer und beson- 
jers als christliche Gewerkschaft- 
er von dieser Frage zu sehr be- 
‚ührt, als daß wir uns ihr entziehen 
sönnten oder gar entziehen woll- 
‚en Darüber hinaus fühlen wir uns 
als Mithandelnde auch mitverant- 
wortlich und besitzen Mut genug, 
diese Verantwortung in der Öffent- 
lichkeit zu bekennen und sie auf 
las wirklich uns zukommende Maß 
zu beschränken. Bereits in der letz- 
en Nummer des „Saarbergknappen“ 
ı1aben wir zu Beginn der Pariser 
Saarverhandlungen im Zusammen- 
jaang mit der Saarfrage auch das 
saargrubenproblem als die bedeut- 
aamste aller Einzelfragen einer ein- 
zehenden Prüfung unterzogen und 
jen Charakter einer Reparations- 
rage abgelehnt. der zweifellos dem 
jaarproblem, insbesondere aber 
im Saar grubenproblem, 
'eit Kriegsende anhaftet. Inzwischen 
1aben die Delegationsmitglieder H. 
luffing und K.Schmitt in der 
jaarbrücker Landeskonferenz der 
’GS vom 5. März 1950 einen um- 
assenden Bericht erstattet. Weiter- 
in brachte die Märznummer der 
Gewerkschaftlichen Rundschau“ 
ach Verhandlungsabschluß eine 
rste kurze Stellungnahme zum 
"erhandlungsverlauf und Verhand- 
ıngsergebnis unter Betonung un- 
arer Verantwortlichkeit. 
Nachdem nun das offizielle Er- 
ebnis vorliegt, wollen wir ab- 
chließend noch einmal unsere 
7erantwortung bezüglich der Ge- 
amtfrage, vor allem aber der Saar- 
;rubenkonvention, unmißverständ- 
ich herausstellen und abgrenzen. 
Jas erscheint uns besonders des- 
'aalb notwendig zu sein, weil uns 
‚on verschiedenen Seiten in aller 
)£fentlichkeit eine Verantwortung 
esonders politischer Natur zuge- 
thoben wird, die wir von Anbe- 
;jinn der Verhandlungen als Christ- 
iche Gewerkschaften nicht als die 
nsere betrachtet haben und sie 
eswegen auch nicht vor unserem 
‘ewissen, vor der Bevölkerung und 
or unsern Mitgliedern als solche 
-aven konnten. 
>arationspfändern zu verzichten 
vobei man aber die Ausbeutungs- 
"echte an diesen Pfändern . unein;. 
jeschränkt als Äquivalent für die 
Sewährung der politischen Auto- 
10mie in Anspruch nahm. Wir 
nöchten hier grundsätzlich die Zu- 
'tändigkeit des Alliierten Kontroll- 
’ates für solche deutsche Hoheits- 
Tagen außeracht lassen, da sie eine 
rölkerrechtliche Neuheit darstellt 
desgleichen die auf Grund einer 
ein zwischenstaatlichen Regelung 
;rfolgte verfassungsmäßige Konsti- 
uierung eines autonomen Saar- 
itaates. Diese Abmachung ist bis- 
ıer lediglich von der {französisch- 
‚aarländischen Übereinkunft und 
ler Billigung der angelsächsischen 
Aächte getragen und steht in Wi- 
‚erspruch zu der Auffassung deı 
]st- und Westdeutschen Republik 
nd des russischen Alliierten, der 
naßgeblicher Sprecher im Allier- 
an Kontrollrat ist. Diesem völker- 
echtlich noch unbestimmten Zu- 
tand entspricht zweifellos auch 
ler Hinweis in den neuerlichen 
aarländisch-französischen Konven- 
ionen auf die nachträgliche völker- 
'echtliche Bestätigung durch einer 
‚llgemein verbindlichen Friedens- 
/ertrag und auf die saarländische 
Verfassung aus dem Jahre 1947 
erst durch einen Friedensvertrag 
vürde der derzeitige Charakter 
nes Provisoriums, der ihm immeı 
ıoch anhaftet, aufgehoben und da- 
nit völkerrechtlich gültiges Gesetz 
seschaffen. Über diesen soeben ge- 
:ennzeichneten vorläufigen Rechts- 
harakter gehen die nunmehr ab- 
jeschlossenen Konventionen in kei- 
ıem Fall hinaus, Es bleibt die Frage 
ffen, inwieweit ihr bei ihrem 
;fenkundigen Übergangscharakter 
‚echtsschöpferische Kraft in staats- 
echtlichem Sinne eignet. 
Die umstrittene Rechtslage 
Die durch den verwirrenden po- 
itischen Streit nunmehr recht un- 
‘bersichtlich erscheinende Rechts- 
age bedarf zunächst einer Klar- 
;tellung. Saarland und Saargruben 
sind „Nachlaßteile‘“ des Deutschen 
Reiches, das wohl in seiner staats- 
aolitischen Funktion gestört oder 
ınterbrochen ist, keineswegs aber 
ıufgehört hat als Staatsgebilde zu 
jestehen. Dafür spricht schon die 
Zxistenz des Alliierten Kontroll- 
;ates als oberster politischer Be- 
ı1örde des Nachkriegsdeutschland, 
;o sehr diese Institution völker- 
°echtlich als anfechtbar angesehen 
wird. Den vom Alliierten Kontroll- 
‘at an die französische Besatzungs- 
Nacht bezüglich der Saar übertra- 
3enen Befugnissen kommt infolge- 
lessen der Charakter einer Ver- 
Waltungshoheit bzw. einer Treu- 
ıändersehaft zu und zwar solange. 
ıls nicht durch einen Friedensver- 
Tag bzw. durch eine völkerrecht- 
ich bindende Abmachung ein an- 
leres für die Beteiligten gültiges 
Recht gesetzt wird. Demgegenüber 
deansprucht Frankreich das Saar- 
and sowohl wie die Saargruben als 
Zeparationen und unterstreicht 
lurch seine seitherige Politik die- 
;jen „Rechtsanspruch“ recht deut- 
ich. Seine Auffassung des Saar- 
)roblems stützt sich auf den end- 
zültigen Zerfall der alten staat- 
ichen Adautschen Reichshaheit und 
lie „rechtmäßige Neukonstituie- 
ung“ eines autonomen Saarlandes 
ls eigener Staat, derzufolge das im 
jaarland befindliche frühere Reichs- 
'‚ermögen zu Gunsten des neuen 
Vachfolgestaates verfallen sei. Nur 
nter dieser Voraussetzung war 
aan in Paris gewillt, auf das Saar- 
and und die Saargruben als von 
en Angelsachsen gsebillieten Re- 
Die politischen Interessen 
Die Rechtslage wird, wie schon 
orhin angedeutet, von politischen 
Zeinungen angefochten. die von 
iner eindeutigen Rechtsnachfolge 
es neuen saarländischen Staates 
nd einem unanfechtbaren Eigen- 
ımsanspruch Frankreichs auf die 
aargruben sprechen. Dieser Eigen- 
ımsanspruch Frankreichs beläuft 
ıch einerseits auf Tributansprüche 
ndererseits auf nicht völlig abge- 
oltene frühere reichsdeutsche Ver- 
flichtungeh gegenüber Frankreich 
ras einem verständlichen, aber sehı 
edingten Machtgefühl entspringt 
jem Saarland noch den Saargruben 
ls solchen eignet durch besondere 
;egebenheiten ein bedeutsamer po- 
tischer Charakter, der über die 
anerbezirklichen Belange hinaus- 
eht. Beide erhielten ihn erst 
urch die mehrmalige deutsch-fran- 
5sische Interessenüberschneidung 
vährend der letzten 30 Jahre ir 
liesem Raum, Aus der geographi- 
schen Grenzlage und dem geschicht- 
ichen Grenz- und damii Spannungs- 
eld heraus ergeben sich die zeit- 
ich und räumlich bedeutsamen Be- 
ührungspunkte, die vor allem im 
Zeichen der Saarkohlen stehen unc 
‚on hier aus auch verstanden wer- 
len müssen. Somit wird verständ-:- 
ich, daß Saarfrage und Saargruben- 
»roblem aus dem eigentlichen saar- 
ändischen Interessenbereich her- 
usragen und infolgedessen eine 
ıöhere politische Entscheidung un-:- 
intbehrlich geworden ist. Es besteh! 
lie Gefahr, daß diese Interessen- 
;erührung das Saarproblem infolge 
;»esonderer zeitbedingter Umstände 
mu einem europäischen Problem 
‚usweitet, indem es die Lösung des 
eutigen europäischen ÄKernpro- 
ılems. die deutsch - f{ranzösische 
Verständigung, erschwert, wenn 
ıicht zeitlich merklich verschiebt 
der gar unmöglich macht. 
Es ist weder unsere Aufgabe noch 
ıer der Ort, diese Frage geschicht- 
ich und gesamtpolitisch zu über- 
>rüfen, wie wohl sie uns auch als 
Staatsbürger in etwa angeht. Die 
ıolitische Vorenischeidung ist nun 
zunächst und vorläufig durch 
F”rankreich und die damit einver- 
;tandenen Westmächte einerseits 
ınd durch die Regierung und die 
>olitischen Parteien des Saarlandes 
ındererseits getroffen worden und 
»ıntzieht sich damit unserer Ein- 
GCS verlangt 
Lohnverhandiungen 
Unterm 10. März haben wir ein 
ichreiben an die Regie des Mines 
zjerichtet, in welchem wir im Hin- 
»”lick auf die gegenwärtige soziale 
ınd wirtschaftliche Situation als- 
yaldige Verhandlungen mit den Ge- 
verkschaften wegen Durchführung 
äiner allgemeinen Lohnerhöhung 
refordert haben. 
Wir haben gleichzeitig gefordert, 
laß auch die Neugestaltung der 
„Ohnordnung auf Grund der von 
jen Gewerkschaften eingereichten 
/orschläge Gegenstand der Bespre- 
':hungen sein soll. 
— — = EEE 
'lußnahme und Mitwirkung. Wir 
)jemerken dabei nur, daß wir eine 
jehr eindeutige Vorstellung und ein 
klares Urteil über das Wesen und 
lie Gestaltung der saarländischen 
Belange haben, die sich in man- 
:hem mit der offiziellen Auffassung 
nicht decken mag. Die Unmög- 
lichkeit einer praktischen politi- 
ichen Einflußnahme auf die ge- 
;amtpolitischen wie auf wichtige 
Feilfragen enthebt uns in gleichem 
Maße der politischen wie recht- 
ichen Verantwortlichkeit für die 
'üngste Entwicklung, zu der wir als 
‚ein politische "Tatsache nichts bei- 
setragen haben und das auch kei- 
ı1eswegs jemuls beabsichtigten. Das 
nöchten wir in aller Form heraus- 
;tellen. Soweit wir überhaupt in 
liesen Dingen eine Verantworilich- 
zeit besaßen, so war diese völlig 
ınders gearteter Natur und wurde 
’on uns auch als solche mit aller 
Zntschiedenheit und Klugheit wahr- 
senommen. Enisprechender Beweis 
ıerfür ist allein schon die im {fol- 
jenden wiedergegebene Gegenüber- 
itellung des ursprünglichen fran- 
Ösischen Konventionseniwurfs und 
ter späterhin tatsächlich erzielten 
<onvention über die Saargruben. 
Der aus dieser Gegenüberstellung 
ıblesbare sachliche Erfolg ist we- 
'entlich unserer Arbeit zuzu- 
;chreiben. Betonen wir es noch eim- 
(Fartsetzung auf Seite 21
	        

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