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Der Saarbergknappe (13 [1932])

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (13 [1932])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1932
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689865
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
13 [1932]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1932
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1932
Volume count:
21
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1932-05-21
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (13 [1932])
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1932 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1932 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1932 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1932 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1932 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1932 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1932 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1932 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1932 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1932 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1932 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1932 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1932 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1932 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1932 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1932 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1932 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1932 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1932 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1932 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1932 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1932 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1932 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1932 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1932 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1932 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1932 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1932 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1932 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1932 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1932 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1932 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1932 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1932 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1932 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1932 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1932 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1932 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1932 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1932 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1932 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1932 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1932 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1932 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1932 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1932 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1932 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1932 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1932 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1932 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1932 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1932 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1932 (53)

Full text

Selite 2 ver Saar⸗Bersknav 
3. Schnellste Verwirklichung des schon wiederholt Textilarbeiterbewegung in Twente. Nach dem großen 
vom Gewerkverein und dessen Vertreter im Landesrat S5treik in der dortigen Textilindustrie 1902 wurde 
geforderten Arbeitsbeschaffungsprogramms. Durch 5„tins als Leiter des Textilarbeiterverbandes „Uni⸗— 
Bereitstellung bzw. Beschaffung von Geldmitteln zur as“ angestellt. An der Gründung des Gesamtver⸗ 
Durchführung dringend notwendigen volkswirtschaft andes der christlichen Gewerkschaften Hollands war 
lichen Arbeiten gibt es viele etenen eine grö der Verstorbene hervorragend beteiligt. Ueber zehn 
here Anzahl eeee Awars oser zu — —8 — Fedetteur vye rgan⸗ dze 88 
4. Als unsozia eichnet die Konferenz das Vor- chen Gesamtverbandes. Sei 5 war der Verstor⸗ 
gehen der e e dee n —— ene in der Bergarbeiterbewegung Hollands tätig 
der Unterstützüngssähe sowie der Ausschlußsätze zut Latdem im Jahre 1922 der holländische Bezirt vom 
Feststellung der Beduͤrftigkeit ab . April. wodurch vewertverein christuicher, getrennt 
auhzer den kinderreichen Familien die arbeitslos ge- wurde, um In eigene, her än In Verhäit⸗ 
— diedehhe zIuß de ten Insandeditd Joseph Stins zum Vorsitzenden. Die gute Entwicklung 
nsoige des Todes der Mutter den Haushalt des es hollndischen Bergarbeiterverbandes ist in erster 
X Imener ige in egdient ein Führer mit Verantwor—⸗ 
überwiegend untserhalten wird, auch dem rbs⸗ n — 
oen die ——8 Schwester der Fami— nehnein *8 A Mederunn sen wetntt 
ien p ʒ ett dn * tszeit. W te Tau⸗ zewissenhafter Prüfung als richtig hielt im Interesse 
Lerkürzung der Arbeitszeit. Wenn hente Tau- der hollandischen Bergarbeitet Später steüte sic 
sende von Arbeitswilligen vergeblich auf Beschäfti. Iinn“ heraus, daß Stins über Augenblickssimmune 
zung warten, ist es ein unhaltbarer Zustand, wenn 5 *8* 
— 6 v hinweg die sozialen Probleme richtig erfaßt hatte. 
die noch in den Betrieben befindlichen Arbeitnehmer Infoldedessen war der Verstorbene bei den Viit— 
eine lange Arbeitszeit haben und oft Ueberschichten nj — 
b “3 zliedern seines Verbandes sehr beliebt. Auch in 
und Ueberstunden verfahren müssen. Hier ist schnelle gnerischen Kreisen wurde die lamere Gefinnung 
und andauernde Hilfe unbedingt erforderlich. zes Verstorbenen anertann. 
Welch große Beliebtheit der Kollege Stins sich er⸗ 
rungen hatte, bekundete die am 30. April 1932 statt⸗ 
zefundene Beerdigung. Dieselbe zeigte eine Teil— 
nahme, wie sie Heerlen und der Bergbaubezirk Hol 
lands noch nicht erlebt haben. An der Beerdigung 
rahmen mehrere Vertreter des Gewerkvereins christ⸗ 
icher Bergarbeiter Deutschlands teil, welche einen 
ranz am Grabe des Verstorbenen niederlegten. 
Dtöge der Herrgott den Verstorbenen dafür belohnen 
was zh auf Erden für seine Mitmenschen Gutes ge— 
eistet hat. 
Hermann doseph étins * 
Der Führer der holländischen Bergarbeiter 
bewegung, Hermann Joseph Stins, ist am 27. Apris 
1932 im Alter von 55 Jahren gestorben. Der Ver— 
— war schon längere Zeit leidend. Sein Tod 
edeutet einen schweren Verlust für die holländische 
Gewerkschaftsbewegung. Ueber dreißig Jahre war 
Kollege Stins darin führend tätig. Zuerst in der 
Knappschuftliches — 6oziales 
lustes der Anwartschaft darf die Anerkennungsgebühr nich! 
Die bicherung des Anspruchs auf e a — epote g31 d 
3 er also z. B. am 15. oder 31. Mai1 aus der ver⸗ 
nappichaftliche Leistungen deeeeea en eee muß 
1 is spätestens 31. Mai 1932 die Anerkennungsgebühren an 
Din Sinndichrerwen Iee rinappichast au die die Knappschaft abgeführt haben. andernfalls die Anwart⸗ 
chaft erlischt. Zeiten. in denen ein Streitversahren we⸗ 
Die im Saarbergbau durchgeführten Entlassungen zen eines Anspruches auf Gewährung einer Pension 
bringen mit sich, daß die Versicherten, die durch Arbeits⸗ chwebt, werden in diese Frist nicht eingerechnet, jedoch sind 
josigteit oder sonstige Umftände aus der Kranken-, Pen⸗ in Faile rechtskräftiger Ablehnung des Anspruches die 
* und eeeenne S Anerkennungsgebühren baldigst nachzuentrichten. 
mmungen beachten müssen, damit ihnen ihre Versiche⸗ —— 
rungsrechte nicht verloren gehen. Um die sich häufenden b) Freiwillige Weiterversicheruns: 
ee idee eb asverwaltuüngezu vermei, Instatt eine Angtkennungassebühr zu zahlen. können die 
ee ee i Besanen vie solnt dusaamen- Hitslieder beim Ausscheiden aus, der wversiche runasvtlich— 
Aent die sie ut nbewahren wollen, daͤmu Sie den igen Beschäftigung in der Pensionskasse sich freiwillis 
Versicherten Auftiarung geben koönnen. veiter versichern. Zur Weiterversicherung sind die Bei⸗— 
Vg; e en e de⸗ Miad ee ie onen 
nteil zuletzt entrichten mußte. ie Entrichtung höherer 
l. Kranlenversicherung Zeiträge ist zulässis. Für Zeiten halber Beiträge werden 
Die im Bergbau beschäftigten Arbeiter gehören während Steigerungssätze nur zur Hälfte gewährt. 
der Dauer ihrer Beschaͤftiaung kraft Geseßes der Kranken. Auch für Mitslieder. die die freiwillige Weiterverfiche— 
iae ais Pilichim stslied an. Gelangen sie nach dem Aus- cung wählen, erlischt die Anwartschaft, wenn nicht binnen 
heiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftiguns in einem Jabre nach dem Ausscheiden aus der versicherungs⸗ 
den Genuß von Arbeitslosenunterstüßung, so werden fie oflichtigen Beschäftigung mit der freiwilligen Beitrags 
unch das zufiändige Arbeitsamt in der Krankenkasse ahlung begonnen, d. 6. mindestens ein Beitrag gezahlt 
berstchert die sür ihren Wohnort zuständis ist. Die Ver- vird. Die weiteren 11 Monatsbeiträge müssen spätestens 
ficherung kann bei der Saar⸗Knappfchaft nicht erfolgen. am letzten Tage des aweiten Kalenderjahres nach dem 
a die Arbeitsaͤmter besteht eine Verpflichtuna zur Ver Kkalenderiahre des Ausscheidens aus der Pensionskassen⸗ 
hcherung in der Krankentafie aber nur während solchen nitgliedschaft gezahlt sein Ist im ersten Jahre kein Bei— 
een in denen Arbeitslosenunterstüßung iatsächlich ben trag gezahlt. dann kann die Weiterversicherung auch nicht 
zogen wird. Während der Wartezeiten und während nehr getätigt werden. Eine Weiterpersicherung kann 
dider Zeinäume in denen imoige Anrechnens ander, auur beim Ausscheiden erfolgen. Die Weiter versicherunc 
veitliger Beßüge Unterfiüßung nicht zur Auszahlung lkann beliebig durch Zahlung der Anerkennungsgebühren 
tommt,. wird auch eine Krankenversicherung durch die Ar— ibgelöst werden. 
beitsämter nicht durchgeführt. Während also Anerkennungsgebühren innerhalb Jahres 
Fur Versicherungsfaile. die innerhalb eines Zeitraumes jrist nachh dem Ausscheiden aus dem Verghau zů Zahlen 
von vra ae demn Auesche den dus ver versiche ind, beträgt die Frist für Zahlung jreiwilliger Beiträg 
ieeeWeshäftinun er as dem Genu von wei Jahre. Zu beachten ist aber dasß schon innerhalt 
eeüntreten dieibt die Kranteg des ersten Jahres dem Verficherungsträget mindestens ein 
see ieeenee Htiretiedschaft dei einen reiwilliget Beitrag überwiesen wird. Es, ist also nicht 
— — — —— 
— — 
mitgliedschaft freiwillig weiterversichern, sosern es in dem Fdee ie rstasczahlung õxx— 
letzten Jahre vor dem Ausscheiden mindestens 6 Monate F 
oder in den letzten 2 Jahren mindestens 10 Monate ver— Für arbeitslose Mitalieder. die Arbeitslosenunter- 
sichert war. Wer Miitglied bleiben will, muß dieses der tützung beziehen. bat das Arbeitsamt die zur Erhaltung 
dee aen e Weteden Uus scheden aus der der Anwartschast ertorderli hen Anertennungsgebünren, zu 
üIn eee eage Per wahle Wieses Zeut ahlen Diese Vernflichtung bestent aber nicht. wenn der 
raumes einen Beitrag zahlen. Für die Folge darf der eeein eieeen re hre 
dtasethelinag wiht Lunger ald ein Monot rüchtändit ne ehtesiche bahe die arbeieleen Verharbeiten die N 
beitsämter auf, ihre Mitsliedschaft in der Pensionskasse 
hinweisen. damit die Zahlung der Anerkennungsgebührer 
richt versäumt wird. Auf Antrag des Arbeitslosen mui 
das Arbeitsamt auch die Weiterversicherungsbeiträge zur 
bensionskasse anstelle der Anerkennungsgebühren zahlen 
Den Mitgliedern der Saar-Knappschaft kann nur dringend 
empfohlen werden,. diesen Antrag zu stellen. weil sie sich 
dadurch eine höhere Pension erdienen. 
Die Zahlung von Anerkennunasgebühren oder freiwil— 
iigen Beiträgen ist nur bei solchen Mitgliedern notwen— 
dig. die noch nicht berufsunfähig find. Bei invalidisier— 
ten Mitgliedern erlischt die Anwartschaft in der Venfions 
sosse auch dann nicht, wenn die Vension wegen Verrich 
tung von Beschäftigung oder wegen Zusammentreffens mi 
inderen Renten in voller Höhe ruht. Anerkennungsge 
bühren oder iraimillige Beiträge brauchen allo nicht ge— 
zablt zꝛu wet 
Während der Dauer der Beschäftigung im Bergbau sint 
die Arbeiter in der Arbeiterpensionskasse pilichtversichert 
Mit dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Be 
schäftigung endet auch die Mitgliedschaft in der Pensions 
kasse. Zut Erhaltung der bis zum Ausscheiden erworbenen 
Rechte stehen den Versicherten zwei Wege offen. entwedern 
Anerkennungsgebührenzahlung — oder freiwillige Ver 
icherung — Paragraph 112 der Satzung. 
a) Zahlung von Anerkennnnrgsgebühren: 
Durch die Anerkennungsgebühren werden nur die Recht 
an die Vensionskasse erhalten, eine Steigerung der Lei 
tungen wird nicht erreicht. Die Anerkennungsgebüh: 
zheträgt 3— Frs. je Monat. Zur Vermeidung des Ver— 
Rummer 21 
3. Invalidenversicherung 
In der Invalidenversicherung erlischt die Anwartscha 
venn wäbrend zweier Jabre weniger als 20 Wochenbe 
räge entrichtet sind. Für Versicherte, die zuletzt im Ber 
zau beschäftigt waren, lausen diese zweiiährigen Anwar 
chaftsperioden von der Aufnahme der versicherungspfli 
tigen Beschäftigung im Bergabau an. Für Versicherte, d 
außerhalb des Bergbaues versicherungspflichtige Beschä 
tigung verrichtet haben, rechnen die zweijährigen Anwar 
chaftsperioden jeweils von der Ausstellung der letzt 
Zuittungskarte an 
Beispiele: 
Am 14. August 1921 Aufnahme der Beschäftigung i 
Bergbaus 15. März 1932 Ausscheiden aus der perfich 
runsspflichtigen Beschäftigung. — Die letzte Anwar 
schaftsperiode hat begonnen am 14. August 1931 und end 
am 13. August 1933. Da während dieser Periode berei 
mehr als 20 Wochenbeiträge gezahlt find, nämlich vo 
14. August 1931 bis 15. März 1932, brauchen für die 
Periode Beiträge nicht mehr gezahlt zu werden. — Od 
am 14. Januar 1920 Aufnahme der Beschäftigung i 
Berabau. 15. März 1932 Ausscheiden aus der versich 
tungspflichtigen Beschäftigung. Die letzte Anwartschaft 
periode hat begonnen am 14. Januar 1932 und endet a 
13. Januar 34. Während dieser Periode sind für 13 W 
hen Beiträge gezahlt worden, nämlich von Januar bi 
März 1932. Die fehlenden 7 Wochenbeiträge müssen bi 
wãtestens 13. Januar 1934 gesahlt sein. 
Freiwillige Beiträge sind in der dem Einkommen en 
prechenden Lohnklasse. mindestens aber in Lohnklasse 
zu entrichten. Für Nichtbeschäftigte gilt also in der R 
zel die Lohnklasse 2. Der wöchentliche Beitrag der Lob 
kasse 2 beträgt 2.00 Frs. 
Die freiwilligen Beiträge wirken rentensteigend, d. 
hei Festsetzung der Renten werden für sie Steigerung 
ätze gewührt. 
Für Versicherte. die zuletzt im Bergbau beschäftiol 
waren, müssen die freiwilligen Beiträge an die Saa 
Knappschaft entrichtet werden. Liegt der Wohnsitz quße 
zalb des Saargebiets. dann ist die Bezirksknappschaft de 
iehnenuvvichast zuständig. in deren Bereich der Woh 
ort liegt. 
Die vielfach geäußerte Meinung, daß durch die Zahluns 
on Anerkennungsgebühren auch die Anwartschait in de 
Invalidenversicherung erhalten würde, ist unzutreffend 
Durch die Zahlung von Anerkennungsgebühren werder 
nur die Rechte an die Pensionskasse erhalten. 
Arbeitslose Bergarbeiter. 
Während der Dauer des Bezuges von Arbeitslose 
Interstützung hat das zuständige Arbeitsamt die zur E 
haltung der Anwartschaft in der Invalidenversicherun 
erforderlichen Beiträge zu zahlen. Es empfiehlt sich d 
her, daß die arbeitslosen Bergarbeiter beim Arbeitsam 
vorstellig werden. damit die Zahlung rechtseitig erfolg 
Pensions⸗ und Rentenempfünger. 
Während der Dauer des Bezuges einer Invalide 
ente aus der Inpvalidenversicherung. eines Ruhegelde 
rus der Angestelltenversicherung, der knappschaftlichen J 
aliden⸗ oder Alterspension. einer Unfallrente oder eine! 
Versorgungsrente für eine Erwerbsverminderung vo 
nindestens 20 Prozent tritt ein Erlöschen der Anwar 
chait nicht ein. wenn der Rentenempfänger nicht ver 
icherunaspflichtige Arbeiten verrichtet. Diese Renten 
⸗empfänger brauchen also, solange sie versicherungspflich 
lige Arbeiten nicht aufnehmen, Beiträge zur Erhaltun— 
der Anwartschaft in der Invalidenversicherung nicht 
leisten. Die Bestimmung gilt auch dann, wenn die be 
treffenden Renten infolge Verrichtung von lohnbringen 
der Beschäftigung oder wegen Zusammentreffens mit an 
deren Renten oder aus sonstigen Gründen in voller Söb 
uhen. Nach Wegfall der Renten müssen jedoch die zu 
Erhaltung der Antwartschaft ersorderlichen Invalidenver 
icherunasbeiträge geleistet werden. Auf Grund der Not 
verordnung vom 17. Dezember 1931 sind Unfallrenten fü 
eine Erwerbsminderung von 20 Prozent in erhebliche 
Zahl in Fortfall gekommen. Hierbei handelt es sich nich 
um ein Ruhen, sondern um den agängzlichen Fortfall de 
Renten. Zur Erhaltung der Anwartschaft in der In— 
balidenversicherunsg müssen also nach dem Fortjfall de— 
Renten die erforderlichen Beiträge gezahlt werden. 
Bei der Zahlung an die Saar-Knappschaft soll in alle 
Fällen das Knappschaftsbuch mit eingesandt werden. 
Die Verwaltung der Saar⸗-Knappschaft. 
Aus der Niederschtift üher die bißung dee 
4* 
— 
zughnschüftzporstundes um 21. Ahtil 193 
Leistungen werden nur auf Ankrag gewährt. 
Das Gutachken der Herren Justitiare zu der Notverord 
uung der Regierungskommission, die die Gewährung vor 
deistungen nut auf Ankrag und zwar erst vom nächsten Wo 
aatsersten ab vorsieht, wird bekanntgegeben. Darin wird 
zum Ausdruck gebracht, daß der Vorstand Beschlüsse, die 
den gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, nicht fasser 
kann. Weiler wird festgesteut, daß als Eingangstag der An - 
räge nur der Tag gelten kann, an dem die Anträge bei der 
erwaltung der Saar-Knappfchaft eingehen. Die Knapp 
haflsältesten seien nur Millelpersonen und hätken nach der 
echtssprechung nicht als Organe der Knappschaft zu gelten! 
8 1140 der Zwangssatzung aufgehoben. 
Der Vorstand weimmt Kenntnis von dem Beschluß de 
Iberbergamtes vom 20. April ds. Is, wonach der 8 149 
Abs. 2 des Nachtrages zur Satzung der Saar-Knappschaf 
»om 26./27 Februar 1926 mit Wirkung vom 1. Januar 1932 
ib aufgeboben wird. 
Arzkangelegenheiten. 
Die vom Ausschuß für Arztangelegenheiten mit den Ver“ 
retern der Revierätzie am 6. April os. Is. getroffene Ver⸗ 
inbarung über Herabsetzung der Honorare wird beftätigt 
diernach werden die Sonorare der Revierärzte von 15. 2 
1932 ab anstatt der bisherigen 6 vom Hundert um 10 vom 
hundert ermäßigtl. — Die vorliegenden Anträge auf W8n 
—
	        

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