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Der Saarbergknappe (13 [1932])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (13 [1932])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1932
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689865
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
13 [1932]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1932
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1932
Volume count:
30
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1932-07-23
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (13 [1932])
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1932 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1932 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1932 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1932 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1932 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1932 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1932 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1932 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1932 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1932 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1932 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1932 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1932 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1932 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1932 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1932 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1932 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1932 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1932 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1932 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1932 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1932 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1932 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1932 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1932 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1932 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1932 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1932 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1932 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1932 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1932 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1932 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1932 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1932 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1932 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1932 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1932 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1932 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1932 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1932 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1932 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1932 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1932 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1932 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1932 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1932 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1932 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1932 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1932 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1932 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1932 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1932 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1932 (53)

Full text

13. Jahrgang 
——130 35 d — —⏑ ⏑0 
9 — 9 J4 189 6 19. 35 46 —5300 6 
*1 I08 2 66s 
HYraan des Gewerkvereins christl. Bergarbeiter Deutschlands für das Saargebiet 
ee e ar wirtschaxtuiche u geistige HebungWactete i n 
zotenlohn. für die Postabonnenten 15.— Fr, vierteljährl. des Bergarbeiterstandes Amt Saarbrücken, Sammel⸗Nr. 292 41. 
— — 
on, den 28. Juli 1982 
Vom Kampf ums Lebensrecht der Gunrürbeiterschuft 
Im Saargebiet ist ein heftiger Kampf um die So⸗ 
jalversicherung und die Steuergesetzgebung entbrannt. 
die Regierungskommission will zu den Verschlechte⸗ 
ungen, die ihre eigenmächtig in Kraft gesetzte Not—⸗ 
erordnung vom 17. Dezember 1931 den Versicherten 
bescherte“, neue Verschlechterungen, insbesondere in 
er Knappschaftsversicherung, einführen. Außerdem 
at sie schon durch die Erhöhung indirekter Steuern, 
ie sie ab 6. Juli d. J. in Kraft setzte, die breiten 
zolksschichten belastet. Nunmehr hat sie wiederum 
em Landesrat (vergl. letzte Rummer unseres Organs) 
in ganzes Bündel neuer Steuerverordnungen zu⸗ 
ehen lassen, die erhebliche Steuererhöhungen vorsehen. 
nurch diese Maßnahmen wird das Lebensrecht der 
aararbeiterschaft stärkstens bedroht. Sie befindet 
ch darum in einem heftigen Abwehrkampfe. Damit 
nsere Mitgliedschaft erkennt, worum es geht und 
staterial zur Führung des Kampfes in die Hand be⸗ 
ommt, bringen wir nachstehend auf vielseitigen 
Lunsch aus Mitgliederkreisen eine zusammenfassende 
)arstellung über das, was unsere Bewegung in jüng— 
er Zeit getan hat und unsere im Landesrat vertre⸗ 
enen Kollegen vorgebracht haben bei der Beratung 
zialpolitischer Gesetzentwürfe. 
Zunächst bringen wir die Ausführungen, die Ka— 
ierad Kiefer anläßlich der Vepatwiedung von 
ozialpolitischen Gesetzen in der Vollversammlung des 
andesrates am 12. Juli d. J. machte. 
.Entwurf einer Verordnung betr. vbicherung 
jes Bestandes der fozialversicherungsträger 
Dieser Entwurf stellt eine wortgetreue Abschrift der 
dotverordnung gleichen Titels dar, die die Regie⸗ 
ungskommission ohne Anhörung der gewählten 
olksvertretung und der berufenen Vertretung der 
zersicherten am 17. Dezember 1931 erließ und deren 
zorschriften am 1. Januar bzw. 1. Februar 1932 
hon in Kraft traten. Da der Entwurf schon dem 
rüheren Landesrat vorgelegt worden war, haben 
oir erstmalig am 5. Februar d. J. in einer Kommis⸗ 
onssitzung dazu Stellung genommen. Dem alten 
andesrat war eine Verabschiedung infolge der Neu⸗ 
»ahlen nicht mehr möglich. Schon am 5. Februar 
am aber meine Fraktion zu einer grundsätzlichen 
lblehnung des Entwurfes, da der Landesrat eine 
dotverordnung nachträglich nicht sanktionieren kann, 
deren Erlaß die Regierungskommission kein Recht 
esitzt. Die Sozialversicherungsgesetze gehören neben 
en Steuer-⸗ und anderen Gesetzen zu den Gesetzen, 
ie am 11. November 1918 im Saargebiet in Kraft 
varen. Nun bestimmt Paragraph 23 des Saarstatuts 
n Versailler Vertrag, daß Aenderungen an diesen 
zesetzen durch die Regierungskommission nach An⸗ 
örung der gewählten Vertreter der Bevölkerung be⸗ 
hlossen und ausgeführt werden sollen. Diese An⸗ 
srung hat die Regierungskommission unterlassen, 
»odurch sie eigenmächtig eine Beschneidung des ge⸗ 
ingen Rechtes vorgenommen hat, das der Versail⸗ 
rx Vertrag der gewählten Volksvertretung im Saar⸗ 
ebiet gelassen hat. Die Regierungskommission hat 
mit selbst verschuldet, wenn wir eine grund sätz⸗ 
iche Ablehnung des heute zur Begutachtung 
orliegenden Verordnungsentwurfes aussprechen. 
Lir handeln hierin auch gemäß der Stellungnahme 
ler beruflichen Vertretungen der Arbeiterinnen 
srbeiter und Angestellten. 
Um aber zu praktischen Ergebnissen für die Ver—⸗ 
cherten zu kommen, hatten wir der Regierungs⸗ 
ommission vorgeschlagen, sämtliche Entwürfe, die die 
zicherung des Bestandes der Sozialversicherungs⸗ 
räger betreffen, zurückzuziehen und dem Landesrat 
inen neuen Sammelentwurf vorzulegen, der den 
lenderungsanträgen Rechnung trüge, die vom Lan⸗ 
esrat in verschiedenen Kommissionssitzungen und den 
zertretern der Versicherten im Laufe der letzten Mo— 
ate der Reg-Kom. bzw. der Abteilung Sozialver⸗ 
cherung unterbreitet worden sind. Am 11. März 
932 würde ja auch eine Verordnung zur Durchfüh— 
ung der Notverordnung usw. erlassen, die ebenfalls 
den beantragten neuen Entwurf hätte eingear— 
beitet werden können, damit wieder ein — dürfte, und auch für den Kinderzuschuß ein 
liches und 538 Wert ogwaen —F Inaiheltae —ã sein e Fie wehen dif 
den wäre. iesem durchaus billigen Verlangen ist einschalten, daß auch die Bestimmungen des Kapitels 
man nicht nachgekommen. Es mag sein, daß man sich4, Abschnitt 2, 8 1 der Vierten Reichsnotverordnung 
darauf berufen kann, im Reiche sei es auch nicht an⸗ im Saargebiet eingeführt werden müssen, wonach 
ders, was aber nicht gegen die Berechtigung und Rütz-⸗ der Kinderzuschuß auch einem Dritten aus⸗ 
eie wiere deruns Win Wriaee gehandigt 
jeute no er Meinung, da a u lenge⸗ den da di 
—B ———— 
»essen, was zur Abstellung offenfichtlicher Unterlaß Saartgeblet nid Tber es hat sich inzwischen heraus— 
ungen bzwn unnötiger Härten unbedingt ndtig ist. Festellt, daß ihre Tinfuͤhrung! Zotwendig ist vie 
veshalb iwir nochmals die Vorlage eines Entwurfes hrigen Aiträge meitner dettien ehen dus des 
erlangen, der unsere Forderungen berückschtigt Frotdtollen vonm 3. und 9 Juant dieses Vahres hervor 
Diese Forderungen sind schon in den Protokollen über dinct varon verlaugt die Festhehünge de ner— 
vomminiengsitungen d netes wnen bliebenenbezüge gemäß 8 48 von Anmtswegen, ein an⸗ 
ie am 3. und 9. Juni d. J. Adeg 8 
it uhete aile diese Anftäge aubenals in Wort derer die iederschgung uperhobener Beträge au 
— er Sozialversicherung, insbesondere bei einer Anzah 
zuu den andeh deen Wallemir es mit einet kurzer In Winwen bin writerer die Einbeziehnng aue— 
enngeichnung dewen Witwen, denen die Hinterbüebenenrente aus der 
Zuerst verweisen wir auf die Anträge der Invalidenversicherung entzogen wurde, in die ge— 
Organisationen der Kriegsbeschädigten und hobene Fürsorge ohne Prüfung der Bedürftigkeit und 
Kriegshinterbliebenen, ein letzter die Weiterversorgung geistig und körperlich 
die am 23. März, 9. April, 24. Mai und an späteren gebrechlicher Kinder über das 15. Lebensjahr hinaus 
Terminen dieses Jahres der Regierungskommission Infolge der scharfen Anspannung der Sozialver— 
ugeleitet wurden, worin berechtigte Abstellungen von sicherungsträger haben wir nur Forderungen gestellt, 
haͤrten verlangt wurden. Es wäre doch wünschens- die die Beseitigung unnötiger Härten verlangen und 
dehrwegn in einem eden deraaden die ohne weiteres erfüllt werden können. 
en Aenderungsanträgen, die die Sozialversicherung ⁊ 
zes Saatgebietes in hrem Bestande bestimmt nich/ 2. Nachtrag zu dem Entwurf einer Verordnung 
erschüttern, Rechnung tragen würde. betr. bicherung des Vestandes der öozialver⸗ 
Sodann verweisen wir auf den ficherungslräner 
Antrag der Angestelltenorganisationen J . 
»om 7. Januar dieses Jahres, worin die notwendigen „Da wir der sesten Meinung sind, daß ein ein heit— 
—* bestinm d udeis licher Entwurf betr. Sozialversicherung dem Landes—⸗ 
enee e eee ——— rat vorgelegt werden kann, müssen wir auch diesen 
schen Gesehbuches verlangt werden, die durch Maß— mur wit den e unmittelbar zusammen⸗ 
eee ue eee e eeen e e e ete 
ne erihet nnee —B———— len Anträge steht auch in unmittelbarem Zusammen⸗ 
z ruht das Kranken⸗ und Hausgeld so iange als der bang mit Bestimmungen, die dieser zweite Entwurs 
* dder Krantheit Arbeit tgeid er⸗ enthält. Gerade dieser zweite Entwurf zeugt für die 
decherte wahrend der Suen Notwendigkeit, alle Bestimmungen und Aenderungen 
ält. Der hiermit beabsichtigten Entlastung der orwend —5 — neend undingen 
Krankenversicherung wird zu enigehen versucht, indem eeee Ma I 
nit Angestellten Vereinbarungen getroffen werden 9 dene õ J — * 
vonach im Krankheitsfalle kein Gehalt gezahlt wird Lu igen Fassung des 35 wünschen wir weitest⸗ 
diesem unberechtigten Vorgehen soll durch die be- gehende Berüchsichtigung der 
intragten Aenderungen in den vorhin genannten Ge— Eingabe der Vereinigung der Oris⸗ und 
——— Inteanerahe 
etzten Vollversammlu s * 
e rat aeherndetnmuteh he 
Angestellten vorgetragen und näher begrundet bis — — 
zeute ist die Regierungskommission jedo dew faßt. Die bei der Saar⸗Knappschaft aus u ge⸗ 
aus geen Werlanoen de Apdehehhem schchtlichen Entwicklung zu verstehende Regelung kann 
sR es dem ehedgen SX deibehalten dinhen b* 
8 ann aber nicht automatisch auf andere Kassen über— 
Wir hatten weiter eine klarere Fasung FF lragen werden, weshalb wir uns dem Standpunkte 
d lenden Gesetzes verlangt, weil sich be der Orts⸗ und eteeen aneseen, Der 8 
3 16 in diesem Entwurf kann ganz wegbleiben, wenn 
Bestimmungen beim Zusam mentreffen mehrerer den —X entsprochen wird, die die Ange⸗ 
kleiner Unfallrenten stelltenorganisationen am 7. Januar dieses Jahres 
alsche Auslegungen durch Versicherungsträger er- gestellt haben, die wir auch zu den unsrigen machten. 
gaben. Inzwischen ist die Abteilung Versicherungs- Femäß unserem Antrage betr. gebrechliche Kinder, 
vesen der Regierungskommiffion unserer Auffassung müssen wir die Streichung des 838 in dem zweiten 
zurch eine authentische Erklärung beigetreten, außer Verordnungsentwurf verlangen. Im übrigen gilt die 
»em das Landesversicherungsamt für das Saargebiet Stellungnahme, die wir zum ersten Entwurf einge⸗ 
o daß es ebt it — —A— nommen haben. 
zerung nach einer eindeutigen Fassung des Absatzes? 
es 8 20 zu enlsprechen. 3. Entwurf einer Verordnung betr. Aenderung 
Ein weiterer Antrag unserer Fraktion bezweckt, daf J 
e äi ne 
die Freigrenze von 150 Franken monatlich auch h 
zei den Bezugen in Anwendung zu bringen ist, bozialverficherung 
zie nach dem 1. Januar 1832 festgesetzt wurden Diesem Entwurf, der einem Bedürfnis entspricht, 
aund noch werden, und daß außerdem für jedes stimmen wir zu, wenn es auch nicht als unbeding 
bezugsberechtigte Kind ein entsprechender Freie notwendig erschien, für die Worte Reichsangehörige, 
betrag einzuführen ist. Deutsche oder Inländer die sprachlich häßliche und 
Hier handelt es sich um eine Forderung, die eigent: national unrichtige Bezeichnung „Saareinwohner“ zu 
ich nicht mehr gestellt zu werden brauchte, da kein setzen. Unsere Zustimmung erfolgt auch deshalb, wei' 
Interschied zwischen alten und neuen Renten gemacht ja seit einiger Zeit zwischen Deutschland und Frank
	        

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