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Der Saarbergknappe (10 [1929])

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Copyright

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1929
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689690
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
10 [1929]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1929
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
196

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1929
Volume count:
21
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1929-05-25
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (10 [1929])
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1929 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1929 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1929 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1929 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1929 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1929 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1929 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1929 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1929 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1929 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1929 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1929 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1929 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1929 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1929 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1929 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1929 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1929 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1929 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1929 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1929 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1929 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1929 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1929 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1929 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1929 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1929 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1929 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1929 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1929 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1929 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1929 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1929 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1929 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1929 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1929 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1929 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1929 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1929 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1929 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1929 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1929 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1929 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1929 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1929 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1929 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1929 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1929 (52)

Full text

Rume ener 2* 
— 
7Af⸗on. den 25. Mal 1929 
¶4 
Gaß⸗ Is aoss 
—I k J a 
1— 
eins christl. Bergarbeiter Deutschlanos für das Saargebiet 
A Geschaͤftsstelle des Saar-Bergknappen“: Gar- 
Sar wetche eae herurna W e be 
Organ des Ger7 
Erlscheint jeden Samstag für die Mliglieder gratißs. — 
Pteis fũt die Zahlstellenabonnenten 5.— Fr. monatl. ohne 
Botenlohn, für die Postahonnenten 15.— Fr. vlettellähbrl 
Bemerkungen 
Rüstet zur FJubiläumstagung! 
Die Mitglieder des Gewerkvereins im Saargebie 
erleben dieses Jahr die Freude, ein bemerkenswerte; 
gewerkichaitliches Jubiläum begehen zu können 
25 Jahre 
ijt es her, seit der Gewerlverein im Saargebiet ein 
geführt wurde. Ueberblicken wir diese Zeit, sehen wir 
uns die Kämpfe für den Aufstieg des Bergmanns—⸗ 
standes an, vermerklen dann die Erfolge, die den auf—⸗ 
gewendeten MNiühen wurden, dann wird uns das Ge⸗ 
fjuhl wahrer Freude und echten gewerkjschaftlichen 
Stolzes erheben. Diejenigen, die von Anfang an mit 
dabei waren und den Gewerkverein einführten, seine 
Funktionäre wurden und an allen gewerkschaftlichen 
ßandlungen persönlich teilnahmen, denen wird das 
Jubiläum eine ganz besondere Freude und Genug⸗ 
iuung sein. Die jungen Kameraden, die in das Erbe 
ihrer Vorsahren eintraten, die Geschichte der Gewerk⸗ 
schaftsbewegung studierten und dadurch erkannt haben. 
was der Gewertverein christlicher Vergarbeiter für 
den Bergmannsstand bedentet, sie werden ebenfalls 
echte Jubiläumsfestitimmung aufbringen können; und 
diejenigen, denen die Berufsorganisation noch nicht 
Lebensinhalt geworden ist, sie wollen lesen. was 
unsere alten Gründer und Freunde. Germaung 
elatz und Koster uns über die Entstehung und Ent⸗ 
wicklung des Gewerkvereins im Sagargebie zu sagen 
haben, und auch ihnen wird die Ertenntnis werden, 
daß nur ein starker Gewerkverein die Berufsorganisa⸗ 
tion ist, welche die Interessenwahrnehmung der Berg⸗ 
arbeiter in allen Lebenslagen als höchste ideale Pflicht 
ansieht. — Somit soll die 25jährige Jubiläumsfeier 
des Gewerlvereins an der Saar allen Anlaß zu höch⸗ 
ster Freude und gewerkschaftlicher Vegeisterung sein. 
Die Jubiläumsfeiern müssen würdig gestaltet wer⸗ 
den. Man ist sich darüber einig geworden. das Jubi⸗ 
läum nicht an einem Tage festlich zu begehen, sondern 
in allen Bezirken festliche Veran— 
staltungen 
zu treffen. Dies ist in der Erwägung geschehen, unse⸗ 
ren Mitgliedern die Festesfreude nicht dadurch zu be⸗ 
einträchtigen, daß beachtliche Beträge an Fahrttosten 
aufgebracht werden müssen. Es soll allen unseren 
Mitgliedern Gelegenheit geboten werden, an einet 
Festveranstaltung teilzunehmen. Für jede Veranstal⸗ 
kung ist ein erster Fihrer aus dem Reiche als Rebner 
gewonnen worden. 
Nun heißt es, zum Feste rüsten. Ein jeder Zahl⸗ 
tellenvorstand wird in den nächsten Tagen auch ohne 
besoudere Anregung durch die Bezirksleitung eine 
Sigzung abhalten und alle die Maßnahmen be— 
chlietzen, die notwendig sind, um die Zahistelle ge— 
jschlossen der Fest veranstaliung zuzuführen. Weil jede 
derartige Veranstaltung finanzielle Aufwendungen 
verlangt, die Rittel dazu jedoch nicht aus der Kampf⸗ 
dasse der Organisation entuommen werden dürfen, 
hat die Revierleitung Jubiläumsmarken — das Stüt 
zu 1..— Fr. — herjtellen lassen und allen Zahlstellen⸗ 
verwaltungen zugeschict. Die Zahlstellenvorstände 
werden auch darüber zu beschließen haben, wie diese 
Varlen in den einzelnen Jäahlsiellen gut vertrieben 
werden können. Jeder Zahistellenvorstand muß seine 
Ehre darin setzen, eine moöglichst groige Zahl von Jubi 
läumsmarken zu verkaufen. 
Die Zahlstellenvorsizenden. die irgendwelche be— 
sondere Anuregung wünschen, mögen sich diesbezüglich 
an ihre Bezirlsleiter wenden. — Parole sämtliche: 
Zahlstellen muß jetzt sein: Eifrig rüsten zum festlichen 
Begehen des 2ajährigen Bestehens des GFewertvercine 
Srijtlicher Bergarbeiter im Saaroebi⸗t 
etwa für den Jeitverlust anderseils gewährten Ent⸗ 
chüdigungen werden auf den zu zahlenden Lohn an⸗ 
gerechnet.“ Diese Bestimmungen gaben schon seit In⸗ 
krafttreten der A.O. Anlaß zu Streitigkeiten zwischen 
den zu genannten Aemtern berufenen Bergleuten und 
den verschiedenen Grubenverwaltungen. Eine Anzahl 
Grubenverwaltungen haben dem Raragraphen ohne 
treugt, die durch den Gewerlverein vertreten wurde. 
Das Berggewerbegericht gab der Klage statt mit der 
Begründung. daß einem Arbeiter, der das Amt als 
beschworener auszuüben verpflichtet ist, nicht zuge⸗ 
mutet werden könne, an sitzungsfreien Tagen zu ar⸗ 
beiten, da darunter die geistige Aufnahmesähigkeit 
bei den Verhandlungen leiden müsse. — Nun verfiel 
die Verwaltung der Berginspeltion IIl auf einen 
anderen Trick. Sie erklärte denjenigen Kameraden 
der Belegschaft, die als Schöffe oder Geschworene fun⸗ 
gierten, danß die von amtswegen gezahlten Tagegelder 
auf den zu zahlenden Lohn angerechnet würden. Da⸗ 
gegen wurde Klage erhoben beim Berggewerbegericht 
in Völklingen. (Wir haben bei früheren Gelegen⸗ 
heiten schon einmal darauf hingewiesen, daßz die Be⸗ 
setzung dieses Gerichts eine Sache für sich ijt.) Das 
Berggewerbegericht lehnte — allen ausgesprochenen 
Juristen des Saargebiets unverständlich — die Klage 
ab und so lonnten die Berginspektionen J, II und 
XII widerrechtlich das Tagegeld auf den Lohn in 
Anrechnung bringen. Der Gewerkverein jedoch “. 
die Angelegenheit nicht auf sich beruhen. Zunüchs 
wurde in einem Schreiben an die Justizabteilung der 
Regierungskommission die Anfrage zur Beantwor—⸗ 
tung gestellt, ob tatsächlich die gewührien Tagegelder, 
welche die Schoöffen und Geschworenen zu beanspruchen 
haben. als Lohnentschädigung anzusprechen seien. 
Weiterhin ließ der Gewertkverein durch einen tüch⸗ 
tigen Juristen — Herrn Landgerichtsrat Dr. Berge⸗ 
mann — ein juristisches Gutachten über diese Frage 
erstatten. Auch dieser Herr kam in seinem ausfuhr⸗ 
lichen Gutachten zu dem einwandfreien Ergebnis, daß 
Tagegelder nicht als Lohnentschädigung anzusprechen 
siud, und deshalb auch nicht auf den Lohn angerechnet 
werden dürsen. — Diese maßgebliche Auffasfsung der 
juristischen Instanzen im Saargebiet brachte der Ge⸗ 
werlverein dann der Generaldirekttion der Saargruben 
zur Kenntnis. Diese hat sich dann auch der Tatsache 
nicht verschlossen. daß die gerügte Handlungsweise der 
Berginspektionen Jund II nicht gerechtfertigt ist. In 
einer Dienstanweisung, die wir in unserem letzten 
„Saar-Bergkuappen“ veröffentlichten, wurde allen 
Inspeltionen aufgegeben, in Zukuͤnst den Arbeitern 
ür die Teilnahme an Schöffen⸗, Schwurgerichts⸗ und 
Kreistagssitzungen den vollen Lohn fortzuzahlen und 
Tagegelder nicht mehr in Abzug zu bringen. Es wird 
nicht verlannt werden können, daß diese Frage von 
außerordentlicher Bedeutung ist. Wäre die Organisa- 
tion nicht gewesen, ist kaum anzunehmen, daß in 
dieser Angelegenheit ein Rechtszustand geschaffen 
worden wäre, der die intereisierten Kameraben be 
iriediat. 
2— 
* — — 
—MAXX 
— 
— 
In die arbeitenden Stände 
Olaubt. es wird Euch keiner helsen 
Wenn Ihr selber Kuch nicht rührt, 
Und die heil'ge Opferflamme 
Nicht mit starken Händen schürt: 
Wenn Ihr nicht mit klaren Blicken 
zu der Höh' des Werbens schaut, 
Und zu frommem Gottesglauben 
Nicht der eignen Kraft verfraut. 
Schwerer liegt auf Euren Schultern 
Schlimmer Tage harte Last, 
Stärker hat wie alle Stände, 
kuch des Lebens Not erfaßt. 
Mag der eine vor dem andern 
Leichter hin am Morgen gehn, 
Wahrheit ist es, daß besorget 
Alle in den Abend sehn 
Aber keiner kann Euch helfen, 
Wenn Ihr selbst nicht schmiedet, schweißt 
Und der Lauen allerletzten 
An die Glut der Esse reißt; 
Wenn Ihr nicht mit hohem Mute 
Auf die eig'ne Kraft Euch stützt, 
Und das Hheiligtum des Hauses 
Gegen fremde Willkür schützt. 
Was da schaffet, es soll leben, 
Was da wirbt, wer so entlohnet, 
Daß der Gast, der hag're Hunger 
Nicht in seinen Räumen wohnt, 
Daß er stolz mit froher Niene, 
Schaue in der Zukunjt Land 
Und dem Glück des Friedens diene 
Unentwegt in seinem Stand. 
V. scesß 
— 
Obschon an eine geordnete Weltkohlenwirtschaft noch 
nicht gedacht werden kann, auch auf europäischem Ge— 
biet noch wenig Neigung hierzu vorhanden, beginnt 
man doch allmählich die schädigende Wirkung einer 
unrichtigen Wirtschaftspolitik der letzten Jahren ein— 
zusehen, Die wilde Preiskonkurrenz beginnt abzu⸗ 
flauen. Man erzielt für die Produktion im Vergleich 
u den Ergebnissen in den letzten Jahren, gute Preise. 
Zu Beginn des Winters waren in allen Ländern 
ltarke Haldenbestände vorhanden. Soweit dieselben 
mit der erzielten Produktion nicht voll abgesetzt, sind 
die Lager doch stark geleert worden. Daͤs in den 
Lagerbeständen festgelegte Kapital ist flüssig gewor— 
den. Der tägliche Leistungseffekt pro Maänn und 
Schicht ist gestiegen. Mit weniger Menschen wird das 
gleiche nicht selten noch ein hoͤheres Förderquantum 
erzielt. Dies ist die Situation, wie man dieselbe zur 
Zeit in fast allen Kohlenrevieren antrifft 
Die Bergarbeiterschaft hat in den letzten Jahren 
durch die wilde, ziel- und planlose Konkurrenz in der 
gesamten Kohlenwirtschaft schwer gelitten. Auf Kosten 
der Arbeiter führte man die Wirtschaftskämpfe. Ar— 
beitszeitverlängerungen, schlechte Löhne und noch 
chlechtete Arbeitsbedingungen waren die Folgen. Es 
st deshalb nur zu erk!lärlich, wenn bei der jetzigen 
Nneren Geschtftslade die Mergorbetter nersuchen 
weite res eine loyale Auslegung gegeben. Andere hin— 
gegen versuchten, den interessierten Kameraden ihr 
Anspruchsrecht auf Jahlung des Lohnes bei Erfüllung 
einer staatsbürgerlichen Pflicht abzusprechen. So 
wollte die Grubenverwaltung Camphausen vor meh⸗ 
teren Jahren den zum Geschworenendienst berufenen 
Bergarbeitern nur die Schicht vergüten für solche 
Tage, an denen die Kameraden als Geschworene an 
der Schwurgerichtssitzung teilnehmen mußten. Be— 
lanntlich werden von 30 Geschworenen vor jeder 
Sitzung 12 ausgelost. Die Ausgelosten müssen an der 
Sitzung teilnehmen, während die Nichtausgelosten bis 
sjur nächsten Sitzung beurlaubt werden. So haätte ein 
Kamerad, der 14 Tage lang jeden Morgen um 9 Uhr 
sich als Geschworener melden mußle, nur an 3 Sitzun— 
gen teilzunehmen, während er an den übrigen neun 
Tagen wieder nach Hause gehen konnte. Die Gruben— 
verwaltung wollte nur 3 Schichten zahlen mit dem 
Bemerlen, an den 9R anderen Tagen hätte der Kame— 
rad auf Mittegsschicht anfahren können. Daraufhir 
vurde Klage au Veragewerbegericht Sulibach ange 
Der 3 4 der Arbeitsordnung 
erführt nunmehr seine richtige Auslegunqh 
Der 8 43 der A.O. für den Saarbergbau bestimmt 
wann eine Fortzahlung des Lohnes einzutreten hat 
An erjter Sielle wird hierbei aufgeführi: die Erfül 
lung staatsbürgerlicher Pflichten sei es als Ver— 
treter im Gemeinderat, Kreistag, als Schöffe oder 
Sreichmorener. Wärtlich heint es im Absas 15. Dd
	        

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