SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Saarbergknappe (10 [1929])

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1929
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689690
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
10 [1929]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1929
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
196

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929
Volume count:
15
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1929-04-13
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (10 [1929])
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1929 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1929 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1929 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1929 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1929 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1929 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1929 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1929 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1929 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1929 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1929 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1929 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1929 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1929 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1929 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1929 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1929 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1929 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1929 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1929 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1929 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1929 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1929 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1929 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1929 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1929 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1929 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1929 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1929 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1929 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1929 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1929 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1929 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1929 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1929 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1929 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1929 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1929 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1929 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1929 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1929 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1929 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1929 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1929 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1929 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1929 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1929 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1929 (52)

Full text

Seite 3 Der Sagaar⸗Berotutnorpet 
was sindet die Generaldirektion der Saargruben in versicherung zu erhöhen. Es darf erwartet werden 
Ordnung. Daß dies jedoch in Wirklichkeit daß zumindest auch die deebn —3— 
treter Verständnis zeigen für das berechtigte Be— 
F ein unhalibarer Intaud gehren der Bergarbeiter. Die —VV ———— 
jt, müßte die Regierungskommission einjehen. Die muß einsehen, daß die jetzigen Leistungsverhältnisse 
Vergleute gehören auch zut Saatgebiets bevölkerung der Knappschafts-Kranlkentasse unhaltbar sind und 
deren Wohlfahrt die Regierungstommission zu ber einer verbessernden Aenderung dringend bedürfen 
vorgen hat. Bei einigermaßen gutem Willen vermag sie lelcht die 
Zur nächiten Vollfitzung der Arbeitskammer werden Iezuns der Bergarbeiter anzuerkennen, da die 
die Arbeitnehmermitglieder erneut den Antrag ein- Tatsachen begründen Ein entsprechender Gesetzesakr 
bringen die NRuß- und Kanngrenze in der Kranken- muß die Frucht der Anerkenntnis sein. IJ. M 
Die Steuererleichterung für kinderreiche Furusien 
In der RNummer 12 gaben wir Kenntnis von einem 
Entwurfe der Regierungskommission, der für kinder— 
reiche Familien Steuerertleichterungen vorsah. Dieser 
Entwutf wurde inzwischen vom Landesrat begutach⸗ 
let und am 26. Maͤrz von der Regierungskommission 
in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen der in Kraft ge 
letzten Verordnung 
gelten ab 1. April 1929. 
Der Landesrat hatte neben der im Entwurf vor 
gesehenen Erleichterung für kinderreiche Familier 
9 weitere Erleichterungen gesordert, u. a. die Her— 
auffetzung des Betrages, der für die sogenannter 
Werbungskosten vom Lohne in Abzug gebracht wird 
Diese Forderungen des Landesrates ließ die Regie 
rungskommission unberüdsichtigt. Sie setzte den Ent 
wurf ohne weitere Aenderung in Kraft. 
Nachstehend wollen wir die wichtigen Bestimmunger 
der Verordnung bekannt geben. Anschließend geben 
wir einige Beispiele über die Auswirkung. Gleich— 
jeitig führen wir auch die geltenden Beträge für Wer— 
hungskosten an, die für die Arbeiter unter und über 
Tage verschieden hoch sind und für die Knapplschafts— 
penflionäre, die nicht mehr gegen Lohn oder Gehal: 
beschäftigt sind, nicht gelten. 
Alle Miiglieder ersuchen wir dringend, sich 
die vorliegende Nummer aufzubewahren, 
damit sie sich im Bedarfsfalle selbst orientieren 
können. 
im 30 Prozent erhöht; wer 50 Prozent erwerbsbe 
chränkt ist, um 50 Prozent, also die Hälfte. Der 
Knappschafispensionär (nur Knappschasftspensionär) 
rhält die Abzüge um 50 Prozent, der Bezieher von 
Invalidentente um 66 Prozent erhöht. Die genauen 
Bestimmungen, die hierfür gelten, haben wir im 
SaarBerginappen Nt. 2 von diesen Jahre veröffent 
sicht. Diese Vestimmungen sagen auch klar, in welchen 
Fällen noch besondere Steuererleichterungen bean— 
tragt werden können. Hier können wir nur die allge 
mein geltenden Regeln besprechen, weshalb wir die 
Kameraden auf die Bestimmungen in der genannter 
Rr. 2 verweilen 
Nachstehend geben wir einige Beispiele an. Es sind 
Rormalbeispiele. Wer unter die Bestimmungen, die 
für Kriegs- und Zivilbeschädigte gelten, fällt, muß 
die Abzüge selbst um den Hundertsatz der für ihn gel— 
enden Erwerbsbeschränkung erhöhen. Vorausschicken 
vollen wir noch, daß 
die steuerfreie Grenze 
ʒꝛei 2000. — Franken jährlich liegt. Wer mit seinem 
teuerbaren Einkommen, nachdem davon —II — 
Beträge (Sozialabzug und Betrag für Werbungs 
losten) in Abzug gebracht sind, untet 2000.- gegnie 
ommt, braucht keine Steuer zu zahlen. Sobald jedoc 
2000. - Franken überschritten bleiben, muh für den 
zanzen restvrerbleibenden Beirag Steuer bezahlt wer 
den. Ein Beispiel: Ein Untertagearbeiter behält nach 
Abzug der steuerfrelen Beträge noch 1800. — Franken 
ibrig; weil dieser Betrag 2000. - Franken unter 
chreitet, braucht keine Steuer entrichtet zu werden 
Fin anderer behält aber nach Abzug der steuerfreien 
Beträge noch 2100. — Franken übrig; weil der Betrag 
von 2000.— Frenken überschritten ist, muß die 
Steuer von dem restverbleibenden Betrage von 2100.- 
Franken entrichtet werden. Es ist also Auigabe eine— 
eden Steuerpflichtigen selbst, nach Abzug der steuer 
reien Beträge zu prüfen, ob er die Grenze von 200 
iberschritten hat oder nicht. Weil die Steuer laufent 
zom Lohne in Abzug see wird, muß der Steuer 
flichtige, der am Schlusse des Steuerjohres feststellt 
daß er die Grenze von 2000. — Franken unterschritter 
jal, beim zuständigen Finanzamt 
Antrag auf Rückerstattuug der abgezogenen 
Einkommensteuer jtellen. 
Durch die neue Verordnung tritt eine Erhöhung 
des egenannten Sozialabzuges vom dritten Kind— 
an ein 
Der Sozialabzug 
s den Steuerpflichtigen selbst, für seine Ehefrau 
ciern sie nicht selbit veranlagungspflichtig ist, und 
für die zwei ersten ind unter 14 Jahren bleibt in 
der bisherigen Höhe bestehen. Er beträgt: 
jährlich monatlich 
1. für den Steuerpflichtigen lelbit 1030. — 20. Fr 
2ür die Eheftan 1083h0. 280. Fr 
d. für das erste Kind unter 14 
Jahren 1080. — 80 Fr 
J. jür das zweite Kind unter 14 
—88 10830.0 90 Fr 
Wie schon betont, tritt gegenüber dem alten Zu⸗ 
sttande ab 3. Kind die eingeführte Erhöhung des So— 
Pnlabzuges ein. Es gelten ab 1. April 1929 folgende 
ätze 
juührlich mounatlich 
4. sür das dritte Kind unuter 14 
Jahren tcꝛc. 138 Fr 
b. r das vierte Kind unter 14 
Jahren 2160. 180 Fr 
7. jür das sünfte und jedes weitere 
Kind unter 14 Jahren je 32240. - 270. Ft 
Dieser Sozialabzug kann auch auf Antrag beim 
Finanzamt für Kinder über 14 Jahren und mittel— 
Jose Angehörige, die vom Steuerpflichtigen unterhal 
ien werden gewährt werden 
Der Betrag für Werbungslesten 
lüt unverändert geblieben. Er beträgt: 
jährlich monatlich 
1. jür Arbeiter unter Tage, ern 
Feuerstellen, in Säure-⸗ nud ähn⸗ 
lichen Betriebeu zoou. - 250.- FIt. 
Z jür alle Üübrigen Arbeiter 2400.· 200 Ir 
Diese Werbungskosten kommen für Knappschafts- 
rentner, die nicht mehr gegen Lohn beschäftigt sind 
icht in Frage. 
Erhöhung der Abzüge für Kriegs⸗ 
und Zivilbelchädigte. 
Kriegs- und Zivilbeichädigte (Bezieher von Unjfall-, 
Inodaliden- und Knappschasisrente), die nech gegen 
Lonn cder Getzalt beschäftigt sind und deren Erwerbs— 
brichtantung 2; und mehr Progzent beträgt, erhalten 
die Sozialabzüge und den Abzug für Werbungskoster, 
um den Hundertsatz ihret Erwerbsbeschräntung er— 
hoht. Beispiele: ein Unfallrentner, der 30 Prozen 
zrwerbsbeijchränkt ist erhalt die genannten KAbaüo— 
Wie wirben die steuersrelen Abzuge 
Beispiele fur Arbeiter, die unter Tage, an Feuet 
stellen. in Saure⸗ und ähnlichen Betrieben be 
schäftigt sind (fur die Frau gilt der Anzug nur 
wenn fie nicht selbst veranlagungspflichtig ist. 
was ja selten in Frage kommt): 
N) ledige Arbeiter jährlich monatlich 
1. Wer buugskolten 300. 2 0 - FIr 
2Sozlalab zug 1080 90 Ir 
zusammen 4080. - 340. Fr. 
b) verheiratete Arbeiter ohne Kiuder 
1. Werbungskosten ann.— 2580. Fr— 
Soialabzug für den Steuer⸗ 
pilichtgen selbit 19040. - 80- Fr. 
1. Sozialabzug fur die Frau 1380. - 80- Fr. 
zusammen b160. 430- Fr. 
e) Verheiratete mit 1 Kind unter 14 Jahren 
1. Werbungskosten a2000. - 230.- Fr 
2 Sozialabzug sür de Steuer⸗ 
pflichtgeu jelbst 1800. 90 Fr. 
3. Sozialabing für die Frau 1000. - 90.- Fr 
1. Sozialabzug iür das Kind 1u80. · 80.- Fr 
zusam men 6240. — 220.- Fr. 
1) Verheiratete mit 2 Kindern unter 14 Jahren 
Werbungskeiten 43000. - 250- Fr 
Sozialabzug sur den Steuer⸗ 
pflichigen arß 
Sozialabzug für die Frau 
1. Sorialabiug für das 1. Kind 
5. Sozialabzug sut das 2. Kiud 
igüeg 80— Ft 
1u80. - 2.- Ir 
1940. 2 WV- Fr. 
10820 2 MR. - Fr 
720 — 6108 — 
—FTXX 
NRummer 15 
) Verheiratete mit 8 Kindern uunter 10 Jahren 
1. Werbungskosten 3000 250.- Ir. 
2 Worr für den Steuer⸗ 
pilichtigen deln i889 J 
3 Sozialabzug für die Frau 1930 90. FIr. 
4. Sozialabzug für das 1. Kind 108380 90 Fr. 
d Sojzialabzug für das 2. Kind 1880— Fr. 
a. Sozialabzug lür das 43. Kind 1620 136.- Ir. 
840.- 746.- Fr. 
14 Jahren 
auo. - 250 Fr. 
—XX 
t) Verheiratete mit 4 Kindern urnter 
1. Werbungs kosten 
WSozialabzug für den Steuer⸗ 
pilichtigen — 
Sozialabzug die Frau 
Sozialabzug 1. Kind 
Soʒia labug 2. Kind 
—A Kind 
7. Sozialabzug für .Kiud 
1089 - 80- Fr. 
1040 90— Ir 
ine 338 
i 33 
— ——— 
um νÿ[ 5 
14 Jahren 
——— — — 
— 
zu a m men 
1 Verheiratete mit 8 Kindern unter 
1. Werbungs kosten 
2 Sozialabzug für den Stener⸗ 
pflichtigen — 
Sozialabzug “r die Frau 
Sozialabzug das 1. Kind 
Sojlalabzug das 2. Kind 
Sozialabjug kür das 83. Kind 
7. Sojialabzug sür das 4. Kind 
8. Sozialabzug sür das 5. Kind 
i80. - M⸗- Ix 
1988. 90.- FIr 
1680 690 It 
ILVV g 
1620. 135.- 
2160. - 180. v 
8240. 270 Fr 
14340. 11985.- Ir 
14 Jahren 
zuu8.- 250.- Ir 
zusammen 
n) Verheiratete mit 6 Kindern unter 
1. Werbungs kosten 
2 Sozialabzug für den Steuer⸗ 
pilicht gen selbst 
Sozialabzug für die Fran 
Sozialabzug ür das 1. Kind 
Sozialabzug e das 2. Kind 
Sozialabzug ür das 3. Kind 
Sogzialabzug ür das 4. Kind 
8 Sozialabzug sür das b. Kiud 
a Z230ualabzug fjür das 6. Kind 
—I 
1864 90- Fi 
tuxo. - 80. 7 
1620. 1385 I 
2160. — 160— 358 
3240. - 270. - 
3240. 270. Ir 
zusaumen 175880. — 1468.— Fr 
Für jedes weitere Kind unter 14 Jahren lomm 
in weiterer Sozialabzug von 3240 Fr. jährlich oder 
270 — Fr. monatlich in Frage. — Wir bemerken 
nochmals, daß jeder fteuerfrei ist, dessen Einlommen 
nach Abzug der für ihn in Frage kommenden steuer 
freien Berräge den steuerbaren Betrag von 2000 Fr 
jährlich un de r schreitet. — Sodann nochmals zu— 
Erinnerung, daß vorstehende steuerfreien Beträge 
sich bei den Kriegs⸗ und Zivilbeschädigten, die 25 
und mehr Prozent erwerbsbeschränkt find und ir 
Lohnarbeit stehen (oder gegen Gehalt beschäftig 
sind), sich um den Hundertsatz (Prozentfatz) der Er 
verbsabeschränkung erhöhen 
2. Beispiele jür die übrigen Arbeiter: 
Fuür diese Arbeiter beträgt der Abzug sitt Wer 
zungslkosten jährlich 2400 oder monatlich 200 Fran 
ken. Von vorstehenden Beispielen brauchen nur se— 
weils von der jährlichen Summe 600 und der Mo⸗ 
natssumme 50 Franken in Abzug gebracht zu wer— 
den, dann hat man den in Frage lommenden Ge— 
samtabzug. Es erübrigt sich daher, die einzelnen Bei 
spiele wieder detailliert aufzuführen. Wir könner 
uns daher auf den Gefamtabzug beschränben, weil je 
der Sozialabzug für alle Arbeiter in der —E& 
gegebenen Hoͤhe gilt. 
Getamtabzug: XXX 
a) ledige Arbeiter 2480.- 290. - F 
hbverheiratete Arbeiter ohne Kindei 4566. — 80. — Ft 
Verheiratete mit 1 Kind 56410. 450.- F 
Verheirotete mit 2? Kindern 6720. ! 
Verheiratete mit 1 Kindern 8249. - 8165. 
Verheiratete mit 4 Kinderun 10540. 875. - Fr 
EC, Verheiratete mit 85 Kindern 13740. — 1145.- Fi 
s Berkeiratete mit 6 Kindern 168361415 — 51 
3. Beispiele der Knappfschaftspenstonäre, die nich! 
mehr gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt find 
(ur ste kommt nur der Sozialabzug in Frage) 
x) alleinsttehender Kavplchaftspeultonät 
jährlich mongtlich 
Sozialabzug für ihn selbst 10u*xX0. 60 Fr 
1.) Knappschaftspe ussonũr mit Ehelras 
1. Soziolabzug für ihn felkst 1n 8960. - Fre 
T Soialabzug für die Frau 1u—80 Fr 
zusam men c 1800. Fr 
e) Mit Frau nud Kind unter 14 Jahren 
1. Sozialabzug sür ihn selbst 1080. - 0 Fr 
SSosialabzug für die Frau 1040. - 80- Ir 
8. Sezialabjug jür das Kind 1080. - 0.- Ft 
zusammen 3240.— 270.- Fr 
n mit Fras und ? Aindern unter 14 Jahren 
.Seozialabing für ihn selbst 1049. — 90.- It 
2 So ialabzug für diꝛe Fran 13 0 80- Fr 
z. Sozialabzrg sur das J. Kind 19d00 90 F6Fr 
¶ Solialabzng jur das 2. Kind 1020 - Ir 
Au 
Aumiam men
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Saarbergknappe. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1929. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.