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Der Saarbergknappe (10 [1929])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1929
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689690
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
10 [1929]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1929
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
196

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929
Volume count:
15
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1929-04-13
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (10 [1929])
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1929 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1929 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1929 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1929 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1929 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1929 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1929 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1929 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1929 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1929 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1929 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1929 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1929 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1929 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1929 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1929 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1929 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1929 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1929 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1929 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1929 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1929 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1929 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1929 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1929 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1929 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1929 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1929 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1929 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1929 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1929 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1929 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1929 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1929 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1929 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1929 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1929 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1929 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1929 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1929 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1929 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1929 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1929 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1929 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1929 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1929 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1929 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1929 (52)

Full text

Hummner 15 
Soarhrũcken, den 13. April 1929 
10. Zabrgang 
6 V E J— F * 3 5 1 4. —2* 5 3* —59 
7 —7— * J J J 
2514 —W3iei 1 ⸗ —3M—M? 
Organ des Gewerkvereins christl. Bergarbeiter Deutschlanos für das Saargebiet 
Tcin sjeden Samstag fur die —X gtatis. —1 Geschaäftsstelle des SaarBerghnappen“: Soat- 
te tdie ellenadonnenten 3.— Frtmonatl. ohne Jur wirtschaftliche u. geistige Hebung en ohannet Sttahze 49. — FernlotechAnschluß: 
e e e e , des Beraardeiterstandes 8 A — —S Iro 
Warum die Schen vor soziuler Tut? 
Einige Bemerkungen 
An anderer Stelle dieser Nummer bringen wir 
de Erleichlkerungen zur Kenninis, welche die Re— 
gierungskommission d steuerlichem Gebiete in 
kraft gesetzt hat. Wir freuen uns, daßz die Regie- 
rungskommission in dieser Hinsicht endlich der Cin⸗ 
aommensteuer eine ffärkere soziale Note 
gegeben hat. Eine gule Tal anzuerkennen, ist, auch 
wenn es sich um eine Regierung handelt, die wir 
veder gerufen, noch gerunscht haben, eine An⸗ 
üe Es ist wirklich eine qute Tal, daß 
endlich 
denkinderreichen Familien 
zie längst notwendige fleuerliche Erleichterung ge⸗ 
»oten wurde. Wer die Beispiele, die wir ange⸗ 
jührt haben, nebst den Randbemerkungen genau 
vürdigt, wird finden, daß kinderreiche Arbeiter⸗ 
amilien zukünfkig stenerfire i sein werden. Das 
st ganz in der Ordnung. Gerade die kinderreichen 
Familien verbürgen die Zukunft der Nalion. Bei 
»er wirtschaftlich gedrückken Lage müssen sie mehr 
denn je Entbehrung und Not in Kauf nehmen. Da 
st es heilige Pflicht eines Staates, einer Regie⸗ 
rung und eines Volkes, gerade die kinderreichen 
Arbeiterfamilien mindestens von der Einkommen- 
teuer zu befreien. Daß dies nun auch im Cuur- 
zebiet geschehen ist, begrüßen wir im Interesse der 
zinderreichen Familien, als deren Anwail wir 
mmer ganz enlschieden die nokwendige steuerliche 
Entlastung gefordert haben. Die Entlastung auf 
em Gebiele der Einkommensteuer ist für diese Fa 
nilien ja um so mehr geboten, weil gerade sie am 
stärksten durchindirekteStenern 
»etroffen werden, die in den meisten Fällen sich als 
Kopfsteuer auswirbken. Die Warenvertenue- 
nung, die beispielsweise durch die Umsatz 
teuer verurjacht wird, krifft die kinderreichen 
Familien am härtesten. So ist die Erleichterung 
auj dem Gebiete der Einkommenfteuner eigenklich 
aur ein gerechter Ausgleich. Deshalb braucht 
niemand zu glauben, den kinderreichen Familien 
ei nunmehr eine Extrawurst gebraken worden. Die 
Erleichterung, die ihnen nunmehr geboten ist. fland 
hnen schon länaftens zu. 
Wie wir in dem besagten Artikel hervorgehoben 
haben, kam die Regierungskommission leider den 
uibrigen Wünschen des Landesrates nicht nach. In 
erfler Linie war da eine Heraufsekung des Be— 
rages gefordert, der 
für Werbungskosten domsteuer- 
daren Einbommenin Abzugkomml. 
In diesem Bekrag sind die Abgeltungssähze für be⸗ 
onderen Kleiderverschleiß, für die Beträge zurSo— 
sialversicherung usw. enthalten. Die heule noch 
nigen Jahressähe von 3000 Franken für unter 
age, an Feuerstellen, in Säure- und ähnlichen 
Befrieben beschäfligten Arbeiler, und von 2400 
Iarten für die ibrigen Arbeiter, kralen am 1. 
Mai 1827 in Kraft. Seitdem sind fast zwei Jahre 
dergangen. In 3 Jeit find die Preise gestiegen 
wertmäßzig), die Beiträge n ege 
ind gewachsen, sodaß der Arbeiter größere Auf— 
vendungen dafür machen muß. Es ist daher nicht 
mehr wie recht und billig, auch den Betrag fur 
Werbungskosten heraufszusetzen. Wenn der 
Landesrat eine Heraufsehung des aus Werbungs- 
zosten und Sozialabzug sich zusammensetzenden 
Monalsbetrages von 290 bzw. 340 Franken für 
den einzelnen Arbeiter um je 100 Franken for⸗ 
derke, dann war das nicht übertrieben. Die Forde 
rung war durch die erhöhte Belastung des Arbei. 
lers mehr als gerechtferligl. Leider —* die Re⸗ 
gierungskommifsion dieser Forderung nicht nach. 
Wir wissen es auch, daß durch die e 
ieser Beträge nennenswerte Steuerausfälle ent- 
lehen (die Arbeiterschaft bildel ja die Masse), die 
gerade die Arbeitergemeinden treffen. Da bestehl 
aber die Möglichkeit, daß durch Erschliefzung an⸗ 
derer Sleuerquellen oder der Heranziehung ge— 
visser leistungsfähiger Untlernehmen zur richligen 
Steuerleistung mehr als genügend Ausgileich 
zeschaffen werden kann. Hier anzupacken, das 
väre die Pflicht der Regierungskommission. Wann 
vill sie die Scheu davor überwinden? Sie selbst 
vird es nicht bestreiten können, daß die vom Lan. 
desrat erhobene Forderung berechkiat ist. 
igkeit ift. Daher erließ sie Verfügungen, wonach 
vahrend drei Jahren die Knaspichaftspension ge- 
aau so wie die Invalidenrente steuerfrei blieb. Wa-⸗ 
rum hal man es nicht dabei belassen? Das Saar⸗ 
jebiet wäre sicher nicht in Konkurs geralen, wenn 
nan die Knappschaftspensfion auch für fernerhin 
»öllig steuerfrei erklärt hätle. Uebrigens: lohnt sich 
die bürokralische Arbeit, die zum Eintreiben dieser 
Steuer notwendig ist? Große Summen kommen 
»och gar nicht in Frage, obwohl der Einzelne, der 
die Steuer Isen muß. bei seinem kargen Gesamt- 
»inkommen schwer davon betroffen wird. Warum 
eine Steuer bestehen lassen, die nach Abzug der 
—— nichis einträgt! Als vor einigen 
Monaten die Regierungskommission eine aroß 
zügige Geste machte für die noch in Lohnarbeit 
tehenden Kriegs- und Zivilbeschädigten, da schöpf- 
en die Nur Rentenempfänger wieder Hoff- 
aung. Sie glaubten, daß der zweite Akt der Gefie 
dieBefreiungderKnappschaftspen- 
fion vonder Steuerpflicht wäre. Der 
weite Akt blieb aber bis heule aus — und Ent⸗- 
fäuschung frißzt im Innern der allen Arbeils- 
nvaliden. Ist das notwendig? Wir haben ein⸗ 
jangs gesagt, daß die Regierungskommission für 
die kinderreichen Familien eine soziale Tat voll- 
racht habe. Wäre es jetzt nicht auch die höchste 
zeit, dieses soziale Tun auch auf die Knappschafis- 
ensionäre auszudehnen? Wir freukten uns, wenn 
vir recht bald auch diese Tal unseren Mitgliedern 
zund geben könnten. 
Ein bitleres Gefühl muß die Krappschafts— 
dension« beschleichen, daß 
die Knappfa spensionauch dies. 
nal nicht rEinkommensteuer 
derreitwurde. 
Wenn emin alter Kumpel nur auf seine Knapp- 
chaflspension angewiesen ist und noch etwaige 
Nielseinnahmen oder den Wielswert des eigenen 
hauses — sofern er ein solches besitzt — dazuge 
echnet bekommt zwecks enlsprechender Einkom— 
nensteuerleistung, dann muß das verbillern. Vor 
inigen Jahren hatte die Regierungskommifssion 
elbst eingesehen, daß die Befreiung der Knapp 
chaftspension von der Skeuerpflicht eine Noswen. 
v⸗ 
Armseliger 6kund der Krankenversicherung 
n um Schaffung eines Rechtszustandes, auf den die 
Warum muß die Reglerung-kommission Saar-Vergarbeiter einen maralischen und wirtschaft— 
die Leistungssütze in der Krankenbersicheriung Gchen Anspruch haben 
erhöhen? Von den zuständigen Beamten der Regierungs— 
ommission wurde uns auf unsere diesbezüglichen Vor— 
Schon seit Jahren bemühen fich die Bergarbeiter⸗ dellungen hin erklärt, daß die Regierungskommission 
iganisationen und die Knappschaftsältesten um eine zunächst von sich aus nicht die Absicht haͤbe, die Lei— 
en Zeite und Teuerungsverhältnissen entsprechende sungssätze in der Krankenversicherung zu erhöhen, da 
krhöhung der Leistungen der Knappschaftskranken⸗ ie geltenden Kannbestimmungen des 2. Buches der 
asse, besonders des gugntengeides Bisher mit nega⸗ Reichsversicherunggorduung dem Knappfchaftsvor- 
ivem Ergebnis. Seit dem Jahre 1926 ist noch jede and die Möalichtein Neken 
ßeneralversammlung aufgeflogen, weil der Arbeit— 
jeber und Besitzer der Saargruben jedweden Antrag 
zetr. Leistungserhöhung brüsk ablehnte. In vielen 
xnappschaftsvorstandssitzungen haben die Arbeit 
iehmer immer wieder den Anttag erneuert, 
die Leistungssätze zu erhöhen. 
zinmer wieder wurden die Gründe vorgebracht, die 
eine Erhöhung der Leistungssätze dringend notwendig 
eischeinen lassen. Diese hier wieder in allen Einzeh— 
seiten aufzuzählen, erübrigt sich, es genügt, zu wis—⸗ 
en daß vom 4. Krankheitstage ab ein Krankengeld 
n Höhe von nur 
12.350 Frs. täglich 
sewährt wirs. Ernsthaft wird wohl niemand einem 
Bergmann zumuten, mit diesem lächerlich geringen 
Bettag die Bedürfnisse einer Familie zu bestreiten. 
Die Generaldirektion der Saargruben allein will für 
»ie vorliegenden Tatsachen kein Verständnis auf 
ringen. Sie lehnt einiach ab und damit basta — 
deshalb ist 
das Eingreisen des Gesetzgebers 
tiorderlich. Die Bergarbeiterorganisationen sowohl 
ils auch sämtliche Arbeitnehmervertreter in der Ar— 
zeitskammer des Saargebietes haben schon mehrfach an 
»je Regierungskommission das Ersuchen gerichtet, die 
Veuß⸗ und Kanngrenze in der Krankenversicherung 
eurch Gesetzesakt zu erhöhen, um dadurch zwangs 
äufig eine Heraufsetzung der Leistungssätze zu er— 
teichen. Wie es uns scheinen will, will die Regie— 
ungslommission nicht so recht tan. anscheinend ijt ihr 
ie Suppe zu heiß, handelt es sich doch um Viaß 
zahmen, die gegen die der Gewalt nach höhere In— 
tanz gerichtet sein sollen. Hier handelt es sich ledoch 
aus freier Entschließzung 
zeraus die Leistungssätze um mehr als das Doppelte 
seraufzusetzen. Es wurde besonders darauf aufmerk— 
am gemacht, daß der Knappschaftsvorstand es in der 
hand habe, den Grundlohn auf 35 Fis, zu er— 
yöhen und ein Krankengeld festsetzen könne in Höhe 
don 75 Prozent des Grundlohnes, d. h. daß anstatt 
1250 Frs. Krankengeld ein solches bis zu 20. — Frs. 
jewährt werden könne ohne irgendweiche Gesetzes⸗ 
inderung. — Das wissen natürlich die Gewerkschaften 
ind die Knappschaftsältesten auch. Doch damit ist den 
nappfchaftsmitgliedern nicht gedient: was nützt 
jolches Recht, wenn 
die Arbertgeberieite im Knappschaftsvorstand. 
die 50 Prozent Stimmrecht hat, dasselbe kategorisch 
gnoriert und alle Anträge der Arbeitnehmerseiste, die 
die Ausnutzung des gegebenen Rechts bezwecken sol— 
len, abgelehnt werden. Es muß beinahe ais hohnvoll 
bezeichnet werden, daß der bedeutendste und finanz⸗ 
ttärtste Arbeitgeber im Saargebiet so wenig Ehr— 
zefühl zeigt in bezug auf die Leistungen der Kranken⸗ 
lasse, der die in seinen Diensten befindlichen Arbeiter 
angehören. In bezug auf Leistungen steht die Knapp⸗ 
chafts-Krankenkasse von den 71 Krankenkassen des 
Saargebietes breinahe an letzter Stelle. Alle Orts⸗ 
krankenkassen kennen Leistungssätze, die diejenigen der 
Knappschafts-Krankenkasse bedeutend, ja um 100 Pro— 
zent und mehr, übersteigen. Der Schwerstarbeitende, 
det Bergmann, den schon ehe die Sorge um den 
iotwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Fa⸗ 
nmilie nicht verläßt, er soll in Zeiten ungewollien 
Krankfelerns mit seinen Angehörigen hungern. S⸗
	        

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