SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Saarbergknappe (10 [1929])

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1929
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689690
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
10 [1929]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1929
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
196

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1929
Volume count:
37
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1929-09-14
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (10 [1929])
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Januar 1929 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Februar 1929 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Februar 1929 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Februar 1929 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Februar 1929 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. März 1929 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. März 1929 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. März 1929 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. März 1929 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. März 1929 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. April 1929 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. April 1929 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. April 1929 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. April 1929 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Mai 1929 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Mai 1929 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Mai 1929 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Mai 1929 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Juni 1929 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Juni 1929 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Juni 1929 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Juni 1929 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Juni 1929 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Juli 1929 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Juli 1929 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Juli 1929 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Juli 1929 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. August 1929 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. August 1929 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. August 1929 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. August 1929 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. August 1929 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. September 1929 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. September 1929 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. September 1929 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. September 1929 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Oktober 1929 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Oktober 1929 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Oktober 1929 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Oktober 1929 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. November 1929 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. November 1929 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. November 1929 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. November 1929 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. November 1929 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Dezember 1929 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Dezember 1929 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Dezember 1929 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Dezember 1929 (52)

Full text

Armmer * 
srrucken, den 14. September 1929 
4 
Organ des Gewerkvereins christl. Bergarbeiter Deutschlands für das Saargebiet 
—* jeden Samstag für die Mitglieder gratis. — J Geschäftsstelle des SaarBergkna bper⸗ Saat · 
Pteis füt die Zahlstellenabonnenten 5. — Ft. monatl. ohne brucken 2, St Johanner Straße 49. — FernsprechAnschluß: 
Botenlohn. für die Postabonnenten 15.— Fr. vierteljährl. Amt Saarbrücken. Nummer 1530. 1062, 2003, 3104 
8 k imann erdiente Anwartschaft glaubhaft zu machen 
emer ungen ei. Für die Witwen verstorbener Knappschafts 
Die Haager Diplomatenkonferenz ist beendet. nitglieder kommt letztere Bestimmung nicht in 
Die Machte sind sich vollständig einig geworden frage, da die Knappschaftsverwaltung die in 
atüber, was Deutschland auf viele Jahte hinaus frage kommenden Akten vorliegen hat. — Ge— 
in Kriegstribulen zu leisten hat. Was wollte egentlich einer Aussprache, die die zuständige 
deuifchsand machen, ohne Wehrkraft mußte es Stelle der Regierungskommission mit den Ver— 
hen Voungplan und die darin enthaltenen Ver- retern der Bergarbeiterorganisationen hatte 
füchungen annehmen. Für dieses brave Ver- vurde den letzteren die Mitteilung gemacht, daf 
halten haben die Alliierlen das Zugeständnis ge- die Regierungskommission beabsichtige, das vorge 
hacht, dis Juni nächsten Jahres die militärische iannte Gesetz in kurzer Zeit auch für das Saar 
Besehung des Rheinlandes vollständig aufzugeben sebiet anwendbar zu erklären. Auch haben win 
ẽnglaͤnder und Belgier wollen sofort mit der Zu— 
rückziehung ihrer Besatzungskruppen beginnen. 
Auch unsere engere Heimat, das Saargebiet, war 
nach den Berichten der Tagespresse Gegenstand 
ernsfter Verhandlungen. Die Diplomaten im Haag 
ollen erkannt haben, daß sich nach der Zurück- 
iehung der fremden Besatzungstruppen aus dem 
Rheinland das Saarstatut und Saarregime nicht 
mehr länger aufrecht erhalten läßtt. Da diese Frage 
n erster Linie Deutschland und Frankreich angeht, 
o wurden sich die Mächtevertreter einig, daß über 
ieselbe zunächst nur zwischen Frankreich und 
deutschland Verhandlungen stattfinden sollen. 
diese Verhandlungen sollen bereits in diesem Mo— 
iat beginnen. Eine Anzahl Optimisten im Saar⸗ 
gebiet neigen nun der Auffassung zu, als sei die 
jon allen Saargebietlern gewünschke Rückgliede- 
ung ans Mutterland eine Sache, die in einigen 
Monaten ihre vollständige Erledigung gefunden 
»abe. Sosehrauchwirdiese wünschen, 
ohalten wirdocheinen 
übertriebenen Optimismus 
ürunangebracht. Auch halten wir es für 
irichtig, wenn von Organisationen im Saarge- 
iet jetzt schon Maßnahmen getroffen werden, die 
iach der Rückgliederung ihre Auswirkung er— 
ahren sollen. Ehe konkrete Tatsachen vorliegen, 
ꝛrscheinen derlei Handlungen verfrüht. — Unsere 
Mitglieder werden in dieser wichtigen Frage, wie 
»ei so vielen anderen, volles Verfrauen zu ihrer 
Führung haben, die sicher schon im gegebenen 
Moment das Richtige zu treffen und anzuordnen 
veiß. — Selbstverständlich werden wir jedes Be— 
treben, welches geeignet ist, die schnelle Rückglie⸗ 
erung zu fördern, aufs Vachdrücklichste unter⸗ 
tützen. Zurzeit muß jedoch noch mit einer nicht 
geringen Anzahl Imponderabilien gerechnet wer— 
en, die eine sichere Aussicht unmöglich machen 
Darum nicht nervös werden, sondern mit Ruhe 
ie werdenden Dinge meistern helfen 
rfahren, daß die Knappschaftsverwallung jetzt 
chon bereit ist, entsprechende Anträge der in 
frage kommenden Witwen entgegenzunehmen. 
amit nach Etlaß des Gesetzes die Rentenfest. 
etzung ohne Verzögerung erfolgen kann. Wir 
nachen nachoͤrücklich darauf aufmerksam, daß dieg 
Rente nur auf Ankrag und nicht von Amts 
vegen festgesetzt wird. Deshalb sind unsere knapp 
chaftlichen Funktionäre gehalten, Umschau zu 
halten, ob solche Witwen in ihren Sprengeln vor— 
»anden sind. Gegebenenfalls ist der Anfrag aus 
ufertigen und einzureichen. Bei dieser Gelegen 
heit sei wiederum betont, daß alle Anträge an die 
nappschaft durch den Knappschaftsältesten einge 
reicht werden müssen. 
Nach einer uns schon vor einiger Zeit erteilten 
Iinformation beabsichtigt die Regierungskommis 
ion, nunmehr auch dem gewerkschaftlichen An— 
rage stattzugeben und die Mulliplikakionszahl zur 
Ffeststellung des Grundbetrages und des Staats 
uschusses in Franken, der bisher 5,5 betrug, au 
3,05 zu erhöhen. Dadurch, und auf Grund der vor— 
enannken Erhöhung aus erdienken Steigerungs— 
eträgen um 15 Prozent, wird bei der Knappschaf— 
sie durchschnittliche Erhöhung der bis jetzt ge— 
dährten monatlichen Rente 36 bis 40 Frs. aus 
Im Reich hat man durch Gesetzesakt bestimmt, 
n welcher Weise die Zuwendung aus dem Steuer— 
uufbringen aus der Einkommensbesteuerung zur 
mnyvaliden- und Hinterbliebenenversicherung, die 
uuf Grund der „Lex Brüning“ erfolgen mußte, 
Berwendung zu finden hat. Zunächst erfahren die 
nvalidenrenken eine Erhöhung, die durchschnittlich 
15 Prozent der erdienten Steigerungsbeträge aus— 
nacht. Außerdem erhalten die Wit— 
ven, deren Ehemänner bereits vor 
em 1. Januar 1912verstorbenwaren, 
sedoch die Anwartschaftauf Invali— 
denrente erworben hatten, sowie 
diejenigen Witwen, déeren Ehemän; 
rer bereits am 1. 1. 19 12 eine Inva 
idenrentebezogen, ab J. Oktoberö. 
J.die Witwenrkente. Da es viele Wikwen 
ieser Kategorie gibt, die die Invalidenkartken ihres 
Mannes nicht verwahrt haben, bestimmte der Ge— 
etzgeber, daß lediglich die vom verstorbenen Ehe 
machen. Die Invalidenrentner werden dies sicher 
nicht unangenehm empfinden. 
Die auf Grund der Novelle zur Unfallversiche⸗ 
ung vom 29. Mai d. J. zu kätigende 
Neufestsetzung der Unfall und Hinter 
bliebenenrenten 
nacht sicherem Verxehmen nach gute Fortschritte. 
So will die Knappschaftsberufsgenossenschaft bis 
l. Oktober bereits mit dem Hauptteil der Umrech⸗ 
nungsarbeiten fertig sein, was durchaus zu be— 
grüßen ist. — Bei dieser Gelegenheit sei hier dar- 
auf hingewiesen, daß bei einer Anzahl Hinterblie- 
benenrentenbezieherinnen infolge eines allgemein 
gehaltenen informatorischen Berichts in der Tages- 
presse die Auffassung entstanden ist, sie könnten 
zu jeder Zeit, falls sie eine 50prozentige Erwerbs- 
beschränkung nachweisen können, bei der Berufs- 
genossenschaft Antrag stellen auf Gewährung von 
* des Jahresarbeitsverdienstes des verstordenen 
khegatten als Hinterbliebenenrente. Diese Auf— 
guns ist irrig. Nach dem Gesetz erhält eine 
itwe, die beim ködlichen Unfalle ihres Mannes 
530 Prozent erwerbsbeschränkt ist, anstatt * des 
JAV. 2* des Jahresarbeitsverdienstes als Rente. 
Also nur dann, wenn beim Unfall bereits die 50 
prozentige Erwerbsbeschränk ng bestand. Tritt 
dieser Zustand erst später ein, wird die erhöhte 
Rente nicht gewährt. 
Obgleich wir in bestimmten Zeitabschnitten 
immer wieder im „Saar-Bergknappen“ darauf 
aufmerksam machen, daß beim Ausscheiden aus 
versicherungspflichtiger Beschäftigung ohne berg⸗ 
kerktig oder invalide zu sein, 
die Anwartschaft 
auf die erdienten Leistungen aufrecht erhalten wer. 
den muß, so erscheinen trotzdem bei uns immet 
wieder Kameraden, die entweder erklären, dies 
nicht gewußt zu haben oder sagen, sie hätten die 
rechtzeitige Zahlung der entsprechenden Anerken⸗ 
nungsbeiträge vergessen. Müssen wir dann den 
Leuten erklären, daß auch wir außerstande sind, 
eine verloren gegangene Anwartschaft ohne wei— 
teres zurückgewinnen zu helfen, weil Gesetzes- und 
Satzungsbestimmungen dem entgegenstehen, sa 
entsteht nicht selten Mißmut, der in unfreundlichen 
Worten Ausdruck sucht. Wir können dann nut 
erklären, daß wir unsere Pflicht betr. Aufklärung 
poll und ganz getan haben, die Verantwortung für 
die Nichtinnehaltung der entsprechenden Beftim 
nungen den Betroffenen selbst überlassen bleiben 
nußz. — Wer aus der knappschaftlichen Pensions- 
kasse des Saar-Knappschaftsvereins ausscheidet, 
nicht Mitglied eines Knappschaftsvereins wird, 
der mit dem S. K. V. in einem Gegenseitigkeits- 
»erhältnis steht, der muß allmonatlich zur Aufrecht- 
erhaltung der Anwartschaft auf die erdienken Pen⸗ 
ionskassenleistungen 1,— IFrs. Anerkennungs- 
zebühren zahlen. Wird die Zahlung ein volles 
Jjahr lang unterlassen, dann ist die Anwartschaflt 
erloschen. — Wer aus der Invalidenversicherung 
ausscheidet, nicht invalide ist, eine versicherungs— 
freie Beschäftigung ausübt, der muß, falls er keine 
Ersatztatsachen gelten lassen kann, alle 2 Jahre 
nach dem Ausscheiden 20 Marken kleben, andern⸗ 
'alls die Anwartschaft ebenfalls erlischt. Ersatz- 
atsachen sind: Bezug einer Knappschaftspension, 
iner Unfall- oder Militärrente von mindestens 20 
Prozent. — Alle Kameraden, die es angeht, 
ich die Bestimmungen merken. damit sie vor S 
den bewahrt bleiben.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Saarbergknappe. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1929. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.