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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927
Volume count:
24
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-06-11
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Seite 2 
nannhaft dafür ein, und du wirst sehen, welch ungeahnte 
werbende Kraft in ihnen steckt. Die Frucht und die Ernte 
werden reichlich sein, der pfingstliche Blütentraum wird 
Erfüllung finden. 
Den Aelteren aber gelte das pfingstliche schöne Wort 
„Der Mensch bleibt jung, solange er in Idealen lebt und 
er daran glaubt“. Wer aber wollte nicht jung sein? 
Wohlan, hindelt danach, tut es den Jungen gleich! Die 
Pfingstapostel in ihrem jugendlichen Feuet seien euer 
helles Vorbild. G. R. 
„Der Saar⸗Bergknappe“ 
rage, an dem eine Feierschicht eingelegt war 
rankt oder be ht waren, nich: 
zezahlt. 
Durch vorstehende ausnahmsweise Maßnahmet 
vird jedoch kein Präzendenzfall geschaffen und die 
Administ ration behält sich ausdrücklich das Recht 
por, für die Folgezeit von dem Wortlaut des 89 
der Arbeitsordnung Gebrauch zu machen. 
Der Generaldirektor: Defline. 
— 
NRe Sozigle Zulage für sechs 
Am 4. Juni (Pfingstsamstag) hat die Generaldirek⸗ 
lsion solgende Dienstanweisung erlassen: 
„In ausnahmsweiser und vorübergehender Ab—⸗ 
weichung von den Bestimmungen des 833 der Ar⸗ 
beitsordnung wird die Administration des —* 
in ihrem Wunsche, die der Belegschaft und besonders 
den Bergarbeiterfamilien durch die Feierschich— 
ten verursachten geldlichen Verluste in einem ge— 
wissen Maße zu erstatten, 
den Arbeitern, welche am 4. 16. und 
23. April, 2., 9. und 16. Mai feiern 
nußzten, die Familienzulage (Frauen⸗ 
und Kindergeld) zahlen, 
die sie erhalten hätten, wenn sie an diesen 6 Tagen 
eine Schicht verfahren hätten. Diese Vergütung 
wird jedoch denjenigen Arbeitern, welche an einem 
Die steten Bemühungen der Bergarbeiterorganifsa— 
ionen sind also von Erfolg begleitet, wenn auch nicht 
illes das bisher erreicht wurde, was sie erreichen 
vollen. Sie brachten es aus dem Verhandlungswege 
ertig, daß zwesi Feierschichten im Mai unterblieben; 
es ist auch zugesagt, möglichtt den Juni von 
Feierschichten srei zu halten, und jetzt ist 
es ihren Bemühungen geglückt, wenigstens die joziale 
zulage für die im April und Mai eingelegten Feier— 
hichten zu erwirken. Es ist gewiß nicht viel, aber 
mmerhin eine Erleichterung für die kinder— 
reichen Familien, die ja am härtesten betroffen 
werden. — Es hat nicht leicht gehalten, wenigstens 
diesen Erfolg herauszuholen. Die Organisationen 
werden aber weiter bemüht bleiben, den Bergleuten 
Zilje zu bringen. Diese aber haben die Pflicht, ge⸗ 
chlossen hinter ihren Organisationen stehen zu blei⸗ 
ben, damit erfolgversprechende Arbeiten auch zum 
Ziele führen. Nicht der ist ein Freund der Bergleute, 
er jetzt zwischen Führung und Mitgliedschaft Feind⸗ 
chaft zu säen sucht, sondern wer die Vergleute auffor⸗ 
dert, geschlossen zur Organisation und 
Führung zustehen. 
* * 
Knappftchaftliches — Sozialversicherung 
j 1K.V. erfolgte, ist die Betechnung unseres Renten 
Vetrifft Penfionsansprüche anteils nach unserem Statut von 19813 erfolgt. 
au Lothringische Knappfchaftskassen Aus diesen Antwertsgreiben gett herdüten 
Eine gröhzere Anzahl unserer Mitglieder oder An— i;; Anemarischeecen ne dan ein 
zehörige verstorbener Mitglieder Inben Pensions⸗ ie lothringischen Knappschaftstassen Änspruche baben 
ansprüche an Znappschaftsvereine in Lothringen. Bei dingen ue Siatut eingeführten Aufbesse 
anseren Rechtsschutzbüros gehen nun häufig Pensions- rung der Bezüge nicht erfaßt werden. So ist es zu 
hescheide ein mit der Bitte, nachzuptüfen ob, die Pen— erstehen, daß sogar in der jüngsten Zeit fesigefetzle 
ions berechnung stimmt oder nicht. Es ist in den Krei⸗ hensfionen nach den geringen Steigerunge betragen 
en dieser Pensionsbezieher bekannt geworden, daß die intsprechend dem Statut von 1913, berechnet worden 
othringischen Knappscagtsvereine ab 4. Juͤli Iden aprend deignt Knappschaflsvereine haben 
ine neue Satzung eingeführt. haben, wodurch auch die also nach überaus kluger“ Berechnung einen guten 
Bezüge der dortigen Mitalieder eine Aufbessetung Teil der im Saargebier wohnenden Anspruchsberech 
zrjühren sigten von der durchgeführten Pensionserhöhung aus 
reschlossen. 
Im 8 17 der neuen Satzung der lothringischen 
Knappschaftsvereine heißt es in Übsatz 3: Der Betrag 
der jährlichen Invalidenpension ist der Summe der 
den Dienstjahren der Versicherten entsprechenden 
Steigerungssätzen gleich. Der einheitliche Jahres— 
steigerungssatz beträgt; Vierzig Franken (40.00 Fr.) 
Im 835, Absatz 3, erfährt der vorgenannte Steige— 
kungssatz eine Einschränkung. Der Absatz 3 lautet 
Für Ausländer, welche die unter Absatz 2 angeführ— 
ten Bedingungen nicht erfüllen, werden die in Elsaß— 
Lothringischen Knappschaftskassen erworbenen und die 
auf Grund des Abkommens vom 21. Juli 1921 von 
deutsche Kassen übernommenen Anwartschaften nach 
den zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung in 
seder einzelnen Kasse gultigen Modalitäten berechnet 
und zwar ohne die aus dem Spezialfonds der Union 
des Caisse Minière gewährte Zulage. 
Ueber die hier erwähnte Zulage heißt es in dem 
Statut der Union des Caisse Minière unter Art. 8 
Pom 1. Juli 1926 ab werden die unter A, B, C, D, E, 
Fuund 5H des vorstehenden Artikels vorgesehenen 
höchstgrenzen des Zuwachssatzes in dem Maße erhöht, 
daß sie es erlauben, allen Rentenberechtigten eine 
Zusatzrente zu gewähren, welche keiner Erhöhung von 
20 Prozent der am 1. Juli 1926 bezogenen Gelamt— 
rente entspricht 
Demnach wird zu den Pensionen, die auf der Grund— 
sage von 40 Fr. Jahressteigerungsbetrag errechnet 
wurden, eine Zusatzrente von 20 Prozent gewährt. Die 
jo errechneten Pensionen werden jedoch nur unter be— 
stimmten Voraussetzungen gezahlt. Auf eine diesbe— 
zügliche Anfrage, welche von unserm Rechtsschutzbüro 
in Saarbrücken an den Karlinger Knappschaftsverein 
gerichtet worden ist, ging nachstehende Antwort ein:! 
Betrifft: Kannengiejzer Alois, 17. 9. 1894. 
In Beantwortung Ihres Schreibens vom 5. d. M. 
detr. die Berechnung unseres Rentenanteiles in der 
Invalidenpension des Obengenannten, teilen wir 
Ihnen mit, daß gemäß 8 35 unserer Satzung vom 1. 
Juli 1925 die Versicherten fremder Nationalität nur 
dann Anspruch auf den erhöhten Steigerungssatz ha— 
»en, wenn die Pensionierung durch eine französische 
Zasse erfolgt und wenn der Versicherte wenigstens 
3Beitragsjahre nach dem Inkrafttreten dieser Sätzung 
»der wenigstens 10 Beitragsjahre in elsaß-lothring. 
nappschaftskassen nachweisen kann. Das von dem 
Obengenannten in lothr. Kassen erworbene Gesamt— 
dienstalter beträgt jedoch nur 6 Jahre und da 
rukerdem die Vensionierung durch den Saarbrücke, 
Auszug aus der Niederschrift üher die 
Sitzung des Knappfchaftsporftandes 
um 23. Mai 1927 
Die als außerordentliche Vorstandssitzung anbe 
aumte, Sitzung soll als die ordentliche Vorstands 
'tzung für den Monat Mai gelten. 
Ir Horuaud beschließt, mit Wirkung vom 1. Apris 
den Zinsfuß für die an Mitglieder der 
Vensionskasse A gewährten Darlehen 
einheitlich auf 5 Prozent und die Tilgungsrate bi— 
ruf weiteres auf 2 Prozent der ursprünalichen Kapi 
talschuld festzusetzen. 
Desgleichen wird der Zinsfuß für die an Mitglieder 
der Pensionskasse Bsowie an Beamte und Angestellte 
des S. K. V. gewährten Darlehen vom 1. April d. Is 
ab auf 5 Prozent festgesetzt, während die Tilgungs— 
rate in der bisherigen Höhe von 4 Prozent der ür 
vrünglichen Darlehnsschuld bestehen bleibt. 
Ferner wird eine Zinsermäßigung und zwar mit 
Pirkung vom 1. Juli 1927 ab beschlossen für 
a) die an Gemeinden bewilligten Dollar-Darleher 
von 9 Prozent auf 8 Prozent, 
b) die an Knappschaftsälteste gewährten Darlehen 
von 8 Prozent auf 7 Prozent, 
chedas Darlehen an die Omnibus-Verkehrsgesfell— 
schaft Fust u. Born in St. Wendel von 9 Vrozent 
auf 8 Prozent. 
Für die der Kreissparkasse Saarbrücken überlassenen 
Depositengelder wird der Zinsfuß gleichfalls vom 
l. Juli d. Is. ab von 7 Prozent auf 6Prozent herab— 
zesetzt unter der Bedingung, daß die Kreissparkasse 
eine gleiche Zinsermäßigung für die an Mitglieder 
des S. K. V. weitergedebenen Darlehen eintreten 
aßt. 
Der Zinsfuß für das der Gemeinde Sulzbach be— 
wvilligte Darlehen von 400 000 Fr. wird ebenfalls auf 
b5 Prozent festgesetzt. 
Für alle übrigen Darlehen bleibt der Zinsfuß in 
er bisherigen Höhe bestehen. Mit Rücksicht auf die 
veitere Festiaung des Franken und auch im Hinplid 
Nummer 24 
auf die bereits erfolgten Kapita migungen nimmt de⸗ 
VCorstand von der 
Eintragung einer Feingoldhypothek bis auf 
weiteres Abstand. 
In Erweiterung seines Beschlusses vom 25. Aprif 
os. Is. erklärt fich der Vorstand damit einverstanden 
daß der 
Mehl⸗ und Musikkasse der Belegschaft der 
Grube St. Ingbert 
ein Darlehen bis zu 17000 RM. gewährt wird. Vor 
diesem Betrage sollen jedoch vorerst nur 15 000 RM 
uind der Rest nach Bedarf zur Auszahlung gelangen 
Der Ablsöungsvertrag mit der Mehl- und Musitkas's 
wird genehmigt. 
Knappschaftsdirektor Kredel teilt mit, daß der 
Krankenhausarzt in St. Ingbert, Herr Sanitaisra 
Dr. Schulthehß, erkrankt und daß voraussichtlich mit 
einer Wiederaufnahme seines Dienstes nicht mehr ge— 
rechnet werden kann. Mit Rücksicht darauf, daß die 
Anstellung eines eigenen Chefarztes für das St. Ing— 
berter Krankenhaus eine zu hohe Belastung für den 
Verein bedeutet, schlägt er vor, die Verwaltung dieses 
Krankenhauses an diejenige des Krankenhauses Sulz 
zach anzugliedern und die ärztliche Versorgung des 
Krankenhauses sowie des Kursprengels St. Ingber⸗ 
einem Assistenzarzt von Sulabach zu übertragen. 
Aeltester Mässch schlägt vor, die Versorgung des 
Kursprengels und des Krankenhauses St. Ingber! 
Herrn Dr. Schlarb zu überteragen, der zur Zeit als 
überzähliger Assistenzarzt am Krankenhaus Neun— 
kirchen tätig ist. Hert Dr. Schlarb habe den Wunsck 
zgeäußert, als Knappschaftsarzt angestellt zu werden 
und wolle für diesen Fall von seinem Vorhaben, im 
August auszuscheiden, Abstand nehmen. 
Der Vorstand schließt sich dem Vorschlage des Aelte— 
en Mäsch an und überträgt 
Herrn Dr. Schlarb die ärztliche Versorgung des 
Kursprengels und des Krankenhauses St. Ingbert. 
(In dieser Angelegenheit dürfte wohl das letzte Wort 
noch nicht gesprochen sein. Die Red.) Im übrigen 
timmt der Vorstand dem Vorschlage der Verwaltung 
zu, das Krankenhaus St. Ingbert der Oberleitung 
des Krankenhauschefarztes in Sulabach zu unter 
tellen. 
Ferner wird beschlossen, daß in Zukunft soweit er— 
orderlich die Schwerverletzten der Grube St. Ingberit 
ofort durch das St. Ingberter Krankenauto nach dem 
Zazarett Sulzbach verbracht werden, während die 
Leichtverletzten im Krankenhaus St. Inabert Auf— 
rahme finden sollen. 
In Abänderung des Vorstandsbeschlusses Nr. 18 
vom 25. Aprilhed. Is. beschließt der Vorstand, den prak— 
ischen Arzt Dr. Fromm in Luisenthal für den ganzen 
ursprengel Nra2 als Familienfürsoragearzt auau⸗ 
assen. 
Die Neufestsetzung der Pensionskassenbeiträge aus 
Anlaß des Lohnabbaues wird abermals zurückgestellt 
Da die seitens des 
Reichsknappschaftsvereins zur Verfügung 
gestellten Mittel 
restlos aufgebraucht sind, wird die Verwaltung be— 
AhD— 
Schritte zwecks Ueberweisung weiterer Geldmittel zu 
unternehmen, damit eine Unterbrechung in der Aus— 
zahlung der Sonderzulage an die Pensionsempfänger 
nicht eintritt. Im übrigen wird die Beschlußfassung 
iber die Zahlung einer Sonderzulage für den Monafß 
Juni d. Is. dem Finanzausschuß übertragen. 
Auf Anregung des Sekretärs Michely vom Gewerk— 
erein beschließt der Vorstand, daß im 
Kursprengel Heusweiler zwei Knappschaftsälteste 
ugelassen werden. Da eine Einigung zwischen den in 
Frage kommenden Aerzten Dr. Röttges und Dr. 
zchmidt erfolgt ist, so überträgt der Vorstand die 
Regelung der Teilung des Sprengels an die beiden 
Aerzte der Verwaltung. Die Neuregelung soll so be— 
chleunigt werden, daß die Mitglieder noch in diesem 
Jahre von ihrem Waßlrecht Gebrauch machen können 
gekanntmachungen des Saar⸗Kuappschaftsverein⸗ 
Nachdem der Knappschaftsvorstand den Kursprengel 
Heusweiler vom 1. 7. 27 ab den Knappschafts-Revier— 
ürzten Dr. Röttges und Dr. Schmid zu Heusweiler 
übertragen hat, sind beide Aerzte im Sinne unserer 
Bekanntmachung vom 10. d. M. betr. die Wahl eines 
inderen Knappschaftsarztes für aktive und inaktin⸗ 
Nitolieder moöhlkor 
Da der Knappschaftsälteste Philipp Guth in Hoß 
nit dem 15. Mai ds. Is. sein Amt als Knappschafts— 
iltester für den Sprengel Nr. 123 niedergelegt hat, ist 
das Amt des Knappschaftsältesten vom gleichen Tage 
ib seinem Ersatzmann Karl Wenrich in Niederkirchen 
ibertraogen worden
	        

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