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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927
Volume count:
20
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-05-14
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Selte 2 
zesehen, ablehnend. Wenns ans Bezahlen gess, drückt 
ich jeder gern. 
Gegen diese Bescheide legten wir am 22. Juni 1926 
Berufung ein bei der „Gemischten Kammer des 
kKnappsfchafts-Oberversicherungsamtes Saarbrücken“. 
Trotzdem seit Einreichung der Berufungsschriften 
veinahe ein Jahr verflossen ist, ist bis heute über 
die Berufung nöch nicht ein einziges Mal ver⸗ 
handelt worden. 
Da drängt sich unwillkürlich die Frage auf: 
„Wer ist schuld an der erheblichen Verzögerung?“ 
Wir haben im letzten Jahre mehrfach die zuständige 
Stelle gebeten, dem Verfsahren Fortgang zu geben 
and auch angefragt, woran es liegt, daß dies nicht 
zeschieht. Gerade die Antwort beweist uns, wie wenig 
die Regierungskommission die sozialen Rechtsinstan— 
zsen des Saargebietes beachtet. 
Wir neigen durchaus dem Grundsatz zu, daß man 
in schwebende prozessuale Streitfragen nicht durch 
Presseartikel und öffentliche Kundgebungen ein— 
zreifen soll. 
Hier scheint es doch angebracht, von diesem Gruud⸗ 
latz abzuweichen und der Oeffentlichteit und 
resonders den Alt-Unfallrentnern zu wissen zu 
tun, woran die Verzögerung liegt. 
Bekanntlich ist im Spätsommer vergangenen Jahres 
der Vorsitzende der Spruchtammer des Knappschafts- 
Oberversichetungsamtes und Mitglied der „Gemisch— 
sen Kammer des Knappschafts-Oberversicherungs— 
amtes“, Herr Landgerichtsdirektor Prüfner, plöß— 
lich verstorben. Es hätte sofort Sorge der zustän— 
zigen Regierungsstellen sein müssen, diesen wichtigen 
Posften mit einem geeigneten Herrn neu zu besetzen. 
Aber nein, der stellvertretende Vorsitzende, Herr 
Landgerichtsdirektor De. Messinger, der wohl als 
erster in Frage kam, mußte noch länger als ein halbes 
Jahr in seiner Eigenschaft als Stellvertreter wirken, 
bis man sich endlich dazu entschlossen hatte, diesem 
herrn die Stelle des hauptamtlichen Vorsitzenden zu 
übertragen. Ein Stellvertreter ist bis heute noch nicht 
ernannt. Was dies bedeutet, vermag nur derjenige 
zu ermessen, welcher die reichliche Arbeit kennt, die 
geute am Knappschaft-Oberversicherungsamt zu lei— 
sten ist. Die Berufungen find doch heute viel zahl— 
teicher wie früher, was in erster Linie darauf zurück⸗ 
zuführen ist, dahß die Rentner durch das Streitver⸗ 
sahren opponieren wollen gegen die geringen Renten— 
sätze. Ein neues Mitglied für die Gemischte Kammer 
des Knappschafts-Oberversicherungsamts ist ebenfalls 
dis heute noch nicht bestimmt worden und kann an⸗ 
geblich aus diesem Grunde keine Verhandlung statt⸗ 
fiuden. Am 22. 4. d. Is. richteten wir 
eine neue Anfrage an die Gemischte Spruchkammer 
and wollten wir gerne wissen, wann die Verhandlung 
iüber die eingelegte Berufung erfolgt. Unterm 26. 4. 
d Is. wurde uns folgende Antwort zuteil: 
„In der Unfallversicherungssache des Johaun 
Rit. Jung aus Altentessel teilen wir Ihnen 
mit, daß die Verhandlung erst erfolgen lann, 
wenn die Ernennung des Mitgliedes der 
Bemischten Kammer erfolgt iit“ 
Also dreiviertel Jahre schon ist der wichtige Posten 
bei der Gemischten Spruckkammer verwaist und kön— 
nen deshalb wichtige Verfahren keinen Fortgang 
nehmen. Schließlich wundert sich die Regierungs— 
fommission noch, wenn bei vielen Leuten der Gedulds— 
'aden abreißt und bei Beurteilung ihrer Amtshand— 
lungen scharfe und harte Worte angewendet werden. 
Es wäre tatsächlich ernstlich an der Zeit, wenn ein— 
selne Stellen bei der Regierungskommission ihre 
harthörigkeit aufgeben würden und die berechtigten 
Wünsche der Saarbevölkerung beachteten. 
Die durchaus gerechtfertigten Beschwerden der Alt— 
Unialltentner müssen nun unbedingt beachtet und in 
zufriedenstellendem Sinne erledigt werden. Wir stel— 
len nun öffentlich die Frage: 
Wann kommen die Alt-Unfallrentner des 
Saaraebietes zu ihrem Recht?“ 
litik der 6 
Zur Lohnpolitik der Snargruben 
Es besteht kein Zweifel, daß die Direktion der 
Saargruben eine nur auf den größten Gewinnefiekt 
eingestellte Wirtschafts- und Lohnpolitik betreibt. 
Wenn dazu noch die Betriebe politische Aufgaben er— 
füllen sollen, dann läßt sich ermessen, wie unendlich 
chwer die in der Produktion tätigen Menschen zu 
leiden haben. Zur Durchführung der gestellten Auf— 
Jjabe kam der Direktion die in den letzten Jahren für 
ie äußerst günstige Wirtschaftslage zustatten. Die 
jut organisierte Bergarbeiterschaft des Saargebietes 
fonnte aber infolge der Interessenlosigkeit der fran— 
zösischen Bergleute die Situation nicht entsprechend 
ausniitzen. Die französische Bergarbeiterschaft ist lei— 
der für eine nachhaltige Bearbeitung des Lohnver— 
hältnisses kaum zu haben. Die gleichen Erscheinungen 
zeigen sich auf sozialpolitischem Gebiet. So konnte 
neben der Direktion im Saargebiet auch der Bergbau 
Frankreichs aus der Kohlenbewirtschaftung der letzten 
Fohbre erhebliche Gewinne heroustiehen 
„Der Saar⸗Berglnapper 
In der Lohnentwickelung 
zAlieb vieles zu wünschen übrig. Die Bergarbeiter— 
chaft Frankreichs hatte in den drei Quartalen des 
ergangenen Jahres in den einzelnen Bezirken fol— 
zende durchschnittliche Lohnentwickelung: 
Kohlen⸗ 
rteviete 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal Mehr in * 
Fr. Fr. Fr. Fr. 
Douai 26. 63 31.20 4.57 
Arrtas 27.8 15 4. 50 
Straßburg 27 7 * 
St. Etiene 
Chalon 
Ilais * 
Toulouse 24665 
lermont 23.52 
Mit Ausnahme des Straßburger Bezirkes, zu dem 
die Lothringer Gruben gehören, verzeichnen die an— 
deren Bergbaureviere Frankreichs in diesem Zeit— 
aum eine — Erhöhung des Lohnes um 
153 Fr. Miit 550 Fr. stehen die Gruben in Loth— 
ringen an der Spitze der Lohnerhöhung. Im Jahre 
925 zeigten sich dieselben Erscheinungen. Auch 1925 
var die Lohnerhöhung in Lothringen größer als in 
inderen Bezirken Frankreichs. Es ist diese Entwick 
ung nur auf die starken Ansätze des gewerkschaft: 
ichen Zusammenschlusses zurückzusüühren. — Die Lohn 
rhöhungen konnten die Bergarbeiter Frankreich— 
richt befriedigen. Sie waren ungenügend. Auch hiel 
en sie keineswegs der Preisentwickelung in gleicher 
zeitperiode stand. 
In denelten Zeitraum entwickelten sich die Löhn— 
»er Untertagsarbeiter im Bergbau des Saargebiets 
iach den amtlichen Feststellungen, wie nachstehend: 
Quartal 2. Quartal 3. Quartal 
28. 03 Fr. 30.13 Fr. 34.43 Fr. mehr 6.40 Fr 
Die Erhöhungen des hiesigen Gebietes lagen in der 
raglichen Zeitspanne um 0.90 Fr. pro Schicht über 
denjenigen Lothringens. Sie konntien trotzdem die 
Bergarbeiterschaft des Saargebietes nicht befriedigen 
z„chon bei den damaligen Lohnverhandlungen würde 
»on den Organisationen darauf hingewiesen, daß die 
kdeuerungssteigerung mehr nimmt, als man dem Ar 
eiter an Lohnzuschuß gibt. Dies hat sich nicht alleir 
n Frankreich, sondern auch im Saargebiet gezeigt 
Löhne und Preise standen sich in den neun ersten Mo 
taten des vergangenen Jahres an der Saar und in 
Frankreich wie folgt gegenüber: 
Preissteigerung Lohnerhöhung Differenz 
Frankteich 22.90 Prozent 16.06 Prozent 6.84 Prozen. 
⸗ʒaargebiet 34.20 Prozent 22.75 Prozent 11.45 Prozen 
Die Teuerung hat sich in sehr schnellem Maße inner— 
salb des Saargebietes ausgewirkt. Trotzdem die 
2ohnerhöhungen über denjenigen Frankreichs lagen 
zlieb die Differenz zwischen Lohn und Teuerung 
zrößer. Der Bergmann des hiesigen Gebietes hatte 
arunter zu leiden. Das Niveau seiner Lebenshaltung 
nußte sich senken. Dieser Zustand hat sich bisher nich 
dadurch ausgeglichen, daß seit Okttober bis Ende März 
dieses Jahres die Preise im Saargebiet sich um 10.40 
Prozent gesenkt haben, Frankreich aber mit 6.87 Proz 
urückblieb. Zu den Lohnkürzungen am Ende der Zeit 
»eriode kommen jetzt in beängstigender Weise Feier 
chichten. Auch von diesen ist der Beramann Frank 
eichs bisher verschont geblieben. 
Dieser Zustand des ungenügenden Lohnes kann 
nicht durch die wirtschaftliche Situation im Bergbau 
»es Saargebietes bedingt sein. Maßgebend zur Lohn 
erechnung war für die Industrie doch stets der Lei 
tungseffekt. Je nach dem Ertrag der Leistung sollte 
die Bezahlung des Menschen erfolgen. Nach diesen 
Hrundsätzen der Unternehmer kann im Saarbergbar 
richt verfahren worden sein. Lohn- und Leistungs 
effekt im Saarbergbau im Vergleich mit den Nachbär 
ändern bleibt für den Saarbergbau in betreff Lohn 
dildung ungünstig. Gegen Ende des Jahres stellter 
sich die Hauerlöhne im Veraleich mit dem durchichnitt 
ichen Leistungseifekt 
Leistungseffett Hauerlöhne 
926 Saargebiet 692 Kilo 4163 Franker 
926 Belgien 518 Kilo 42,62 Franken 
„25 Holland 7509 Kilo 64,10 Franken 
Trotzdem Belgien mit seinem Effekt weit unter dem— 
enigen des Saargebietes bleibt, sind seine Löhne 
jöher. Holland hat einen Leistungseffekt, der um 
3,38 Prozent über demjenigen der Saar zu stehen 
ommt; sein Lohn liegt um 53,97 Prozent darüber. 
Dazu hat der dortige Bergbau, der sich erst in der 
Entwickelung befindet, gewaltige Aufwendungen für 
Neuanlagen zu machen. Auch Frankreich liegt im 
Lohne, trotz seines nur 540 Kilo betragenden durch— 
cchnittlichen täglichen Leistunaseffettes nicht sehr 
inter dem hiesigen Gebiet 
So bleibt die Situation, von welcher Seite man 
zuch an sie herantritt, für den Saarbergmann sehr 
ingünstig. Wirtschaftliche Schwierigkeiten konnten 
nicht die Ursachen der schlechten Bezahlung sein. Sie 
nüssen in anderen Motiven gesucht werden. Die 
Zaargruben mit der Belegschaft sollen anscheinend 
luüsbeutungsobjekte bleiben. Stellt man aber dem 
'ergmann des Saargebietes seine etwas besseren 
zialen Einrichtungen und die Ausagaben hierfür in 
NAummer 20. 
Rechnung, dann ist es sicher, daß die Kosten der knapp. 
schaftlichen und der sozialen Versicherung nur von dem 
Urbeiter getragen werden. Zu diesen wenig günsti— 
zen Verhältnissen kommen jetzt die Feierschichten. In 
den kommenden Monaten sieht sich also die Belegschaft 
der Saargruben vor schwere Aufgaben gestellt. Fd 
—3 
Der Antrag des Gewerkbe eins hetreffs Steu r⸗ 
erleichiernng sür Baudarlehnsinhaber wird von der 
Regierungskommission abgelehnt 
In Rr. 15/1927 unseres „Saar-Bergknappen“ brach—⸗ 
en wir zur Kenntnis, daß wir im Interesse der Ka— 
neraden, welche Baudarlehen vom Saar-Knapp— 
chaftsverein erhalten hatten, einen Antrag an die 
Kegierung gerichtet haben, um die angeblich verspätet 
eingehenden Anträge auf Rückerstattung zuviel ge— 
ahlter Lohnsteuer, die durch Verschulden der Knapp— 
chaft nicht früher gestellt werden konnten, anzuer— 
tennen und den Finanzämtern entsprechende Anwei— 
'ung zu geben. Auf diese Eingabe hin ist uns nun 
die Antwort der Regierungskommission 
ugegangen. Dieselbe ist in mehrfaäacher Hinsicht so 
nteressant, daß wir sie den in Frage kommenden 
tameraden wörtlich zur Kenntnis geben wollen. Die 
Antwort lautet: 
„Auf das gefl. Schreiben vom 29. März 1927 betreffend 
die Berücksichtigung von Schuldenzinsen der Knappschafts— 
darlehusnehmer durch Lohnsteuererstattung teile ich sol⸗ 
gendes mit: 
Lohnempfäuger, die nicht mehr als 20 000 Fr. Urbeits⸗ 
einlommen haben und auch kein Nebeneinlommen von 
min destens 3000 Fr. beziehen, werden nicht zur Einkom⸗ 
mensteuer veranlahßt, ihre Staatseinkommensteuer gilt als 
getilgt, wenn die Lohnsteuer von ihrem Arbeitseinkommen 
ordnungsgemähz einbehalten wurde (8 58 Abs. 1 Eink, 
St. V. O.) Rach dem Gesetz hat auch der Lohnempfünger, 
der nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, lein 
Recht, die Veranlagung zu beantragen, damit nicht, je 
nachdem es dem Steuerpflichtigen günstiger erscheint, in 
einem Jahre die Veranlagung verlangt, im anderen dar⸗ 
auf verzichtet wird. Die hiernach nicht zu veranlagenden 
Lohnempfünger haben daher auf der einen Seite den Vor— 
teil, ein gewisses Nebeneinkommen steuerfrei beziehen zu 
lönnen und von der Progression des Steuertarifs nicht be— 
trofsen zu werden, auf der anderen Seite haben sie abet 
auch keinen Rechtsanspruch darauf, daßz Schuldzinsen und 
sonstige steuerlich abzugsähige Ausgaben wie bei den 
veranlagten Steuerpflichtigen am Einkommen ziffer⸗ 
näßig gekürzt werden. 
Die Finanzümter sind daher nur in der Lage, den wirt⸗ 
schaftlichen Belastungen von nicht zu veranlagenden 
Lohnsteuerpflichtigen durch Schulden oder auch sonstige 
Umstände gemähz 8 58 Abs. 3 der Eink. St. V. O. Rech— 
nuug. zu tragen. Nach dieser Vorschrift werden auf Antrag 
die in 8 7 Abs. 3 a. a. O. erwähnten Verhältnisse durch 
eutsprechende Lohnsteuererstattung berücksichtigt. Nach 84 
Abs. 3 der Eink. St. V. V. ist es gestattet, bei der Veran— 
agung besondere, die Leistungsfähigkeit des Steuerpilich— 
igen wesentlich beeinträchtigende wirtschaftliche Verhält— 
nisse durch einen Abzug am steuerbaren Einkommen zu 
berücksichtigen. Die Finanzämter haben unter weitgehender 
Auslegung der Ermäßigungsbestimmung sie auch auf nicht 
zeranlagte Lohnempfänger angewandt, die infolge der 
Errichtung von eigenen Wohnhäusern 
in Schulden gekommen find, obwohl den Schulden der 
Wert des Gebäudes und den Schuldzinsen der Mietweri 
der eigenen Wohnung und gegebeuenfalls der Ertrag ver— 
unieteter Riume gegenüber steht. Hierbei wurde in der 
Regel die Steuerermäßigung nach dem Unterschied zwi— 
chen den Schuldenzinsen und dem Mietwert der Wohnung 
dezw. dem Mietertrag vermieteter Räume bemessen. Bei 
diesem Verfahren handelt es sich nur um einen Maßstab 
ohne dah etwa zwangsläusig der Einkommenabzug nad 
87 Abs. 3 der Eink. St. V. O. zifjernmähßig mit den 
-Schuldzinsenbetrag abzüglich Mietwert und Mietertras 
übereinstimmen müßte. 
Die Finanzämter muhßten aber auch Anträge auf Lohn— 
steuerrückerstattung in vorstehendem Sinne ablehnen, wenn 
der Erstattungsantrag verspätet eingereicht wurde, da 
der Erstattungsanspruch nach 8 130 der Abgabenordnung 
erlischt, wen uer nicht bis zum Schlusse de— 
Jahres gelteund gemacht wird, das auf da—⸗ 
Jahr folbgt, in denm die Ereignisse, die der 
Anspruch begründen, eingetreten sind. 
Gegen diese Maßnahme richtet sich die Beschwerde, wo⸗ 
bei darauf hingewiesen wird, daßz die mit Bauschulden be— 
lasteten Arbeiter nicht rechtzeitig die Höhe der jährlichen 
—schuldenzinsen angeben lonnten, weil sie nur die Gesamt— 
leistung an Amortisation und Zinsen unausgeschieden au 
Lohn einbehalten bekamen und jetzt erst der Saar⸗Knapp 
schaftsverein wegen überreichlicher Verwaltungsarbeit da— 
zu kam, den einzelnen Darlehnsempfjängern Nachweise über 
die in den letztvergangenen Jahren gezahlten Schulden— 
sinsen auszuhändigen. Diese Einwände sind jedoch nicht 
geeignet, das Verfahren der Finanzümter als gegen das 
ßcsetz verstoßend zu charalterisieren, noch können sie Ver 
unlasjung geben, die Finanzämter mit Anweisung zu ver— 
ehen. die verspätet eingereichten Eritattungasanträge ap
	        

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