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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927
Volume count:
20
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-05-14
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Nummece 20 
Saarbrücken, den 14. Mai 1927 
8. Zahrgang 
kIJMiH;H— —A 9 9 9 J —3633960 
Organ des Geyvoreins christl. Bergarbeiter Deutschlanoͤs für das Saargebiet 
Geschaftsstelle des ¶Saot Bergknapere 
St. Johanner Strahe 49. — FernsprechAnschluß: Amt 
Saatbrücken, Nummer 1530. 1062, 2003, 3194. 
—* jeden Samstag für die Mitglieder gralis. — 
Preis für die Zahlstellenabonnenten 5, — Ft. monatl. ohne Für wirtschaftliche geistige Hebung 
Botenlohn, füt die Postabonnenten 15,— Ft. vierleljähtl. des Bergarbeiterstandes 
„Was haben Sie für eine Schulhildung?“ 
teressen wahrnehmen können. Bis zur Eignung als 
Betriebsvertreter ist es dann aber nur ein Schritt. 
Ein geistig beschlagener Betriebsvertreter wird sich 
auch die Eignung erwerben als Berufs- und Standes— 
obertreter. Er wird sich im öffentlichen Leben befähigt 
erweisen, die Interessen seines Standes und der Allge— 
neinheit wahrzunehmen. Alle diese Obliegenheiten 
ann aber nur derjenige wirklich tatkräftig erfüllen 
zer sich ernstlich geschuit hat. Ein Maulfechter und 
5„cha umschläger ist immer bald erkannt und wird ent 
prechend geachtet und gewertet. 
Nicht minder wichtig ist die Schulung für eventuelle 
Lerbesserung der Stellung. Nicht selten konmt es vor, 
besonders im Bergmannsberuf, daß der Arbeiter in 
einem körperlichen Kräftezustand den schweren An 
orderungen, die der Beruf stellt, nicht gewachsen ist 
Will er nicht frühem Siechtum verfallen, muß er sich 
ine leichtere Stellung suchen. Wo er aber anklopf 
ind anfrägt, wird ihm sofort die Frage gestellt: .Was 
haben Sie für eine Schulbildung?“ Oftmals kann 
dann noch nicht einmal das einfachste elementare 
Wissen nachgewiesen werden. Was in der Volksschule 
gelernt, ist ängst vergessen. Auf Fortbildung und 
Selbstudium hatte man verzichtet und nun rächt sich 
die leichtsinnige jugendliche Auffassung. Dann kommi 
auch die volle Erkenntnis von der Notwendigkeit einer 
guten Fortbildung. Da das fehlende Wissen nicht 
mehr ersetzt werden kann, so zeigt sich dann auch die 
Reue. Die Reue gehört aber zu denjenigen Tugenden, 
die immer nach- bezw. zu spät kommen. 
Darum, liebe Eltern, achtet darauf im wohlver⸗ 
standenen Interesse eurer Kinder, daß diese sich nach 
der Schulentlassung fortbilden durch Besuch der Fort— 
bildungs- und Fachschulen. Gewiß, es braucht nicht 
und kann nicht jeder Professor sein, wer aber seine 
Jugend ausnützte zur Erlangung geistiger Fähig— 
eiten, der wird auch den Kampf mit dem Leben be—⸗ 
tehen. J. M. 
Ernste Worte an Alt und Jung. 
In den letzten Jahren wurden in Deutschland an 
Ostern ungefähr 1,1 Millionen Schüler und Schüler— 
innen aus der Voltsschule entlassen. Riesig groß ist bei 
vielen die Entlassungsfreude. Die jungen Nenschen— 
ktinder glauben, nun seien sie allen Zwanges ledig. 
Die Welt und das Leben sehen sie im rosigsten Lichte. 
Sie fühlen sich frei und nehmen an, der Himmel 
inge für sie voller Geigen. — Diese Freude ist zu ver— 
ttehen; uns ist es ehedem genau so gegangen, auch wir 
erinnern uns der schönen Luftschlösser, die wir uns bei 
der Schulentlassung aufbauten. 
Doch wie bald schwinden die Illusionen. Gilt es 
doch für die große Mehrzahl der Schulentlassenen, den 
bitterernsten Kampf mit dem Leben aufzunehmen. Die 
JIllusionen zerfließen in der rauhen Wirklichkeit und 
nan erinnert sich wieder der — — schönen Schulzeit 
Dies nur zur kurzen Einleitung. Was uns bewegt 
hier zu schreiben, sind Gedanken viel ernsterer Ratur 
Wir sorgen uns um den geistigen Aufstieg der Ar 
heiterschaft. Deshalb unsere alte Forderung auf Schaf 
iung und Ausbau der Bildungsmöglichkeiten. Des— 
halb auch unsere Forderungen auf gute Fortbildungs— 
und Fachschuleinrichtungen. Die Errichtung dieser 
Forderung an Staat und Arbeitgeber ist aber ent— 
cheidend davon abhängig, ob sie von der gesamten Ar— 
oeiterschaft kräftig unterstützt werden. Leider ist dies 
»ielfach nicht der Fall. Es ist vielfach zu beobachten, 
daß die jungen, schulentlassenen Kinder alles andere 
iieber tun, als die Fortbildungsschule besuchen. Sie 
zlauben sich des Schul- und Lernzwanges enthoben 
und suchen darum in fehlender Erkenntnis der Not— 
wendigkeit eines ausreichenden Wissens fürs spätere 
deben sich am Fortbildungsschulbesuch vorbei zudrücken 
Vernünftige Eltern achten deshalb sireng darauf, daß 
der Sohn oder die Tochter der Schulpflicht genügt. Sie 
werden auch darauf bedacht sein, daß der Schulbesuch 
positive Ergebnisse zeitigt. Leider gibt es aber auc 
biele Eltern, welche unvernünftig genug sind, zu be— 
haupten, der Fortbildungsschulbesuch habe für ihre 
Kinder keinen Zweck und keinen Wert, zum Arbeiten 
jätten sie genug aus der Volksschule mitbekommen. 
Diese Auffassung möchte man beinahe als sündhaft 
bezeichnen und die Kinder danken den Eltern im späte 
ten Leben diese Nachsicht nicht, im Gegenteil — die 
Kinder machen später den Eltern Vorwürfe, wenn sie 
nangels Nachweises einer genügenden Schulbildung 
nicht in diese oder jene Stellung hineinkommen kön 
ien. Das Erlangen einer besseren Stellung im Leben 
st aber nicht entscheidend, so angenehm es auch für den 
Linzelnen sein mag. Entscheidend für alle Bildungs— 
»estrebungen ist das Begehren der Arbeiterschaft näch 
gesellschaftlicher Gleichberechtigung. Ohne den geisti 
gen Aufstieg der Arbeiterschaft wird dies Begehren 
aicht gewürdigt werden. Gesellschaftliche Gleichberech 
ligung, Vitbestimmung in Staat und Wirtschäft läßt 
ich durch rohe Gewalt nicht erzwingen. Da muß das 
geistige Rüstzeug herhalten. Nur wer sich dies be 
chafft, wird im Leben Geltung erlangen und auch 
espektiert werden. Es ist schon richtig, was ein alter 
Arbeiterführer sagte, daß die Klassen und Standes 
interschiede viel weniger im Besitz als in der Bildung 
»egründet liegen. Der gebildete ünd mit Wissen aus 
gerüstete Mensch wird sich überall Geltung verschaffen 
fonnen, sei er noch so arm; der ungebildete und ieil 
veise noch flegelhafte Mensch wird keine Achtung er 
werben, sei er auch noch so reich. Ein gutes Beispiel 
hierfür sehen wir an den sogenannten „Raffkes“. Bis 
jeute sind sie die Zielscheibe des Spottes aller wirklich 
ßebildeten geblieben. 
Wenn wir also unsern Stand insgesamt und jeden 
Arbeiter einzeln gesellschaäftlich emporgehoben sehen 
vollen, dann ist es auch unsere Pflicht, darauf auf— 
nertsam zu machen. daß geistige Fortbildung fü— 
eden Einzelnen Pflicht ist. 
Wollen wir nun vom Hauptziel absehen, so finden 
ich noch eine große Anzähl gewichtiger Gründe, die 
ehr stark dafür sprechen, dan Fortbildung im In— 
eresse jedes einzelnen jungen Menschen liegt. Zu— 
ächst liegt die Wahrnehmung der eigenen Intereffsen 
in Arbeitsverhältnis. Wer sich die erforderlichen 
denntnisse anschafft, wird auch mit Geschick seine In— 
42 * — 9 
Wann hommen die Alt-Anfalrentrer zu ihrem Recht? 
VBoann —8 * u 3 i 8 
Zeit Verletzter in Deutschland. Es war zu natürlich, 
daß die Alt-Unfallrentner infolge der schweren Be— 
nachteiligung aufbegehrten und gleiches Recht wie 
ihre Kameraden im Reiche verlangten. Zur Wahr— 
iehmung ihrer Rechte bestellten sie die Bergarbeiter— 
organisationen. 
Die Lergarbeiterorganisationen mußten nun zu—⸗ 
ächst feststellen, daß 
ein Staatsvertrag zwischen dem Saargebiet und 
dem Deutschen Reiche betr. Uebernahme der 
Rentenleistungen durch die Saar⸗Knappschafts⸗ 
Berufsgenossenschaft überhaupt nicht bestand, 
und daß lediglich ein Privatvertrag zwischen 
der Saar-Knappschafts-Berufsgenossenschaft uͤnd den 
deutschen Sektionen 1 und 8 der Knappschafts-Be— 
rufsgenossenschaft geschaffen war, auf Grund dessen 
die Saar-Knappschafts-Berufsgenossenschaft die Ren— 
tenleistungen an die Alt-Unfallrentner übernommen 
hatte. Von den Vertretern der deutschen Knappschafts- 
Berufsgenossenschaft mußten wir weiter erfahren, daß 
dieser Privatvertrag von den zuständigen Siellen im 
Saargebiet diktiert worden war und die Saar— 
Knappschafts-Berufsgenossenschaft kategorisch erklärt 
zatte, sie übernehme einfach ab 1. 10. 1923 die Lei— 
tungen. (Daß diese Haltung von der Regierungs⸗ 
ommission inspiriert war, ergibt sich daraus, daß die— 
elbe zu gleicher Zeit zwecks Entlastung der Saar—⸗ 
zruben die Kohlensteuer ermäßigt hatie.) Sowohl 
onangebende Vertreter der Saarregierung als auch 
»et Reichsregierung haben uns neuerdings erklärt, 
aß 
der angezogene Privatvertrag überhaupt keine 
rechtliche Bedeutung 
sabe und lediglich einen unbrauchbaren Fetzen Papier 
»arstelle. 
Nach diesen einwandfreien Feststellungen ließen sich 
die Bergarbeiterorganisationen von einem hervor— 
tagenden Juristen des Saargebietes, dem jetzigen 
Landgerichtspräsidenten Herrn Dr. Schäfer, ein 
Rechtsgutachten über den gesamten Fragenkomplet 
ausarbeiten. Dieses Rechtsgutachten kam zu dem 
berzeugenden und einwandfreien Schluß, daß 
die deutsche Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft 
nach wie vor verpflichtet sei, ihre Rentenleistungs⸗ 
verpflichtungen selbst zu erfüllen. 
Auf Grund dieses Gutachtens stellten wir als Ver—⸗ 
reter von zwei Alt-Unfallrentnern entsprechende An— 
träge an die Sektionen 1 und 8 der Knappschafts- 
Berufsgenossenschaft mit dem Begehren, denselben 
vieder die Renten nach deutschem Recht zu gewäh— 
ren. Diese Anträge waren am 15. August 1625 ge⸗ 
tellt worden. Recht eigentümlicher Weife lehnten die 
jenannten Sektionen sowohl den gestellten Antrag ab 
ils sie sich auch weigerten, berufungsfähige Bescheide 
zu erteilen. Erst auf unsere Beschwerde an das Reichs—⸗ 
ersicherungsamt. welches die Sektionen zwang, be— 
ufungsfähigen Bescheid zu erteilen, erhielien wir im 
uni 1926 diesen Bescheid Derielhe war, wie vorous— 
Die Alt-Unfallrentner des Saargebietes (das sind 
olche, deren Renten bereits vor dem 10. Januar 
920, dem Tage des Inkrafttretens des Vertrages 
on Versailles, von einem deutschen Versicherungs 
räger festgeseßzt waren), sind in den vergangenen 
Jahren mit ihren Leistungsansprüchen von der Re 
zierungskommission in kaum glaublicher Weise ver 
iachlässigt worden. In der deutschen Unfallversiche 
rung ist oberster Grundsatz, daß die Unfalltente ge 
vährt werden soll als wirklicher Ersatz des Schadens 
den ein Arbeiter bei der Betriebsarbeit durch plötz— 
iche Gewalteinwirkung auf den Körper erleidet, sei 
s durch Verletzung oder Tötung. — Von diesem 
Hrundsatz ist die Regierungskommission vom Tage 
hres Amtsantrittes an bewußt abgewichen. Sie hal 
ogar gegen den Willen der Unfallrentner und de— 
ieselben vertretenden Gewerkschaften alles darar 
gzesetzt, um 
die gesamte Sozialversicherung des Saargebietes 
von derjenigen des Reiches loszulöosen, 
um ungehindert und ungestört in der Sozialversiche 
rung schalten und walten zu können. Alle Wider 
tände wurden gewaltsam beseitigt. Die knappschaft 
iche Unfallversicherung wurde sofort nach Ueber— 
iahme der Saargruben durch den französischen Staat 
von der deutschen Knappschafts-Berufsgenossenschaft 
osgelöst. Die Alt-Unfallrentner aus dem Bergbau 
»es Saargebietes bezogen jedoch ihre Renten weiter 
jin von den Sektionen 1 und 3 der deutschen Knapp 
chafts-Berufsgenossenschaft. Dies paßte der Regie 
ungskommission nicht in ihren politischen Kram und 
ie drängte darauf, daß auch 
die Alt⸗Unfallrentner von den im Saargebiet 
zgegründeten Berufsgenosseuschaften versorgt wurden, 
damit nur ja jegliche Verbindung mit den deutschen 
Versicherungsträgern gelöst war. Die Unfallrentnet 
hätten sich schließlich mit der Tatsache abgefunden, 
wenn ihren berechtigten Ansprüchen Rechnung ge— 
ragen worden wäre. Dies war jedoch keineswegs der 
Fall. Für die Berechnung der alten Renten setzte die 
Regierungskommission unter Außerachtlassung der 
estehenden Teuerungs- und Rechtsverhältnisse 
iktive Jahresarbeitsverdienstsätze fest. Diese fik 
iven Jahresarbeitsverdienstsätze waren so niedrig 
»emessen, daß von einer eigentlichen Unfallentschä— 
zigung nicht mehr gesprochen werden konnte. 
Die Renten konnten kaum noch als Mindestsätze 
der öffentlichen Fürsorge angesprochen werden. 
Was dieser faktischen Ungerechtigkeit die Ktone auf 
etzte, war die Tatsache, daß man diese fiktiven 
zahresarbeitsverdienstsätze je nach dem Grade der 
ẽrwerbsbeschränkung staffelte. Damit war der Ent 
chädigungsgrundsatz in der Unfallversiche rung voll 
tändig illusorisch gemacht worden. Wie ungerecht die 
es Syostem sich bis auf den heutigen Tag auswirkt 
eweist die Tatsache, daß ein Unfallverletzter de: 
zaargebietes aus dem Jahre 1911, der eine zwanzig 
rozentige Rente bezieht, kaum den zehnten Teil dej 
»n an Rente erhält. wie ein gleichartig zur selber
	        

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