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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927
Volume count:
12
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-03-19
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Seite 4 
itrwen: 
Dienstzeit Klasse V Klasse VI Klasse VII 
10 26.0 28,95 
15 ra 11,80 
2‘ 56. 0 
21 39, 38 
z. 74,5 
78,73 
Dem Vortragenden wurde reicher Beifall zuteil. 
Die Aeltesten wünschten, daß der Vortrag wegen der 
Fülle des Materials gedruckt werden möge. Von der 
Konferenzleitung konnte dazu bemerkt werden, daß 
dem Wunsche der Aeltesten entsprochen wird in der 
Form, daß die neue Gewerkvereinsbroschüre über das 
Anappschaftswesen im Reich beschafft und allen 
Aeltesten zugestellt wird. 
Kamerad Michely ergriff dann das Wort zu 
inigen kurzen Ausführungen über: 
Die derzeitigen sozialpolitischen 
und knappschaftlichen Verhältnisse 
im Saargebiet 
Er sagte kurz folgendes. 
„Der sozialpolitischen Maschine des Saargebietes fehlt 
cheinbat immer noch das notwendige Oel, denn die Ma— 
ichine läuft trotz der starken Triebkräfte sehr träge. Seit 
Jahren ist uns eine 
neue Knappfchaftsnovelle 
angekündigt, die von uns geforderte Verbesserungen brin— 
gen soll. Wir glaubten, daß die Einführung der Novelle 
o schnell wie möglich in Erscheinung treten werde. Es ist 
aber alles so ruhig, daß man befürchten muß, daß die 
Novelle erst dann in Kraft gesetzt werden soll, wenn die 
Angliederung des Saargebietes ans Reich in naher Aus— 
sicht steht. Dann aber können wir auf die Novelle ver— 
zichten, denn nach der Rückgliederung ans Reich wollen 
wir ungeschmälert am Reichs-Knappschaftsrecht teilnehmen 
Wir wollen trotzdem heute die zuständigen Regierungs 
stellen ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die angesagte 
knappschaftsnovelle baldmöglichst in Kraft gesetzt wird. 
Jeden Tag laufen bei uns Anfragen ein, was aus dem 
Würzburger Abkommen 
geworden sei. Unverantwortliche Elemente im Saargebiet 
denen Schimpfen und Schreien vor sachlicher Arbeit geht 
lauben in Pensionärversammlungen der deutschen Reichs⸗ 
zegierung den Vorwurf machen zu können, daß sie die 
—„chuld trage, daß das Abtommen im Saargebiet noch 
richt in Wirkung geseßt sei. Wessen Geschäfte diese 
Schwätzer besorgen, sei heute dahingestellt, entweder spre⸗ 
hen sie aus Unwissenheit oder was noch wahrscheinlicher 
ist, in demagogischer Absicht. — Es ist Tatsache, daß 
die Reichssregterung das Abkommen von 
Würzburg schon einige Wochen nach den 
Anfangs NRovemberstattgefundenen Ver— 
handlungen sratifiziert hat, Seit dieser Zeit, 
aljo schon mehrere Monate, liegt das Abkommen bei der 
Saarregierung. Diese konnte sich bis heute nicht dazu ent⸗ 
ichließen, das Abkommen zu ratifizieren; trotzdem gerade 
die Regierungskommission alle Ursache hätte, das Ab— 
dommen im Interesse der armen Invaliden des Saar⸗ 
gebietes schnellstens anzunehmen. 
In der letzten Zeit hat uns der sogen. 
Reichszuschuh zu den knappschaftlichen Penfionen 
jehr stark beschäftigt. (Ueber die Frage wird im „Saar—⸗ 
Bergknappen“ besonders berichtet werden) — Der vom 
Reichsknappschaftsverein unter Mithilfe des Reiches ge— 
gebene Zuschußbetrag in Höhe von 153 Wlillionen Gold— 
mark war im Februart aufgebraucht bezw. ausgegeben. Da 
wir als Gewerkschaften Ende Rovember diesen Zeitpunkt 
poraussehen konnten, so wandten wir uns schon damals 
zchriftlich an die zuständigen Reichsstellen, damit der 
Reichszuschuß auch nach Verausgabung der 14 Miillionen 
Reichsmark weitergegeben werden konnte. Auch die Ver— 
waltung des Saar-Knappschaftsvereins verwendete sich 
auf Wunsch der Arbeitnehmervertrteter im Vorstand bei 
den zuständigen Regierungsstellen und schilderte in einem 
—E 
währung des Reichszuschusses zwingend erforderlich er— 
scheinen lassen. (Das Schreiben wird noch veroöffentlicht.) 
In den in Verlin stattgefundenen Verhandlungen zwischen 
unseren Vertretern und den Reichsbehörden ist es gelun— 
gen, wiederum einen erheblichen Zuschußbetrag zu er— 
halten, sodaßß die knappschaftlichen Rentenempfänger auch 
in den nächsten Monaten in den Genuß des Zuschusses 
kommen werden. Es ist zweifellos, wenn sich die Berg— 
arbeiterorganisationen und die Knappschaftsverwaltung 
nicht so entschieden für die Weitergewährung des Reichs—⸗ 
zuschusses eingesetzt hätten, hätten die Penstonäre einen 
erheblichen Einkommensausfall zu verzeichnen. Hoffent— 
tich merken die Pensionäre, wo ihre wirklichen Freunde 
und. 
Erfreulicherweise kann ich Ihnen auch berichten, daß der 
Abichluß eines 
Begenseitigkeits dertrages zwischen dem Saar⸗ 
stnavpichaftsverein und den elsaß⸗lothringischen 
Knappichaftsvereinen 
in naher Aussicht steht. Die diesbezüglichen Verhandlun— 
Zen sind so qut wie beendet und wenn auch der Vertrags 
„Ver Saar⸗Berglnappeß 
mhalt uns nicht in allen Teilen befriedigt, so sind doch 
bedeutsame Verbesserungen zu verzeichnen, die dem Inter— 
esse der Kameraden dienen, die als Wandertentner anzu— 
prechen sind. Ein weiteret Vertragsausbau wird von uns 
angestrebt und sind wir der Ueberzeugung, daß es in nicht 
zllzuferner Zeit dazu kommen muß, daß den Arbeitern 
hre sozialen Rechte durch Schaffung internationaler: 
Hegenseitigkeitsverträge garantiett werden. 
Die Lohnabbaufrage 
bereitet uns und den Knappichaftsältesten doppelte Sorge 
denn von der Lohngestaltungsind die Lei— 
tungen der Pensionskasse abhüngig. Der 
lensionskassenbeitrag richtet sich laut 8 40 des Knapp 
chaftsgeseßes nach dem Hauerdurchschnittslohn. Ent— 
prechend den Beiträgen gestalten sich die Leistungen. Es 
vird nun befürchtet, daß der Arbeitgebert im Falle de— 
Lohnabbaues auch dazu anregt, die Pensionskassenleistun 
jen abzubauen. Dies wäre unseres Dafürhaltens ein 
durch nichts zu rechtfertigende Härte Wir sind uns dar 
über einig, zu einem Abbau der Penfionskassenleistungen 
unsere Zustimmung nicht zu geben. Unsere Pensionäre und 
Witwen sind tatsächlich so ärmlich dran, daß eine weitere 
Verkümmerung ihres Einkommens unter keinen Umstän— 
den in die Erscheinung treten darf. Wir erwarten dies— 
ezüglich Einsicht des Arbeitgebers. 
Es ist uns bekannt, daß unsere Aeltesten stark verstimmt 
vorden sind durch die Dienstanweisung der Bergwerks 
direktion vom 28. 2. 27. betreffend 
Erhöhung des Preises der Deputatkohlen 
für Penstonäre. 
Diese Verstimmung finden wir sehr berechtigt und ist die 
diesbezügliche Haltung der Bergbehörde direkt unverständ⸗ 
ich. (Die Dienstanweisung ist in der leßzten Rummer des 
2aarbergknappen veröffentlicht. 
Mehrere Aeltesten haben uns übereinstimmend mitge 
eilt, daß diese Dienstanweisung als Hohn empfunden 
wird. Es hat den Anschein, als sei die Bergbehörde jedes 
Lerständnisses für die Notverhältnisse der Rentenempfän— 
ger bar, denn sonst könnte eine solche Dienstanweisung 
richt herausgegeben werden. (Erregte Zwischenrufe.) Wir 
verden bei der Bergwerksdirektion gegen diese Maßnahmé 
orotestieren. 
Es wird nun in der wirtschaftlichen Krisenzeit besonders 
rcn unseren Aeltesten gefordert werden können, daß sie 
ich als gewerkschaftliche Funktionäre der vordersten Front 
betrachten und entsprechend handeln; bewahren wir jetz 
insere Geschlossenheit, fühlen wir uns jetzt besonders star! 
chicksalsverbunden, werden wir auch über die Krisenzei 
dücklich hinwegkammen“ 
Die Aussprache 
Den Ausführungen der beiden Redner folgte ein« 
achliche und lebhafte Diskussion. Alle Diskussions— 
cedner verurteilten die Herausgabe der Dienstanwei⸗ 
ung betr. Erhöhung des Deputatkohlenpreises für 
vensionäre. Es wurde angeregt, etne entsprechende 
kntschließung abzufassen, welche die Auffassung der 
AUeltesten in dieser Frage wiedergibt und diese Ent 
chließung der Bergwerksdirektion zuzuleiten. Die An— 
regung fand einstimmig Annahme. Mehrere Aeltesten 
führten Beschwerde darüber, daß die Knappschafts— 
zerwaltung Anträge auf Leistungen, insbesondere 
Anträge auf Leistungen aus der Familienwochenfür— 
orge und zwochenhilse sehr zögernd bearbeitet und ee 
»ftmals wochenlang dauere, bis die Interessenten in 
z»en Genuß der Leistungen kommen würden. Nack 
Ausführungen einzelner Aeltesten sollen Pensionie 
ungsanträge schon monatelang unerledigt bei der 
Knappschaftsverwaltung liegen. 
Der Vertrauensmann des Gewerkvereins beimn 
Saar-Knappschaftsverein, Kam. Gärtner, konnte 
ruf die vorgetragenen Beschwerden befriedigende 
AJuskünfte geben. Er führte zunächst aus, daß der 
Znappschaftsverwaltung die vorgetragenen Beschwer 
den nicht unbekannt geblieben seien und er die Ueber 
eugung gewonnen habe, daß die verschiedenen knapp 
chaftlichen Dienststellen sich redlich bemüht zeigten 
ür schnelle Erledigung der eingegangenen Anträge 
Zorge zu tragen. Betreffend Verzögerung in der Er 
edigung der 
Anträge auf Wochengeld 
sabe die zuständige Dienstitelle folaende Erkläxrung 
bgegeben: 
„Nachdem der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen 
ingegangen ist, wird derselbe bearbeitet und der zustän— 
zigen Grubenkasse geht die Anweisung zur Zahlung des 
Zetrages zu. Es soll häufig vorkommen, daß die Gruben; 
asse die Zahlungsanweisung vorliegen hat und das Geld 
vird nicht dort abgenommen. Im Regelfall könnte nach 
etwa 10 Tagen das Geld schon bei der Grubenkasse in 
Empfang genommen werden. Die Erledigung wird dann 
ruch vielfach verzögert, weil die notwendigen Unterlagen 
entweder nicht beigefügt oder aber zu spät eingereicht 
verden. Besonders wird die Schlußabrechnung eines 
PWochenhilfe-Antrages verzögert, weil dem lekten Antras 
der Stillschein nicht beigefügt wird.“ 
Wo es nicht schon geschehen ist, würde ich dringend 
raten, daß die Knappschaftsältesten sich Listen anlegen 
und zwar getrennt, nach: 1. Pensionsanträge und 2. Inva— 
idenanträge, 3. Sterbegeld, 4. Wochenhilfe usw. und wür 
en auf der Liste das Datum vermerken, an dem der An 
rag gestellt ist. An Hand dieser Listen könnte sich dann 
NANummer 12 
— — J — re — — 
der Aelteste nach einer gewissen Zeit bei den Anttah 
tellern erkundigen. ob der Antrag erledigt ist oder nich 
Ist nach einer bestimmten Zeit der Antrag nicht erledigt 
»unn wäre eine Reklamation angebracht, und auf die 
Weise könnte dazu beigetragen werden. daß die Antröe 
eschleunigt erledigt würden. 
Die Verzögerung der Renten- und Pensionsanträge 
ist in den meisten Fällen darauf zurückzuführen, daß au— 
värtige Dienstzeiten nachgewiesen werden, die aber vo 
den betreffenden Versicherungsträgern erst aktenmäßig de 
jezogen werden müssen. 
Die Ursache, warum die Krankenscheine oft erst na 
Monaten endgültig abgerechnet werden, liegt meisten, 
darin, daß der Krankenschein die Folge eines Unfalles ge 
pesen ist und die Entscheidung der Berufsgenossenschaf 
erst abgewartet wird, ob der Verletzte eine Unfallrent 
rekommt oder nicht. Wird eine Rente gewährt, dann ei 
olgt die 
Aufrechnung der Unfallrente auf das Krankengeld 
gemäß 8 68 unserer Satzung. Dort heißt es: 
„Jit die Krankheit die Folge eines entschädigungs 
pflichtigen Unfalles, so haben die Mitglieder für die 
Zeit, für die Unfallrente oder Heilanstaltspflege ge 
währt wird, Krankengeld nur soweit zu beanspruchen 
als es den Betrag der halben Unsall rente überjteigt 
Dabei wird der Unterhalt in der Heilanitalt gleich de 
Vollrente gerechnet.“ 
Im Regelfalle wird vom Knappschaftsverein ein Rest 
zettag vom Krankengeld einbehalten, wie er etwa de— 
hulben Unfallrente entspricht. Erst nach der Entscheidung 
durch die Berufsgenossenschaft, ob Rente gewährt wirt 
zder nicht, wird der Krankenschein abgerechnet. 
Die laufende Unterstützung neben der Knappschafts 
zension wird allen Pensionären und Witwen gewährt, die 
noch nicht reichsinvalide sind. Sie wird auch denen ge— 
geben, bei denen die Anwartschaft auf die Invalidenrent 
nicht erfüllt ist, während das frühere Wartegeld an die 
Erfüllung der Anwartschaft gebunden war. 
Das ab 1. Dezeuber 1926 gewährte Kindergeld 
aus der Pensionskasse steht den Kindern von Pensionäres 
zu, solange der Vater ebenfalls noch nicht die Reibbsreut 
hezieht. 
Die Kontoauszüge für 1926, welche die Darlehnsnehmen 
zum Zwecke des Antrages auf Rückerstattung gezahltern 
Lehnsteuer benötigen, können erst Ende dieses Monat— 
rusgestellt werden. Es wurde festgestellt, daß Kontoaus 
züge bereits im Juli des vergangenen Jahres an die 
Hrubenverwaltungen hinausgingen, jedoch erst im Dezem⸗ 
der in die Hände der Schuldner gelangten. 
Die Anfrage, ob die Vergütungen an die Knappschafte 
ältesten nicht steuerfrei seien, ist wie folgt beantworte 
worden: „Nach einem juristischen Gutachten bleiben die 
Vergaütungen als Aufwondsentschädigungen steuerfrei.“ 
Das Vorstandsmitglied, Kamerad Neis, gab dann 
noch Aufklärung über die Erledigung der gestellten 
Anträge auf nachträgliche Annahme der Anerken— 
nungsgebühren zum Wiederauflebenlassen verloren 
gegangener Anwartschaften. Er schilderte den Stand⸗ 
punkt des Arbeitgebers in dieser Frage, der leider 
nicht dem entspricht, was erwartet werden konnte. 
Kam. Wegener konnte zu dieser Frage mitteilen, daß 
der Reichs-Knappschaftsverein in großzügiger Weise 
nach der Inkraftsetzung der neuen Knappschaftsnovelle 
allen säumigen AnerkennungsgebMrenzahlern Gene— 
ralpardon gewährt habe und ihnen auf ein halbes 
Jahr Gelegenheit geboten worden ist, das Versäumnis 
m eigenen Interesse wieder gut zu machen. 
Entschließung der Knappschaftskonferenz. 
Die heute im Konferenzsaale des Gewerkschaftshauje; 
erjammelten, im Gewerkverein christlicher Bergarbeiten 
raanisierten Knappschaftsältesten erheben hiermit 
scharfen Protest 
zgegen den Erlah der Dienstanweisung Q410 vor 
28. Februar 127 durch die Bergwerksdirettion Saar 
brlücken betr. Erhöhung des Preises der Deputatkonle⸗ 
ür knappschaftliche Rentenempfänger. 
Es ist den knappschaftlichen Rentenempfängern bei den 
urzeit geltenden, viel zu geringen Pensioustassenleistun 
zen kaum möglich, das nackte Leben zu fristen und ist eint 
Erhöhung des Deputatkohlenpreises in der angeordneter 
Weise nicht tragbar. 
Die Knappschaftsältesten erwarten bestimmt, dajß die 
Bergwerksdirelktion die bestehende Notlage der knapp 
chaft lichen Rentenempfänger würdigt und die vorbezein 
rete Bienitanweisundg zurücktesit 
Es steht fest: die Knappschaftsältesten des Gewerl 
dereins werden auch in der kommenden Zeit sich be— 
währen als pflichtbewußte und treue Kameraden iw 
Interesse ihres Standes und ihrer Organisation 
Bekanntmachung 
Der 12. Wochenbeitrag (Woche vom 13. bis 19. Värt 
3 M 56* 
e — — F —* SiααααααXοαααασααασααααα ïX̊æXÄ— 
Für die Redaktion verantwortlich: P. Kiefer. 
Verl. des Gewerkvereins grisn Bergarbeitert Deutschlands 
Drucd Sogarbrücket PRruckerel und Verlaa A6.
	        

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