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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927
Volume count:
37
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-09-10
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Selle? „De * Sana⸗eM⸗eelne e 
Vorhergesagten nur im Sinne der christlichen Gewerk- Gedächtnis zu rufen. Sie beweisen überzeugend di— 
schaften geschehen. Es sind nunmehr 19 Jahre her, Rotwendigkeit für die evangelischen Arbeiter, in der 
daß diese Worte von führender evangelischer Seite hristlichen Gewerkschaften an der Wahrung ihre; 
gesprochen wurden. Es gilt. diese heute erneut ins Standesinteressen mitzuarbeiten. 
HKug 
Von den AAuni—p 
31 
8 
4 
*⸗ 
g pygα 
P erc 
Saar⸗Knapp'chafts Inre vden und Hinierbliebenen 
versich opev; 
Die Bezüge aus der knappschaftlichen Versichetung unter/ Der 8 1255 lautet: 
icgen Schwantzungen. Das kommt daher, daß, die Beitrage Invbalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebens 
sich nach der Lohnhöhe bemessen, indem nach den geltender alter der Versicherie, der infolge von Aronnhein oder an 
Bestimmungen von jeder Seite (Arbeitgeber und Arbeit deren Gebrechen er invalde ist. 
nehmer) 5.2 Prozent vom jeweiligen Hauerdurchschnitts — * 1 
john (ausschliefzlich sozialer Zulage) als Beitrag zu ent— e invalide gitt. wen nicht mehr imftande aift. durch vr 
richten sind. Von der Summe der eingehenden Beiträge ätigteit. die einen — und Fahigkeiten entsprich 
ist die Bemessung der jeweiligen Leistungen abhängig. — J ihm Anler — Ausbildung 
Weil die knappschaftlichen Be ůge einer Aenderung unker und seines bisherlgen Beruf⸗ zugemutet werden kann⸗ i 
liegen, besteht in weiten Kreisen der Rentenbezieher über Drittel dessen zu erwerben, was kisrperlich — 38 ge 
hre Ansprüche verständliche Unklarheit. Der Zweck dieser vnde Personen deenen Wr mit bet * ung u 
Ausführungen ist daher, einige Klarheit zu schaffen, dami erselben Gegend durch rhei zu v⸗ enen pflegen. 
bi Renlenbezieher achbrüfen annen, ob sie die Bezug, Invalidenrente ethält auch der Verficherte, der mich 
eihaltien, die ibnen auf Grund der aeltenden SBzestimmunge anernd invalide ist. aber während sechsundzwanzig Wocher 
zuftehen. ununterbrochen invalide gewesen ist oder der nach Wegfal 
F des Krankengeldes invalide ist, für die weilere Dauer de 
1. Bezüge aus der Knappschaftsversicherung. Wwpalidität (Krankenrente).“ 
a) Invalidenpension. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, lo erhält de 
9— wird daee die Rente errechnet? drant wird der nvalide im Saargebiet folgende Bezüge: 
rundbetrag festgestellt. Dazu werden die knappschaftliche 
Dienstsaͤhre zweimal genommen. Beispiel: Ein Renten J eenb eger 
denehodet 4 Werndasnee — * ej die auf Grund der Beitragszahlung in deie 
Dienstsahre hat, kann sich leicht die zustehende Grundrente denen Lohnbaisen ermitelten Steigerung de 
errechnen.) Der geltende Grundbelrag wird im Hinblick Vehmen wir auch hier als Beispiel, daß die ermittelte· 
auf die Seilragsgestaltung mit einem“ vom Knappfchafis Steigerungsdeträge 180 Fr. ergeben, so errechnet sich — 
botstand festzusehenden Wultiplikator vervielfälligt. Zur Johresrente mit 1380 Fr.: die monatliche Rente beträg 
e e spünate Da fur ble Feidunhen dementsprechend 115 Fr. Sat, dert Inoalidenrentnet gon 
Leistaͤngen der Knappschaft Grundbettäge festgese hi sind se Kinder unter 15 Jahren, so wird für eä Inn ein Kinder 
sind alle Bekräge zwecks Ermittelung der zeitlich wirklich zuschußz gewahrt. der ab . Auguft 1926 40 9 pro Sint 
zu gewährenden Leistungen mit diesem Multiplikator zu und Jahr beträgt. Demnach beträat der monatliche Zuschu 
berrielsältigen) Wer also 30 Mitgliedsjahre nachweisen bro Kind 3750 Ir. 
nann, erhält 60 Fr. Grundpension mal 3 gleich 180 FruuJ. Bezüge aus der Hinlerbliebenenversicherung 
monatlich. Außerdem erhalten alle Pensionäre, die nich Wit W⸗ ewährt die V 
movalide sind im Sinne der Reichsversicherungsordnung, eine ——— wird gut gewährt, wenn die Voran setznn 
besondere Teuerungszulage, die im Grundbetrag 16 Fruen des 3 1258 der RVO. erküllt sind. Dieser Varagrap 
ausmacht, also 48 Fr. monatlich beträgt. Diese Teuerungs autet: 
zulage ist nicht von der Zahl der Mitgliedsjahre abhängig Wilwenrente erhält die danernd invalide Wifwe nach 
Hat der Ansptuchsberechtigte noch Kinder unter 11 m Tode ihres versicherten Wannes. 
Jahren, so erhau er fuür jedes Kind einen Zuschutß von —Als invalide gilt die Witwe, die nicht imstande ist durd 
Fr. als Grunoͤbetrag, mithin 12 Fr. ine Tätigkeit, die ihren Kräften und Fähigkeiten enksprich 
Ein Knappschaftspensionär, der 36 Mitgliedsjahre nach ind ihr untker billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und 
weisen kann, 8 Kinder im Alter unker 15 Jahren hat, er aiserigen Lebensstellung zugemutel werden kann, ein 
dat ann noch Boleiagtem monotlich foligende Bezüge Driüttel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig ge— 
Diund Matu— * unde Frauen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in 
pukcee: andene derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. 
Pension 72 It nd * gleich 216 Fr Witwenrente erhält auch die Wilwe, die nicht dauernd 
bes. Unterstützung 16 Ir. —*9 eich 48 3t mdalide ist, aber während sechsundzwanzig Wochen un· 
Zuschuh fur 4Kinder 12 Fr. mal 3 gieich 86 6r anlerbrochen invalide gewesen ist oder die nach Wegfall des 
arankengeldes invalide ist, für die weilere Dauer der In 
300 Fr audität (Wilwenkrankenrente).“ 
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so erhält die invalid⸗ 
Witwe folgende Bezüge: 
m) Staats zuschuß 360 Fr 
y) !lio des Grundbetrages von 840 Fr. gleich 336 Fr 
ehe der errechneten Steigerungsbeträge. 
Nehmen wir auch hier an, dafßz die Steigerungsbekräg 
die Summe von 180 Fr. ausmachen, so erhält die Witw 
»xo Jahr 768 Tr. oder monqtlich 64 Ir. Neonfo 
b) Wilwenpension. 
Die Witwenpension bekrägt genau 50 Prozent der Inva 
lidenpension, die der verstorbene Ehemann vor seinem Ab 
leben erhalten hat oder erhalten häite. 
c) Waisengeld. 
Sind beim Tode eines pensionsberechtigken Knappschafts- 
mitgliedes Kinder unter 16 Jahren vorhanden, so erhalten 
diese ein Waisengeld. Eine Halbwaise erhält 9 mal 3 gleich 
27 Fr. monatlich, und eine Vollwaise erhält 18 mal 3 gleich 
54 Fr. Außfzer dem Mailengeld steht iedem Kind unker 15 
Johren 
Wie errehnen sich die Venstonen 
aus dem Fahre 18267 
Oftmals werden unsere Knappschaftsältesten und unser 
Bezirkbbüros angegangen um VRachprüfung der knapp 
chaftlichen Pensionsbezüge. Um diese Bezüge genau nach 
zxrüsen zu können, ist es wichtig, alle Daken zu kennen, ar 
velchen der Multiplikator eine Aenderung erfsahren hat 
Nachstehend die einzelnen Geltungszahlen: 
Vom 1. 1. 26 bis 31. 5. 26 waor die festgesekte Multipli 
otionszahl 2,6. 
Vom 1. 6. 26 bis 30. 6. 26 wurde auf die Gesamtbezüge 
es Vormonaks eine Iulage von 10 Prozent gegeben. 
Vom 1. 7. 26 bis 31. 8. 26 war die festgesekte Mulltipli 
ations zahl 2,9. 
Ver 1. 9. 26 bis zur Gegenwark ift die festgesetzte Mul 
plikationszahl 3. 
Der Grundbetrag der besonderen Unterftützung war fest 
gesetzt: 
Vom 1. 1. 26 bis 30. 9. 26 auf 8 Fr. für Pensionäre und 
Fr. für Witwen; 
vom 1. 10. 26 bis 11. 26 auf 10 Fr. für Pensionäre und 
s Fr. für Witwen; 
vom 1. 12. 26 bis zur Zeit auf 16 Fr. für Pensionäte und 
Fr. für Witwen. 
Beispiel: Ein Pensionät erhielt nach 39jähriger Mu 
zliedszeit für Januar 1926 eine Pension von 30 mal 2 gleich 
i0 Fr. mal 2,6 gleich 156 Fr., plus 8 Fr. mal 2,6 gleich 
O.80 Fr.: insgesamt 176.,28800 Fr. Derselbe erhiell im Jul' 
die Waisenrento 
zu, wenn der verstorbene Vater gegen Invalidität versichert 
war und seine Anwarkschaft aufrecht erhalten hat. Die 
Waisenrente ist nicht in allen Fällen gleich hoch; jedoch ist 
der Unlerschied nicht sehr groß, weil die Verschiedenheit in 
der Rentenhöhe nur in den Steigerungsbeträgen begründet 
liegt. Wenn wir zum Beispiel annehmen wollen, daß sich 
aus den Steigerungsbeträgen eine Summe von 180 Fr. er. 
gibt. dann würde sich die Waisenrente wie folgt berechnen: 
a) die Hälste des Staalszuschusses v. 360 Fr. gleich 180 Fr 
b) lie des Grundbetrages von 840 Fr. gleich 168 Fr 
2 des Steiderungasbetrages von 180 Fr. gleich 38 Fr— 
Die Waise würde jährlich eihalten 384 Fr 
A 
Ein Invalidenpensionät, dem die Invaliden rentke zu 
erkannt wird, hat vom Tage der Zuerkennung an keinen 
Ansptuch mehr auf die besondere Unterstützung; ebenfalls 
auch keinen Anspruch mehr auf den Kinderzuschußz aus der 
Vensionskasse 
II. Bezüge aus der Invalidenversicherung. 
Die Indalidenrente wird gewährt 
) nach Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Räcksich 
auf den Vachweis, ob Invalidität vorliegt oder nicht 
d) wenn die Voraussetzungen des 53 1255 der RVO. er 
fullt sind 
Nummer 37. 
— — — — — — — — 
927 an Pension: 30 mal 2 gleich 60 Ir. mal 3 gleich 180 
Fr., plus 16 Fr. mal 3 gleich 48 Fr.; insgesamt 228 IFr. 
Ab 1. August 1926 wurde zu den laufenden Leistungen 
der sogenannte Reichszuschuß gewährt. Derselbe setzte sich 
zunächst zusammen aus: Grundbetrag der Pension und 
Grundbetrag der Teuerungszulage. Die bedeutende Besse. 
rung des französischen Franken gaben dem Vorstand Ver— 
anlassung zu beschließen, daßß der Beschluß betr. Erhöhung 
des Grundbetrages der bes. Teuerungszulage ab 1. 12. 1926 
keine Anwendung finden soll auf den Reichszuschuß. Des. 
halb wird der Reichszuschuß immer noch in derselben Höhe 
ausgezahlt wie im Monat Rovember 1926. 
Interessieren dürfte auch die Beikragsbewegung zur Pen— 
ions- und Invalidenversicherung im Jahre 1926 
Es wurden folgende Beitröde geleistef“ 
5383 
* * * * 
ß5 — — 5 
Zut Pens.Kasse 30.20, 30.20, 30.20, 32,10, 32,85, 33,75 Fr 
Zur Inp.Vers. 7.80. 3. 80. 780. 7.40. 780. 780 Fr 
* 583 
— 137177 
8 3— 8 3 8 * 
2 *8 2 * 
Zur Pens.Kasse 36.60, 3495, 36.-, 37.45, 38. 85, 38. 85 Fr. 
Inv. Vers. 7.80, 11. 40, 12.-, 12.-, 12, 12.- Fr. 
Diese Beilträge galten für alle Kassenmitglieder, die über 
16 Jahre alt waren, wogegen die unter 16 Jahre aiten 
gendlichen Mitglieder die Hälfle der Beiträge aufzu— 
hringen hatften 1 6 
Vorschüsse auf Krankengeld 
Unser Vertrauensmann beim Saar-Knappschasisverein, 
Kamerad Gärtner, macht uns auf Folgendes aufmerk⸗ 
om: Bei längerer Krankfeierzeit eines Kassenmitgliedes 
ist es leicht verständlich, wenn dasselbe einen Vorschuß auf 
das zu erwartende Krankengeld beantragt. Beim ersten 
Vorschußschein ist die Feststellung notwendig, in welcher 
Lohnklasse das Kassenmitglied in dem der Krankheit vor— 
hergehenden Monat gewesen ist, da die Lohnklasse ja 
maßgeblich ist für die Bemessung des Krankengeldes. Die 
Mitglieder, die nun wegen Vorschußzahlung auf Kranken— 
geld zur Knappschaft kommen, handeln klug, wenn sie die 
Lohndüte mitbringen von dem der Krankheit voraufge— 
gangenen Monat. Dann läßt sich ein Antrag leicht er— 
ledigen. — Wird ein Mitglied im Krankenhaus behan— 
delt, so muß der Vorschußschein vom Chefarzt des betreffen— 
den Krankenhauses unterschrieben sein. Erfolgt die Be— 
handlung im Revier, so stellt der zuständige Revierarzt 
den Vorschußschein selbst aus. 
Unsere Kameraden tun gut, darauf zu achten, daß diese 
Hinweise befolgt werden, damit ihnen ebtl. keine Schwierio 
eiten entstehen 
9 * 
Vom englischen Vergbau 
Der britische Bergbau litt auch im Juni kroh seiner in⸗ 
wischen stark herabgesetzten Kohlenpreise unker erheblichen 
Absatzschwierigkeiten. Die aus diesem Grunde vielfach not⸗ 
wendig gewordenen Fördereinschränkungen kommen in den 
Förderzahlen der letzten Wochen deutlich zum Ausdruck. 
Während die britische Köhlengewinnung in den viern 
ersten Monaten dieses Jahres etwa 5,2 Millionen Tonnen 
in normalen Wochen betrug, ist sie seit Mai wesentlich nied- 
riger. Im Juni hat die Abwärtsbewegung weitere, allerdings 
sehr langsame Forkschritte gemacht; in der letzten Juniwoche 
blieb jedoch die Gewinnung zum ersten Male in einer nor⸗ 
malen Woche unter 5 Millionen Tonnen. Dieser rück— 
läufigen Bewegung entspricht auch die Belegschaftsentwick 
lung in jüngster Zeit. Im einzelnen hat sich die Kohlen 
zewinnung und die Belegschaftsstärke des brifischen Berad 
»ques im Juni wie folat entwichkoelt 
Wosche Kohlengewinnung Belegschafksstärk— 
l. Juniwoche 5102 900 1022 500 
„Plfinglky 3170 300 1018 200 
50* 900 1013 400 
5 60⸗ 800 1011900 
4848 900 1004 800 
Am Ende des ersten Halbjahres 1927 war die Beleg9⸗ 
chaft mit 1004 800 Mann schon wieder rund 100000 
föpfe geringer als in den letzten Monaten vor dem großzen 
Ausstand des vergangenen Jahres. Gleichzeitig hatte sie 
sich gegenüber dem höchsten Stand dieses Jahres, der Mitte 
Mai mit 1031500 Mann verzeichnet worden war, wieden 
um 26 700 Mann vermindert. Auch im Berichtsmona! 
mußten infolge Absatzmangels wieder zahlreiche Feier— 
schichten eingelegt werden, doch liegen Zahlenangaben hier— 
über nicht vor. Dagegen sind über die im Berichtksmonal 
in verschiedenen Revieren eingetretenen Lohnherab— 
setzungen bereits genaue amtliche Zahlen veröffentlich— 
vorden. DVanach wurden gegenüber dem Vormonat die Berg 
atbeiterlöhne in Südwales und Monmouthshire um etwe 
10 Proz., in Nottinghamshire um etwa 6 Proz. und in Vork 
hire um etwa 4 Proz. im Durchschnitt herabgesetzt. Ver— 
hältnismäsßzig günstig hat sich bis in die jüngste Zeit hineir 
die britische Koöohlenausfuhr gehaliten. Darüber 
interrichken die nachstehenden amtklichen Zahlen (in 144To.)
	        

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