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Der Saarbergknappe (8 [1927])

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1927
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689683
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
8 [1927]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1927
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
210

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927
Volume count:
33
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1927-08-13
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (8 [1927])
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Januar 1927 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Januar 1927 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Januar 1927 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Januar 1927 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Januar 1927 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Februar 1927 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Februar 1927 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Februar 1927 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Februar 1927 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. März 1927 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. März 1927 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. März 1927 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. März 1927 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. April 1927 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. April 1927 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. April 1927 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. April 1927 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. April 1927 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. Mai 1927 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. Mai 1927 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. Mai 1927 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. Mai 1927 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Juni 1927 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Juni 1927 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Juni 1927 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. Juni 1927 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Juli 1927 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Juli 1927 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Juli 1927 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Juli 1927 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Juli 1927 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. August 1927 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. August 1927 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. August 1927 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. August 1927 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. September 1927 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. September 1927 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. September 1927 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. September 1927 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Oktober 1927 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Oktober 1927 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Oktober 1927 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Oktober 1927 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Oktober 1927 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. November 1927 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. November 1927 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. November 1927 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. November 1927 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Dezember 1927 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Dezember 1927 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Dezember 1927 (51)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Dezember 1927 (52)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Dezember 1927 (53)

Full text

Nummer 39 
— — — — 
dert haben, vornimmt., so werden die Invalide 
des Saargebietes bestimmt zufrieden —8 nerentne 
der Angestellten verscherung 
ist diesesbe Regelung vorgesehen wie in der Invalid 
ersicherung; jedoch ist die Belastung X ————— 
enberfichetung des Reiches nicht sehr erheblich, weil die 
Jahl det Rentenempfänger aus der Aggestelltenver iche 
*9 —RA wie die in der 
rung ie Angestelltenversicher i 2 
— sicherung erst im Jahre 1912 
Die Leistungsgestaltung in der Unfall⸗ 
versichernng 
hat eine Regelung erfahren, die — wie ich annehmen 
arf — allgemein befriedigen wird. Das ganze bisherige 
Tohuwabohu in der Unfallversicherung soll beseitigt wer 
den Die geringen fittiven Jahresarbeitsverdienstsätze, die 
bisher sür die Alt-Unsallreaten Geltung hatten, kommen 
n Wesgsfall. Die getroiiene amtliche Äbrede dieserhalt 
autet 
„Die Regierungskommission des Saargebietes wird 
tunlichst ba!d die Renten der Gewerblichen und der 
Landwirtschastlichen Bernisgenessenschaft, die noch nich 
nach dem tatsächlichen oder einem durchschnittlichen 
Johresarbeitsverdienst im Sinne der R. V. O. jeltgesetz 
sind. auf den Betrag erhöhen. der dielen Grundlager 
ert spricht.“ 
Die logische Konsequenz dieser Bestimmung ist, dah 
aicht allein die fitriven Jahresarbeitsverdienstsäthe fürt die 
Alt⸗Unfallrentner in Wegfall kommen müssen, sondern 
auch die während des Saarregimes mehriach fsestgesetzten 
und in Geliung gebliebenen Jahresarbeits verdienstsätze 
von 1800, 2400, 3600 und 4500 Fr. müssen aufgehoben und 
alle Renten neu festgesetzt werden nach einem Jahres⸗ 
arbeitsverdienst, der der heutigen wirtschaftlichen Zeit— 
lauge enispricht. Herr Ministerialdirektor Thissen hat uns 
ertlärt, daß er für die Festietzung der Jahresarbeitsver⸗ 
dienstsätze der Alt-Unfallrentnet Linen Multiplikatot be 
stimmen wolle ähnlich dem, der in der deutschen Unfall 
versicherung zur Anwendung gelangt ist. Wir haben diese 
Pieultiplitafionszahlen mehrjach veröffentlicht. 
Um die erhöhten Leistungen in der Unfallversicherung 
zu ermöglichen, gewähren die deutschen Unfallversiche— 
ungsträger bestimmte Darlehen an die Unfallversiche— 
ungsträger des Saargebietes. Diese Darlehnsgewährung 
soll vorläufig die Vermögensauseinandersetzung zwischen 
den Versicherungsträgern des Reiches und denjenigen des 
Saargebieies ersetzen; die wirkliche Vermögensausein— 
anderjetzung soll erst nach dem Jahre 1935 erfolgen, wenn 
uüber das Schicksal des Saargebietes endgültig durch Volks— 
abstimmung entschieden ist. Wir glauben bestimmt, daß 
digę Leistungs-Neuregelung in der Unfallversicherung die 
Unlahrentner befriedigen wird 
Die Leistungen 
der Reichs⸗Verficherungstrüger 
Alle in dem Abkommen vorgesehenen Leistungsverbesse 
ungen in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung de— 
Suortgebietes gehen zu Lalten der deutschen Versicherungs 
träger. 
Sie werden alle sehr interessiert sein an der Feststellung 
was die deutschen Versicherungsträger durch das getroffen 
Abkommen zu leisten verpflichtet werden. Nach ganz vor 
ichtiger Schätzung wird 
der Reiche⸗Knappschaftsverein belastet 
werden mit 12 500 000. - Ir 
nie Landesversicherungsanstalten des 
Reiches mit 21 n00 600. Ir 
oie Unsall⸗Bernssgenossenschasten des 
Reiches mit u0d 0õ. · Fr 
die Versicherungsaustalten jür Ange⸗ 
XRR con ooo. · Ir 
uasgesamt bringen die Versiche rungs⸗ 
trager des Reiches jährlisch aui — 
ganz vorsicht ig geschäzt — 10 41 000 000. - Fr. 
Das sind außerordentlich bedeutende Zuwendungen, die 
uns gemacht werden, und dürjte man annehmen, daß eine 
allgemeine Befriedigung nun Platz greifen muß. 
Die Hilfsbereitschaft des Reiches ist umso mehr anzu 
erkennen, als tatsächlich juristisch begründete Anfprüche 
nicht bestehen. Das Reich hat außerordentlich viel getan 
und ich wollte nun noch diejenigen sehen, die noch mehr 
fordern wollen ohne daß ihnen die Schamröte ins Gosich 
teigt. 
Wenn wir damit feststellen, daß das Reich sein Mög 
iithstes im Interesse der Versicherten des Saargebietes 
getan hat, so wollen wir damit aber auch gleichzeitig zum 
Ausdrück bringen, daß die Abmachungen, die nun in Ber— 
lin getroffen wurden, kein Anlaß für die zuständigen 
Regierungsstellen des Saargebietes sein sollen, das ge— 
zamte Sozialversicherungsrecht des Saargebietes als er⸗ 
edigt zu betrachten. Es muß nun Aufgabe und Sache der 
Saarrtegierung sein, dafür zu sorgen, daß das Sozialver— 
sicherungsrecht des Saargebietes so ausgebaut wird, daf 
es in einem analogen Verhältnis zu dem Versicherunas 
recht des Reiches steht. 
Das Abkommen soll in Kraft treten, 
wenn die beiderseitigen Regierungen, — d. h. die Reichs 
regierung und die Saarregierung — dasselbe ratifiziert 
haben. Die amtliche Fassung hierüber lautet: 
„Diese Abrede tritt in Kraft am ersten Tage 
des Monats, der auf die Veröffentlichung in 
beiden Gesetzblättern folgt.“ 
RNach den Ausführungen von Herrn Thissen soll dem 
deutschen Neichsstag das Abkommen in einer September— 
sagung vorgelegt werden; ebenso glaubt Herr Thissen, daß 
die Regierungskommission des Saargebietes das Abtome! 
men hereits Ende de Mis ratifiizjert. Falls dies au— 
„Der Saarrrapper 
trifft, ast damit zu rechnen, daß das Abtommen 
am 1. Otlober ds. Irs. praktisch wird. Ich brauche woh 
nicht besonders zu erwähnen, daß wir einen viel früherer 
Termin für die Inkraftsetzung des Abkommens gewünsch! 
und gefordert haben. Regierungsseits wurde uns aber 
daraufhin mehrjach erklärt, daß eine rückwirlende In 
traftseßgung von Gesetzen mit finanzieller Auswirkung 
uͤchtin Frage kommen könne und auch nicht üblich sei 
Nach dem Vorschlag von Dr. Thissen sollen dann 
von Oktober 1827 ab in den einzelnen Versicherungs⸗ 
zweigen Rentenzulagen gewährt werden, bis die 
durch das neue Ablommen ersforderlichen Gesetzes⸗ 
änderungen geschaffen find. 
Ich bin der Ueberzeugung, daß der ganze nächste Winten 
Ins in Arbeit sehen witd, um die bestehenden Gesetze 
entsprtechend dem neuen Abkommen abzuandern; doch soll 
dieje Tätigkeit kein Hemmnis sein für die Erhöhung 
der Rentenbezüge und dsoll bis zur endgültigen Erledi⸗ 
zung ein gewisses Zulagensystem in Kraft ge⸗ 
ttzi“werden. Auch der Knappschaftsvorstand hat 
ich bereits mit der neuen Lage besaßt und zeigt sich 
»rnstlich belorat. der peränderten Sachlage Rechnung zu 
*nnoen 
8 
—A 
Kameraden! Es muß den Pensionären nun offen ge— 
agt werden, daß sie ich abwenden müssen von Zielbe— 
trebungen, die allgemein nur erkannt worden sind als 
Bestrebungen gewerkschaftsfeindlicher Art, die auch ge⸗ 
ignet sind, die Interessen der Rentenempfänger ganz er⸗ 
xcvdlich zu schädigen. Die Angelegenheit ist ernster, wie 
nancher“ Pensionär draußen vielleicht annimmt und 
zlaubt. Die Gewerkschaftsvertreter — seien es gewert 
chaftliche Angestellte oder seien es die Funktionare der 
Bewegung, Knappschaftsälteste, Vertrauensmänner usw 
geben sich alle Mühe, um den Pensionären zu helfen 
Bedeutende gewerkschaftliche Mittel werden aufgewendet 
am dieses Ziel zu erreichen; die aktiven Kameraden er 
flaären sich bereit, höhere Veiträge zu zahlen, und den 
noch wagt es eine gewisse Klique von Menschen, die 
niemals den Kampf eines Arbeiterlebens verspürt haben 
die Gewerkschaften und ihre Funktionäre zu beschmutzen 
ind zu besudeln. Ich muß es heute offen aussprechen: es 
ind bereits eine Anzahl Briefe an uns gelangt, in denen 
rnstlich gefordert wurde, dah wir uns doch nicht mehr 
ins Zeug legen sollten sür die Pensionüre und sollten wir 
einmal die notwendigen Arbeiten den Schreiern — be—⸗ 
tonders einem gewissen Fried — überlassen. Dann wür— 
den die Pensionäre bald und schnell erkennen, wo ihre 
wirklichen Freunde sind. Wir müssen nun einmal deut— 
sich mit unseren alten Pensionären reden; wir müssen 
hnen den richtigen Weg zeigen, damit sie zur Erkenntnis 
tommen. Kameraden! Ich persönlich habe die Ueber 
zeugung, daß der Pensionätverband — Richtung Fried — 
insere Pensionäre bis jetzt schon erheblich geschädigt hat 
ch glaube auch, daß die Kameraden, die mit mir in 
Berhin waren, dasselbe Empfinden haben. So wagt es 
derr Fried trotz seiner völligen Unkenntnis der sozial— 
berficherungsrechtlichen Verhältnisse, dauernd an die 
Reichsregierung freche Briefe zu schreiben, die natürlich 
in keiner Weise dazu angetan sind, eine freundliche Stim— 
mung zu schaffen. Der gute Mann hat sich angewöhnt 
mit einer ganzen Menge Paragraphen zu arbeiten, die 
er natürlich nicht versteht, und von deren Kommentierung 
er keine Ahnung hat. 
Damit sjoll der Mann für uns erledigt sein. — Ich 
hoffe auch, daß die Pensionäre allmählich aus sich heraus 
Akennen, daß Fried der ungeeianetite Vertreter ist, der 
berhoupnt uu finden ist. 
— 
Entschliegung betr. Sozialverficherung 
Die Knappschaftsältesten, Bezirksvertrauensmänner und 
Kersammlungsredner des Gewertvereins christlicher 
Bergarbeiter, Bez. Saar, nehmen Veranlassung, nach 
Aenntnisnahme des Berichts über die getätigten und ab— 
geschlossenen Verhandlungen in Berlin zwischen Reichs— 
regierung und Saartegierung betr. Leistungsreform in 
der Soziolversicherung des Saargebietes der Reichsregie 
rung ihren Dank und ihre Anerkennung auszusprecher 
ür das positiv gezeigte Verständnis gegenüber der wirt 
chaftlichen Rotlage der Sazialrentonemniöngor im Saar 
gebiet. 
Die genannten gewerkschaftlichen Funktionäre geben 
zleichzeitig der bestinmten Erwartung Ausdruck, daß alle 
suftändigen behördlichen Stellen im Saargebiet sich be— 
trebt zeigen, die in der Berliner Abrede vereinbarten 
Verbesserungen in praktische Wirksamkeit zu setzen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, daß die Regierungs— 
dommission des Saargebieles im Laufe des nächsten Win— 
lers eine zeitgemätze Neugestaltung der Sozialversiche 
rungsgesehe und des Knappichafisgesetes für die Berg 
arbeiter vornehmen will. Die Konferenzteilnehmer 
knüpfen hier die Hoffnung an, daß die gewertschaftlicher 
eits bereits mehrfach vorgebrachten Reformwünsche be 
den vorzunehmenden Gesetzesänderungen entsprechende 
Berücksichtigung finden. Insbesondere wird auf die Er— 
üllung nachstehender Forderungen erhöhter Wert gelegt 
1. Krankenverfiche rung: 
a) Erhöhung der Verlicherunaspilichtarenze auf 21600 
Franken; 
»Aufhebung der bisher geltenden Grundlohnbestim— 
mungen und analoge Einführung des 8 180 der R. 
V.«O. nach dem dritten Gesetz über Aenderung des 
zweiten Buches der RVO. vom 15. Juli 1927. (R 
G.⸗Bl. J1 Seite 219). 
2. Unfallversicherung: 
a) Fortjall der Drittelungsgrenze und Berechnung der 
d mienee nach dem wirklichen Jahresarbeitsver 
ienst: 
b) wFestsetzung eines Jahresarbeitsverdienstes zurt Er 
rechnung der Renten für sog. Alt-Unfallrentner, der 
dem heutigen Verdienst eines vollerwerbsfähige 
Arbeiters entspricht; 
Einführung eines Kinderzuschusses zu Schwer beschä 
digtenrenten; 
Neuregelung des Hinterbliebenen-Rentenanspruch 
unalod den gelienden Bestimmungen im Reich; 
Seite 3 
αααäσσσσσσäααασααääXαXXαä OääÄ ÄÄαORιιäσσäσασσXασσσαä àäXÄαXäιαXYαfflBVääÇ-e W dearetecctctece 
e) Einbeziehung der gewerblichen Berufskrankheiten in 
die Unfallverficherung; 
fWeine Bestimmung, wonach Unfälle, die sich auf dem 
Wege von und jur Arbeitsstätte ereignen, als ent⸗ 
schädigungspflichtig im Sinne des R Buches der R.⸗ 
V.O. gelten. 
3. Inbdaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung. 
Erhoöhung des Grundbetrages und des Staatszu⸗ 
schusses auf den relativ gleichen Satz, der im Rerch 
Geltung hat; 
Einführung eines zeitgemäßen Multiplikators für 
alle Steigerungssätze, die vom Jahre 1891 bis 1. 9. 
1926 erdient wurden, damit der Steigerungsbetrag 
bei Festsetzung der Leistungen dem wirklichen Wert 
der Beiträge ent'pricht; 
Cinführung der im Reich geltenden Bestimmuggen 
betr. Höhe des Anspruches bei Festsetzung der Wir⸗ 
ven- und Waisenrenten; 
eine Bestimmung, wonach auch Witwen nach Zurück⸗ 
egung des 65. Lebensjahres ohne den geseßlichen 
Raäachweis der Erwerbsunfähigkeit die Witwenrente 
bezie hen können. 
4. Knappschaftliche Pensions versiche rung: 
a) 'eine Pilichtbestimmung, wonach stets der wirklich 
verdiente Durchschnittslohn der Hauer resp. der 
Durchschnittslohn in den verschiedenen tariflich be⸗ 
timmten Lohnklassen als Grundlohn in der knapp⸗ 
chaftlichen Krankenversicherung zu gelten hat; 
Aenderung des 8 40 des zur Zeit geltenden Knapp⸗ 
schaftsgesetzes dergestalt, daß an Stelle der Mindest⸗ 
beitrags⸗, Mindestleistungsbestimmungen treten ana⸗ 
log den Bestimmungen des 8 38 des Reichsknapp⸗ 
schaftsgesetzes; 
) Herabsetzung der Altersgrenze in 8 302 des Saar⸗ 
Knappschaftsgesetzes auf 500 Jahre; 
M Einführung der Verhältniswahl für die Wahl der 
Knappschafisältesten entsprechend den Bestimmungen 
des Reichsknappschaftsgesetzes. 
Die bisherige Tätigkeit des Gewerkvereins auf dem 
sebiete der Sozialversicherung und des Knappschasts⸗ 
wesens wird als richtig anerkannt und die Leitung be⸗ 
ruftragt, sich mit Entschiedenheit für die Erfüllung der 
ozialrechtlichen Forderungen einzuseken 
Entschließung betr. Sozialrentner 
Die im Gewerkverein christlicher Bergarbeiter organi⸗ 
serten knappschaftlichen Funktionäre, Bezirksvertrauens⸗ 
männer und Versammlungsredner machen die Sozial⸗ 
rentenempfänger des Saargebietes in kameradschaftlichem 
Geist aufmerksam auf die Arbeiten und Erfolge, die die 
gewerkschafltichen Organisationen im Interesse der wirt⸗ 
chaftlichen Bessergestaltung der Lage der Sozialrentner 
geleistet und erstritien haben. Die Pensionäre und Ren⸗ 
tenempfänger werden freundschaftlich ermahnt, sich in 
ihren wirischaftlichen Bestrebungen derart einzustellen, 
daͤtz keine Kluft zwischen ihnen und den gewerkschaftlich 
organisierten Arbeitern entsteht, die sich leßtlich nur zum 
Schaden der Sozialrentner auftun könnte. Die Funktio⸗— 
näre glauben sich berechtigt zur Verwarnung, sich nicht 
gewerkschaftsfeindlichen, unvekantwortlichen Hehern an⸗ 
zuschließen, da deren Pestebep nicht darauf aus ist, den 
armen Rentnern zu helfen, sondern deren Rotlage aus⸗ 
zubeuten und für sich persönliche Vorkeile zu schafsen. 
In der heutigen Zeitlage können nur starke, kraftbe⸗ 
wußte gewerkschaftliche Organisationen die wirtschaftliche 
Veiferstellung der aktiven und inaktiven Arbeiter er⸗ 
nelen. 
4* 
Ist eine gewerkschaftliche Jugendhewegung 
notwendigꝰ 
Ein junger Vertrauensmann schreibt uns: 
Viel ist schon an dieler Stelle über dieses Thema ge⸗ 
schrieben worden, daß man bei halbwegs gutem Willen 
annehmen könnte, in der Sache wäre genug geschehen. 
Wenn man aber den Stand der einzelnen Jugendabtei⸗ 
lungen und den Stand der gesamten Jugendbewegung an 
der Saar kennt, wäre es jialsch. es bei dem bis ient Ge⸗ 
botenen zu belassen. 
Tatsache ist, daß der Gewerkverein christlicher Bergar⸗ 
veiter an der Saar über eine gut ausgebaute Jugendbe—⸗ 
wegung verfügt. Angesichts der großen Aufgaben und 
Schwierigkeiten, welche dem Gewerkverein heute und in 
Zukunft erwachsen, muß unsere Jugendbewegung — soll 
sie den Anforderungen gerecht werden — noch viel besser 
ausgebaut und befestigt werden. 
Es ist einmal heute noch so, daß sich ein Teil unserer 
Jugendabteilungen nicht besser entwickeln kann, weil die 
älteren Kameraden ihnen nicht nur die Mitarbeit ver—⸗ 
sagen, sondern sie unbewußt bekämpfen. Daher ist es auch 
erklärlich, daßz wir heute noch verschiedene Zahlstellen 
haben, die trotz mehrfachen Versuchen es nicht fertig brin⸗ 
gen, eine Jugendabteilung lebensfähig zu erhalten. Selbst⸗ 
verständlich trifft auch unsere Jugend eine grotze Schuld, 
weil sie lieber Nebensächlichkeiten, wie Spiel und Klim— 
bim betreibt, als daß fie sich mit ernsten Lebensfragen 
befaßt. Gehören doch unsere Jugendabteilungen zu jenen 
Jugendvereinigungen, welche von der heutigen indiffe— 
renten Welt am meisten bekämpft und verkannt werden, 
obwohl sie ihrem Zweck und Zielstreben 
entsprechend an erster Stelle von allen 
Vereinensstehen müßten. Die Lebensexistenz der 
Jugendabteilungen ist in dem Moment gefährdet, sobald 
insere älteren Kameraden ihnen den Rücken kehren. 
Sagen wir nicht zur Entschuldigung, das Leben ist so ernft 
end schwer, daß uns für die Förderung der Jugend keine 
Zeit bleibt. Ebensowenig, wie Eltern eine schlechte Kin— 
dererziehung entschuldigen können, sa gibt es auch in der 
Arheiterhbeweaung keine Entschuldiaunag. In beiden Fällen
	        

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