SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Saarbergknappe (7 [1926])

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (7 [1926])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689822
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
7 [1926]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 12. Juni 1926
Volume count:
24
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-06-12
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (7 [1926])
  • Inhaltsverzeichnis vom Samstag, den 02. Januar 1926
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1926 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1926 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1926 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1926 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. März 1926 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. März 1926 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. März 1926 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. März 1926 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. April 1926 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. April 1926 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. April 1926 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. April 1926 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Mai 1926 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Mai 1926 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Mai 1926 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Mai 1926 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Mai 1926 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juni 1926 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Juni 1926 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Juni 1926 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Juni 1926 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Juli 1926 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Juli 1926 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Juli 1926 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Juli 1926 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Juli 1926 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. August 1926 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. August 1926 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. August 1926 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. August 1926 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. September 1926 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. September 1926 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. September 1926 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. September 1926 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Oktober 1926 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Oktober 1926 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Oktober 1926 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Oktober 1926 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Oktober 1926 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. November 1926 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. November 1926 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. November 1926 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. November 1926 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Dezember 1926 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Dezember 1926 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Dezember 1926 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Dezember 1926 (52)

Full text

Nummer 24 
Saarbrücken, den 12. Juni 1926 
7. Jahrgang 
* — 7 
R 9 45 J 354 
* * — * — 45 * 1 
39 
v 
2 Aσ für bas Saargebiet 
dn 
Organ des Ge eins christl!. Be 
2 
— — — — — — MM—2eje'—e— 
Erscheint jeden Samskag für die Aitglieder gratis. — 
Prets für die Zahlstellenabonnenken 3.— Fr. monaklich ohne 
Bokenlohn, für die Postabpnnenten d — Fr. viertetiährlich 
—— — —————— —— 
5 r Seschäftsstelle des „Saar-Vetgkarappen“: Saatbrücken 
Fur e —2 — H6 a St. Johanner Straße 10. — Fernsprech-Anschluß: Amt 
es Berqarneiftersta ndes Saarbrüchken. Nummert 1530. 1062. 2003, 3194. 
Unsere Stellung zum Arbeitsrech 
Aus bdem Vortrag von Wilh. Herschel 
auf der Generasbersammlung des Gewerkvereina 
SZqarbrücken 
wãgungen heraus nohve ndig. Wie zur Zeit des Ire heren eine Lösung dieser Frage mit kühler Rade gesucht werden. 
rom Siein die Kaufleube, Hamdwerter And Bauern, so sind' Der Arbeiterschaft muß unbedingt geiagt werden, daß der 
eute vielfach die Arbeiter dem Slaate entfremdet. Dagr deulsche Richbe ritand moral sch makellos dasteht umd derij 
ehlt auch noch das seelische Band zweschen der Arbeiter auch twotz vadilalster Justisrefocin vieles, waß als Misestuna 
chaft einereitbs Beruf und Wiruͤschaft ande rerseits. Im enrpfunden wird, nicht beseitigt werden kann. Den Nichterm 
Indevefse der nalionalen Geschloffenrheit miessen diese pih· aber Rnuß ebenso deutlich gesagt werden. daß sich die Anzahl 
hologischen Brũden wieder aufgerichtet we eden. Dies kann drobozierender Fehlurteile in furchtbarer Weise haͤuft. 
iur dadurch geschehen, daß die Arbeitnehmer zu gleichbe Mõgen auch diese Urtoile rur einen geringen Bruchteil aller 
rechtigter Mitarbeit bei der Detianng von Beteieb und Wirt gefüllten Entschedungen ausnrachen, so weden sie doch im 
chuft herangezogen werden. Die modernem Padogoger Vollbe den Willen, Richter. die oiche Urteile gefällt haben. 
minbfen die Ergehung der Memschen msbesondere der aus dem Justigo enst zu entfernen. Dadrrrch wird die Ein⸗ 
cchulunterricht, mmer mehr an die Arbeit an. So muß richtung der richterlichen Unchasezbarleit, die ich persönlich 
ruch die prakbisch- politische Ergiehurng des Staatsbürger⸗ hoch einhchãtze, gefãh den zurnial da die Nichter im allge⸗ 
in die Arbeit anknübfen und durch Heranführung des An meinen micht scharf genug von irrenden Standesgenossen 
eiters zur wirtschaftlichen und sogialen Selbstberwaltung õffentlich abzurücken pflegen. So ist eine Stimmung ent· 
in allmäklich zur vpolitischen Reife ergiehen. standen, die die Cingliederung der Arbe itsge vichte in die 
¶ Aherdem ist die Frage angischneiden ob das Rel cn getue e 
ects engmasch sein oll Dder ob macht. Wollte guan die vherige Sonde geni Sactetn 
Arbeiaftreitigkeiten aufheben, so würde das als Entrechtung 
dem freien richterlichen Ermessen aind Herausforderung ewpfunden werden und zu einer 
in aroglichst grotzer Spehraaim gelassen werdem möge. Das Weiteneai Entfrenmdung der Aobe ter —B 
noderne Entfinden ist dem sog Drahtverhau der Pava⸗ ühren. die dwoir uns heute wicht leisten Sumen. Wi 
ba wenĩ d nei Rich branchen eben nicht wut gut konstruierde Gerichte, sonde ru 
waphen wentg hold und neigt dagu, den Richter vom Geseh * 7 
nabhängiger gu machen, also dem richterlichen Ermessen auch Gerichte. die von vobuhereln das Vercrauen deren 
nehr Freiheit zu lassen. Diese Strömungen finden wir im haben, die vor hnen hr Recht fuchen. 
Publisum und bei den Richtern sebbst. In einer Kund⸗ Uuser Ziel maßz sein, daß Voll uund Stct Volk und Wirt⸗ 
Dunrg vom 8. Januar 1624 drohte sogar der Richterverein schaft aber auch Volk und Recht wieder zusammenlommen. 
des Reichsgerichts an, die Richter würden Gesekze, die sie ale Wir oltrten uns an der Kritik vorhrndener Mißstände nich 
en Berstoß gegen Treeu und Glauben betkrachten, fin berauschen. sondern müssen Hand anlegen zu positiven Re— 
echtsunwerksam erklären. Das alles sind sehr wichtige formen. Norwendig ist æuch, daß die Gesehße voeltatũmlicher 
Fragen. Leidec ist nur eine relative Veantwortuarg möglich werden, sodaß sie vom Volle verstanden veorden könmeit. 
Wer Vertrauen Zur deutschen Jirstiz hat, wer glaubl, die Hierzu muß sich eine bessere Aufkläcung unseves Volkes in 
Richter würden durch freie Auslegung das Recht orgamisch rechtlochen Fragen gesellen. Rechtlicher, nWbesondere ar— 
und in befriedgender Weise fortführen, muß dafür hein. beilsvechtlicher, Unterricht muß eine Aufgabe der öffent— 
Iehemn, dah das dichterliche Urteil durch gese zliche Schranker lichen Schulen werden. In einem dentolratischen Staabe 
chst enng gehemml ist. Wer dagegen kein Vertrauer könnem Spannumgen zwischen Juftig und Voll jelbist b⸗ 
vur deutschen Justiz hat, wer glaubt, daß die Urkeile um fo idealster Rechtiprechung auf die Dauer nur vermieden 
lechter werden, je mehr sie üch vom Wortlaut der Gesehze werden, wenn das Vollk sein Recht wenigstens in den wich— 
entfernen, muß dafür stinrmen, dak das richerliche Er tigsten Grundzügen kennt und inneclich erlebt. Auch ist ein 
wessen möglichst eingeengt wird. Gnkgegeirkommen der Richter nicht rur im Geste der Necht. 
Es kommt aber nicht zur davauf an, daß wir ein gutes Preguung. sondern aus in Aeuhzerlichlerten wolkstüiml ids 
Arbeitsrecht haben. Dieses Recht muß auch in die Wirk. Ausdrudzweise, geschickte Menschenbehaludlung, erforderlich 
chleit umgesetzt werden. Hier slehen wir an einem im Diese Forderungen sind in eester Linde guf dem Goblel⸗ 
Adenblid fehe entfche idenden VPuntte. NUeber Mangel an des Arbeiterrechts zu erbeben, das den vieben Rilignen 
Zualen arbeilsechllichen Gefeden haben wir in Deutfchland des werltätigen Bockes besounders heilig ist. Sin gutes 
beniger zu klagen als über ihre unbefriedigende praktifche Rechtawesen und vor allem auch ein sogales Rechtsweser 
Handhabung. Die Durchführung der Gesetze liegt teil? gehoört zum Fundement des srukturstaates. Aber es mut 
in den Händen der wirtschaftlichen Organisationen, teils ir auch dem Volbke der Glauben gaelai me rden. darite hut eis 
den Händen der Verwaltunashehörden und der richlerlicher necht auteil wird 
Nehörden. Beauüglich der 
Verwaltungsbehörden 
sind mich heute noch manche berechtigte Wünsche unbefrie 
digt. Nicht zulezt gilt das für den Schutz der Ar. 
beiter vor Unfällen und gesundheitlichen Gefahren. Zu den 
in Foage kommenden Verwalbungsbehörden sind auch die 
Schunchtungsiwstangen zu zählen. Diese haben zweißellos 
trotz mancher Mißgriffe im Eingzelnen, Wertvolles geleistet 
Aber ihr Verfahren ist noch sehr unentwickelt. Die Sprüche 
der Schlichtungssinstanzen beruhen noch immer gzu stark auf 
zefühlsmäßigen Schähungen, auf Mutmahungen usswo, zu 
wenig auf konkretem Material und auf krit scher Unter⸗ 
suchung der volls⸗ und privatw'rtschaftlichen Lage. Das 
geht auf die Dauer nicht an. So sehr den Schlichtungs- 
nstanzen aller Formal:smus ferngubolten ist. so müssen sie 
»och mehr und mehr dagu kommen, ihre Sprüche auf eine 
rbsolut exakte Feststellung der Tatjachen aufzubauen. Dit 
xchlichtungsausschüsse müssen vor allem selbst die Original 
inte anen aunf das eingedenoste pritfen. — In beaug au 
die richterlichen Behörden 
tehen wir vor der Ervichtung einheitl'cher Arbeitsgerichte 
Ueber diese Frage ist in den letzten Jahren sehr viel ge. 
edet worden, und sie hat sich inzwischen zu einer politischen 
Frage zugeschnitten. Sie hängt so. wie sie sick 
zeute entwickelt hat, zusammen mit der Frage der 
Vertrauens des Volkes zu den Richtern. Um das Maf 
injeres innerpolitischen Unglücks voll zu machen, ist diejet 
Lertrauen auf ein erschreckend geringes Minimum herab 
zesunken, und wenn die Dinge sich so weiter entweckeln 
dird unseve Justig in den nächsten Jahren für unser 
aneve Polittk das werden, was für sie vor dem Kriege da' 
Acusicte Dreibladfenwabltecthar Nichtzdeitaw⸗eniger wiaß 
Die Maberie des Arbeiterrechts gehört zu den jüngsten 
FJoeigen am Baume des sich stetig entwiclenden Rechts 
So ist es zu erklären, daß in der Theorie nicht einmal Be 
griff und Gegenstand dieses Rechtsgebietes unumstrittken 
find. Indessen sind diese wirtschaftlichen Streitigkeiten wei 
weniger wichtig als die bedeutfame Tabfache, daß diejenigen 
die das Arbeitsrecht mit in erster Linie angeht, nämlich die 
Arbeiber und Augestelllen, eine völlig andere Vorftellung 
bom Arbeitsrechte haben, als die Juristen. Dem Mandre 
in der Gruhe oder am Schraubftock ist das Arbeitsrecht nicht 
Noh ein Sonder recht, das die berufsmüßige Verrichtung von 
Lohnacbeit normieren will. Für ihn verlnüpft sich mit dem 
Worde Arbeitsvecht ein siark gefühlsmäßiges Moment. Ei 
dentt dabei nicht so sehr an die Regelung wirschuftlicher 
Vorgümge, als am das Recht, das dem werktätigen Vollke da 
tãgliche Brot und überhaupt die Grundlagen seiner Sxistenz 
ichert, er denkt an das Recht das den arbeitenden Me mscher 
gegen Ausbeulrng, gegen gesundheitliche und sittliche Ge— 
fahren schützt, er denkt an das Recht, quf das er sich in den 
Tagen der Krankheit, der Erwerbslosigkeit und des Allero 
berufen lann, er denkt nicht zuletzt au das Recht, das ihn, 
denr bisher mindergeachteben, als vollwertigen Renfchen und 
gleichbevechtiglen Teilhabe: der Wirtschaft anerkennt. Im 
Arbeitsrecht sielht ex das Meuschenrecht der besitzoser 
Schichlen. 
Diese beiden Auffassungen vom Arbeitsrecht sind zu 
unterscheiden. In der Tat darf man nicht nur an das 
Arbeitsrecht ins engeren Sinne denlen, das die Verwendung 
der Arbeilckraft zum Gegenftande seiner Regelung hat 
Darüber binaus muß es darauf ankummen, 
uunser gesamtes Recht mit sogialem Geiste 
zn durchtrenken. Wir Deutschen haben keine Veranlassumng 
uns unerer Gesetzgebhung zu schümen. Aber viele unserer 
Gese de stammen aus einer Zeit, die vocbei ist, qus einer 
Zeit urit einer anderen gesellschafttichen Strultkur, mit an 
deren wirtschaftlichen Verhülbniffen und zum Teil auch mi 
ande ven Auffafsungen und Idealen. Das Wesen des Recht 
ist es, Talbestände nach bestimmten Idealen zu regeln 
Aendern sich aber die Tatbestände oder die Ideal 
oder beides, so müssen die Gefetze dem angepaß 
werden, wenn sie nicht blutleer werden wollen 
Eca muß hier an das Wort aus dem „Faust' 
erinnert werden: „Es erben sich Geseß und Rech 
wie eine ewge Krankheit fout“, und wer nicht aus Vernunf 
— DD0 sich 
vor die große Aufgabe gestellt sehen, unser gesamtes öffent 
liches muid privates Leben im Sinne der sogialen Idee 
Schritt für Schritt organisch fortzubelden. Es darf in 
Deu ich land kein Gesed mehr geben, das nicht vom sozialen 
Geiste erfüllt wärel Die soßalpolitische Energie darf sich 
nicht zersplittern. sie musꝛ das Ganae des Bechts zu er 
obern trachten. 
Was das Arbeitsrecht im engeren Sinne betrisfft, so bann 
mif dessen Inhalt nicht nüher eingegangen werden. Ss ist 
unmöglich, das heute geltende Arbeitsrecht im Rahmen 
teines Vortroges zur Durstellung zu bringen. Forderungen 
bezügkich des kommenden Arbeitsrechts zu erlaben, est 
Sache der Sogzialpolitik. Jedoch sei es gestattet. kura ame 
arun dsätzliche Fragen zu streifen. 
1. Das Arbeitsrecht muß nickt nur von der sosnlaber 
Noe. sondern auch vom 
Gedanken der Selbstverwaltung 
beherricht werden. Es ist alleidings unwermeidlich, daß 
viele arbeitsrechtliche Gesetze und Verordnungen von sbaats- 
wegen erlassen werden. Daneben muß aber Naum sein für 
dee Privata utonomie der Beteligten. Im weiten Umfange 
ut die Schaffung arbe:rechtlicher Rormen dem paritätijchen 
Fusamanenarbeiten der berufenen Vertreter der Arbeit⸗ 
geber und der Arbeitnehmer zu überlassen. Das ist notwendig 
auzß Grürden, die im Arbe'tsrecht selbst liegen. Denn dieses 
uß elastisch und den mannigfachen Anforderungen der 
Buaxis entspreckend örtlich, beruflich und zum Teil sogar 
betrieblich duferenz'ert sein. Die Anwendung des VPringpe 
eeSlsutse waturg iü aher qoucb aus ftaatstolticen Gr- 
nspignnn 
Re 13. Generuspersamm'ang 
—VIX zaptuw 
und hre Ausweriung 
Ein Generalversammfungsdeleaterter aus dem 
nuhrrevier schreibt uns: 
Ohne Zweifel war es ein guter Gedanke, welchet 
die Leitung des Gewerkvereins veransaßte, das Saar⸗ 
sand zum Tagungsort der 18. Generalversammlung 
zu waͤhlen. Entsprach es doch unserem Bedürfnis. 
unsern Kameraden an der Saar nach langer Zeit 
wieder einmal gegenüberzutreten, im Bruderauge 
lesen zu können. Voll Freude stellten wir fest: Sie 
sind die Alten geblieben. Das sagte uns der alte. 
herzerfrischend entgegenschallende Vergmannsgruß, 
das bekundete uns die Stadt Saarbrücken im Fesige⸗ 
wande, die Saarknappen und Generalversammlungs—⸗ 
teilnehmer in gleich herzlicher Weise einbud, das be—⸗ 
zeugte uns auch unsere treue Mitgliederschat des 
Zaurgebietes, welche nicht Zeit noch Mühe und Opfet 
cheuend, fast restlos nach Saarbrücken geeilt, um in 
einem gewaltigen Festzuge öffentlich und feierlich für 
die Ideen unseres Gewerkvereins zu demonstrieren 
und den Beginn der 18. Generalversammlung in 
würdiger Weise einzuleiten. Freude erfüllte uns als 
Delegierte aus den übrigen deutschen Bergbaurevie— 
ren in der Erkenntnis, daß auch bei den Saarberg⸗ 
leuten echte. deutsche Bergmannstreue und ehrlichee, 
hriftlicher Gewerksschaftsgeist als Kleinod geschätzt 
und gerflegt werden. Mit innerer Bewegung ver—⸗ 
4Jan wir 3670 Morte herzlicher Rearüßung unb 
*
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Saarbergknappe. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.