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Der Saarbergknappe (7 [1926])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (7 [1926])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689822
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
7 [1926]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1926
Volume count:
6
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-02-06
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (7 [1926])
  • Inhaltsverzeichnis vom Samstag, den 02. Januar 1926
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1926 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1926 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1926 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1926 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. März 1926 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. März 1926 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. März 1926 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. März 1926 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. April 1926 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. April 1926 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. April 1926 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. April 1926 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Mai 1926 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Mai 1926 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Mai 1926 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Mai 1926 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Mai 1926 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juni 1926 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Juni 1926 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Juni 1926 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Juni 1926 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Juli 1926 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Juli 1926 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Juli 1926 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Juli 1926 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Juli 1926 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. August 1926 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. August 1926 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. August 1926 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. August 1926 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. September 1926 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. September 1926 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. September 1926 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. September 1926 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Oktober 1926 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Oktober 1926 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Oktober 1926 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Oktober 1926 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Oktober 1926 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. November 1926 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. November 1926 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. November 1926 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. November 1926 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Dezember 1926 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Dezember 1926 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Dezember 1926 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Dezember 1926 (52)

Full text

Nummer o 
Sadaroruccen, den 6. Febrnar 1926 
7. Zahrgang 
—4— 6698 E44 
V 18 v 4 4 * 4 me s 4 i J 4 
4 7 334900 i⸗ Aeg —4 4 —MUVMu 
Organ des Gewerko⸗vins christl. Bergarbeiter Deutschlanos für das Saargebiet 
A eden Samstas fur die Mitalleder atatis. — Für wirtschaftliche u. geistige Hebung — eee * per venlugere Saee 
bes Vergarbeiterstandes i iie 
Gesundheitschüdigende Einslüsse 
er Grubenarbeit, die nicht Unfülle find 
Der Bergmannsberuf ist ein Sonderberuf und 
aum ein anderer Beruf kann sich in Bezug auf seine 
Unfallgefährlichteit mit ihm messen, und immer noch 
äßßt ab und zu die Kunde von einem schauerlichen 
Dtassenunglück die Welt entsetzt aufhorchen. Dann 
»enkt wohl mancher für Momente voll bedauerndem 
HMitleid des schätzegrabenden Mannes, der im Erden⸗ 
zunkel den entfesselten Elementen preisgegeben ist. 
Aber im gewöhnlichen Alltagsleben, wenn die Welt 
ucht gerade durch eine Katastrophe erschüttert ist, 
»enken nicht diele des sauern Ringens des Bergknap⸗ 
»en. Man fühlt kaum, daß auf diesen Pionier des 
Virtschaftslebens täglich, stündlich, gesundheit- und 
ebenzerstörende Kräfte einwirben, die man nicht als 
Unfälle bezeichnen kann, die aber langsam und sicher 
virken. 
Im sonnenlosen Erdendunkel vollzieht sich des Berg⸗ 
mnappen harte Arbeit. Der goldene Sonnenstrahl, 
vie Vorbedingung allen organischen Lebens fehlt ihm 
vährend eines großen Teiles seines Lebens. Des 
Flementes, das die Blume erblühen, den Baum grü⸗ 
gden und Früchte tragen läßt, ist er beraubt. Das 
klement, das Mensch und Tier freudig aufleben läßt 
das desinfigierend in die Zellen der Haut dringt, 
tkann er kaum für Stunden genießen, und deshalb 
vird sein Antlitz bleich und sonnenlos. 
In dem nächtlichen Dunkel leidet das Auge. Das 
lackernde Grubenlicht, Hitze und Schweiß schädigen 
»en feinen Mechanismus dieses kostbarsten aller 
Zinnesorgane und schwächen das Auge frühzeitig. In 
»erhältnismäßig jungen Jahren leidet ein großer 
keil der Bergarbeiter am jener charakteristischen Berg— 
nannskrankheit, den sogen. „Rollaugen“, eine Augen— 
rankheit, die den Augapfel ständig in rollender Be 
vegung hält und Doppelt- oder Halbsehen verursacht. 
Das ganze Leben und Arbeiten des Bergmannes 
ollzieht sich unter Tage beständig in einer Luft, die 
n ihrer Zusammensetzung sowohl als auch ihrer Tem— 
eratur von der athmosphärischen Luft meistens stark 
ibweicht. Der Wetterstrom ist meistens gepreßt, 
nanchmal auch zu sehr dverdünnt, bald mit Feuchtig— 
eit geschwängert, bald mit Kohlenstaub oder Ge—⸗ 
teinsstaub überladen und mit schädlichen Gasen ge— 
nengt, bald empfindlich kalt, bald unatembar heiß. 
ẽks ist ohne weiteres klar und jeder Arzt wird das 
zestätigen können, daß dieser anormale Atmungs— 
toff auf die lebenswichtigen inneren Organe, Lunge 
derz und Luftwege äußerst ungünstig einwirken müß. 
znfolgedessen kommen diese Organe zu einem bedeu— 
end schnellern Verschleiß und der ganze Organismus 
um schnellern Erliegen. In der Anatomie ist das 
Wort „Kohlenlunge“ bekannt, und wer schon einmal 
velegen heit hatte, die Veranschaulichung einer solchen 
uu sehen, wird staunen über die Wirkung des Kohlen⸗ 
'nd Gesteinsstaubes auf dieses lebenswichtige Organ. 
Einen äußerst ungünstigen Einfluß auf die Gesund⸗ 
eit des Bergmannes übt die Nässe aus. Nicht wenige 
Arbeitspunkte sind so, daß die Gebirgswässer vom 
hangenden tropfen oder aus dem Liegenden hervor— 
juellen. Run muß sich vielfach der Kamerad während 
»ex ganzen Schicht unter diesem fallenden kalten 
Wasser bewegen, oder mit dem Körper zum Schrämen 
iuf der nassen Sohle liegen. Der von der schweren, 
instrengenden Arbeit erhitzte Körper wird nun von 
iußen beständig in der empfindlichsten Weise abge— 
ühlt. Die Folge hiervon sind frühzeitig eintretende 
chmerzhafte und lähmende Krankheiten, wie Rheu— 
natismus, Gicht und dergl. Ramentlich in den Gru— 
hen mit Spülversatz ist dieses Uebel der Nässe in dem 
etzten Jahrzehnt sehr stark in die Erscheinung ge— 
reten und hat sich vielfach zu einer Plage ausgewirkt. 
Fahr⸗- und Förderstrecken sind häufig derart über— 
chwemmt, daß der Kamerad oft schon mit naffen 
jüßen bis unter das Knie auf seiner Arbeitsstelle 
—A daß hierbei die beste Gesundheit in die 
trüche geht, ist ohne weiteres klar. 
Alle diese, direkt mit dem Grubenbetrieb zusam— 
nenhängenden Einflüsse, die die Gesundheit des 
Zergmanns zermürben und zerstören, werden nicht 
Is Verriebsuniälle regiftriert weil ihnen das M 
ment der plötzlich voöonaußendurch den Be⸗sdem Arbeitnehmer in klar und unzweideutiger Weise 
trieb herbeigeführten Schädigung der Ge⸗zur Kenntnis Plhregt ist, daß das Arbeitsverhältnis 
undheit fehlt. Sie dürfen aber leinesfalls außer acht gelöst werden soll. In der Rechtsprechung des R. V. 
zjelassen werden, denn die Opfer, die sie fordetn, sind A. ist ferner anerkannt, daß die Gesichtspunkte für 
großß. Was muß in diesem Sinne getan werden? die Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses im 
Dem Bergmann, dem die Sonne und die gute Sinne der R. V. O. nicht glelchbedeutend sind mit 
Lebensluft während seiner Arbeitszeit fehlt, muß jenen für ein Dienstverhältnis im zivil- und öffent⸗ 
nach seiner Schicht ausgiebig Gelegenheit zum Aus- lich⸗rechtlichen Sinne. Bei Veendigung der Ver— 
zleich dieser Mängel gegeben werden. Das ist zu⸗ fügungsmacht des Arbeitgebers kann ein Fortbestand 
aächst durch eine gute gesunde Wohnung, durch aus- des zivilrechtlichen Arbeitsvertrages noch angenom— 
teichende und kräftige Ernährung möglich. Diese bei- men werden, nicht aber die Fortdauer eines Be⸗ 
)en wichtigen Faktoren kann er sich aber nur leisten schäftigungsverhältnisses, das Träger der Versiche— 
bei ausreichendem Verdienst, und hier liegt noch rungspflicht ist. (Entsch. des R. V. A. 2362 voni 21. 
mnanches sehr im Argen. April 1917.) Diese Grundsätze bilden den Ausgangs—⸗ 
Aber auch in der Grube selbst können durch guten Punkt für die Entscheidung des R. V. A. vom 22. 
Villen und Aufmerksamkeit seitens der Verwaltung September 1922 darüber, ob der Streik die Kranken⸗ 
nanche schädigenden Einflüsse beseitigt, oder doch start versicherungspflicht beende oder nicht. In der Ent— 
jerabgemindert werden, Die Grubenwetter können cheidung vom 22. 9. 22 unterstellt das R. V. A. als 
zurch geeignete Maßnahmen für die Atmung ver—- feststehend, daß sich der Arbeitnehmer durch den Streit 
messert werden. (Verdünnung der Gase, Beseiligung der Verfügungsmacht des Arbeitgebers entziehe und 
»es Staubes, Herabminderung der Hitze durch Zus das Beschäftigungsverhältnis ende. Dadurch entfalle 
eitung frischer Wetter usw.) auch die Krankenversicherungspflicht, da ein die Ver⸗ 
Gegen die Rässe sollen dem Arbeiter wasserdichte icherungspflicht begründendes Beschäftigungsperhält⸗ 
aleider, geeignele Unlerlagen zum Schramen in nis die Verfügungsmacht des Arbeitgebers notwendig 
afsen Ardelten deliefert werden Fur Heeigneten Poraussetzt. In den Fällen der een 
— B— 
And gehaltene Roschen gelerat werden und dergt 8 it Wilpetundeiunq sß 
F 3 zwar für die Beurteilung der Frage na rprivat⸗ 
Auch würde es sich empfehlen, wenn die Bergpolizei e Wirkung des —— 8 ee 
nehr als bisher iht Augenmert auf diese, bei ober srag von Bedeutung, Das verficherungsrechtliche Be— 
lächlicher Betrachtung nicht so sehr ins Gesicht 58 3 54 
. chäftigungsverhältnis, das nach wirtschaftlichen und 
gAlende aben ur dne d oeane des tstichtichen Verhältnissen zu beurtetlen ist, hängt 
ergmanns sehr wichtige Punkte, richten wurde. Iodoch dinichttichesenet Watsamteit nicht, von, dem 
At. Bestehen eines gültigen Arbeits- oder Dienstver— 
trages ab. Zur Unterstützung dieser Auffassung, die 
in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, beruft sich 
das R. V. A. besonders auf die bezgl. Rechtsprechung 
des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, des preu— 
zischen Oberverwaltungsgerichts, ferner auf feine 
eigene Revisionsentscheidung 1925, 1915. 
Das Reichsversicherungsamt hat auf Grund dieser 
Erwägungen in der zur Entscheidung stehenden Frage 
angenommen, daß der Streik die Versicherungspflicht 
in der Krankenversicherung mit dem Tage der Ar— 
beitseinstellung beendet habe. Ausschlaggebend für 
diese Annahme war, wie bereits in der grundsätz— 
lichen Entscheidung Nr. 1969 vom 6. Februar 1915 
und 2362 vom 21. April 1917 ausgesprochen, der 
Wegfall der tatsächlichen Verfügungsmacht des Ar— 
beitgebers über den Arbeiter. Die Aufnahme der 
Arbeit nach beendigtem Streik stellt versicherungs— 
rechtlich nicht die Fortsetzung des früheren durch die 
Arbeitseinstellung beendeten, sondern die Begrün— 
dung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses dar. 
Die Anwendung dieser Entscheidung kann bei län— 
geren Streiks, wenn es der Arbeiter unterläßt, die 
Versicherung freiwillig fortzusetzen, zu empfindlichen 
Schädigungen der Versicherten führen; denn durch 
die Beendigung der Krankenversicherungspflicht wer— 
den die für den Bezug von Mehrleistungen und vor 
allem die für die Wochenhilfe gemäß 8 205 der R. V 
O. geforderten Wartezeiten unterbrochen. 
Die Literatur hat sich mit der gleichen Frage ein— 
gehend beschäftigt. Das Ergebnis ihrer Untersuchun— 
gen ist kein einheitliches. Zuerst hat Oberregierungs— 
rat Dr. Hoffmann in Nr. 39 der Arbeiterversorgung 
1922 zu der Frage des Einflusses des Streiks auf die 
Krankenversicherungspflicht Stellung genommen. Er 
folgt im wesentlichen der Entscheidung vom 22. 9. 22, 
deren Ergebnis or sich mit folagenden Morten an— 
schließt: 
„Werden diese Grundsätze bei Veantwortung der 
Frage nach dem Einfluß des Streiks auf die Kranken— 
versicherungspflicht zutr Anwendung gebracht, so muß 
angenommen werden, daß die Versicherungspflicht in 
allen Fällen mit der Beendigung des tatsächlichen 
Beschäftigungsverhältnisses infolge Erklärung des 
Arbeitnehmers, die Arbeit nicht oder nicht unter den 
bisherigen Bedingungen weiter fortsetzen zu wollen, 
ihr Ende erreicht.“ Er stützt jseine Auffaffung auf die 
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1 
September 1900. Der Entscheidung lag zwar ein Ver— 
raghruch des Arheitgebers zu Grunde. Dasilolhb—
	        

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