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Der Saarbergknappe (7 [1926])

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (7 [1926])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
Erscheinungsverlauf:
1920 - 1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689822
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
7 [1926]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 18. Dezember 1926
Volume count:
51
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-12-18
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (7 [1926])
  • Inhaltsverzeichnis vom Samstag, den 02. Januar 1926
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1926 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1926 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1926 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1926 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. März 1926 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. März 1926 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. März 1926 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. März 1926 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. April 1926 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. April 1926 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. April 1926 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. April 1926 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Mai 1926 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Mai 1926 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Mai 1926 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Mai 1926 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Mai 1926 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juni 1926 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Juni 1926 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Juni 1926 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Juni 1926 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Juli 1926 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Juli 1926 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Juli 1926 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Juli 1926 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Juli 1926 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. August 1926 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. August 1926 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. August 1926 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. August 1926 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. September 1926 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. September 1926 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. September 1926 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. September 1926 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Oktober 1926 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Oktober 1926 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Oktober 1926 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Oktober 1926 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Oktober 1926 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. November 1926 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. November 1926 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. November 1926 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. November 1926 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Dezember 1926 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Dezember 1926 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Dezember 1926 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Dezember 1926 (52)

Full text

Uummer 51 
Saarrucken. den 18. Dezenber 1920 
7. Bahrgang 
—Vne sIs 6 100 370 
—I——— 
Yrgan des Gere pereins christl. Bergarbeiter Deutschlanos für das Saargebiet 
scheint seden Samstag für die Mitglieder gratis. — 
teis für die Zablstellenabonnenten 5.-2 Fr. monatl. ohne 
atenlohn. fütr die Postabonnenten 15. — Fr vierteliährl 
44 Geschäftsstelle des „Saar-VBergknappen“: Saarbrücken 2. 
Jür eee ee Hebung St. Johanner Straße 49. — Fernsprech-Anschluz: Amt 
es Bergar rstandes Sanibtachen Rummer 15350. 1002, 2003. 3161 
otete der vergüthesserdrgae ohen zur heneralhersümmlung deß bütthuhphustebereine 
D Konferenzen der Knappschaftsältesten beider 
rganisationen. die am 5. ds. Mis. stattfanden, be⸗ 
zäftigten sich eingehend mit den knappsfchaftlichen 
erhältnissen. In entsprechenden Entschließungen 
iben sie ihrer Auffassung und ihren Forderungen 
usdruck. Die Forderungen fanden ihren Nieder⸗ 
hlag in den nachstehenden Anträgen, die gemeinsam 
on beiden Organisationen formuliert umd am 7. De⸗ 
mber der Knapopichaftsperwaltumg eimaereichd 
—— 
Anträge 
es Vecbandes der Bergarbeiter Deutschlauds, Bezirl 
zaar, und des Gewerkvereins christlicher Bergar⸗ 
ziter Deutschlands, Bezirk Saar, zur Generalver⸗ 
Ammlumg des Saar⸗Knappfchaftsvereins am 
18. Dezember 1026. 22 
1. Dem 434 der Satzung soll solgender Absj. 3 an⸗ 
iügt werden ꝛ; u 
Die Vertrauensleute haben das Recht, an allen 
Zitgungen des Knappschaftsvorstandes und der 
zorberatenden Ausschüsse mit beratender Stimme 
zeilzunehmen.“ 
ber Antrog begweckt eine bessere Orientierungs⸗ 
WVsen ghhe unsere Vertrauensmänner. Diese 
Alen den Mitgliedern mit Rat und Hilfe zur Seite 
ehen. Sie können dies aber nur, wenn sie über alle 
zeschlüsse genau orientiert sind und auch wissen, 
velcher Geist und welche Motive bestimmte Vor— 
andsbeschlüsse formubierten. Der jetzige Zustand ist 
n unwürdoiger für die knappschaftlich Versicherten. 
et Arbeltgeber hat sich bis jetzt gegen die Zulassung 
» Vertrauensmänner zu den Sißungen gesträubt. 
zir können die ablehnende Haltung des Arbeit⸗ 
ebers in dieser Frage nicht verstehen, wenn wir sie 
icht so deuden sollen, als fürchte der Arbeitgeber den 
iblick der Vertrauensmänner in die Verwoltunmgs- 
»ichäfte, was ja nicht der Fall oim soll 
Der 8 63, Abj. 1, soll folgende Fassung erhalten: 
Das tägliche Krankengeld beträgt vom Tage 
zer Erkrankung ab die Hälfte des Grundlohnes. 
dasselbe wird für jeden Kalendertag gezahlt. 
Kon der 4. Woche ab beträgt das Krankengeld 
3z0 v. H. und von der 7. Moche ab 75 9. 8. des 
rundlohnes.“ 
ich den jetzigen Satzungsbestimmungen wird für 
ersten 3 Tage des Krankfeierns umd für die ersten 
nntage kein Kronkengeld gezahlt. Dies be—⸗ 
rdet bei unserer heutigen Wirtschaftslage eine er⸗ 
ol iche Hürde. Durch den Antrag soll erreicht wer⸗ 
a, daß wie derum vom 1. Krankheitstage ab Kran— 
ageid gewährt wird, und daß bei längerer Krank— 
isdauer eine angemessene Erhöhung des Kranken— 
sdes einttitt, damit ein Krankseternder auch wrht 
ner Familie leben kann. 
Zu 8 66 wird beantragt: 
Die Generalversammlung ersucht den Vorstand, 
den Grundlohn bei der Krankoentan⸗ aufi 33 Fr 
sestzusetzen.“ 
Rurch Zusatzbestimmung ist es dem Vorstand über⸗ 
sen, den Grundlohn bei der Krankenkasse zu be— 
nmen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, beson⸗ 
»s deshalb nicht, weil in einer Inflationszeht mit 
tfigeren Veränderungen gerechnet werden muß. 
as die Knappschaftsmitglieder jedoch verstimmt, ist 
auch hier zu verzeichnende Tatsache, daß der Ar— 
tgeber sich eine allzustarke Reserve auferlegt umd 
ht einmal das dringend notwendige Entgegen— 
mmen zeigt. Er stellte sich bisher auf den Stand— 
imkt, nur das zu geben, was das Gesetz als zwin⸗ 
»n d vorschreibt. Es bleibt abzuwarten, wie er sich 
m in der Generalversammlung zu dem Antrag der 
Atesten stellt, der eine Erhöhung des täglichen 
rankengeldes von 12,50 Fr. auf 17.50 Fr. bringen 
irde, was den Teuerungsverhältnissen entsorechend 
timmt nicht zu hoch würe. 
. „Der 8 88 soll gestrichen werden“. 
dieser Paragraph bestimmt, daß bet Unfall 
aninaen Sromfomnold nun lame qvewmöährt mirh 
As es die halbe Unfallrente übersteigt. Ein den anstatt bisher 3860.— Fr.; beim Todesfall der 
on einem Unfall betroffenes Mitglied ist genug ge- Lhefrau eines Invaliden 300,— Fr. anstatt bisher 
chädigt und bedeutet die Anwendung dieses Varas- 180,— Fr.; beim Todesfall eines Kindes 150.- It. 
Jraphen eine ungerechtfertigte Härte. Die Bestim- amstatt bisher 90, — Fr. Die Zahlen würden ich 
nung selbst schafft det Verwaltung soviel Arbeit, natürlich bei der jedesmaligen Aenderung des Multi— 
ohne daß ein nennenswertes Ergebnis dabei heraus⸗ paltkators ebenfalls ändern. — Es wäre dringend zu 
ommt, so daß schon aus diesem Grunde die Nichtan- wünschen, daß auch diesem Antrag in Hinsicht auf die 
vpendung der Bestimmung am Platze wäre. Notlage der Rentenempfänger stattgegeben würde. 
35 3 2, beantragen wir, den 3. Satz —* 8 102 soll die Zahl 10 in ñe u maeünderi 
vie folgt, zu fassen: verden. 
Bei Inanspruchnahme eines Facharaztes für Auch dieser Antrag ist zicht neu. Wir haben dem⸗ 
Augen⸗eæ, Ohren⸗, Rasen⸗ Haut⸗ und —— elben bereits, in der letzten Generolversammlumg 
rantheiten, sowie Nerven⸗, Frauen- und Kiuder⸗ vertreten, denn er betrifft die Schulbücher be— 
rankheiten zablt der Verein die Vehandlunas- Leferung an die Kinder der Knappschaftsmit- 
tosten.“ glieder. Rach der jetzigen Fotzmaabe stminngnge emnis 
Ibs. 2, Satz 4, jol wie solgt geündert werden: In 
„Bei Aufnahme in ein Knappichafts⸗ oder son⸗ erichent geween en, 7. Anspruch vrcntsaueet 
liges öffentliches Krankenhaus zahlt der Verein vird. Diese Bestimmung erscheint uns zu Des⸗ 
ide eeee Wersbiraee Behe adinge, alb der Antrag, den Anspruch auf Schut üͤcher be⸗ 
innd Bperain en sosern die Lufnahe von eserung dann als berecht at anzuertennen, wenn 
dem behandelnden Familien-Keantenfürsorgearzt me s dber bae Merallehnichatt nanewieben wernen 
de ehordertich ertsrt m 9* Zu 8Z 104 beautragen wir. die Generalver 
F g — ⸗ 
t leßte Sat des iekiaen Abs. 2 loll aeitrichen dersa m nlung möge demVorstand aufgeben. 
dieer Antrag wird schon zum wiederholten Male 33 Mipiiee i elesane der Leittun⸗ 
n J —1* b 2 J n jet — 0 
in de d v ——ã—I — ee dn Diese Forderung ist wohl mit die wejen tlichste, doie 
5pezialärzte zurt Fammen Krantenfursorge — Interese der napschaftlichen Rentenemp⸗ 
Zlassen wärcne zuets Behandlumg von Nerven, ange stellen müssen. Wir hrauchen uns heer nicht in 
aucu- und Kimdertrantkheiten, Gerade diese Krante ugen Ersrterungen über die Motwendiateit unserer 
—DD— Famtlie besonders stark, da zorderung zu ergehen. da die Notverhältnisse der In⸗ 
zie speziglärzt liche Behandlung dieser raihebe e en sed Weseetieünebe n 
naewöhnlich hohe Beträge erfordert. 4 
Ein weiterer langgehegter Wunsch der ver— 
etrateten Knappfchaftsmitglieder ist ebenfalls 
n dem Antrag niedergelegt, wonach der Knapp⸗ 
chaftsveroin sämtliche Kosten tragen soll, wenn Heil⸗ 
»ehandlumg eines Familienmettgliedes im Laza⸗ 
rett erforderlich ist Wir glauben nicht, daß die aus 
inserm Antrag entstehende Velastung für den Knapp⸗ 
chaftsverein sehr hoch sein wird, auf der anderen 
Seite jedoch vielen Familien eine erhebliche Ent— 
astung zutéeil werden würde. Wir hoffen deshacb, 
daß der Antrag diesmal in der Generalversammlung 
rom Arbeitgeber und der Verwaltung ernstlich ge 
»rüft wird und ihre Zustimmung findei. 
6. Dem 876 soll die AMahl 2n in umaeändert 
verden. 
Der Antrog bezweckt eine angemessene und not⸗ 
wendige Erhöhung des Sterbegeldes für die 
altiven Kassenmitglieder. Zurzeit beträgt das 
zterbegeld das Zofache des Grundlohnes Der Grund⸗ 
ohn fur Vollarbeider beträgt 25, — Fr. demnach das 
Zterbegeld 750 Fr. Der Betrag ist für die heutgen 
Zeitverhältnisse zu gering, da mit demselben kaum 
die Sargkosten gedeckt werden können. Rach unserem 
Antrage würde sich das Sterbegeld auf 1000,— Frt. 
rhöhen. Es wird niemand behaupten wollon daß 
ies ein unbilliges Begehven sei. 
7. Dem 893 soll folgender Absatz augefügt werden: 
„Zu der Invalidenpension wird für die Kinder 
des Anspruchsberechtigten ein Kindergeldzuschufß 
gewährt. Diesbezüglich gelten die analogen Be 
stimmungen der Invalidenversicherung.“ 
Durch den Beschhuß des Knappschaftsvorstandes 
zom Monat November ist ein Kindergeldzu-— 
sch uß für die Empfänger von Invalidenpension neu 
dingeführt worden. Unser Antrag bezwecdt die 
Finfuügung dieses Beschlusses in die Satzung, da— 
nit jedes Mitglied sich über seinen Rechtsansoruch 
genau informieren kann. 
8. In 8 191. Abs. 2, sollen die Zahlen 120 in „200*. 
30 in „oo“ und die Zahl 30 in .50* umaeändert 
werden. 
Der 8 101 enthält die — Ph 
rechnung des Invalidensterbegeldes. Nach 
mserem Antrag würde für den Todesfall eines In⸗ 
atven i Serhoenoly nom GRohn — Tr. oeronhnit mr 
11. Beantragen wir, daß die Inpalidenrente au 
alle Juvaliden und Witwen gezahlt wird, die 
invalide sind im Sinue der RO 
Der Antrog ist deshalb notwendig, weil uns bes 
kannt ist, daß auch eine Anzahl sogrnannter Alt⸗ 
penstonäre diese Invalidenrente nicht erhalten 
und auch eine Anzahl bejahrter Witwen bisher diese 
Rente entbehren mußten. Die Genehmigung dieses 
Antrages wuürde eintenn Nit nincher EGaorocht in kosd 
nitsprechen 
12. Stellen wir den Antrag. daß alle Pensions-— 
berechtigten ihre Penronsbezüge nach den neuen 
zurzeit geltenden Steigeruunslätzen hberemnet 
erhalten. 
Im Jahre 1926 hatten wir wegen dieser Frage 
ine erhebliche Anzahl Beschwerden zu verzeichnen 
Sehr viele in frühern Jahren pensionierte Knapp⸗ 
chaftsin validen erhalten eine geringere Pension 
als ihnen in Hinsicht auf die geltenden Steigerungs⸗ 
ätze zustehen würde. Auch hier oritrehen mir aleshes 
Necht für alle. 
13. Beantragen wir die Bildung von Anmzaretttknm- 
missionen. 
Immer noch wird sehr viel über Mirstände in den 
Lazaretten geklagt. Ausgeichlossen erscheint es uns, 
daß die mit erheblicher Arbeit belastete Knappschafts⸗ 
verwaltung in Saarbrücken sich so mit den Verhält⸗ 
nissen in den Lazaretten beschäftigen kann, wie dies 
im Interesse des Vereins notwendeg wäre. Die Bil⸗ 
dung von Lazarettkommissionen, die die ehrenamt— 
liche Kontrolltätlgkeit ausüüben, Wünsche, Beschwere 
den und Mißstände der Verwaltung unterbreiten, 
erschelnt uns deshalb dringend erwünscht. Die Knapp⸗ 
chaftsältesten selbst haben den Eindruck, daß die Bil⸗ 
dung solcher Kommisstonen sehr von Vorteil für die 
Anappschaft sein kann. — Hoffentlich steht der Ar⸗ 
itaeher dieser billigen Forderung nicht entgogen. 
14. Antrag: Die Generalversammlung wird er⸗ 
zucht, zu beschliehzen, dem Vorstand aufzugeben. 
für alle ehemaligen Knappfchaftsmitglieder, die 
10 und mehr Mitgliedssjahre nachweisen kön⸗ 
nen, und durch NRichtbeachhtung der Satzunasbe⸗ 
timmungen (rechtzeitige ZJaklung von Aner⸗ 
lan maa sgebüüheen hreg itunssnanneuch
	        

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