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Der Saarbergknappe (7 [1926])

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Bibliographic data

fullscreen: Der Saarbergknappe (7 [1926])

Newspaper

Persistent identifier:
186014473X
Title:
Der Saarbergknappe
Sub title:
Organ der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Newspaper
Collection:
Periodicals
Mining
Year of publication:
1920
1960
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek

Volume

Persistent identifier:
186014473X_1926
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689822
Title:
Der Saarbergknappe
Volume count:
7 [1926]
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1926
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
212

Issue

Title:
Ausgabe vom Samstag, den 14. August 1926
Volume count:
33
Document type:
Newspaper
Structure type:
Issue
Year of publication:
1926-08-14
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Der Saarbergknappe
  • Der Saarbergknappe (7 [1926])
  • Inhaltsverzeichnis vom Samstag, den 02. Januar 1926
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Januar 1926 (1)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Januar 1926 (2)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Januar 1926 (3)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Januar 1926 (4)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Januar 1926 (5)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. Februar 1926 (6)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. Februar 1926 (7)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. Februar 1926 (8)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. Februar 1926 (9)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. März 1926 (10)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. März 1926 (11)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. März 1926 (12)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. März 1926 (13)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. April 1926 (14)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. April 1926 (15)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. April 1926 (16)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. April 1926 (17)
  • Ausgabe vom Samstag, den 01. Mai 1926 (18)
  • Ausgabe vom Samstag, den 08. Mai 1926 (19)
  • Ausgabe vom Samstag, den 15. Mai 1926 (20)
  • Ausgabe vom Samstag, den 22. Mai 1926 (21)
  • Ausgabe vom Samstag, den 29. Mai 1926 (22)
  • Ausgabe vom Samstag, den 05. Juni 1926 (23)
  • Ausgabe vom Samstag, den 12. Juni 1926 (24)
  • Ausgabe vom Samstag, den 19. Juni 1926 (25)
  • Ausgabe vom Samstag, den 26. Juni 1926 (26)
  • Ausgabe vom Samstag, den 03. Juli 1926 (27)
  • Ausgabe vom Samstag, den 10. Juli 1926 (28)
  • Ausgabe vom Samstag, den 17. Juli 1926 (29)
  • Ausgabe vom Samstag, den 24. Juli 1926 (30)
  • Ausgabe vom Samstag, den 31. Juli 1926 (31)
  • Ausgabe vom Samstag, den 07. August 1926 (32)
  • Ausgabe vom Samstag, den 14. August 1926 (33)
  • Ausgabe vom Samstag, den 21. August 1926 (34)
  • Ausgabe vom Samstag, den 28. August 1926 (35)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. September 1926 (36)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. September 1926 (37)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. September 1926 (38)
  • Ausgabe vom Samstag, den 25. September 1926 (39)
  • Ausgabe vom Samstag, den 02. Oktober 1926 (40)
  • Ausgabe vom Samstag, den 09. Oktober 1926 (41)
  • Ausgabe vom Samstag, den 16. Oktober 1926 (42)
  • Ausgabe vom Samstag, den 23. Oktober 1926 (43)
  • Ausgabe vom Samstag, den 30. Oktober 1926 (44)
  • Ausgabe vom Samstag, den 06. November 1926 (45)
  • Ausgabe vom Samstag, den 13. November 1926 (46)
  • Ausgabe vom Samstag, den 20. November 1926 (47)
  • Ausgabe vom Samstag, den 27. November 1926 (48)
  • Ausgabe vom Samstag, den 04. Dezember 1926 (49)
  • Ausgabe vom Samstag, den 11. Dezember 1926 (50)
  • Ausgabe vom Samstag, den 18. Dezember 1926 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Dezember 1926 (52)

Full text

„Der Soor-Reratbrre 
— — — — — — ——————— — — — — ⸗— ç —⸗ — 
bewegung zielbewußte Berufs- und Standesacbeit. Nen, selbst wenn der Getötete bei seinen Lebzeiten 1Falle hat der Senat des Landesversicherungsamte 
Daß die Basis für diese Arbeit allerdings heute tatsächlich für seine Stiefeltern wie für seine eigenen den Returs auf Gewährung der Elternrente abg 
breiter und vielfältiger ist wie früher, ergibt sich von Eltern gesorgt hat. (Rekursentscheidung vom 11. 3 lehnt, weil weder Bedürftigteit noch eine wesentim 
—— 1887.) Für die Reihenfolge des Ansprüches auf die Unterstützung in Frage kam. 
Erschütterungen mancherlei Art mit sich gebracht Aszendentenrente ist die Rähe des Verwändtschafts— Die Unterstützung muß ferner aus dem, Arbeits 
Auch die christliche Arbeiterbewegung ist davon nich: grades entscheidend. An erster Stelle berechtigt sind verdienst des Vorstorbenen geleistet sein. Wenn ein 
unberührt geblieben. Um so mehr ist die vor uns die Eltern, dann die Großeltern, zuletzt die Urgroß Vater seinem Sohn den Grundbesitz durch notgriellen 
liegende Aufgabe groß und bedeutungsvoll. Wenr eltern. Lebt von den Elkern nur noch ein Teil, se Vertrag überläßt mit der Bestimmung. daß dieser 
wir dieser Aufgabe gerecht werden wouen, dann gil: tönnen die Großeltern keine Rente erhalten. Hat der sich ihm gegenüber als Schuldner zur Zahlung eine⸗ 
es, in verstärktem Maße die Gemeinschaftsarbeit Hoetötete die Großeltern unterstützt, so schließt das lebenslänglichen Rente und zur Gewährung von Na 
zwischen christlichen Gewerktschaften und konfefsione Vorhandensein der nichtbedürftigen und nichtunter turalleistuüngen verpflichtet, welche zum größten Tei 
len Standespereinen zu pflegen tützten Eltern den Anspruch der Großeltern nich aus den überlassenen Vermögensobjekten gewonney 
zus. (Entscheidung des R.V. A vom 8. 4 1914 A. N werden, liegt Unterstützung aus doni Arheilseinkom 
1915, S. 567.) men ng ro w me ohne Rüichprac * 
Voraussetzung für die Aszendentenrente ist, daß je Höhe der Rente ist ohne Rücksprache guf du 
der —A * — — aus seinem dat Zahl der Lerechtigten auf 20. Prozent des Jahres 
— eereeee begrenzt. Ist ein Berechtigter vor— 
bedürftig sind. Seit dem Inkrafttreten der Unsall handen, erhöctk er die Rente ganz, bei mehr Vete ig 
oersicherungsgesetze haben diese Bestimmungen mehr ten fällt be diesen zu gleichen Teilen zu. m 
fache Aenderungen erfahren. Nach dem Unfallver 
icherungsgesetz vom 6. Juni 1884, 8 6, 20 waren di. 
Aszendenten des Verstorbenen im Falle der Bedürf 
tigkeit nur dann entschädigungsberechtigt, wenn die 
ser ihr einziger Ernährer war. In der Begründung 
zum Gewerbe⸗-Unfall versicherungsgesetz vom 30. Jum 
1900 ist schon darauf hingewiesen, daß diese Bestim 
mung als eine zu weit gehende Beschränkung in der 
Versorgung der hilfsbedürftigen Verwandten emp 
funden werde. Das Reichsversicherungsamt hat aud 
in seiner Spruchpraxis diese Bestimmung so ausge 
legt, daß die Aszendentenrente nur dann zu gewaͤh 
ren sei, wenn der Verunglückte den Verwandien der 
aufsteigenden Linie tatsächlich im wesentlichen allein 
unterhalten hat. Unter Umständen kann eine ein— 
malige Geldsendung, wenn es sich um den Beginn 
einer laufenden Unterstützung handelt, als aus, 
reichender Beweis einer wesentlichen Unterstützung 
angesehen werden. Dieser wohlwollenden Praxis 
rolgend, hat die Reichstagskommission bei den Be 
datungen über das Gewerbeunfallversicherungsgeseh 
(1897) die Gewährung der Aszendentenrente da von 
abhängig gemacht, daß der Lebensunterhalt der Ver— 
wandten der aufsteigenden Linie ganz oder über— 
wiegend bestritten werde. Diese Fassung hat auch ·in 
dem Gewerbeunfallversicherungsgesetz vom 30. Jun 
1900 Aufnahme gefunden. Wenn die Reichsversiche 
tungsordnung im 8 593 nummehr nur noch verlangt 
daß der Getötete den Lebensunterhalt des Aszen 
denten wesentlich aus seinem Arbeitsverdienst be— 
tritden hat, so bedeutet das eine weitere Abschwä 
hung der Voraussetzung für die Aszendentenrente zu 
Gunsten der Berechtigten. Allgemeine Kennzeichen 
für den Begriff der wesentlichen Unterhaltung lasfen 
sich nicht aufstellen. Jedenfalls ist nicht erforderlich 
daß der Verstorbene mehr als die Hälfte der Kosten 
des Unterhaltes bestritten hat. Essgenügt vielmehr 
daß die Unterstützung einen erheblichen Teil des 
hebensnotwendigen Unterhalts auüsmacht. Die Um— 
tände des Einzelfalles müssen hier entscheiden. Das 
Landesbersicherungsamt des Saargebietes hat im 
bergangenen Jahre in zwei Entscheidungen zu dem 
Begriff des wesentlichen Unterhalts Stellung genom 
nen. Der sechzehnjährige Sohn eines pensionierten 
Bergmannes war im Betriebe der Grube, nach dem 
er 13 Tage gearbeitet hatte, tödlich verunglückt. Der 
Vater des Getöteten bezog als Betgmann'z. Zt. des 
Unfalles an Invalidenrenten und Pension einschließ 
lich Teuerungszulage 109,90 Franken im Monat 
Außerdem verdient er im gleichen Monat an Arbeits 
lohn 224,50 Franken. Er hatte demnach ein Gesamt 
einkommen von 334,40 Franken. In seinem Haushal! 
leben außer seiner kränklichen Frau zwei Töchter von 
15 bis 17 Jahren, von denen die letztere in Stellung 
war. Sonstiges Vermögen und Einnahmen waren 
nicht vorhanden. Der Verunglückte selbst verdiente 
13,95 Franken, so daß sein Monatslohn bei 25 Ar— 
beitstagen 350 Franken beträgt. Danach verdiente 
der Getötete noch etwa 16 Franken mehr als sein 
Vater. Der Sengat hat bei vorstehender Sachlage so— 
wohl das Vorliegen der Bedürftigkeit als auch eine 
wesentliche Unterhaltung der Eitern durch den Sohr 
für gegeben angesehen und die beklagte Berufsgenos— 
senschaft zur Gewährung der Hinterbliebenenrente 
gemäß 8 593 R. V. O. verurteilt. 
Im zweiten Falle war der Aszendent ebenfalls 
densionierter Bergmann. Er bezog an Pension und 
Invalidendente 207 Franken, war Eigentümer eines 
chuldenfreien Hauses und 8 Morgen Land und hatte 
zwei Kühe. Die Erträgnisse aus der Landwirtschaf! 
vurden auf 1500 Franken jährlich geschätzt. Zur Zeit 
des Unfalles lebte im Haushalt noch ein 24jähriger 
unverheirateter Sohn, der als Bergmann über 506 
Franken verdient. Der Aszendent selbst verfügte 
demnach über ein Einkommen von mindestens 300 
Franken monatlich. Berücksichtigt man weiter, daf 
derselbe die im Haushalt benötigten Lebensmitte 
in eigener Wirtschaft gewinnt, so konnte von Bedürf 
tigkeit keine Rede sein. Der Verunglückte verdiente 
monatlich 300 Franken nach Abzug der Auslkagen fü 
Bekleidung und sonstige Bedürfnisse konnte er mi“ 
dem geringen Monatseinkommen feine Eltern nich 
nehr wesentlich unterstützen. Eine Unterstützung is 
dann wesentlich, wenn sie so erheblich ist. daß der 
Fortfall derselben die Lebenshaltung der Hinter 
liebenen ernstlich gefährden kaun. In vorliegenden 
Seite 
3 a05375. 
Loͤhne der preußischen Vergleute 
* ⸗ 445 
im ersten Vierteljahr 1925 
Nach den amtlichen Ermittelungen war die Belegschafts 
zahl und die Lohngestaltung der Bergleute im preußischer 
Stein kohlenbergbau folgende: 
1. Durchschnittslöhne sämtlicher Arbeiter: 
Gesamtzahl Barverdienst auf 
Bergbaugebiet der Arbeiter eine Schicht 
IV/ 1925 1/1926 IV/1925 1/1926 
Obe ischlesien 43177 44 580 5. 33 —XV 
LViederschlesien 27 785 27 074 5.07 —A 
OBAB. Dortmund 340 475 3098 865 722 7.38 Mt 
Linken Niederthein 15718 15 188 722 7.46 Mtk 
Bei Aachen 17 723 18 257 6.52 b,61 M 
444878 414 964 
Die Zahl aller Arbeiter im preußischen Steinkohlen 
berabau betrug im ersten Viertel d. J. 412964 vegen 
444 878 im vierten Viertel 1925. Innerhalb drei Monaier 
perminderte sich die Belegschaft um 29914 aleich 6.7 Proo 
In allen Gebieten, mit Äusnahme von Riederschlefien 
(0.o2 M. Lohnrückgang) ist eine geringe Lohnsteligerunt 
zu verzeichnen. 
2. Durchscmittslöhne der Hauer, Lehrhauer und Schleppei 
im Gedinge: 
Von der Gesamtzahl Barverdienst auf 
Bergbaugebiet der Arsener eine Schicht 
v. H. 
1/1926 IV/I1925 1/1926 
Oberschlesien 29.9 6.54 6.553 Mt 
Niederschlesien 42 5 5.683 6.53 Mk 
OBAB. Dortmund 48.0 8.27 8.43 Mt 
Linken Niederrhein 42.9 837 8.72 Mk 
Bei Aachen 43.1 728 7.37 Mk 
Die böchsten Löhne wurden wieder am linken Nieder. 
rhein ersielt, die niedrigsten in Niederschlesien. In Ober— 
und Niederschlesien sind die Löbne der Gedingearbeiter 
um ein Geringes zurückgegangen (1,01 bzw. 0.05 Mk.), in 
den übrigen Gebieten sind sie gestiegen. 
3. Durchschnittslöhne der Schichtlöhner unter Tage: 
Von der Gesamtzahl Barverdienst auf 
Berabaugebiet der Arveier eine Schicht 
v. H. 
JI/1926 
128 
7 J 
V/IS25 1/1926 
Oberschlesien 1.95 8.09 vit 
Niederschlesien 4.95 4.98 Mk 
OBAB. Dortmund ⸗ 6.26 6.40 Mtk 
Linken Niederrthein 2t 6.29 6.41 Mk 
Bei Aachen 23.5 5.84 5.90 Mtk 
In dieser Gruppe sind die Löhne in allen Gebieten ge— 
stiegen. Die hohe Zahl der unterirdisch tätigen Schicht- 
löhner in Oberschlesien, gemessen an der Gesamtbelesschaft 
ist eine Folge der sehr hohen Flöze, wodurch gewaltige 
Nebenarbeiten erforderlich sind, die im Zeit- oder Schicht⸗ 
lohn getätigt werden. 
1. Durchschnittslöhne der Schichtlöhner über Tage: 
Von der Gesamtzabl Barverdienst auf 
Berabaugebiet der Irheuer eine Schicht 
v. H. 
1.1926 IV/1925 1,1926 
Oberschlesien 230 497 8.d4 Vtt 
Niederschlesien 27 4.62 4. 60 Mi 
OBAB. Dortmund *1 6.51 6.64 Mil 
Linken Niederrhein 253.5 8.44 6.54 Mk 
Bei Aachen 23.6 5.92 5.98 Mk 
Auch hier ist in allen Gebieten — mit Ausnahme vor 
Niederschlesien — eine geringe Lobnsteigerung au ver 
zeichnen. 
5. Durchschnittslöhne der Arbeiter unter 16 Jahren: 
Von der Gesamtzahl Barverdienst auf 
Bergbaugebiet der Iseller eine Schicht 
v. 8. 
1/1926 
38 
1.6 
1.2 
u 
Aszendentenrente 
Die Hinterbliebenenfürsorge in der Unfallverfiche— 
rung erstreckt sich nicht nur auf die Witwen und Kin— 
dor der verstorbenen Unfallverletzten, sondern auck 
auf die Verwandten der aufsteigenden Linie. All 
diese berechtigten Verwandten der aufsteigenden 
Linie faßzt man unter dem Sammel-Begriff Aszen— 
denten zusammen. Zu dem Kreis der rentenberech— 
kigten Aszendenten gehören die leiblichen Eltern, die 
Großeltern, die Urgroßeltern des Verstorbenen, die 
neheliche Mutter, aber nicht der uneheliche Vater 
Auch nicht die Stiefeltern gehören zu den Aszenden⸗ 
8 Fr. x 2,66 - 20,80 Fr. 
sodaß die Bezüge des nach dem 1. Januar 1926 mit 
30 Dienstjahren Pensionierten 156 Fr. und 20.80 Fr. 
*176,80 Fr. betrugen. 
Für den Monat Juni kamen 10 Prozent dieses Be⸗ 
trages — 17,70 Fr. hinzu, also war der Pensionsan⸗ 
spruch für Juni 176,80 und 17,70 Fr. — 194,50 Fr. 
Die für den Monat Juli auf 29 gebrachte Ver—⸗ 
xiltniszahl bedeutete eine weitere, aang kleine Ver⸗ 
rꝛesserung der Bezüge:
	        

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