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Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik

Monograph

Persistent identifier:
1839732490
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-692944
Title:
Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik
Sub title:
Kämpfe der Bergarbeiter und des Verbandes der Bergarbeiter; gewidmet der 25. General-Versammlung des Verbandes der Bergarbeiter 1926 in Saarbrücken
Shelfmark:
46-6624
Author:
Schwarz, Julius
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
1926
Number of pages:
152 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
164

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Die Saarbergarbeiter, ihre Organisation und Kämpfe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
50

Contents

Table of contents

  • Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik
  • Cover
  • Title page
  • Verbandsgebäude Saarbrücken 2, Sophienstrasse 23.
  • Preface
  • Verbandsgebäude in Püttlingen.
  • Contents
  • Gebäude des Verbandes in Fraulautern.
  • 1. Abschnitt. Das Saargebiet.
  • 2. Abschnitt. Der Saarkohlenbergbau.
  • 3. Abschnitt. Die Saarbergarbeiter, ihre Organisation und Kämpfe.
  • 4. Abschnitt. Überblick über Sozialrecht und Arbeitsrecht im Saargebiet.
  • 5. Abschnitt. Der Verband der Bergarbeiter im Saargebiet.
  • Anhang. Arbeitsordnung auf den Saargruben ab 1921.
  • Literatur.
  • Cover

Full text

An demselben Tage fanden bereits beim französischen 
Minister Laval in Paris Verhandlungen statt, welche folgendes 
Ergebnis hatten: 
J. Die Löhne werden um 5 Prozent erhöht. 
2. In dem Falle, daß eine Kameradschaft nicht soviel verdienk, wie die 
Arbeiter in der 2. Lohnklasse unter Tage und durch den Ingenieur-Divisionär 
estgestellt wird, daß die betr. Kameradschaft kein Verschulden krifft, so wird 
hr eine Zulage gewährt, durch welche mindestens der Lohn der Kameradschaft 
»is zur Höhe der Lohnklasse 2 unter Tage ergänzt wird. 
3. Beseitigung der 4. Lohnklasse wurde grundsätzlich abgelehnt. Doch ist 
unker Tage fast niemand mehr in der 4. Lohngruppe vorhanden. 
4. Reugruppierung der einzelnen Gruppen. Es wurde nur ein Teil der 
Ankräge der Organisakionen berüchklsichtigt. 
Abzieher und Anschläger an Bremsbergen erhalten den Lohn der Gruppe 3. 
Schießmeister erhalten den Hauerdurchschnitkslohn von 27.45 Fr. 
Aufkerber erhalken den Lohn der Gruppe 2. 
Lampenreiniger bei elektrischen Lampen erhalten den Lohn der Gruppe 3. 
Hafenarbeiter bei Planierung und Verladung der Schiffe bei dreijähriger 
Tätigkeit und dem höchsten Schichtlohnalter erhalten die Löhne der 
Gruppe 2. 
Verladeaufseher erhalten die Löhne der Gruppe 2 mit Zulage. 
Kokereiarbeiter, Stocher, Löschfahrer werden nach Gruppe 2 bezahlt. 
Zulage erhalten: Schlaucher, Koks- und Kohlenfahrer, Teerfahrer und 
Becherwerkswärter, Wagenspritzer von der Kokerei, Schmierer an Rollen-, 
Seil- und Kettenbahnen, Rangierer auf der Grubenbahn. 
5. Gedinge der an der Förderung beteiliglken Personen. 1. Abzieher, 
Anschläger, Haspelführer, Bremser und Schachtläufer eines Bremsberges 
ilden eine Kameradschaft und erhalten zu dem Schichtlohn ihrer Gruppe ein 
Hedinge von den geförderten Wagen ihres Bremsberges. 2. Lokomotioführer, 
Pferdeknechte, Begleitungsleute dilden eine Kameradschaft und erhalten zu 
dem Lohn ihrer Gruppe ein Gedinge von der Förderung ihrer Sohle. 3. An— 
schläger und Abzieher an den Hauptförderschächten erhalten zu ihrem Gruppen- 
ohn ein Gedinge der Förderung. 
hß. Ueber Sicherung beim Gedingeabschluß konnke keine Aenderung er— 
reicht werden. Es wurde auf Handhabung der Arbeitsordnung verwiesen. 
7. Die Erhöhung der Löhne Jugendlicher wurde abgelehnt, da die Ver— 
waltung angibk, von allen Werken die höchsten Löhne zu zahlen. Doch soll, 
wenn die Jugendlichen in die Pensionskasse aufgenommen werden, eine Er— 
zöhung eintreten. 
8. Zahlung der Ueber- und Sonnkagsarbeit. Die 1. und 2. Feierkage an 
ehten Ostern und Pfingsten sollen mit 100 Prozent Zuschlag bezahlt 
verden. 
„O. Sicherung gegen willkürliche Ablegung. Bei jeder Kündigung und 
entlassung soll vorher der Arbeiker vom Jugenieur-Oivisionär gehört werden. 
10. Sicherung gegen Beeinflussung der gesehlichen kariflichen Rechte. Die 
Beamten sollen Anweisungen erhalten. 
11. Schuh gegen Mißhandlung durch Beamte. Die Beamten erhalten 
nündliche Anweisung über die Behandlung von Arbeitern. 
“. 12. Keine Maßregelungen. Infolge des passiven Widerstandes sowie des 
Streikes finden keineclei Maßregelungen statt. 
Auszahlung eines Vorschusses. Die Organisationen versuchten, für die 
Feierschihten von der Regierung eine Erwerbslosen-Unterstützung zu erhalken, 
welche prinzipshalber abgelehnt wurde. Ein Antrag auf Vorschuß, da durch 
die Feierschichten die Arbeiker kein Geld zum Leben haben, fand bei dem 
Minister Berücksichtigung. Der Vorschuß soll für die von Feierschichten be— 
— und am Streik beteiligken Arbeiter nach folgender Tabelle geregelt 
rden:
	        

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Schwarz, Julius. Das Saargebiet, Sein Bergbau Und Seine Sozialpolitik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
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