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Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik

Monograph

Persistent identifier:
1839732490
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-692944
Title:
Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik
Sub title:
Kämpfe der Bergarbeiter und des Verbandes der Bergarbeiter; gewidmet der 25. General-Versammlung des Verbandes der Bergarbeiter 1926 in Saarbrücken
Shelfmark:
46-6624
Author:
Schwarz, Julius
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
1926
Number of pages:
152 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
164

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Die Saarbergarbeiter, ihre Organisation und Kämpfe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
50

Contents

Table of contents

  • Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik
  • Cover
  • Title page
  • Verbandsgebäude Saarbrücken 2, Sophienstrasse 23.
  • Preface
  • Verbandsgebäude in Püttlingen.
  • Contents
  • Gebäude des Verbandes in Fraulautern.
  • 1. Abschnitt. Das Saargebiet.
  • 2. Abschnitt. Der Saarkohlenbergbau.
  • 3. Abschnitt. Die Saarbergarbeiter, ihre Organisation und Kämpfe.
  • 4. Abschnitt. Überblick über Sozialrecht und Arbeitsrecht im Saargebiet.
  • 5. Abschnitt. Der Verband der Bergarbeiter im Saargebiet.
  • Anhang. Arbeitsordnung auf den Saargruben ab 1921.
  • Literatur.
  • Cover

Full text

Saarbrücken, den 28. Dezember 1923. 
Bezüglich der während des Streiks entlassenen Bergarbeiter erklärt die 
Administration des Mines, daß sie bereit ist, die Entlassenen restlos wieder 
einzustellen. Die Wiederanlegung erfolgt in den allerersten Tagen des 
Januar 1924, jedoch dergestalt, daß die Arbeiter auf einer anderen Grube 
wieder eingestellt werden, wobei sie nach Wöglichkeit innerhalb ihrer bis— 
herigen Gruppe beschäftigt werden. Hierbei wird auch der Wohnsitz des Be— 
trefsenden in weitgehendstem Waße berüchsichtigt. 
Die so wieder eingestellten Leute treten ohne besondere Karrenzzeit sofort 
wieder in den Genuß ihrer früheren Rechte auf Kohlen und Urlaub. 
Diejenigen Bergarbeiter, welche in der Liste der Entlassenen stehen und 
in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September wieder angelegt wurden, erhalten 
eine Entschädigung für 12 Arbeitstage. Die in der Zeit vom 1. Oktober bis 
31. Dezember wieder angelegten Bergarbeiter erhalten eine Entschädigung von 
1 Monat — 25 Arbeitstage (Februar) und die nach dem 1. Januar Wieder- 
angelegten eine solche von 2z Monaten — 50 Arbeitstage. 
Der Enkschädigung werden die Durchschnittslöhne des Monats Februar 
1924 einschließlich Frauen- und Kindergeld, sowie der nachträglich gewährken 
Zulage von 1,25 Fr. zugrunde gelegt und zwar derjenigen Arbeiterklasse, 
der der betreffende Arbeifer vor dem Streik angehört haf. Für die Berech— 
aung der Familienzulagen ist der Stand im Monat Februar 1924 maßgebend. 
Gleichzeitig bestätige ich Ihnen, daß den nicht wieder angefahrenen Berg 
arbeitern, soweit sie auf der Liste der Entlassenen stehen, die Kontktraktbruch- 
strafe erstattet wird, sofern eine solche einbehalten ist. 
Die Zugehörigkeit der Wiederangelegten zu den Knappschaftsvereinen 
wird dahin geregelt, daß diese Arbeiker als vom 15, Mai 1923 ab als 
Mitglieder für die in Frage kommenden Kassen betrachtet werden. Die Ge— 
samtbeiträge für die Zeit vom 15. Mai bis zum Tage der eigentlichen Wieder— 
anlegung werden von der Administration bestritten. gez. Massing. 
Die wieder angelegten Bergarbeiter erhielten ungefähr 9. 
Million Franken als Entschädigung, sowie ihre Knappschafks- 
beiträge vom 15. Mai bis zur Wiederanlegung gezahlt. Die An— 
legung erfolgke auf einer anderen Grube. 
In einer späteren Verhandlung mit dem französischen Mi— 
nister der öffentlichen Arbeiten Pytral wurde erreicht, daß die 
Arbeiter auf ihren Wunsch wieder auf ihre Grube zurückverlegt 
wurden. 
3 
Die Zeit nach der Einführung der Frankenwährung. 
Am 1. Juni 1923, kurz nach dem Streik, wurde bekannklich 
die Frankenwährung eingeführt. 
Bereits im August 1923 sahen sich die Gewerkschafken ge— 
zwungen, Lohnforderungen zu stellen. Die Löhne wurden ab 
J. September um 1,50 Fr. erhöht, davon wurde 1 Fr. pro Schicht 
rückwirkend vom August gezahlt. Eine weitere Forderung im 
Vovember brachte kein Ergebnis. Gegen den Willen der Gewerk— 
schaften, welche eine allgemeine Lohnerhöhung verlangten, erhöhte 
die Verwaltung das Frauen- und Kindergeid um 63250 Fr. auf 
1,50 Fr. pro Kind und Schicht. 
In den Monaten November und Dezember wurden fünf 
Feierschichten eingelegt, angeblich wegen Wagenmangel. Die 
Gewerkschaften hakten dieserhalb eine Aussprache mit dem Präsi— 
denten Rault von der Regierungskommission, in welcher derselbe 
erklärte, daß der Wagenmangel daher komme, daß infolge des 
90
	        

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Schwarz, Julius. Das Saargebiet, Sein Bergbau Und Seine Sozialpolitik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1926. Print.
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