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Die Burbacherhütte 1856 - 1906

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Burbacherhütte 1856 - 1906

Monograph

Persistent identifier:
1833371666
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-657703
Title:
Die Burbacherhütte 1856 - 1906
Sub title:
Denkschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens der Hütte am 22. Juni 1906
Shelfmark:
4 2009-347
Place of publication:
Saarlouis
Publisher:
Hausen
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Economy
Year of publication:
1906
Number of pages:
IX, 117 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
207

Chapter

Title:
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Burbacherhütte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
2

Chapter

Title:
VIII. Auszeichnung für treue Arbeit
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
2

Contents

Table of contents

  • Die Burbacherhütte 1856 - 1906
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • Tafel I. Victor Tesch, Vorsitzender des Generalrates der Burbacherhütte 1856-1892.
  • Die Burbacherhütte 1856 - 1906
  • Tafel II. Der Verwaltungsrat von 1856.
  • Die Geschichte der Burbacherhütte 1856-1906.
  • Die Gründung der Saarbrücker Eisenhüttengesellschaft am 22. Juni 1856.
  • Die Saarbrücker Eisenhüttengesellschaft, 1856-1862.
  • Die Luxemburger Bergwerks- und Saarbrücker Eisenhüttenaktiengesellschaft bis zum Eintritt der Lothringer Eisenindustrie in den deutschen Zollverein, 1862-1871.
  • Die deutsche Freihandelszeit 1871-1879.
  • Die deutsche Schutzzollzeit bis zur Anwendung des Thomasverfahrens auf der Burbacherhütte 1879-1891.
  • Vom Bau des Stahlwerkes bis zur Gegenwart 1891-1906.
  • Die Wohlfahrtseinrichtungen der Burbacherhütte.
  • I. Wohnungswesen.
  • II. Speisewesen.
  • III. Sicherheitsdienst.
  • IV. Gesundheitspflege.
  • V. Sparkassenwesen.
  • VI. Vorschuss- und Beihilfswesen.
  • VII. Schulwesen.
  • VIII. Auszeichnung für treue Arbeit
  • IX. Knappschaftsverein.
  • X. Meisterpensionen
  • XI. Krankenversorgung der Hüttenbeamten unter 2000 M Einkommen.
  • XII. Pensions- und Unterstützungskasse der Hüttenbeamten.
  • Cover

Full text

schule III in der Ottstrasse, ebenfalls bestimmt, an erster Stelle das dortige örtliche Bedürfnis nach 
3eaufsichtigung und Erziehung der Kinder zu befriedigen. An allen drei Schulen sind Veranden 
zum Aufenthalte der Kinder im Freien bei nassem Sommerwetter angebracht. An sie schliessen 
sich geräumige Spielplätze. Die kleinen Kinder werden nach der Fröbelschen Lehrweise unterrichtet 
und zur Selbstbeschäftigung angeleitet. 
Mit dem Alter von sechs Jahren tritt für Knaben wie für Mädchen die Volksschule in ihre 
Rechte ein. Die Hüttenschule hat also wenigstens, was Knaben anbetrifft, erst wieder Veranlassung, 
sich mit den Hüttenkindern zu beschäftigen, wenn sie die Volksschule verlassen haben. Da das 
Gesetz dann bis zum vierzehnten Jahre ihre Beschäftigung in der Hütte verbietet und die Söhne der 
Yüttenleute doch meist Neigung haben, sich wieder dem Hüttenberufe zuzuwenden, so muss, wenn 
die Knaben nicht bis zur Vollendung des vierzehnten Jahres ohne Erwerb sein sollen, eine Zwischen- 
veschäftigung geschaffen werden. Diesem Zwecke dient die Flechtschule. In ihr werden eine 
grosse Anzahl Knaben bis zum vierzehnten Jahre im Flechten von Körben und ähnlichen Waren 
ınterrichtet. Der Flechtmeister erhält ein Jahresgehalt. Der Einkauf der Weiden und der Vertrieb 
der Waren gehen auf seine Rechnung. Die Knaben erhalten zur Unterstützung ihrer Eltern täglich 
50 Pf für ihre Arbeit vergütet, damit sie diesen nicht zur Last fallen. In der Flechtschule werden 
‚edoch auch Invaliden der Knappschaft unterrichtet, welche das Bedürfnis haben, sich durch Haus- 
arbeit noch etwas zu ihrer Pension hinzuzuerwerben. Dieselben erhalten dafür täglich 80 Pf aus 
der Knappschaftskasse. 
Für jugendliche Arbeiter, welche auf der Hütte beschäftigt sind, und zwar vorzugsweise für 
solche, welche in den Werkstätten oder in der Bauabteilung tätig sind, besteht auf der Hütte selbst 
aine Zeichenschule, in welcher Schüler in einem zweijährigen Lehrgang unter der Leitung eines 
Aütteningenieurs im Zeichnen ausgebildet werden. 
Für die Töchter der Hüttenleute bestehen zwei verschiedene Schulen. Einmal eine Näh- 
und Handarbeitsschule, welche einer besonderen Industrielehrerin untersteht und deren Unterricht 
in den oberen Räumen der Hüttenschule I stattfindet. Der Unterricht erstreckt sich auf Nähen in 
Weisszeug sowie auf alle sonstigen Handarbeiten, welche die Mädchen später nötig haben werden, 
z. B. auf Ausbessern. 
Dazu hat sich aus kleinen Anfängen eine Haushaltungsschule entwickelt. Schon in den 
neunziger Jahren wurde eine Anzahl Mädchen, welche die Nähschule besucht hatten, im Kasino 
zum Kochen und sonstigen Hausarbeiten angelernt. Daraus entwickelte sich ein förmlicher Koch- 
ınterricht unter einer besonderen Kochlehrerin, welcher in der Schule in der Hahnengasse erteilt 
wird. An ihn schliessen sich Arbeiten in der Einmacheküche, Bügelunterricht und Wiederholungs- 
abende, um in späteren Jahren den Mädchen das früh gelernte, aber nicht geübte, wieder ins Ge- 
Jächtnis zurückzurufen. 
Alle Hüttenschulen haben die Einrichtung alljährlicher Weihnachtsbescherungen. 
VIII. Auszeichnungen für treue Arbeit. 
Von 1867 bis 1905 erhielt bei guter Führung der gesamten Belegschaft jedes ständige 
Mitglied des Knappschaftsvereins, das mindestens fünf Jahre im Dienste der Hütte stand, sei es nun 
ain Aufseher, ‚ein Meister oder ein Arbeiter, eine Dienstaltersbelohnung, deren Betrag nach dem 
Dienstalter abgestuft war, und zwar erhielt der Hüttenmann bis 1900 für eine Dienstzeit von 
3 bis 10 Jahren 20 M, von 10 bis 15 Jahren 30 M, und von 15 bis 20 Jahren 40 M und sofort 
bis zu einer Belohnung von 100 M bei einem Dienstalter von 45 bis 50 Jahren. Da zahlreiche 
einmal belohnte Arbeiter eine ganze Reihe dieser fünfjährigen Stufen durchmachten, so erreichten
	        

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Die Burbacherhütte 1856 - 1906. Saarlouis: Hausen, 1906. Print.
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