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Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

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Bibliographic data

fullscreen: Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

Monograph

Persistent identifier:
1831421259
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689187
Title:
Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen
Shelfmark:
Min 64-293
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Spieß
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Economy
Reference Works
Year of publication:
1914
Number of pages:
31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
36

Chapter

Title:
Satzungen des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
6

Chapter

Title:
§ 7. Auflösung des Gesamtvereins.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
2

Contents

Table of contents

  • Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen
  • Cover
  • Title page
  • Vorstand Südwestliche Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller.
  • Mitglieder der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller.
  • Vorstand Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie.
  • Mitglieder des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie.
  • Vorstand des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie.
  • Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie.
  • Mitglieder des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskankenkassen.
  • Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller.
  • Satzungen des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller.
  • § 1. Zweck des Vereins.
  • § 2. Mitgliedschaft.
  • § 3. Organisation.
  • § 4. Leitung der Angelegenheiten des Gesamtvereins.
  • § 5. Versammlungen des Gesamtvereins.
  • § 6. Aufbringung der Beiträge.
  • § 7. Auflösung des Gesamtvereins.
  • Satzungen des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie.
  • Satzungen des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie.
  • Satzungen des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen.
  • Cover

Full text

sammlung genehmigt. Das Vermögen des Gesamtvereins 
ist vom Vorstand zu verwalten. 
Das Vereinsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. 
S 6. 
Aufbringung der Beiträge. 
Die Vereinsbeiträge werden auf Grund der Angaben, 
welche von den Mitgliedern über die in ihren Werken 
beschäftigten Arbeiter gemacht worden sind, in folgender 
Weise umgelegt. 
Bis auf weiteres wird gerechnet: 
1. Ein Hochofenarbeiter für je 3 Arbeitereinheiten, 
2. ein Arbeiter in Bessemer-, Thomas- und Martinwerken 
für je 2 Arbeitereinheiten, 
3. ein Arbeiter in Walzwerken, Maschinenbauanstalten 
und Nebenbetrieben, sowie alle übrigen Arbeiter, z. B. 
Erzfahrer, Koksarbeiter und Platzarbeiter für je 1 
Arbeitereinheit. 
Von den Koksarbeitern sind diejenigen nicht anzugeben, 
die zu einer Zeche gehören, und ebenso sind die Erzgruben- 
arbeiter nicht aufzuführen. 
Für Mitglieder, deren Industrie sich nicht nach den 
vorstehenden Grundsätzen abschätzen läßt, sowie für die 
Mitglieder, die nicht Eisen- oder Stahl-Industrielle sind, 
bestimmt der Vorstand der Gruppe, der sie angehören, die 
Höhe ihrer Beiträge. Bei Feststellung der Arbeitereinheiten 
hat überall der gewöhnliche Betrieb die Grundlage zu bilden. 
In der ordentlichen Versammlung des Gesamtvereins wird 
die Höhe der Umlage für eine Arbeitereinheit jährlich fest- 
gesetzt, nachdem das Ausgabebedürfnis für das betreffende 
Jahr ermittelt worden ist. 
Die Beiträge werden von dem Vorsitzenden des Vereins 
auf Beschluß des Vorstandes eingefordert und verwendet. 
Alle Anweisungen auf die Kasse des Vereins bedürfen der 
Unterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, 
8 7. 
Auflösung des Gesamtvereins. 
Der Antrag auf Auflösung des Gesamtvereins kann 
nicht von einem Mitgliede, sondern nur von einer Gruppe
	        

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Mitglieder-Verzeichnis Und Satzungen Der Südwestlichen Gruppe Des Vereins Deutscher Eisen- Und Stahlindustrieller, Des Vereins Zur Wahrung Der Gemeinsamen Wirtschaftlichen Interessen Der Saarindustrie, Des Arbeitgeberverbandes Der Saarindustrie Und Des Südwestdeutschen Verbandes Zur Wahrung Der Interessen Der Betriebskrankenkassen. Saarbrücken: Spieß, 1914. Print.
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