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Memorandum zur Bergarbeiterstreikbewegung im Saarrevier 1912 - 13

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Bibliographic data

fullscreen: Memorandum zur Bergarbeiterstreikbewegung im Saarrevier 1912 - 13

Monograph

Persistent identifier:
1831339005
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-689907
Title:
Memorandum zur Bergarbeiterstreikbewegung im Saarrevier 1912 - 13
Shelfmark:
64-4823
Author:
Backes, Jakob
Place of publication:
Neunkirchen a.d. Saar
Publisher:
Verl. der "Neunkirchener Zeitung"
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
1913
Number of pages:
104 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
112

Chapter

Title:
IV. Zurückweisung verschiedener Vorwürfe und Einwände gegen die katholische Arbeiter-Organisation
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
15

Contents

Table of contents

  • Memorandum zur Bergarbeiterstreikbewegung im Saarrevier 1912 - 13
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • Introduction
  • I. Aus der Vorgeschichte der Saararbeiterbewegung 1912/13
  • II. Haltung der katholischen Organisation (Sitz Berlin) in der Bergarbeiterbewegung des Saargebietes
  • III. Die katholische Arbeiter-Organisation und die „Kölnische Volkszeitung"
  • IV. Zurückweisung verschiedener Vorwürfe und Einwände gegen die katholische Arbeiter-Organisation
  • V. Der Brief des Bischofs Dr. M. Felix Korum von Trier
  • VI. Die Schädigung der politischen Einigkeit der Katholiken
  • VII. Schlußerwägungen
  • Register
  • Cover

Full text

68 — 
sollen. (Vgl. S. 60.) Behufs Reinhaltung und Geltendmachung der 
richtigen katholischen Prinzipien isteinegewisse Abschließung 
der Katholiken von den Andersgläubigen angebracht, ja oft notwendig. 
Indessen von Fall zu Fall können auch katholische Organisationen mit 
solchen von Andersgläubigen zusammen handeln, wie es bereits in 
sozialen Ausschüssen geschehen ist, in denen der Berliner Verband mit 
anderen Organisationen zusammenwirkt. (VBgl. die in der Enzyklika 
„Singulari quadam“ empfohlenen Kartelle.) 
Brandts sagt weiter, „der Volksverein werde von katholischer 
Seite abgelehnt, weil die Katholiken in den von ihm geförderten wirt— 
schaftlichen Organisationen (gemeint sind die christlichen Gewerkschaften) 
nicht der „unmittelbaren“ Leitung durch die kirchlichen Behörden 
unterstellt seien.“ Das ist erst recht geeignet, die katholische Arbeiter— 
organisation gehässig zu machen. Weder der Papst (in den Rund— 
schreiben Rerum novarum und Singulari quadam), noch die Bischöfe 
(im Fuldaer Pastorale) haben verlangt, daß die von ihnen empfohlenen 
wirtschaftlichen Arbeiterorganisationen der „unmittelbaren“ 
Leitung durch die kirchlichen Behörden unterstellt sein müssen. 
Darum ist der Grund, warum diechristlichen Gewerk— 
schaften nicht zu empfehlen sind, nicht der, weil sie der 
unmittelbaren Leitung durch die kirchlichen Behörden nicht unterstellt 
sind, sondern weil sie „als solche auch nicht der „mittel— 
baren“ kirchlichen Leitung unterstehen wollen. 
Die katholischen wirtschaftlichen Vereinigungen (Sitz Berlin) sind 
ebensowenig wie die katholischen kaufmännischen Vereine der „un—⸗ 
mittelbaren“ Leitung durch die kirchlichen Behörden unterstellt, sondern 
sie besorgen selbständig innerhalb der katholischen Arbeitervereine ihre 
zgewerkschaftliche Tätigkeit, wenn sie auch einen geistlichen Betrat haben. 
Freilich fassen sie ihre Selbständigkeit nicht als Unabhängigkeit auf. 
Abhängig von der kirchlichen Autorität ist und bleibt der Katholik in 
allen wirtschaftlichen Fragen über Streik, Lohnzahlung und Charakter 
und Dauer der Arbeit, da sie das Sittengesetz berühren. Die katho— 
lische Organisation erkennt als solche ihre Abhängigkeit von den Lehren 
der katholischen Kirche in der Beurteilung und Behandlung genannter 
Fragen an und ist auch bereit, sich Weisungen von der kirchlichen 
Behörde geben zu lässen. Damit ist sie aber doch nicht 
der „unmittelbaren“ Leitung dn die kirchlichen Behörden 
untersiellt, ebensowenig wie eine katholische Familie, worin Vater 
und Mutter die Erziehung und das Familienleben gewissenhaft 
nach den Lehren und Grundsätzen der katholischen Kirche einrichten 
wolien, der unmittelbaren Leitung durch die kirchlichen Behörden unter— 
stellt ist. Es wäre gewiß auch dann noch keine unmittelbare Leitung 
— 
Seelsorger einer solchen Familie eine Belehrung oder Mahnung gäbe, 
die er für notwendig hält, um etwa Gefahren religiös-sittlicher Natur 
in der leiblichen oder geistigen Erziehung der Kinder vorzubeugen. 
Die unmittelbäre Leitung der Familie behalten immer noch die Eltern. 
(Vgl. hierzu das S. 87 über prakt. Erledigung Gesagte.) Wer an— 
ninimt, die katholischen gewerkschaftlichen Vereinigungen der Berliner 
ständen unter der „unmittelbaren“ Leitung vn die kirchlichen Be— 
hörden, versteht sie nicht, verursacht, wenn er öffentlich dieselben so 
barstellt, falsche Auffassungen und schädigt die gute Sache. Es ist eben 
ein Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Leitung.
	        

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Backes, Jakob. Memorandum Zur Bergarbeiterstreikbewegung Im Saarrevier 1912 - 13. Neunkirchen a.d. Saar: Verl. der “Neunkirchener Zeitung”, 1913. Print.
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