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1925 (0003)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 1925 (0003)

Periodical

Persistent identifier:
1671265963
Title:
Der Saarkalender
Sub title:
ein Volksbuch für heimatliche Geschichtsforschung, Kunst, Naturwissenschaft, für saarländische Literatur, Statistik und Volkshumor
Shelfmark:
Z 647
ZDB-ID:
ZDB Icon2981281-1
PPN der Nachfolger-Zeitschrift:
1671266579
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Druck und Verlag von Gebr. Hofer AG
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Erscheinungsverlauf:
1923 - 1936
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
1671265963_0003
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-503304
Title:
1925
Volume count:
0003
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1925
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
233

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
155

Chapter

Title:
Währungsfragen und Erbschaftsregelung in unserer Gegend zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
5

Contents

Table of contents

  • Der Saarkalender
  • 1925 (0003)
  • Cover
  • Inserate I
  • Title page
  • Zum Geleit
  • Preface
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Geburtshaus der "Gänsegretel"
  • Das Lebensende des Reichsgrafen Franz Carl v.d. Leyen
  • Friedrich der Große und die preußische Justiz
  • Die erste schwarz-rot-goldene Fahne im Saargebiet
  • Das deutsche Ehrenschild der Stadt Saarlouis
  • Währungsfragen und Erbschaftsregelung in unserer Gegend zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges
  • Französische Volksschulen im Saargebiet 1805
  • Die wirtschaftliche Verkettung des Saargebiets mit Frankreich
  • Um die Deutscherhaltung des Saargebiets
  • Die erste Genfer Delegation aus dem Saarrevier
  • EIn Denkmal dauernder als Erz
  • Frankreich im Besitze des saarländisch. Bergbaues 1795-1815
  • Vom Kunstleben im Saargebiet
  • Übergriffe des französischen Militärs im Saargebiet
  • Ein Werbebüro der Fremdenlegion in Saarbrücken
  • Zeittafel (September 1923 bis Juli 1924)
  • Grabschändung bei Spichern
  • Der Saar-Sängerbund auf dem Bundesfest in Hannover
  • Contents
  • Inserate II

Full text

Saarkalender für das Jahr 1925 
Was sonst noch da war, ist bei Hinterlegung des Geldes von den Ambtleuten Schultheis 
und Schöffen vertrunken worden. Bald darauf erſcheint auch der Bader, der bei Anna 
Maria das Amt unserer heutigen Hebammen versehen hatte, mit seiner Forderung und 
Quittung folgenden Inhalts: 
„Belangt an Anna Maria. Ist mir, Meiſter Olwert, für Verdienst worden 
5 Reichsthaler. 
Darauf empfangen 1 Goldgulden, macht zuſammen 5 Kopfstücke. Außerdem noch drei 
Reichsthaler und drei Reichsortstücke. Die Hausfrau begehrt ein. Drinkgeld einen halben 
Reichsthaler. Meister Olwert.“ 
So geht es weiter, bis das geſamte Erbteil verſchwunden iſt und kein Pfennig mehr 
hinterlegt, oder den Erben ausgehändigt werden kann. Schultheiß und Gericht 
verfehlen nicht, ſtets das Ihrige zu tun, um bei dieſem Plündern des Erbgutes nicht zu 
kurz zu kommen. Auch die umwohnenden Grafen ſtellen sich ein und fordern ihren 
Teil. In dieſem Falle macht für einen Adeligen sein Haushofmeister auf einen Teil des 
Anweſens sein maßgebliches Recht geltend. Die übrigen Plünderer sind darüber erzürnt 
und lassen eine Epiſtel vom Stapel, des Inhalts: 
„Sofern jener Cellarius im Auftrage des Grafen zur Einheimſung besagten Anteils 
auch nur Luſt bezeugen würde, man. nicht abgeneigt sei, ihn gegen den Hut zu spucken. .“ 
Bei all den Amtshandlungen, die notwendig erſcheinen, verſäumt das Gericht, 
der Amtsmann, die Kanzlei oder die Schöffen nicht, den Vermerk beizufügen: 
„Kanzleigebühr: 1 Goldgulden.“ 
„Bei Erstattung dieſes Geldes von Ambtleuten, Schultheis und Gericht verzehret 
worden 5 Maß Wein, thun zuſ. 8 fl. 13 alb.“ 
Das Weintrinken am g,geſseſſenen Gericht“ auf Kosten der Herrſchaft oder der -. 
unterliegenden Partei, war eine alte Sitte, die die Gemütlichkeit des ſonst auch feucht- 
fröhlichen Daſeins des Volkes jener Tage, aus dem Gerichtsſaal nicht ausſchloß ünd 
auch nach meiner Ansicht für unsere Zeit noch zu wünſchen wäre. : 
An Münzsorten waren bei der Aufteilung vorhanden: Dukaten, Goldgulden, Gulden, 
Königstaler, Goldkönigstaler, Roſenobel, Reichstaler, Kopfstücke, Ortsstücke, Peter- 
männchen, Albus, Heller und Pfennige. Bei all diesem Geld kam es noch darauf an, ob 
es Landeswährung oder eine Münze der vielen Fürſten- und Grafenhäuſer war und 
demnach berechnet werden mußte. Die „Moseler Währung“ spielte ganz besonders in 
unsrer Gegend eine große Rolle. Die Geduld, mit welcher alle diese Gelder angenommen 
und verrechnet wurden, beweiſt, daß die Leute damals viel mehr Zeit hatten wie wir 
heute, weniger nervös und daher viel glücklicher waren, wie wir. Aber von einer guten 
alten Zeit zu reden, liegt trohdem keine Veranlaſſung vor. Es war genau wie heute: 
Die kleinen Diebe hängte man und die großen behängte man bei allem Betrug noch 
| mit äußerlichen Titeln und Ehren, auf welche Albernheiten die damals auch schon 
nur mit einem Gehirn begabten „Hoochen“ genau ſo verrückt waren, wie unsre heutigen. 
Daß aber auch der Bürger als Schöffe mit dem sogenannten Adel der damaligen 
Zeit nicht viel Federleſens machte und vor allem nicht, wie leider heute noch üblich, 
ſchweifwedelte, ſagt uns das, was ich noch anfügen und womit ich ſchließen will: 
„Als den letzten Tag Juli dieſes 1626. Jahres Endreß Sturz, Rindvieh, so er 
von der Wittwe von der Ley en zum Fahrenlehren angenommen hatte, in unſern 
Weidſtrich laufen ließ, allwo es gepfändet wurde und ins Wirtshaus isſt eingestellt worden, 
iſt an Unkosten (für den mannhaften Umtrunk, „wie von altersher bräuchlich“. Anm. 
des Verf.) damals aufgangen 51% Reichsthaler, wozu er „verknickt“ wird und bezahlen 
ſoll. Aber alle beide, sowohl die Wittib, wie auch der Sturz, haben versprochen, den 
Weidstrich nimmermehr zu betreten, wie aus den beigelegten Briefen (die leider ver- 
loren. gingen) zu ersehen.“ 
Dieſer Bürgerſtolz dürfte auch leicht bei uns wieder Allgemeingut werden, vergäüzgen 
nur nicht so viele, daß mancher mit dem nichtsſagenden Wörtchen „von“ vor 
einem Namen prahlt, während doch bestimmt anzunehmen ist, daß unser aller Urahne 
  
nur der „Peter Esel“ war! 
  
71
	        

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1925. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1925. Print.
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