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1925 (0003)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: 1925 (0003)

Periodical

Persistent identifier:
1671265963
Title:
Der Saarkalender
Sub title:
ein Volksbuch für heimatliche Geschichtsforschung, Kunst, Naturwissenschaft, für saarländische Literatur, Statistik und Volkshumor
Shelfmark:
Z 647
ZDB-ID:
ZDB Icon2981281-1
PPN der Nachfolger-Zeitschrift:
1671266579
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Druck und Verlag von Gebr. Hofer AG
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Erscheinungsverlauf:
1923 - 1936
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
1671265963_0003
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-503304
Title:
1925
Volume count:
0003
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1925
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
233

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
155

Chapter

Title:
Um die Deutscherhaltung des Saargebiets
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
3

Contents

Table of contents

  • Der Saarkalender
  • 1925 (0003)
  • Cover
  • Inserate I
  • Title page
  • Zum Geleit
  • Preface
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Geburtshaus der "Gänsegretel"
  • Das Lebensende des Reichsgrafen Franz Carl v.d. Leyen
  • Friedrich der Große und die preußische Justiz
  • Die erste schwarz-rot-goldene Fahne im Saargebiet
  • Das deutsche Ehrenschild der Stadt Saarlouis
  • Währungsfragen und Erbschaftsregelung in unserer Gegend zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges
  • Französische Volksschulen im Saargebiet 1805
  • Die wirtschaftliche Verkettung des Saargebiets mit Frankreich
  • Um die Deutscherhaltung des Saargebiets
  • Die erste Genfer Delegation aus dem Saarrevier
  • EIn Denkmal dauernder als Erz
  • Frankreich im Besitze des saarländisch. Bergbaues 1795-1815
  • Vom Kunstleben im Saargebiet
  • Übergriffe des französischen Militärs im Saargebiet
  • Ein Werbebüro der Fremdenlegion in Saarbrücken
  • Zeittafel (September 1923 bis Juli 1924)
  • Grabschändung bei Spichern
  • Der Saar-Sängerbund auf dem Bundesfest in Hannover
  • Contents
  • Inserate II

Full text

Saarkalender für das Jahr 1925 
Um die Deutſcherhaltung des Banargebiets. 
Der Bund und die Geſchäftsſtelle Banr-Verein". 
Von Richard Poſfſselt. 
Das Saargebiet müßte nach dem Geiſte des Völkerbundes das bestverwaltete Gebiet 
der Erde, das Muſterland demokratischer Selbstverwaltung sein. Was der Uebereifer 
französischer Militariſten während des Waffenſtillſtandes an Unrecht und Schaden an- 
gerichtet, hätte, so sollte man glauben, die Völkerbundsverwaltung im Saargebiet um- 
gehend wieder gutmachen müssen. Der Völkerbund hätte im Saargebiet zu Beginn. seiner 
praktiſchen Arbeit gleichſam die Probe seiner Vollkommenheit auf dem Gebiet der Ver- 
tzlturgedeimonratie hinsichtlich seines Gerechtigkeitsempfindens und seines Rechtswillens 
ben n. 
.. Es war in der Tat manches gutzumachen. Sagt doch die Regierungskommission. in 
ihrer Proklamation vom 26. Februar 1920 ausdrücklich: „Es iſt ihr keineswegs ent- 
gangen, daß während einer allzulangen Periode des Uebergangs und unfertiger Ver- 
hältnisse ansehnliche Interessen gesch äd igt wurden.“ Aber ſchon damals fiel 
es auf, daß die „Schädigung ansehnlicher Interessen.“ durch die Besetzung zwar von der 
Regierungskommission anerkannt wurde, daß die Proklamation aber nichts darüber ent- 
hielt, ob und inwieweit dieſe Schädigungen beseitigt, gemildert oder entschädigt werden 
sollten. Mit dem Aufhören dieses Besatzungsregimes haben diese Schädigungen ansehn- 
licher Interessen keineswegs aufgehört. Man erinnere sich der unberechtigten Eingriffe 
der Besatzung in die deutſche Verwaltung, in die Selbſtverwaltung der Gemeinden, be- 
sonders in die damals noch außerordentlich wichtige und empfindliche Lebensmittel-Ver- 
sorgung durch die Gemeinden. Man denke an die Presse und deren rücksichtsloſe Knebe- 
lung, an die Ueberfremdung der saardeutſchen Induſtrie mit ihren recht eigenartigen 
Nebenumſtänden und vergegenwärtige sich alle Ausweiſungsmaßnahmen und ihre be- 
sonderen Begleitumstände vor wie bei dem Völkerbundsregime und überblicke vier Jahre 
„Völkerbundsarbeit“ an der Saar, dann wird man begreifen, daß ſich außerhalb des 
Saargebiets alle Saardeutsſchen und Saarfreunde zuſammengeschloſſen. haben zu der 
  
. Organiſation Bund „Saar-Verein“, Vorsſitzender Oberlandesgerichtsrat An d r e s - Num- | 
burg mit der Geſchäftsſtelle „Saar-Verein“, Verwaltungsdirektor Th. Vogel- Berlin, | 
S. W. 11, Königgrätzerſtraße 94. Der Bund zählt gegenwärtig bereits 70 Ortsgruppen mit 
über 10 000 Mitgliedern. Beigetreten ſind ihm u. a. auch 400 Städte, Landkreise, öffent- | . 
liche Körperſchaften, Vereine uſw. Daneben erscheinen noch über 2000 Einzelmitglieder 
in zahlreichen Orten des Reiches. Nur ein Ziel verfolgen alle, die verbrieften Rechte des |J 
Saargebiets gegen. jede Vergewaltigung zu verteidigen. Wer will uns das Recht hierzu 
streitig machen angesichts der Tatsache, daß die Regierungskommission die von dem 
damaligen französischen Major Richert in Saarbrücken is Leben gerufene französiſche 
Propagandaſtelle mit all ihrem Spitzel- und Denunziantenwesen unbehelligt bestehen 
und ſie nach Richerts Strafverſetzung durch ihn zu dem sogen. „Saarbund“ ausbauen 
läßt? Befindet ſich in der Saarregierung auch nur e i n e Persönlichkeit, die innerlich 
davon überzeugt iſt, daß der „Saarbund“ eine aus der Bevölkerung herausgewachsſene 
„Bewegung“ wäre, daß der von Major Richert gegründete „Saar-Kurier“ ein deutsches 
Presseerzeugnis iſt? Wer in der Regierungskommission sollte nicht wissen, daß die 
Organisationen Richerts keinen anderen Zweck haben als eine nachträgliche vertrags- |F 
und rechtswidrige Annexion des Saargebiets durch Frankreich? Und wir sollten nicht 
das Recht und die Pflicht haben, gegen dies der Heimat drohende Unrecht anzukämpfen? | 
Wir haben nichts getan, was dem Rechtsgrundsatz, dem Saarſtatut zuwiderläuft. Die 
Regierungskommission iſt bis auf den heutigen Tag die Begründung für unsere Aus- 
r se schuldig geblieben. Oder will sie sich dahinter verstecken, die Ausweisungen | 
ſeien von der franzöſiſchen Besatzung ausgegangen? Sie würde sich damit einer 
röblichen Verletzung ihres Auftrages vom Völkerbund ſchuldig machen, der i h r die 
rwaltung des Landes und die Sicherung der Rechte und der Wohlfahrt der 
Bevölkerung übertragen hat. ; 
Weil uns der deutſche Heimatboden an der Saar heilig iſt und weil wir am eigenen 
Leibe erfahren mußten, daß die dem Saargebiet und seiner Bevölkerung verbrieften 
Rechte nicht beachtet und geschützt werden, deshalb haben wir uns im Bund und in 
der Geſchäftsſtelle „Saar-Verein“ zuſammengeſchloſſen. Nicht, wie es von gewisser Seite 
hingeftetlt wird, um geheime Beſtrebungen gegen die Saarregierung oder gegen den 
erſailler Vertrag zu betreiben, sondern um dem deutschen Volke und der Welt an 
  
92 .- 
 
	        

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1925. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1925. Print.
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