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1925 (0003)

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Copyright

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Bibliographic data

fullscreen: 1925 (0003)

Periodical

Persistent identifier:
1671265963
Title:
Der Saarkalender
Sub title:
ein Volksbuch für heimatliche Geschichtsforschung, Kunst, Naturwissenschaft, für saarländische Literatur, Statistik und Volkshumor
Shelfmark:
Z 647
ZDB-ID:
ZDB Icon2981281-1
PPN der Nachfolger-Zeitschrift:
1671266579
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Druck und Verlag von Gebr. Hofer AG
Document type:
Periodical
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1923
1936
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger

Volume

Persistent identifier:
1671265963_0003
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-503304
Title:
1925
Volume count:
0003
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Volume
Collection:
Periodicals
Year of publication:
1925
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
233

Chapter

Title:
Gemischte Beiträge
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
155

Chapter

Title:
Die wirtschaftliche Verkettung des Saargebiets mit Frankreich
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
6

Contents

Table of contents

  • Der Saarkalender
  • 1925 (0003)
  • Cover
  • Inserate I
  • Title page
  • Zum Geleit
  • Preface
  • Kalendarium
  • Gemischte Beiträge
  • Geburtshaus der "Gänsegretel"
  • Das Lebensende des Reichsgrafen Franz Carl v.d. Leyen
  • Friedrich der Große und die preußische Justiz
  • Die erste schwarz-rot-goldene Fahne im Saargebiet
  • Das deutsche Ehrenschild der Stadt Saarlouis
  • Währungsfragen und Erbschaftsregelung in unserer Gegend zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges
  • Französische Volksschulen im Saargebiet 1805
  • Die wirtschaftliche Verkettung des Saargebiets mit Frankreich
  • Um die Deutscherhaltung des Saargebiets
  • Die erste Genfer Delegation aus dem Saarrevier
  • EIn Denkmal dauernder als Erz
  • Frankreich im Besitze des saarländisch. Bergbaues 1795-1815
  • Vom Kunstleben im Saargebiet
  • Übergriffe des französischen Militärs im Saargebiet
  • Ein Werbebüro der Fremdenlegion in Saarbrücken
  • Zeittafel (September 1923 bis Juli 1924)
  • Grabschändung bei Spichern
  • Der Saar-Sängerbund auf dem Bundesfest in Hannover
  • Contents
  • Inserate II

Full text

Saarkalender für das Jahr 1925 
  
Daß die politiſche Tendenz in Frankreich auf die Landbereicherung durch die 
zwangsweise Eingliederung des Saargebiets in den franzöſiſchen Staatsbeſitz ausgeht, 
dafür liegen zu viele Beweiſe vor, daß man daran etwa zweifeln könnte. Zwar 
haben ſich die offiziellen Staatsmänner geflissentlich davor gehütet, gewissermaßen 
 anntlich über dieſe Ziele etwas verlauten zu laſsſen; sie erwarten dieſe Bereicherung 
wohl auch heute noch mehr von den zwangsmäßigen Wirkungen des Versailler Ver- 
trages und helfen eifrig hinter den Kulissen, diesen Druck noch zu verſchärfen. Dazu 
bietet ihnen die zwangsweise Auslieferung der ſaarländiſchen Wirtschaft eine leider 
zu bequeme Handhabe. Das Mitglied der engliſchen Völkerbundsliga Horace G. | 
Alexander hat erſt jüngſt das Kapitel des Versailler Vertrages über das Saargebiet 
als auf Falſchheit beruhend bezeichnet, und in der Wiederherſtellung der deutſchen 
Souveränität über das Saargebiet erblickt er den einzigen Weg. zu Gerechtigkeit und 
Frieden. Die ganze Falschheit des Saar-Statuts enthüllt sich aber“ in den ' Be- 
stimmungen über die franzöſiſche Zollherrſchaft, die man jetzt in einem mit der | 
deutschen Wirtſchaft ſo unlöslich verbundenen Teil des Deutschen Reiches zu errichten 
ſich anſchickt, in einem Teil des Deutſchen Reiches, der aus freiem Willen ſich politiſch 
nie und. nimmermehr dieſer Herrſchaft unterwerfen wird. Ist es nicht ein barer 
Unsinn, eine blühende und durch deutſchen Fleiß aufgebaute Wirtschaft durch die 
gewaltſame Unterſtellung unter ein fremdländiſches Wirtſchaftsſyſtem, das ihr in 
seiner ganzen Tendeng nur hemmende Feſsſeln aufzuerlegen ſucht, der Gefahr der Er- 
droſſelung auszusetzen, bevor über die endgültige Zukunftsbeſtimmung dieſes Gebietes 
die unbedingte Entſcheidung getroffen worden iſt. 
In der Anlage zu Abſchnitt IV des Versailler Vertrages wird im gs 31 diese wirt- 
schaftliche Umſtellung des Saargebiets nach Frankreich wie folgt festgelegt: 
„Das Saarbeckengebiet, wie es durch Artikel 48 des gegenwärtigen Vertrages 
abgegrenzt iſt, wird dem französſiſchen Zollſyſtem eingeordnet. Der Ertrag aus 
den Zöllen auf die für den örtlichen Verbrauch beſtimmten Güter wird nach Abzug 
aller Erhebungsunkoſten in den Haushalt dieſes Gebietes eingeſtellt. 
Von Erzeugnissen der Hütteninduſtrie und von Kohlen, die aus dem Saargebiet 
nach Deutschland ausgeführt werden, wird keine Ausfuhrabgabe erhoben, ebenſo- 
wenig von der deutſchen Ausfuhr für die Induſtrien des Saarbeckengebietes.“ 
Ob mit dieſer Beſtimmung die Wohlfahrt des Saargebiets, die man in Versailles 
so ostentativ zur Beruhigung der Saarbevölkerung im Munde führte, wirklich in 
Uebereinſtimmung gebracht werden kann, darüber haben ſich die Macher des 
Versailler Vertrages auch nicht den geringſten Gedanken gemacht. 
In den Veröffentlichungen über die Verhandlungen in Versailles, die so manches 
Licht auf die Vorgänge hinter den Kulissen. geworfen haben, ist über diese wirtschaft- 
liche Frage so gut wie nichts zu finden. Man weiß zwar, daß das Saarkapitel einen 
scharfen Meinungsstreit unter den Alliierten hervorgerufen hat. Frankreich ver- 
langte die Grenze von 1815 erweitert zurück und begründete dieſen Anspruch mit 
„hiſtoriſchen Gründen“ und der handgreiflichen – Unmwahrheit von den „Sympathien 
der Bevölkerung des Gebiets für Frankreich!“ Auf diesem Grunde ist ja auch das 
rührende Märchen von Clemenceau entstanden, daß sich 150 000 Saarländer nach einer 
Wiedervereinigung mit dem französſiſchen Staate sehnen; eine offenbare Erfindung, die 
heute als eine ,historiſche Unwahrheit“ vor der ganzen Welt enthüllt iſt. Die politiſcheF 
Intrige zerſchellte an dem Widerſtande Wilſons und Lloyd Georges, die dieſen Gebiets- 
zuwachs als eine reine Eroberung dem französiſchen Bundesgenossen nicht zugestehen 
konnten, wollten sie nicht ihre eigenen Zuſicherungen von dem Kampfe für die „Freiheit 
der Völker“ ohne Eroberungsziele Hohn sprechen. Aber anscheinend müde des Kampfes 
hinter den Kulissen über dieſe Streitfrage, die sogar die Einigkeit der Alliierten in 
ſchwere Gefahr gebracht hatte, hat man dann wohl der wirtſchaftlichen Gestaltung des 
Saar-Statuts keine allzugroße Aufmerksamkeit mehr geschenkt, da ja der Bevölkerung 
das Recht zugeſichert war, durch eine Abstimmung über die Zukunft des Gebietes ſelbſt 
zu entscheiden. Und Frankreich nutzte dieſe Gelegenheit, die ihm mit der andern Hand 
das Mittel gab, zu erlangen, was die eine Hand zu verweigern trachtete, dazu aus, 
die wirtschaftliche Kette um das Saargebiet zu legen. 
. 
84 
  
 
	        

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1925. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1925. Print.
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